
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Nüssel,
sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums,
meine Damen und Herren,
zunächst herzlichen Dank für die Einladung zu Ihrer heutigen Präsidiumssitzung. Ich freue mich sehr über die Gelegenheit, mit Ihnen direkt ins Gespräch zu kommen. Die Agrarwirtschaft in Deutschland ist ein wichtiger Partner der Energiewende. Und Ihr Verband setzt bei der Interessensvertretung der genossenschaftlich organisierten Agrarbetriebe wichtige Akzente.
Die aktuelle Entwicklung auf den Energie- und Finanzmärkten hat ohne Zweifel Auswirkungen auf die gesamte Agrarwirtschaft. Richtig ist aber auch: Mit der Energiewende entstehen neue Märkte und neue Chancen. Deshalb ist es gut, dass Sie und Ihre Mitglieder die Zeichen der Zeit erkannt haben.
Ich will deshalb heute vor allem auf die Chancen der Energiewende eingehen. Wie kann die Landwirtschaft in Deutschland von der Energiewende profitieren?
Landwirte waren beim Ausbau der erneuerbaren Energien vielfach Vorreiter und haben neue Technologien in die Praxis eingeführt.
Sie haben die wirtschaftlichen Chancen dieser neuen Märkte und Geschäftsfelder schnell erkannt. Tatsächlich ist es ja inzwischen so, dass Energieproduktion für viele Betriebe ein zweites Standbein geworden ist. Oftmals trägt sie zur Stabilisierung der Einkommen bei. Noch einen Schritt weiter gehen die Energiewirte, die sich vollständig auf einen neuen Betriebszweig einstellen und sich dann auch aus der klassischen Landwirtschaft herausentwickeln.
Klar ist, dass die Umstellung auf eine neue Energieversorgung mit vielen neuen Herausforderungen verbunden ist. Jeder Betrieb muss sich zudem auch damit auseinandersetzen, wie er seine eigenen Energiekosten im Rahmen halten kann.
Mit Energie lässt sich eben nicht nur Geld verdienen, sie schlägt auch auf der Kostenseite zu Buche. Deshalb müssen Einsparpotentiale konsequent genutzt werden. Genau das ist die Grundidee der Energiewende: Möglichst viel Energie aus Erneuerbaren gewinnen und gleichzeitig Energie möglichst effizient einsetzen, um weniger davon zu verbrauchen. Dass das gelingen kann, dass die Energiewende machbar ist und sich auch auszahlt, das hat gerade eine umfangreiche wissenschaftliche Untersuchung renommierter Forschungsinstitute zu langfristigen Szenarien der Energiewende bestätigt: Der Kurs der Bundesregierung bei diesem größten Modernisierungs- und Infrastrukturprojekt der kommenden Jahre ist richtig.
Dennoch kann ich verstehen, dass angesichts der großen Herausforderungen, die vor uns liegen, auch Bedenken und Ängste aufkommen. Insgesamt aber haben der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie und der Ausbau der erneuerbaren Energien eine hohe Akzeptanz quer durch die ganze Bevölkerung. Es kommt jetzt darauf an, diese Akzeptanz weiter zu fördern und zu untermauern. Bei der Energiewende stellt sich längst nicht mehr die Frage des "Ob"; heute geht es um das "Wie".
Die Herausforderung liegt darin, dieses Generationenprojekt so umzusetzen, dass alle Beteiligten Nutzen daraus ziehen können.
Diese Entwicklung zeigt: Die Energiewende nimmt an Fahrt auf. Auf dem Weg hin zu einer grundlegend neuen Energieversorgung und -nutzung kommen wir Schritt für Schritt voran.
Sehr geehrte Damen und Herren,
was bedeutet das alles für die Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Räume? Ich komme damit zu einem weiteren Aspekt, der bei der Umsetzung der Energiewende von zentraler Bedeutung ist: Die Energiewende ist ein Kommunal- und Bürgerprojekt.
Mit der Energiewende wird der Gedanke der Genossenschaften wiederbelebt: Bürger schließen sich zusammen und werden vom Stromkonsumenten zum Stromerzeuger.
Schon heute wird ein Großteil der erneuerbaren Energien, insbesondere der Bioenergie, dezentral im ländlichen Raum erzeugt. Mehr als 50 Prozent der in Deutschland installierten Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Quellen sind im Eigentum von Privatpersonen und Landwirten. Das zeigt: Viele Menschen, und gerade Landwirte, haben die Vorteile der Energiewende erkannt und profitieren schon davon: Lokale Energieversorgung durch erneuerbare Energien ist überschaubarer, transparenter, unabhängiger. Die Wege der Energieversorgung werden kürzer. Gleichzeitig entstehen neue regionale Wertschöpfungsketten, es werden Arbeitsplätze geschaffen und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Energiewende ist nicht nur ein Generationenprojekt, sondern vor allem ein Gemeinschaftsprojekt, das durch die Akzeptanz und die Mitwirkung der Menschen vor Ort lebt.
