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Rede von Staatssekretär Jürgen Becker: Schwerpunkte der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung in der neuen Legislaturperiode

Datum: 24.02.2010
Ort: Bonn

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

ich begrüße Sie ganz herzlich in den Räumen des Bundesumweltministeriums zur Fachkonferenz Klimaschutz: Hier ist der Ort, an dem in Deutschland Klimaschutzpolitik entworfen und weiterentwickelt wird. Städte und Gemeinden sind die Orte, in denen die Klimaschutzpolitik umgesetzt und mit Leben gefüllt wird. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit den Kommunen für das Bundesumweltministerium von großer Bedeutung und ich freue mich, dass Sie als Veranstaltungsort für Ihre Konferenz das Bundesumweltministerium gewählt haben.

Die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund hat Tradition, und mit dieser Zusammenarbeit gestalten wir gemeinsam die Zukunft. Denn darum geht es beim Klimaschutz: um die Gestaltung der Zukunft unserer Erde und der Menschen, die darauf leben und leben werden.Wir tragen die Verantwortung für das Leben der künftigen Generationen auf diesem Planeten. Wir tragen die Verantwortung für Entscheidungen, die irreversible Konsequenzen für die Zukunft haben.

Anders als bei der Weltfinanzkrise, bei der wir über Nacht in den Abgrund schauten und sofort kehrt machen konnten, sehen wir bei der Klimakatastrophe den Abgrund noch nicht (obwohl wir wissen, er ist da) aber wenn wir ihn sehen werden, wird es zu spät sein kehrt zu machen. Der Bremsweg bei der Klimakatastrophe ist länger als bei der Finanzkrise. Es bleibt dabei: Klimaschutz ist notwendig und überlebenswichtig. Es gibt keine Alternative.

Wir müssen an unseren Zielen deutlicher Emissionsreduzierungen festhalten. Wir wollen - nach wie vor Kopenhagen - bis 2020 die Emissionen klimaschädlicher Gase um 40% und bis 2050 um mindestens 80% unter das Niveau von 1990 reduzieren.

Daran halten wir fest - auch wenn die Klimakonferenz in Kopenhagen noch nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht hat. Die EU muss international als Vorreiterin in Sachen Klimaschutz vorangehen und am europäischen Ziel festhalten, bis 2020 die Emissionen um 30 % zu reduzieren. Dafür werden wir uns innerhalb der EU einsetzen, und das bedeutet auch: Wir stehen zu dem nationalen Emissionsminderungsziel von minus 40 %.

Wir haben im Klimaschutz schon einiges erreicht: Nach dem Kyoto-Protokoll müssen wir im Zeitraum bis 2012 unsere Emissionen um 21% unter das Niveau von 1990 senken. Im Jahr 2008 haben wir dieses Ziel mit 22,2 % bereits erreicht; 2009 werden nach ersten Schätzungen etwa 27 % Minderung – natürlich auch bedingt durch die Wirtschaftskrise – erreicht - insgesamt eine beachtliche Leistung.

Die große Koalition hat 2007 unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung beschlossen. Es ist inzwischen in weiten Teilen umgesetzt. Gemeinsam ist allen Maßnahmen, dass sie auf den Pfeilern Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ruhen.

  • Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde festgelegt, dass die Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 einen Anteil von mindestens 30 % am Strommix haben sollen. Dieser Anteil muss dann anschließend kontinuierlich weiter ausgebaut werden. 2009 haben wir 16 % erreicht. Das ist gut, aber es wird schnell mehr werden.
  • Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wollen wir bis 2020 einen Anteil von 14 % Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme erreichen. Mit dem Energieleitungsausbaugesetz wurde die Beschleunigung des Energienetzausbaus beschlossen, um den steigenden Anteil Erneuerbarer Energien ins Stromnetz integrieren zu können. Es geht jetzt vor allem darum, intelligente und dezentrale Netze und wichtige neue Netzverbindungen zu schaffen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht zu behindern.
  • Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurde mit dem Ziel novelliert, den Anteil des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf 25 % verdoppeln zu können.
  • Weiterhin wurde die Energieeinsparverordnung novelliert. Die Anforderungen an Wärmedämmung und anderen Maßnahmen zur Energieeffizienz bei der Errichtung von Gebäuden und wesentlichen Änderungen im Bestand wurden durchschnittlich um 30 % verschärft.
  • Das Gebäudesanierungsprogramm flankiert die ordnungsrechtlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung.

