Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz schlagen wir ein neues Kapitel in der Entwicklung der Abfall- und Entsorgungswirtschaft auf.
Das neue Abfallrecht ist ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft.
Wir wollen
Denn gerade ein rohstoffarmes Land wie Deutschland braucht eine Wirtschaft, die ihre Ressourcen nicht verschwendet, sondern die intelligenter produziert und konsumiert:
Mit weniger Abfall,
mit effizienterer Nutzung von Abfall,
mit einer Ökonomie, für die Abfall Wertstoff ist.
Das neue Gesetz ist ein echter Fortschritt für eine bürgernahe, verlässliche, ressourceneffiziente und rechtssichere Kreislaufwirtschaft in Deutschland.
Es ist ein Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen, die Wirtschaft und für die Umwelt.
Und darum danke ich allen Mitgliedern des Vermittlungsausschusses und den mit den Beratungen befassten Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern dafür, dass wir durch konstruktive Zusammenarbeit zu einem positiven Ergebnis, zu einem breiten länder- und parteiübergreifenden Konsens, gekommen sind.
Anrede,
das Kreislaufwirtschaftsgesetz schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und der privaten Entsorgungswirtschaft.
Der vom Vermittlungsausschuss beschlossene Vorschlag zur sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung (§ 17 Absatz 3 Satz 4 bis 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes) unterstreicht diesen Ausgleich.
Gewerbliche Sammlungen sind dann gegenüber kommunalen Erfassungssystemen vorzuziehen, wenn sie „wesentlich leistungsfähiger“ sind.
Diese Formulierung ist treffend.
Die Kriterien für diese Leistungsfähigkeit bei der Erfassung und Verwertung der Abfälle sind transparent:
Qualität,
Effizienz,
Umfang und Dauer,
und – besonders wichtig – die Orientierung am Gemeinwohl.
All das zusammen macht die Leistungsfähigkeit aus.
Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf eine leistungsfähige und bezahlbare Entsorgung aller Abfälle.
Es darf und wird nicht zu einer Rosinenpickerei kommen.
Und es ist durch den Kompromissvorschlag jetzt auch klargestellt, dass Leistungen, die über die unmittelbare Sammel- und Verwertungsleistung hinausgehen, bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen sind.
Das betrifft insbesondere Entgeltzahlungen.
Ich begrüße den Kompromiss, den wir jetzt gefunden haben.
Die Bundesregierung wird auch künftig die Entwicklungen in der Abfallwirtschaft aufmerksam beobachten.
Wir werden kontinuierlich überprüfen, ob und wie wir nachsteuern müssen.
Denn wir wollen auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft noch weiter vorankommen – mit der Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz!
Mit der angestrebten einheitlichen Wertstofferfassung können zusätzlich noch einmal rund 7 Kilogramm wertvolle Reststoffe pro Jahr und Einwohner für das Recycling erfasst werden.
Zunächst bin ich aber froh, dass uns im Vermittlungsausschuss eine Einigung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz gelungen ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ein neues Kapitel in der Abfallwirtschaft aufschlagen können.
Ich bitte daher um Ihre abschließende Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der nunmehr vorliegenden Fassung!