Hier liegt die Chance für Genossenschaften, die seit vielen Jahr-zehnten ein erprobtes regionales Beteiligungsmodell sind - auch im Bereich der Erneuerbaren. Die mittlerweile fast 500 Energiegenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag für das Gelingen der Energiewende, mit gemeinschaftlichen Investorenmodellen von Windkraft-, Photovoltaik- oder Biogasanlagen.
Genossenschaften treiben gerade in ländlichen Gebieten den Ausbau der erneuerbaren Energien voran, nicht selten auch in Verbindung mit dem Ausbau von Nahwärmenetzen. Der allergrößte Teil dieser Genossenschaften ist dabei in den letzten Jahren gegründet worden; gerade im Jahr 2011 hat sich diese Entwicklung noch einmal deutlich verstärkt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Ausbau der erneuerbaren Energien, der zu einer dezentraleren Energieversorgung in Deutschland führen wird, ist das eine Standbein der Energiewende.
Genauso wichtig für den Umbau unserer Energieversorgung ist das zweite Standbein, die Steigerung der Energieeffizienz. Hier müssen wir noch besser werden.
Ein Beispiel hiefür aus der Agrarwirtschaft ist die Biogaserzeugung. Gerade hier steckt noch einiges Potential, um Energie effizienter zu gewinnen und zu nutzen. Von diesem Jahr an setzen wir deshalb bestimmte Mindestanforderungen an die Effizienz von Biogasanlagen voraus: Hierzu gehört die Einführung einer Mindestwärmenutzung oder - alternativ - einer Mindestgüllenutzung sowie Anforderungen zur Emissionsminderung an der Anlage.
Auch für Biogasanlagen, die ihren Strom direkt vermarkten und deshalb von der neuen Wärmenutzungspflicht befreit sind, ist Kraft-Wärme-Kopplung ökologisch und ökonomisch dennoch sinnvoll.
Ich halte es deshalb für bedenklich, dass gegenwärtig für die Direktvermarktung mit der Marktprämie mit dem Argument geworben wird, dann von der Wärmenutzungspflicht befreit zu sein. Anlagenbetreiber sollten immer bedenken, dass eine hochwertige Wärmenutzung auch Einnahmen generiert, die die Wirtschaftlichkeit der Biogasanlage deutlich verbessern kann.
Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich sagen: Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zur Förderung von Anlagen zur Biogasaufbereitung und -Einspeisung in das Erdgasnetz.
Ende 2011 waren in Deutschland bereits 66 Biogaseinspeiseanlagen in Betrieb. Wir möchten, dass diese Branche auch weiterhin kontinuierlich wächst. Die Herausforderung ist, die Wettbewerbsfähigkeit von Biomethan weiter zu stärken und das erhebliche Absatzpotenzial im Kraft-Wärme-Sektor in Industrie und Gewerbe kurzfristig zu erschließen.
Die Biomethanaufbereitung ist die einzige Technologie, für die im EEG weiterhin ein Bonus vorgesehen ist. Er ist sinnvoll angepasst und leicht erhöht worden, um die ökonomischen Gegebenheiten von Biogasaufbereitungsanlagen nachzuvollziehen. Damit leisten wir einen sinnvollen Beitrag, um einen wichtigen Baustein in der neuen Energieversorgung zu fördern.
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein Wort zum Flächenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche sagen.
Dieser ist ohne Frage viel zu hoch, und die bisherigen Maßnahmen zur Begrenzung des jährlichen Flächenverlustes sind nicht ausreichend. Da stimmen Sie mir sicher zu.
Wir streben daher an, dass sowohl beim Netzausbau, der unerlässlich ist und den wir weiter vorantreiben müssen, wie auch bei der Errichtung von Windenergienanlagen landwirtschaftliche Nutzflächen verstärkt geschont werden.
Dazu enthält bereits das im März 2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz wichtige neue Regeln zur Kompensation:
Darüber hinaus wird das BMU einen Entwurf für eine Kompensationsverordnung vorlegen. Ziel der Kompensationsverordnung sind einheitliche Standards, die die naturschutzfachliche Qualität der Kompensationsmaßnahmen wahren und gleichzeitig den Planungserfordernissen für eine moderne Infrastruktur und den erneuerbaren Energien gerecht werden.
Viele Landkreise sind bereits mit dem notwendigen Netzausbau befasst. Hier wird die Bundesnetzplanung dafür sorgen, dass die unterschiedlichen Interessen noch besser gehört und berücksichtigt werden. Ziel dieses neu eingeführten Verfahrens ist es zum einen, den Netzausbau transparenter und übersichtlicher zu gestalten.
Zum anderen soll durch die Mitwirkung der Öffentlichkeit mehr Akzeptanz für den Ausbau des Übertragungsnetzes geschaffen werden.