Mit der konsequenten Umsetzung dieser Maßnahmen kommen wir unserem Klimaschutzziel näher: Nach letzten Berechnungen sorgen allein diese Maßnahmen für eine Einsparung zwischen 30 bis 35% bis 2020 gegenüber 1990.

Damit wir aber das 40% Minderungsziel erreichen, müssen wir weitere ehrgeizige Maßnahmen nachlegen. Es bleiben uns dafür nur noch 10 Jahre, das ist nicht viel Zeit.

Deshalb soll das Integrierte Energie- und Klimaprogramm fortgeführt werden. Aktuell bereitet die Bundesregierung ein Monitoring</span< vor, um herauszufinden, welche Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms greifen und an welcher Stelle nachgebessert werden muss. Die Evaluierung wird durch die Erfahrungsberichte zum EEG und zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ergänzt.

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden wir über weitere Maßnahmen entscheiden. Es steht aber fest: Auch bei der Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms werden die Bereiche Erneuerbare Energien und Energieeffizienz die zentralen Schwerpunkte bleiben.

Wir stellen schon jetzt die Weichen, um unsere Ausbauziele bei den Erneuerbaren Energien zu erreichen.

Wir haben uns ein anspruchsvolles Programm vorgenommen: Noch in diesem Jahr werden wir die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen, nach der wir bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 18 % am Gesamtenergieverbrauch erreichen müssen.

Das ist anspruchsvoll, aber machbar. In einer ersten Abschätzung haben wir prognostiziert, dass die Erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2020 bereits einen Anteil von 18,7 % am Endenergieverbrauch haben werden. Zurzeit erarbeiten wir den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Richtlinie.

Auf nationaler Ebene bereiten wir den Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbaren Energien-Gesetz vor. Auf dieser Basis werden wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz novellieren und zum 1. Januar 2012 in Kraft setzen. Sicher ist: Der Einspeisevorrang wird erhalten, und auch das Monitoring des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes wird im Gesetz weiterhin festgeschrieben.

Wir werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Erneuerbare Energien bedarfsgerechter eingespeist werden. Auch hierfür werden wir ein Konzept vorlegen. Um die Erneuerbaren Energien erfolgreich auszubauen, benötigen wir moderne und leistungsstarke Netze. Die Stromnetze sind die Lebensadern der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft. Wegen der in Planung und zum Teil schon im Bau befindlichen neuen Kraftwerke an den Küsten, aber auch wegen des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie des stetig wachsenden EU-weiten Stromhandels müssen die Stromnetze in Deutschland erweitert und an die neuen Strukturen der Erzeugung und des Verbrauchs angepasst werden.

Dies muss deutlich schneller geschehen als bislang, denn andernfalls werden die zunehmenden Netzengpässe zum Haupthemmnis für den Ausbau der erneuerbaren Energien und gefährden unsere CO2-Minderungsziele.

Auf der Grundlage des Energieleitungsausbaugesetzes müssen die Netzkapazitäten rechtzeitig und ausreichend aufgebaut werden. Das Energieleitungsausbaugesetz soll den Netzausbau beschleunigen.

Das Beispiel Photovoltaik zeigt, wie wirksam das EEG zur Förderung neuer Technologien ist. Das ist ein Erfolg und daran halten wir fest. Und der jetzige Zwang zur Korrektur ist eine Folge der Erfolgsstory.

Die Preisentwicklung hat gezeigt, dass Vergütungsregeln angepasst werden können und müssen. Dazu schlagen wir bei der Vergütung für die Einspeisung der Photovoltaik ein flexibles System vor, das auf die Marktentwicklung reagiert. Daneben geben wir jetzt verstärkten Anreiz, Solarstrom direkt selbst zu verbrauchen, und stärken damit dezentrale Strukturen.

