
- Es gilt das gesprochene Wort. -
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass Sie meiner Einladung gefolgt sind.
Ich habe Sie heute eingeladen, um Ihnen die Eckpunkte des Schallschutzkonzeptes des BMU vorzustellen und mit Ihnen zu diskutieren.
Auch wenn, um im Bild zu bleiben, die See in den letzten Monaten rauer geworden ist - die Energiewende ist unumkehrbar.
Die Offshore-Windenergie ist beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ein wichtiger Pfeiler. In der Vielzahl der Studien zur künftigen Energieversorgung Deutschlands wird der Offshore-Windenergie immer eine besondere Rolle zugewiesen. Ein erheblicher Anteil der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien soll mittelfristig mit Windenergieanlagen im Meer gedeckt werden. Dazu bedarf es einer Entwicklung in der maritimen Wirtschaft und des Energiesektors die in ihrer Dimension beispiellos ist. Dabei müssen wir neben der Machbarkeit und den Kosten auch die Umweltbelange im Auge behalten.
Die Energiewende und der Ausbau der erneuerbarer Energien sind nicht immer konfliktfrei mit Blick auf die Umwelt und den Naturschutz, auch wenn es Naturkräfte, wie Wind, Wasser und Sonne sind, die wir nutzbar machen wollen. Das, denke ich, ist uns allen hier bewusst. Gerade deshalb ist es gegenwärtig und künftig besonders wichtig, diese Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen und damit auch eine breite Akzeptanz für die notwendigen Maßnahmen in unserer Gesellschaft zu schaffen. Demokratische Gesellschaften brauchen Akzeptanz, auch das hat uns die Erfahrung mit zahlreichen Großprojekten in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten.
Die Offshore-Windkraft ist eine Gegenwartstechnologie mit gewaltigen Zukunftspotentialen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bei der Windenergie auf See 25.000 MW Leistung bis 2030 zu installieren. Die ersten Erfahrungen mit dem Windpark "alpha ventus" sind überzeugend. Die Auslastung des Windparks liegt um mehr als ein Drittel über den Erwartungen. Damit kann die Offshore-Windkraft einen deutlichen Beitrag zur Grundlastfähigkeit der erneuerbaren Energien leisten. Noch in diesem Jahr werden sich bis zu 6 Windparks im Bau befinden.
Die aktuellen Probleme - Haftungsfragen und Netzanschluss - sind wir inzwischen angegangen. Damit rückt auch die Frage des Meeresschutzes, hier insbesondere des Schallschutzes für die Meeressäuger wieder verstärkt in den Blickpunkt. Dies insbesondere wenn - wie angestrebt - der Errichtungsprozess an vielen Rammstellen gleichzeitig voranschreitet. Wir sollten die sich daraus ergebenden Auswirkungen und Fragestellungen erkennen und proaktiv Lösungsstrategien entwickeln, damit diese rechtzeitig in den Errichtungsprozess integriert werden können.
Die Meeresumwelt ist auch in unseren Küstenmeeren vielfältig und wird durch verschiedenste menschliche Aktivitäten beeinflusst. Der Schweinswal steht daher auch repräsentativ für eine ganze Reihe von Arten, zu deren Erhalt wir uns verpflichtet haben. Schweinswale sind in ihrer Kommunikation und Orientierung zwingend auf ihr Gehör angewiesen. Deshalb reagieren sie auf Geräusche bzw. Schall entsprechend empfindlich. Das BMU nimmt die Schallproblematik bei der Errichtung der Offshore-Windenergieanlagen sehr ernst.
Die Vorgaben des europäischen und nationalen Naturschutzrechts müssen eingehalten werden. Abstriche am Naturschutzrecht oder die Absenkung der Naturschutzstandards wird es nicht geben - damit wäre am Ende auch keinem gedient.
Wir kennen gegenwärtig noch nicht alle Details über die marine Natur und die verschiedenen Wirkgefüge. Es besteht eine wissenschaftliche Unsicherheit. Aber wir verfügen heute über zahlreiche Informationen über die Auswirkungen von Rammschall auf marine Säugetiere, die wir nicht ignorieren dürfen. Deswegen sind wir gefordert, auf der Basis des vorhandenen Wissens, sinnvolle Konzepte zum Schutz der Schweinswale zu entwickeln. Um den sicher zu erwartenden Erkenntnisgewinnen und Erfahrungen Rechnung zu tragen, müssen wir aber auch vorsehen, das unsere Lösungsstrategien "lernfähig" bleiben und eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung an den aktuellen wissenschaftlich-technischen Stand vorgesehen wird.