Zurzeit erarbeiten die vier Übertragungsnetzbetreiber einen Netzentwicklungsplan, der im Frühsommer (2012) von der Öffentlichkeit über das Internet, per E-Mail und postalisch kommentiert werden kann - das ist auch eine Chance für die ländliche Bevölkerung. Nach der Prüfung durch die Bundesnetzagentur und der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung hat die Öffentlichkeit dann weitere acht Wochen Zeit, zu Netzentwicklungsplan und Umweltbericht Stellung zu beziehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eigenverantwortung, Bürgerbeteiligung und Akzeptanz sind für das Gelingen der Energiewende ebenso wichtig wie verlässliche politische Rahmenbedingungen. Lassen Sie mich deshalb grundsätzlich etwas zur Förderung der erneuerbaren Energien sagen. Gerade weil wir verlässliche Rahmenbedingungen wollen, haben wir im Rahmen der Energiewende bereits im Sommer 2011 eine umfassende EEG-Novelle beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Wir haben damit auch auf Fehlentwicklungen reagiert, die z. B. durch die teilweise Überförderung bei Biogas entstanden ist.
Wir haben das in dem Bewusstsein getan, dass das EEG eine Erfolgsgeschichte für die erneuerbaren Energien ist. Innerhalb der letzten Dekade hat sich aus einem Nischenmarkt eine ganze Branche entwickelt. Wir stehen jetzt vor der Herausforderung, die erneuerbaren Energien nicht nur quantitativ, sondern vor allem auch qualitativ weiter zu entwickeln. Das bedeutet, der Ausbau muss nachhaltig und effizient erfolgen.
Dies spielt gerade mit Blick auf die Kosten des EEG eine ganz zentrale Rolle. Diese sind zwischen 2009 und 2011 insbesondere wegen des Booms bei der Photovoltaik, aber auch durch verbesserte Förderbedingungen bei der Bioenergie deutlich gestiegen.
In diesem Jahr hat sich die EEG-Umlage jedoch stabilisiert. Sie beträgt jetzt knapp 3,6 Cent pro Kilowattstunde. Gegenüber 2011 ist das ein Anstieg um lediglich 0,06 Cent - weniger als die allgemeine Preissteigerung. Und das trotz des nach wie vor hohen Ausbautempos bei den Erneuerbaren.
Ich weiß, dass auch die Agrarwirtschaft höchstes Interesse an bezahlbaren Energiepreisen hat. Seien Sie versichert: Auch für uns hat die Kosteneffizienz der EEG-Förderung höchste Priorität.
Zudem wurde das EEG um eine Reihe neuer Instrumente (z. B. Marktprämie und Flexibilisierungsprämie) ergänzt, die erneuerbaren Strom zunehmend an den Markt heranführen.
Eine grundlegende Neuausrichtung des in Deutschland bewährten und mittlerweise weltweit kopierten Modells zur Förderung der erneuerbaren Energien, die immer wieder gefordert wird, halte ich vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich.
Etwas anders sieht es bei der aktuellen Entwicklung bei der Photovoltaik aus. Ich komme damit auf einen Punkt zu sprechen, von dem ich weiß, dass er Sie und Ihre Mitgliedsunternehmen stark beschäftigt und will deshalb abschließend kurz darauf eingehen: An einer weiteren Begrenzung des Zubaus führte kein Weg vorbei. Die EEG-Novelle, die am 29. März im Bundestag verabschiedet wurde, ist ein vernünftiger Kompromiss, der den Ausbau auf einen nachhaltigen Pfad zurückführen wird.
Ich kenne die Kritik Ihres Verbandes an dieser Regelung, die jedoch nicht die Korrektur bei der Einspeisevergütung im Kern betrifft, sondern vielmehr die Kurzfristigkeit bei der Umsetzung zum Stichtag 1. April.
Lassen Sie mich dazu folgendes sagen: Zum einen sind im Laufe des parlamentarischen Verfahrens die Übergangsregelungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag stark ausgeweitet worden:
Dadurch sollte sicher gestellt sein, dass die überwiegende Mehrheit der Investoren, die finanziell in Vorleistung gegangen sind, die Projekte auch zu den alten Bedingungen realisieren können.
Eine weitere Ausweitung der Übergangsvorschriften hätte zu hohen Vorzieheffekten geführt und die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher in Deutschland über die EEG-Umlage zusätzlich stark belastet. Dies ist vor dem Hintergrund der bestehenden Überförderung und dem hohen Zubauniveau im Bereich der Photovoltaik nicht vertretbar. Im Interesse der Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchen ging es uns darum, schnell zu handeln.
Lassen Sie mich ausdrücklich festhalten: Wir halten die im Gesetz vorgesehenen Fristen für einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigen Vertrauensschutzinteressen und den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Energiewende ist das größte Innovations- und Wachstumsprojekt der letzten Jahrzehnte. Der Anfang ist gemacht und ich bin mir sicher, dass etwas Gutes daraus wird, wenn wir alle gemeinsam daran arbeiten. Für die Landwirtschaft und den Landhandel sehe ich gute Perspektiven, die weitere Entwicklung mit zu gestalten und auch davon zu profitieren.
Ich würde mich freuen, Sie bei diesem Generationenprojekt an unserer Seite zu wissen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.