Wir stehen zu einem weiteren starken Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und die Perspektive ist klar: Photovoltaik wird zu einem wichtigen Pfeiler unserer Energieversorgung. Der Degressionspfad, der jetzt im Erneuerbaren-Energiengesetz angelegt ist, führt dazu, dass bereits um 2013 Solarstrom nicht mehr teurer ist als der durchschnittliche Haushaltsstrompreis. Dies eröffnet ganz neue Vermarktungsmöglichkeiten. In sonnenreichen Ländern wird dies bereits früher erreicht - hier eröffnen sich enorme Exportmöglichkeiten.

Windenergie an Land ist und bleibt eine der zentralen Säulen, damit wir die Stromversorgung auf Erneuerbare Energien umstellen können. Dabei wird das Repowering zukünftig im Vordergrund stehen. Beim Repowering werden ältere Windenergieanlagen durch moderne Großanlagen ersetzt. Das bietet für alle Beteiligten erhebliche Vorteile.

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bewirkt, dass die Erneuerbaren Energien im Neubau stärker eingesetzt werden. 2011 werden wir das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz evaluieren und anschließend novellieren.

Der zweite Schwerpunkt des Integrierten Energie- und Klimaprogramms ist die Energieeffizienz.

Wir wollen die Energieproduktivität bis 2020 gegenüber 1990 verdoppeln.

Bisher haben wir lediglich rund 40 % geschafft. Wir müssen das Tempo daher deutlich beschleunigen und jährlich 3 % schaffen. Bei Strom wird nur ein Drittel der eingesetzten Energie genutzt. Deshalb müssen wir den Stromverbrauch deutlich reduzieren; bis 2020 um 11 %. Wie kann das gehen?

Gegenwärtig gelangen in Deutschland etwa 85 % der bei der Stromerzeugung anfallenden Wärme ungenutzt in die Umwelt. In der gleichen Größenordnung wird zusätzlich Heiz- und Prozesswärme erzeugt. Bei einer dezentralen Stromerzeugung kann die anfallende Wärme hingegen nahezu vollständig für die Wärmeversorgung genutzt werden. Deshalb wollen wir den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromversorgung auf 25 % verdoppeln. Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung sorgt zugleich für mehr Wettbewerb im Erzeugungsmarkt und gewinnt zunehmend an Bedeutung, um die fluktuierenden Windenergie auszugleichen. Er leistet damit auch einen Beitrag zu Netzentlastung, Systemstabilität, Preisdämpfung und Reduzierung der Exportabhängigkeit.

Ein ebenfalls wichtiger Bereich ist der Gebäudebestand. Hier werden wir weiter nachsteuern. Mit einer Novelle der Energiesparverordnung wollen wir 2012 die Effizienzanforderungen im Gebäudebereich nochmals - im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit - um bis zu 30 % anheben. Weiterhin soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm weiterentwickelt werden. Ein wichtiges Thema ist außerdem das Mietrecht. Hier sollen energetische Sanierungen und Energiecontracting zum Vorteil von Mietern und Vermietern erleichtert werden.

Wichtige Akzente für mehr Energieeffizienz hat das Bundesumweltministerium zudem im Rahmen der Klimaschutzinitiative mit gezielten Förderprogrammen insbesondere für Mini-KWK und gewerbliche Kälteanlagen sowie der Kommunalen Klimaschutzinitiative gesetzt.

Damit wir den Übergang in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien erfolgreich organisieren können, brauchen wir ein Energiekonzept aus einem Guss. Grundlage dafür ist die Doppelstrategie aus verstärkter Energieeinsparung und dem vermehrten Einsatz von Erneuerbaren Energien. Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium arbeiten gemeinsam an einem Energiekonzept für die Bundesregierung, das diese Anforderungen erfüllt.Die Rahmenbedingungen für Energiekonzept sind durch die Ziele der Bundesregierung gesetzt:

  • wir wollen - wie gesagt - den Ausstoß von Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 und um mindestens 80 Prozent bis 2050 reduzieren
  • 2050 wollen wir das das "Zeitalter der Erneuerbaren Energien" erreicht haben. Auf dem Weg dahin müssen wir ehrgeizige Etappenziele festlegen, so wollen wir den Anteil der Erneuerbaren am Strommix bis 2020 auf mindestens 30% Stromanteil steigern.

