Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation

Speicherung von Kohlendioxid Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche

Datum: 23.09.2011
Ort: Berlin

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Es ist eine Frage der Rechtstreue, dass Deutschland die CCS-Richtlinie, eine Klimaschutzrichtlinie, jetzt umsetzt. Es ist fünf Minuten nach zwölf; denn am 25. Juni dieses Jahres hätte die Richtlinie europarechtlich umgesetzt sein müssen. Bei einer Verweigerung des Bundesrates laufen wir sehenden Auges in ein Vertragsverletzungsverfahren. Gerade in diesen Tagen, in denen das Schicksal Europas an der Vertragstreue seiner Mitgliedstaaten hängt, sollte sich Deutschland als vertragstreu erweisen. Was wir von anderen erwarten, sollten wir zuallererst selbst tun.

CCS ist eine Klimaschutztechnologie. Auch in Deutschland können wir CO2-Minderungsziele erreichen, wenn wir diese Technologie anwenden. CCS wird häufig in einem Atemzug mit der Kohleverstromung genannt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Ein anderer Teil der Wahrheit ist, dass es auch Gaskraftwerke betrifft. Gerade bei unseren energieintensiven Unternehmen fallen Prozessemissionen an, bei denen CO2 weder chemisch noch physikalisch zu vermeiden ist. Das betrifft den Stahl- und den Eisenbereich, Raffinerien, die Zement-, Kalk- und die chemische Industrie. Auch hier kann CCS helfen.

Wenn wir den Klimawandel und seine Folgen ernst nehmen, sollten wir uns alle Optionen offenhalten. Wenn selbst renommierte Klimaforscher wie der Chef des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Hans-Joachim Schellnhuber, argumentieren, dass es immer Optionen geben muss, dann darf man die Tür nicht zuschlagen.

In Deutschland existieren bislang Forschungsprojekte. Die Erkenntnisse, die wir dadurch gewinnen, sind sehr wertvoll und Grundlage für weitere Entwicklungen; sie können aber nicht die Erprobung im großen Maßstab ersetzen. Eine solche Erprobung der Technologie ist allerdings erforderlich, um die technische und die wirtschaftliche Machbarkeit sowie vor allem die mit CCS zusammenhängenden ökologischen Fragen klären zu können. Deswegen ist es wichtig, jetzt einen Schritt weiter zu gehen.

Die Klimaforschung misst CCS hohen Stellenwert bei. Aber nicht nur die Forscher erwarten eine Lösung, auch die Naturschutzverbände unterstützen diese Position. Der NABU und die DUH argumentieren, dass sie die Technologie dem Grunde nach anerkennen, der WWF oder auch Germanwatch fordern sehr offen die Unterstützung und Einführung von CCS.

Die Demonstranten - auch heute vor dem Bundesrat - zeigen, dass über diese Technologie sehr kontrovers diskutiert wird, und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, sondern auch in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen hat der Bundestag die Bedenken der Bevölkerung, der Länder und der Umweltverbände aufgegriffen.

Eine Bemerkung zu den Demonstranten kann ich mir dennoch nicht verkneifen: Es waren nicht nur CCS-Gegner vor der Tür; auch die IG-BCE-Jugend hat demonstriert, allerdings für Klimaschutz und Arbeitsplätze, nämlich ihre. Sie sind allerdings recht rüde angefahren und beiseitegedrängt worden. Das Verständnis von Demonstrationsfreiheit scheint dort draußen sehr unterschiedlich ausgeprägt zu sein.

Welche Forderungen haben wir erfüllt?

Zum einen die Beschränkung auf Demonstrationsanlagen. Das CCS-Gesetz ermöglicht eben keinen unbegrenzten Einstieg in die Technologie, sondern lediglich Demonstrationen in einigen wenigen Speichern. Das ist eine Mindestvoraussetzung, um die Erkenntnisse über die Potenziale der neuen Technologie abschätzen zu können.

Durch die Länderklausel können die Länder bei fachlicher Begründung bestimmte Gebiete von der Speicherung ausschließen. Das ist ein Beitrag zur Kompromissfindung und Akzeptanzsteigerung, auch in Anbetracht der Interessenlage im Bundesrat.

Zu den Umwelt- und Sicherheitsstandards: Demonstrationsspeicher dürfen nur auf der Grundlage von höchsten Umwelt- und Sicherheitsstandards genehmigt werden, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Der Betreiber ist für alle Risiken verantwortlich und zu umfassender finanzieller Vorsorge verpflichtet.

Der Umweltausschuss des Bundesrates hat die Empfehlung abgegeben, dass der Verantwortungsübergang statt eines Anspruchs des Betreibers in das Ermessen der Länder gestellt werden soll. Auch dem kann die Bundesregierung zustimmen.

Insgesamt - das kann ich nach Jahren der Arbeit an dem Gesetz konstatieren - ist eine Technologie noch nie mit so viel Bedacht, so konsequent schrittweise und so ergebnisoffen geregelt worden. Das CCS-Gesetz geht in vielen Punkten über die eigentlichen Erfordernisse der EU-Richtlinie hinaus, obwohl wir sonst den Grundsatz verfolgen, möglichst 1 : 1 umzusetzen. Nicht nur deshalb bewegt sich das Gesetz auf einem sehr schmalen Grat. Weitere substanzielle Änderungen, wie von manchen gefordert, würden die Erprobung faktisch unmöglich machen.

Wir können uns nicht auf die Forschung beschränken; das habe ich gesagt. Auch der Vorwurf, dass die großtechnische Anwendung unmittelbar ermöglicht würde, ist unzutreffend, da wir sowohl die Menge je Speicher als auch die Gesamtmenge jährlich beschränken.

Auch die Forderung, uns auf industrielle Emissionen zu beschränken, geht ins Leere. Diese Beschränkung wäre wiederum nicht von der EU-Richtlinie gedeckt.

Schließlich sollen wir die Länderklausel abschaffen. Durch den Beitrag von Niedersachsen ist deutlich geworden, dass wir einen Kompromiss finden wollen und müssen. Es bleibt ja bei einer bundeseinheitlichen Anwendung des Gesetzes. Das Gesetz ermöglicht es jedem Land, Demonstrationsvorhaben umzusetzen.

Die einzelnen Länder haben ihre jeweilige Verantwortung. Man kann argumentieren, dass die Lasten in Deutschland unterschiedlich verteilt seien. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass z. B. in Brandenburg mehr Kohlestrom erzeugt wird, nämlich fast 60 % der Gesamtstromproduktion, als in Schleswig-Holstein mit 13 % und dass in Brandenburg 10 % der Wertschöpfung des produzierenden Gewerbes aus diesem Bereich kommt. Diese beiden Zahlen machen deutlich, dass das Interesse von Braunkohleländern möglicherweise ein anderes ist als das von Ländern, die ein anderes Portfolio der Verstromung haben. Hier hoffen wir nach wie vor auf die Übernahme der Verantwortung.

Inwieweit CCS jemals im großtechnischen Maßstab zur Verfügung steht, kann heute niemand beurteilen. Aber ich bin mir sicher, dass uns eine Verweigerung schaden würde. Denn zweifelsfrei gibt es den Klimawandel, der eine Bedrohung für die Menschheit und die Natur ist. Keine Antwort zu finden ist keine Lösung.

Ich werbe deshalb um Ihre Zustimmung zum CCS-Gesetz, um gemeinsam den ersten Schritt hin zu mehr Klimaschutz zu gehen.

{$website.social_icons.twitter.alttext}Schau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale