
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Professor Krause,
sehr geehrte Vorstandsmitglieder,
ich danke Ihnen auch im Namen von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, dass Sie mir Gelegenheit geben, die energie- und klimapolitischen Leitlinien der Bundesregierung und des BMU vorzustellen und mich mit Ihnen zu Fragen der Energie- und Wasserwirtschaft auszutauschen.
Ihre Vorstandssitzung fällt in eine Zeit kontinuierlicher politischer Aufmerksamkeit für die Energiewende. Mitte letzten Jahres haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Energiewende beschlossen.
Mit dem Energiepaket haben wir hier entscheidende Weichen gestellt. Die meisten Beschlüsse beruhen dabei auf dem bereits im Herbst 2010 verabschiedeten Energiekonzept.
Zentrale Elemente der Energiewende sind der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Wir brauchen beides - Effizienz und Erneuerbare. Denn eins ist klar:
Je höher der Energieverbrauch, umso mehr erneuerbare Energien brauchen wir, um die angestrebten Anteile zu erreichen. Ohne Fortschritte bei der Effizienz wären also auch die Ausbauziele bei den Erneuerbaren deutlich schwerer zu erreichen.
Dennoch konzentriere ich mich hier auf die Herausforderungen, denen wir uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Umbau der Energieversorgung vor dem Hintergrund immer größerer werdender Anteile fluktuierender Energiequellen wie Wind und Sonne gegenüber sehen.
Die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz und am Energiewirtschaftsgesetz, aber auch das neue Netzausbaubeschleunigungsgesetz sowie die weiteren Maßnahmen des Energiepaketes basieren auf einem langfristigen Zielpfad für den Ausbau der erneuerbaren Energien:
Bis spätestens 2020 wollen wir mindestens 35 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen decken, 2030 sollen es bereits min-destens 50 Prozent sein, 2040 mindestens 65 Prozent und schließlich zehn Jahre später - 2050 - mindestens 80 Prozent.
Beim Gesamtenergieverbrauch streben wir an, bis 2020 18 Prozent erneuerbar zu decken, bis 2030 30 Prozent, bis 2040 45 Prozent und bis zur Mitte des Jahrhunderts 60 Prozent.
Die vor Kurzem veröffentlichten Langfristszenarien im Auftrag des Bundesumweltministeriums zeigen, wie diese Ziele erreichbar sind. Die drei Hauptszenarien gehen für 2050 von einem erneuerbaren Anteil am Stromverbrauch von über 80 Prozent aus und zeigen verschiedene Wege auf, wie wir dorthin kommen können. Auch die Erneuerbare-Energien-Ziele in den Bereichen Mobilität und Wärme sind demnach erreichbar.
Der zentrale Baustein für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist das EEG. Die 2011 verabschiedete Novelle des EEG spiegelt die Herausforderungen wider, vor denen wir auch in den nächsten Jahren stehen werden:
Beginnen wir mit dem Ausbau der Erneuerbaren. Gegenwärtig lässt sich feststellen: Die Energiewende ist auf gutem Weg, der Ausbau der erneuerbaren Energien geht dynamisch voran:
Sehr geehrte Damen und Herren,
damit komme ich zur zweiten Herausforderung: Wir müssen das Zusammenwirken zwischen erneuerbarer und traditioneller Stromerzeugung, dem Ausbau von Netzen und Speichern sowie dem Stromverbrauch optimieren.
Diese technische und wirtschaftliche Optimierung des Gesamtsystems ist die historische Aufgabe, die vor uns liegt.
Diese Optimierungsaufgabe wird darüber entscheiden, ob wir das Ziel erreichen, mit einer neuen Stromversorgung umweltverträglich Strom zu bezahlbaren Preisen zu produzieren und dabei Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten. An dieser Optimierungsaufgabe - und nicht am bloßen Ausbau der erneuerbaren Energien - entscheidet sich der Erfolg der Energiewende.
Mit der strategischen Ausrichtung des EEG 2012 tragen wir dieser Optimierungsaufgabe Rechnung. Werden die Erneuerbaren zu einem tragenden Pfeiler der Energieversorgung, können wir sie nicht weiter vom Markt abschotten.
Erstmals gibt es daher im EEG 2012 eine Marktprämie für alle erneuerbare Energien Energien sowie einen zusätzlichen Anreiz für die bedarfsorientierte Stromerzeugung aus Biomasse, die so genannte Flexibilitätsprämie.
Durch die Marktprämie haben Betreiber von EE-Anlagen künftig die Möglichkeit, am Strommarkt teilzunehmen und zusätzliche Erlöse zu erzielen. Durch die Flexibilitätsprämie werden Betreiber von Biogasanlagen in die Lage versetzt, die technischen Voraussetzungen für eine zeitversetzte Einspeisung zu schaffen, zum Beispiel durch größere Gasspeicher und Generatoren im Vergleich zum Dauerbetrieb.
Auch für die Marktprämie gilt das Ziel einer kosteneffizienten Ausgestaltung. Wir werden sehr genau beobachten, wie diese Instrumente genutzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
damit sind wir bei der dritten Herausforderung - bei der Kosteneffizienz der Förderung der erneuerbaren Energien.
Die Bürgerinnen und Bürger verstehen sehr wohl, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze Geld kostet. Und sie sind bereit, das als Investition in die Zukunft zu akzeptieren.
Das gilt umso mehr, wenn mittel- bis langfristig in Form von sinkenden Stromrechnungen und verminderten Energieimporten auch die Dividende erkennbar wird. Diese Dividende wird es aber nur geben, wenn wir das EEG auf die Markteinführung von Technologien beschränken und nicht als Dauersubvention begreifen und wenn wir teure Speicher erst dann bauen, wenn sie genügend ausgelastet sind.
Modernes Lastmanagement, der Ausbau der Stromnetze, all das ist um Größenordnungen günstiger als das Vorhalten von Kraftwerkskapazität einerseits und von Speichern andererseits.
Beides werden wir mittelfristig brauchen, aber die Suche nach kostengünstigen Lösungen und das richtige timing sind entscheidend, wenn die EEG- und Netzumlage und damit die Strompreise sich im Rahmen halten sollen.
Dieses Verständnis ist auch ein Grund für die Kürzung der Vergütungssätze bei der Photovoltaik. Im vergangenen Jahr sind die Anlagenpreise um knapp 30 Prozent gesunken und für 2012 sagen Experten einen Preisverfall um weitere 25 Prozent voraus.
Bei einem Ausbauvolumen von 7.500 Megawatt mussten wir die Vergü-tungssätze absenken, um die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen. Dennoch hat die Solarindustrie allen Unkenrufen zum Trotz eine glänzende Zukunft. In wenigen Jahren konnten die Kosten der Stromerzeugung aus Photovoltaik halbiert werden. Damit sinken sie dauerhaft unter die von den Haushalten zu bezahlenden Strompreise. Verbrauchsnahe Lösungen bekommen so einen Markt außerhalb des EEG. Das nenne ich Markteinführung, das ist der Sinn des EEG.
Wir erleben jetzt eine für die Unternehmen und Beschäftigten schmerzhafte Marktbereinigung, wie sie aber angesichts der weltweiten Überkapazitäten unvermeidlich ist.
Die Zukunft der deutschen Solarindustrie wird maßgeblich davon abhängen, dass sie die Technologieführerschaft behält und im Zusammenhang von Verbrauch und Speicher, auch integriert in Gebäude, neue Systemlösungen entwickeln. Solarmodule sind inzwischen ein Massenprodukt geworden. Nur mit Innovationen und Systemlösungen kann die deutsche Solarindustrie sich dauerhaft im harten internationalen Wettbewerb behaupten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir dürfen aber nicht einseitig auf die Kosten schauen, sondern müssen uns auch immer wieder den Nutzen der Energiewende vor Augen halten.
Enorme wirtschaftliche Chancen bieten z. B. die Perspektiven für den globalen Markt für erneuerbare Energien: Derzeit haben Investitionen in EE-Technologien weltweit eine Größenordnung von etwa 200 Milliarden Euro pro Jahr.
Schon jetzt fließt weltweit etwa jeder zweite in Energietechnik investierte Euro in erneuerbare Energien - Tendenz steigend. Erneuerbare Energien bieten also enorme Wachstumspotenziale.
Aber ungeachtet dieser wirtschaftlichen Potenziale können wir den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht isoliert durch eine rein betriebswirtschaftliche Brille bewerten. Diese defensive Sicht würde eindeutig zu kurz greifen - im Wesentlichen aus drei Gründen:
Sie sind dabei, die positiven wirtschaftlichen Effekte für ihre Region zu nutzen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das gemeinsame Ziel ist die Transformation des gesamten Energiesystems hin zu einer gesicherten Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien.