Für den Schallschutz bei der Errichtung der Offshore-Windparks wird schon jetzt eine Menge getan. Der 160 dB Schallschutzgrenzwert in 750 m Entfernung von der Rammschallquelle muss auf Dauer eingehalten werden; entsprechende Schallminimierungsmaßnahmen müssen angewendet werden. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) leistet durch seine Tätigkeit als Genehmigungsbehörde hier eine engagierte, solide und verlässliche Arbeit und hat damit wichtige technologische Entwicklungen angestoßen.
Die DUH-Tagung zum Schallschutz in Berlin im September 2012 hat gezeigt, dass die Wirtschaft mit unserer Unterstützung bereits umfängliche Anstrengungen unternommen hat, um Schallschutzmaßnahmen zu entwickeln und einzusetzen. Die Belastung für die Schweinswale ist dennoch hoch - und sie wird noch zunehmen, wenn sich die Anzahl der Rammstellen vervielfacht. Daher müssen wir klären, wie wir den beschleunigten Ausbau und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben sinnvoll vereinen.
Gleichzeitig müssen wir alles tun, um für den Ausbau der Offshore-Windenergie so optimale Voraussetzungen wie möglich zu schaffen. Angesichts der langen und kostenintensiven Vorlaufphasen muss daher so früh wie möglich für die Branche klar sein, welche Regeln für die Windenergieindustrie bei der Errichtung mit Blick auf den Schallschutz gelten. Darauf müssen Sie sich als Beteiligte und Betroffene verlassen können - nur so kann es Rechts- und Investitionssicherheit geben. Transparente Regeln brauchen wir aber auch, um Ihnen, den Vertretern des Naturschutzes, klar zu verdeutlichen, wie wir die Schweinswale schützen. Nur so können wir möglichen Vorwürfen und Beschwerden frühzeitig und selbstbewusst entgegen treten.
Es ist unser Ziel, mit einem Schallschutzkonzept den schwelenden Konflikt zwischen der Windenergieindustrie und dem Naturschutz zu lösen. Ich meine, die Zeit ist reif, durch ein Schallschutzkonzept hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Für die Seetaucher ist uns eine solche Befriedung sehr erfolgreich geglückt. Die internen Diskussionen bei uns im Haus bei der Erarbeitung der Eckpunkte haben aber auch gezeigt, dass das Schallschutzproblem weit komplexer ist, als der Schutz der Seetaucher. Die Belastungen sind, im Gegensatz zu den Habitatbeeinträchtigungen bei den Seetauchern, jedoch weitgehend auf die Bauphase begrenzt.
Nicht zuletzt deswegen stehen hier aber auch diverse Handlungsoptionen offen, um in der Errichtungsphase flexibel auf die Naturschutzanforderungen reagieren zu können. Gerade deswegen bin ich optimistisch, dass wir ein gemeinsames, von Naturschutz und Windenergie getragenes, Schallschutzkonzept umsetzen können.
Das BMU hat zunächst Eckpunkte für ein Schallschutzkonzept erarbeitet, die wir Ihnen mit der Einladung zur heutigen Veranstaltung übersandt haben. Der Komplexität der Aufgabe geschuldet ist dieses Papier nicht an jeder Stelle leicht verständlich oder selbsterklärend. Daher wird Ihnen zunächst Frau Dr. Breyer, Leiterin des Referats "Naturschutz und Energie" diese Eckpunkte vorstellen und erläutern.
In der anschließenden Diskussionsrunde bin ich an Ihren Einschätzungen und Hinweisen interessiert, damit wir diese Aspekte bei der Umsetzung der Eckpunkte in eine Schallschutzkonzept prüfen und gegebenenfalls einarbeiten, weiter entwickeln und damit verbessern können.
Im zweiten Teil wird Herr Verfuß vom Projektträger Jülich (PtJ) kurz die aktuellen Ergebnisse aus dem Baumonitoring bei Anwendung eines Blasenschleiers vorstellen. Herr Merck vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird diese Ergebnisse dann in den Kontext des Schallschutzkonzeptes stellen.
Damit unterziehen wir die Eckpunkte gleich einem ersten Praxistest, anhand dessen die Zusammenhänge des Konzepts noch weiter verdeutlicht und dessen "Lernfähigkeit" geprüft werden können.
Ich wünsche uns allen einen konstruktiven Dialog!