Die Rolle der Kernenergie wird in dem Konzept zu diskutieren und zu entscheiden sein. Klar ist: Sie ist eine Brückentechnologie, bis sie durch Erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann. Für wann dieser verlässliche Ersatz anzunehmen ist, wird im Rahmen des Energiekonzepts, das im Herbst fertig gestellt sein soll, zu entscheiden sein. Bestehende Marktstrukturen und dominante Positionen dürfen nicht zementiert werden. Ein funktionierender Wettbewerb ist Voraussetzung für eine Energieversorgung zu fairen Preisen und dies werden wir auch beim Energiekonzept im Auge behalten.

Klimapolitik muss Anstöße für wirtschaftlichen und sozialen Wandel geben. Sie muss alle gesellschaftlichen Potenziale zum Einsatz bringen - die Innovationskraft von Wissenschaft und Wirtschaft, die Fähigkeit verantwortlichen Handelns von Verbrauchern und Unternehmen und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Und hier spielen Kommunen eine entscheidende Rolle, für die wir Sie als Bundesumweltministerium gerne gewinnen und bei der Umsetzung unterstützen wollen:

  • Kommunale Klimaschutzkonzepte ergänzen die Klimaschutzpolitik des Bundes und bieten Kommunen die Chance, kosteneffiziente, nachhaltige Strukturen vor Ort zu schaffen.
  • Mit der Förderung von Vorhaben wie "100%-Erneuerbare Energie Regionen" unterstützt das BMU Pioniere der Lokalen Ebene für die zukünftige Energieversorgung.
  • Die Agentur für Erneuerbare Energien kürt monatlich die "Energie-Kommune des Monats" und macht deutlich, wie es gelingen kann, den Umbau des Energiesystems auf kommunaler Ebene zu realisieren.
  • Stadtwerke, die auf Erneuerbare Energien und Energieeffizienz setzen, bringen gleichzeitig auch die kommunale Wirtschaft in Schwung. Die Zahlen sprechen für sich: durch Erneuerbare Energien wurden bereits 280.000 Arbeitsplätze geschaffen und es werden bis 2020 mindestens 400.000 sein.
  • Die Lage der Stadtwerke im Wettbewerb ist nicht einfach. Das will niemand beschönigen. Stadtwerke können und sollten sich zu Konsortien zusammenschließen. Das verschafft ihnen einen großen Vorteil im Wettbewerb. Eine stärkere Beteiligung der Stadtwerke bedeutet auch eine Belebung des Wettbewerbs am Energiemarkt. Sie müssen ihre Position und ihre Interessen bei der Ausgestaltung der Energieversorgung deutlich vertreten und zum Ausdruck bringen - genauso intensiv und nachhaltig wie ihre Konkurrenten das tun.
  • Stadtwerke sollten die Gelegenheit der auslaufenden Konzessionsverträge nutzen, und sich wieder vermehrt um den Betrieb der Verteilernetze bewerben. Damit stärken sie ihre Position bei der Energieversorgung.
  • Viele Kommunen haben das derzeit günstige Zeitfenster für eine Rekommunalisierung der Energieversorgung bereits genutzt. Mit dem novellierten Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz wird erstmals auch der Bau von Wärmenetzen gefördert. Nun kommt es darauf an, in den Kommunen im Rahmen der Bau- und Raumordnung die Voraussetzungen für die notwendige Erschließung von Wärmesenken zu schaffen. Gerade Stadtwerke sind prädestiniert deutliche Zeichen zu setzen. In die Überlegungen für kommunale Wärmepläne sollten auch Abwärme aus Industrie und Gewerbe mit einbezogen werden.
  • Das Beispiel der Stadtwerke zeigt, wie wichtig die Entscheidungen vor Ort in der Kommune für den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung und für den Klimaschutz sind.