Die Energiespeicherung ist hierbei ein wichtiges Thema, das Ihren Verband ja auch besonders interessiert.
Wenn es um Herausforderungen der Energiewende geht, werden Speicher häufig an erster Stelle genannt. Die Diskussion zu Speichern darf aber nicht isoliert gesehen werden, sondern macht nur bei einer Gesamtbetrachtung aller Flexibilitätsoptionen Sinn. Dazu gehören der Netzausbau, der europäische Stromverbund, ein flexibler konventioneller Kraftwerkspark und Flexibilität beim Verbrauch (Lastmanagement). Aber auch die Abregelung von Windenergie- oder PV-Anlagen kann eine ökonomisch sinnvolle Option im Rahmen einer Gesamtoptimierung sein und sollte daher kein Tabu sein.
Um die Technologieentwicklung bei Energiespeichern zu beschleunigen, hat die Bundesregierung die ressortübergreifende Förderinitiative "Energiespeicher" gestartet. Hierfür stellen BMU, BMWi und BMBF insgesamt 200 Mio. Euro bereit. Die Förderinitiative ist auf sehr gute Resonanz gestoßen.
Insgesamt wurden über 400 Projektvorschläge mit einem angefragten Fördervolumen von über 1 Mrd. Euro eingereicht. Hieraus wurden im vergangenen Jahr die qualitativ hochwertigsten Projekte ausgewählt. Die ersten Projekte der Förderinitiative werden 2012 starten.
Einer von zwei Themenschwerpunkten der Speicherinitiative ist das Thema "Wind-Wasserstoff" bzw. Power to gas. Aus meiner Sicht kommt dieser Option eine erhebliche strategische Bedeutung zu. Denn neben einer verstärkten Zusammenarbeit mit Ländern, die geeignete Pumpspeicherpotenziale haben, wie z. B. Norwegen, ist Power to gas die einzige Option, um auch Perioden von mehreren Wochen überbrücken zu können, in denen nur wenig Strom aus Wind und PV erzeugt wird.
Deshalb ist Power to gas zurecht eines der beiden Hauptthemen unserer Speicherinitiative. Und deshalb beschränken wir uns hier nicht auf Forschung, sondern fördern auch Demonstrationsprojekte. Nur so sammeln wir die erforderliche praktische Erfahrung, um das Thema erfolgreich voranzubringen.
Aber auch über Power to gas hinaus arbeiten wir intensiv am Thema Speicher. So werden derzeit mehrere Studien gefördert, in denen der Speicherbedarf und die Bedeutung von Speichern für die Netzentlastung bzw. -stabilisierung untersucht werden.
Ich gehe davon aus, dass sich durch diese Forschungsaktivitäten der Erkenntnisstand in den nächsten zwei Jahren deutlich verbessern wird und im Kontext dieser Vorhaben eine fundierte und belastbare Speicher-Roadmap entwickelt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich nun auf Aspekte der Wasserwirtschaft und Wassernutzung eingehen, die eine hohe Relevanz für die Umwelt haben und die mein Haus in besonderem Maße beschäftigen.
Wasser in ausreichender Menge und Qualität ist eine unabdingbare Grundlage für das tägliche Leben der Menschen, für die Landwirtschaft, den Fremdenverkehr, die Industrie, die Energiewirtschaft, das Verkehrswesen.
Die enge Verknüpfung und die gegenseitige Beeinflussung der lebenswichtigen Bereiche Wasser, Energie und Nahrungsmittelproduktion wurde als "Nexus-Ansatz" auf der Bonner Nexus-Konferenz im November letzten Jahres vorgestellt.
Auch wenn wir in Deutschland insgesamt nicht mit Engpässen beim Wasserdargebot konfrontiert sind, ist der Nexus zwischen Wasser, Energie und Nahrungsmittelerzeugung auch bei uns ein relevantes Thema.
Stichworte sind hier z. B. die Gewässerbelastungen durch die Ausweitung der Anbauflächen für Energiepflanzen oder die Ausbringung von Rückständen aus Biogasanlagen sowie die möglichen Auswirkungen der Ausbeutung unkonventioneller Gasvorkommen auf das Grundwasser.
Wir importieren in etwa ebenso viel Wasser wie wir im Inland nutzen.
Um dies zu berücksichtigen wurde das Konzept des "virtuellen Wassers" oder des Wasserfußabdrucks entwickelt.
