
- Es gilt das gesprochene Wort -
Eingangsstatement für die Podiumsdiskussion
Nachhaltigkeit im Verkehrssektor bedeutet, die gesellschaftlich notwendige Mobilität sicherzustellen, ohne dabei die natürlichen Lebensgrundlagen zu gefährden. Wir müssen dabei die Grenzen der Natur in unsere Konzeption von Wohlstand und Wachstum integrieren.
Biokraftstoffe sind dabei ein Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität und Energieversorgung.
Indem wir Biokraftstoffe verwenden, sinkt unsere Abhängigkeit vom immer knapper werdenden Erdöl, das oftmals aus politisch instabilen Ländern importiert wird.
Aus den genannten Gründen hat die EU im Jahr 2008 beschlossen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch im Verkehrssektor in jedem Mitgliedstaat auf mindestens 10 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern und E10 als Kraftstoff europaweit einzuführen. Dieses Ziel wird in Deutschland zum Großteil nur durch Biokraftstoffe erfüllt werden können.
Mit dem Biokraftstoffquotengesetz hat der Deutsche Bundestag einen verlässlichen Rahmen bis 2020 und darüber hinaus gesetzt, um dieses Ziel in Deutschland umzusetzen.
Die Biokraftstoffquote gibt es seit 2007. Neben der Beimischung von Biodiesel und Ethanol können reine Biokraftstoffe wie B100 oder Pflanzenöl sowie hydrierte Pflanzenöle und Biomethan auf die Quote angerechnet werden. Durch die Möglichkeit der Anrechnung von Gutschriften aus den Vorjahren wurde zusätzliche Flexibilität geschaffen.
Die Bundesregierung hat mit der Einführung von E10 im vergangenen Jahr die Möglichkeiten zur Quotenerfüllung um eine Option erweitert.
Die schwierige Einführungsphase, in der der neue Kraftstoff kontrovers diskutiert wurde, hat erneut gezeigt, dass Kraftstoffe in Deutschland ein sensibles Thema sind.
Zurzeit liegen die Amtlichen Mineralöldaten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis einschließlich Dezember 2011 vor. Der Anteil von E10 hat sich demzufolge auf niedrigem Niveau gefestigt und ist in der Tendenz leicht steigend: Im Dezember 2011 betrug der Anteil rund 12,3 Prozent. Mittlerweile ist E10 auch deutschlandweit verfügbar. Wir gehen davon aus, dass sich E10 über die kommenden Jahre stärker am Markt etablieren wird.
Die Einführung von E10 hat uns aber auch gezeigt, dass in der Öffentlichkeit Zweifel am Umweltnutzen von Biokraftstoffen bestehen.
Um die Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen zu gewährleisten, hat die Bundesregierung die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erlassen, die seit dem 1. Januar 2011 wirksam ist. Deutschland ist europaweit damit Vorreiter bei der nationalen Umsetzung der europäischen Anforderungen. Das ist ein großer Erfolg.
Danach gelten Biokraftstoffe nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen mindestens 35 Prozent an Treibhausgasen einsparen. Die Anforderungen werden kontinuierlich verschärft: Bis 2017 muss die Treibhausgaseinsparung mindestens 50 Prozent betragen. Des Weiteren dürfen zum Anbau der Pflanzen für die Biokraftstoffherstellung ökologisch wertvolle Flächen wie Feuchtgebiete, Torfmoore oder Regenwälder nicht genutzt werden, um die biologische Vielfalt zu schützen.
Nur Biokraftstoffe, die diese Nachhaltigkeitsstandards einhalten, können steuerlich begünstigt oder auf die zu erfüllende Biokraftstoffquote angerechnet werden.
Diese Maßnahmen steuern auch mit, welche Flächen genutzt werden können. Sie bieten aber bisher keinen Schutz vor sogenannten indirekten Landnutzungsänderungen, wenn Pflanzen für Bioenergie auf zulässigen Flächen unter Verdrängung der bisherigen Nutzung erzeugt werden, während die herkömmlichen Nutzungen in ökologisch sensible Bereiche abwandern.
Daher setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auf europäischer Ebene geeignete Maßnahmen zur Vermeidung indirekter Landnutzungsänderungen getroffen werden. Wir erwarten einen Vorschlag der Kommission noch im ersten Halbjahr 2012.
Um den Flächenverbrauch zu senken, ist auch eine stärkere Mobilisierung von Biomasse-Reststoffen und - Abfällen für die Energiegewinnung notwendig. Seit Anfang 2011 können Biokraftstoffe aus Biomasse-Abfällen und- Reststoffen doppelt gewichtet auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden. Ziel ist die Vermeidung der Konkurrenz mit Lebensmitteln.
Mit der eingeleiteten Energiewende hat die Bundesregierung einen Weg zur Energie der Zukunft vorgezeichnet - einen Weg, der sicher, bezahlbar und umweltfreundlich ist. Die Biokraftstoffe bilden dabei eine wichtige Säule der künftigen Energieversorgung mit zahlreichen Herausforderungen und Chancen.
Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Effizienzsteigerung sind dabei entscheidende Kriterien auch für die Zukunft von Biokraftstoffen. Die Entwicklung der nächsten Biokraftstoffgeneration hat dies im Blick. Hier wird daran gearbeitet, die energetische Ausbeute und Umweltbilanz weiter zu verbessern und ein erweitertes Rohstoffspektrum, wie z. B. Stroh, nutzen zu können. Allerdings müssen diese Entwicklungen seitens der Industrie deutlich stärker voran getrieben werden, um die Erwartungen an diese kommenden Biokraftstoffgenerationen auch erfüllen zu können. Der Gesetzgeber hat die entsprechenden Anreize durch die Umstellung des Bezugs der Biokraftstoffquote vom Energieinhalt auf die CO2-Emissionen (Stichwort Netto-Quote) ab 2015 bereits geschaffen.
Um unsere natürliche Lebensgrundlage dauerhaft zu erhalten, brauchen wir eine Marktwirtschaft mit ökologischen Leitplanken. Wir brauchen eine moderne Umweltpolitik, die Innovationen voranbringt und Klima und Ressourcen schützt. Dies sind Ziele, die glücklicherweise bereits vielerorts Bestandteil moderner Wirtschaftskultur geworden sind, aber künftig noch viel stärker werden müssen.