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Bodenschutz und Altlasten
Braunkohlesanierung
Stand: Oktober 2009
Sanierung der Altlasten des Braunkohlebergbaus
Für Braunkohlentagebaue und Braunkohleveredelungsanlagen, die nach der Wiedervereinigung nicht privatisiert werden konnten, haben der Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen die Aufgabe übernommen, die vom Bergbau beanspruchte Fläche gemäß den Vorgaben des Bergrechts zu sanieren und einer Nachnutzung zuzuführen. Es handelt sich um eine Fläche von ursprünglich rund 120.000 ha, von der nach durchgeführter Sanierung bereits rund zwei Drittel an neue Eigentümer übertragen werden konnte.
Bund und Länder nehmen die Aufgabe der Braunkohlesanierung seit 1992 gemeinsam auf der Grundlage fortgesetzter Verwaltungsabkommen wahr und haben bisher über 8 Mrd. Euro in die Braunkohlesanierung investiert. Das
4. Bund-Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und gilt wiederum für die Dauer von fünf Jahren. Mit einem Finanzvolumen von über 1 Mrd. Euro sichert es die Fortsetzung der Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012. Die Finanzierung der spezifischen Maßnahmen der Braunkohlesanierung erfolgt zu 75 % durch den Bund und zu 25 % durch die Länder. Ergänzende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus dem Grundwasserwiederanstieg werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert.
Projektträgerin der Sanierung und Eigentümerin der Bergbauflächen und Altstandorte ist das bundeseigene Unternehmen
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungs-GmbH (LMBV). Es entsteht in den Regionen im Zuge der Sanierung planerisches und technisches Know-How, das auch international große Beachtung findet. Die
LMBV international GmbH, ein Tochterunternehmen der LMBV, transferiert das Sanierungs-Know-How und vermittelt Expertenwissen von der Analyse über Planung und Genehmigung bis zur Realisierung im globalen Rahmen.
Über die Projekte entscheiden Bund und die Braunkohleländer im
Steuerungs- und Budgetausschuss Braunkohlesanierung (StuBA) unter Vorsitz des Bundes, der gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wahrgenommen wird.
Heute entstehen in den ehemaligen Tagebaugebieten neue Seenlandschaften mit hoher Attraktivität für Freizeit und Erholung, wie das
Lausitzer Seenland oder das
Leipziger Neuseenland. Zugleich entstehen nicht nur in den
Lausitz Industrieparks oder den
mitteldeutschen Industrieparks neue Standorte für Wirtschaft und Gewerbe. Die Sanierung der Braunkohle-Altstandorte und -tagebaue in den neuen Ländern ist ein Vorzeigeprojekt des Aufbau Ost. Die Braunkohlesanierung entfaltet eine hohe Beschäftigungswirkung und trägt nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Lebensqualität in den Regionen bei.
Die
Bergbaufolgelandschaften sind auch naturschutzfachlich von hoher Bedeutung. Naturschutzgroßprojekte wie z.B. das
Lausitzer Seenland weisen einmalige Entwicklungspotenziale auf. Dank eines breiten Interesses von Akteuren des Naturschutzes, wie insbesondere verschiedener
Naturschutzstiftungen, können Bergbaufolgelandschaften als wertvolle Naturräume gesichert und entwickelt werden. Auch die
Deutsche Bundestiftung Umwelt engagiert sich bei der Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften.
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