Dieses Konzept vermag Denkanstöße hinsichtlich des Konsumverhaltens und einer genaueren Analyse der Bedeutung von Wasserressourcen in den Lieferketten zu geben. Als Grundlage für steuernde Eingriffe des Staates eignet es sich aber bisher nicht, da es die unterschiedlichen Ausgangslagen hinsichtlich der lokalen Verfügbarkeit und die Art der Nutzung der Wasserressourcen nicht berücksichtigt.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde in Deutschland im Bereich der Haushalte und der Industrie durch Wassereinsparungen viel geleistet.
Wassersparen entlastet den Wasserhaushalt, wirft aber auch Infrastrukturprobleme der Ver- und Entsorgung auf.
Mögen die Einsparpotentiale im privaten Bereich, der allerdings ohnehin den kleinsten Anteil am Wasserverbrauch hat, weitgehend ausgeschöpft sein, bieten sich in der Produktion weiterhin vielfältige Möglichkeiten.
Hier sind in verschiedenen Branchen Einsparungen von Wasser und Energie - zum Beispiel durch Kreislaufführung und Wärmerückgewinnung - möglich. Durch sparsamen Umgang werden auch der Aufwand für die Aufbereitung und der Energieverbrauch für die Ver- und Entsorgung gesenkt und damit auch ein Beitrag zur Energieeffizienz geleistet.
Eine große Herausforderung stellt die Anpassung an den Klimawandel dar.
Erhöhte Verdunstungs- und Niederschlagsraten führen zu einer Intensivierung des Wasserkreislaufes und einer Änderung der jahreszeitlichen Abfluss- und Temperaturverhältnisse mit Auswirkung auf den Stoffhaushalt von Flüssen und Seen. Dies erfordert Anpassungsmaßnahmen auch hier in Deutschland, auch bei der Trinkwasserversorgung.
Daneben sind weitere Bereiche zu berücksichtigen wie ökologische Aspekte, Hochwasserschutz und die landwirtschaftliche Produktion.
Zusätzlich ist Wasser als Ressource verschiedenen Einflüssen unterworfen, was Güte und Qualität angeht. Die Bestandsaufnahme im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hat ein umfassendes Bild der Belastungen gezeichnet und konnte wesentliche Defizite identifizieren. Der chemische Zustand unserer Gewässer im Hinblick auf die klassischen Parameter ist im Allgemeinen als gut zu bezeichnen.
Wesentlicher Handlungsbedarf besteht bei Strukturgüte und Durchgängigkeit. Hier können Ziele wie die Nutzung regenerativer Energie durch Wasserkraft den ökologischen Ansätzen entgegenstehen.
Eine einheitliche ökonomische Schätzung der Wassernutzungsarten und des Wertes von Wasser mit geeigneten Anreizen für sachgemäßen Gebrauch ist notwendig.
So ist zum Beispiel eine einheitliche Erhebung von Wasserentnahmeentgelten und deren konkrete Ausgestaltung zu betrachten. Die Abgrenzung von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen ist derzeit auf europäischer Ebene Gegenstand der Diskussion.
Die Konsistenz, Kohärenz und die Wirksamkeit der Gesetzgebung im Bezug auf die Ressource Wasser, sowie die Wasserbilanz und Handlungsoptionen werden im Rahmen des Blueprints einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Eine Sonderstellung nehmen die anthropogenen Spurenstoffe vor allem Arzneimittel ein. Analytik macht´s möglich, wir finden zunehmend Stoffe in geringsten Konzentrationen in unseren Gewässern. Vermeiden ist gut, bei Arzneimittel immer aber auch eine ethische Frage. Richtig ist sicher auch hier der Ansatz, schon bei Zulassung die Umweltauswirkungen zu beachten.
Aber auch Rufe nach weitergehenden technischen Maßnahmen, nach der vierten Reinigungsstufe, werden laut. Die Schweiz hat sich klar dafür entschieden, auch bei uns wird sie eingerichtet, aber nur dort, wo besondere Nutzungen wie etwa die Trinkwassergewinnung es rechtfertigt. Da ist der richtige Weg. Ich stimme Ihnen zu, dass es zunächst aber einer belastbaren wissenschaftlich einwandfreien und unabhängigen Risikobewertung bedarf. Das Umweltbundesamt wird dies auch weiterhin zu leisten versuchen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen den gewünschten Überblick über aktuelle energie- und wasserpolitische Schwerpunkte geben und freue mich auf die Diskussion.