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Bodenschutz und Altlasten
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Stand: März 2009
Zweiter Bodenschutzbericht der Bundesregierung
Der Deutsche Bundestag hat in der 14. Legislaturperiode den besonderen Stellenwert eines nachhaltigen Bodenschutzes betont und die Bundesregierung mit Beschluss vom 26. Oktober 2000 gebeten, einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes vorzulegen. Nachdem der erste Bodenschutzbericht im Juni 2002 vorgelegt wurde (BT-Drs 14/9566) sollte der zweite Bodenschutzbericht rechtzeitig vor dem Ende der 15. Legislaturperiode im ersten Quartal 2006 vorgestellt werden. Durch das vorzeitige Ende der 15. Legislaturperiode wird er nun in der 16. Legislaturperiode vorgelegt. Er berücksichtigt im Anschluss an den ersten Bericht die Entwicklungen und Fortschritte seit Juni 2002.
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