Es gibt viele Wege und Möglichkeiten seitens der Kommunen, zum Schutz des Klimas beizutragen. Diese Vielfalt spiegelt sich auch in unseren gemeinsamen Aktivitäten wider, die weit über die Veranstaltung von Konferenzen hinaus gehen: Ein gutes Beispiel dafür ist unsere Zusammenarbeit im Bereich des Repowerings von Windenergieanlagen. Hier wollen wir viele ältere Windkraftanlagen durch moderne Großanlagen mit erheblich höherer Leistung ersetzen. Auf Initiative des BMU hat im vergangenen Jahr die Kommunale Umweltaktion U.A.N in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und einem breiten Expertenkreis den Repowering-Leitfaden erarbeitet und veröffentlicht. Darüber hinaus unterstützt BMU die Kommunale Umweltaktion beim Aufbau der Repowering-Beratungsstelle für Kommunen.

Auch in der nationalen Klimaschutzinitiative ist der kommunale Klimaschutz ein wichtiger Schwerpunkt. Die Kommunen fragen insbesondere die Förderung von Klimaschutzkonzepten sehr stark nach: Die Klimaschutzkonzepte unterstützen Kommunen darin, Klimaschutzmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen. Gerade die kommunalen Spitzenverbände geben mir zu diesem Programm immer wieder wichtige Rückmeldungen. Die Erfolge in diesem Bereich sind beträchtlich. Danke für Ihr Engagement!

Das Engagement und die Kreativität der Kommunen für mehr Klimaschutz zeigt auch der Wettbewerb "Kommunaler Klimaschutz". Er wurde im vergangenen Jahr durch BMU und die „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden zum ersten Mal ausgerichtet. 221 Kommunen haben sich beworben in den drei Kategorien

  • Innovative technische und/oder bauliche Maßnahmen in kommunalen Gebäuden und Einrichtungen (81)
  • Innovative und vorbildliche Strategien zur Umsetzung des kommunalen Klimaschutzes (79)
  • Erfolgreich umgesetzte, innovative Aktionen zur Beteiligung und Motivation der Bevölkerung bei der Realisierung von Klimaschutzmaßnahmen (61)

Auch wenn wir nicht alle Kommunen mit einem Preis auszeichnen konnten, so können und müssen wir eigentlich alle teilnehmenden Kommunen als Gewinner ansehen. Sie haben sich auf den richtigen Weg gemacht. Der Wettbewerb soll nun jährlich stattfinden. 2010 ist der Einsendeschluss der 31. März.

Ich möchte Sie sehr herzlich einladen, sich zu beteiligen. Die Preisverleihung wird im Herbst im Rahmen eines Kongresses hier in Bonn stattfinden.

Wir dürfen uns und den Bürgerinnen und Bürgern allerdings nicht vormachen, dass dieser von mir beschriebene Umbauprozess nicht mit Belastungen verbunden wäre. Im Zweifelsfall bedeutet ein Umbau immer auch eine Belastung für die privaten Haushalte, insbesondere solcher mit geringem Einkommen. Selbst wenn sie mittel- oder langfristig von dem Umbau profitieren, müssen wir eine Antwort auf die Frage finden, wie wir mit kurzfristig steigenden Belastungen umgehen. Dazu müssen wir die Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen: Sie haben die Sorge, dass gering Verdienende ganz besonders unter dem Anstieg der Energiepreise zu leiden haben, z.B. weil sie sich die notwendigen Investitionen nicht leisten können, um von der steigenden Energieeffizienz profitieren zu können.

Wir müssen dafür sorgen, dass auch die Menschen mit einem geringen Einkommen zum Klimaschutz beitragen können, damit sie den für den Klimaschutz notwendigen Umbauprozess nicht als Bedrohung empfinden, sondern als Zukunftsperspektive, bei der jeder gerne mit anpackt.Deshalb freut es mich sehr, dass wir in einem Projekt, das wir gemeinsam mit Caritas und dem Netzwerk für Energieagenturen eaD durchführen, zeigen können, dass sich Energieeffizienz nicht nur ökonomisch und ökologisch auszahlt, sondern dass auch Haushalte mit einem niedrigen Einkommen daraus einen Gewinn ziehen können. In diesem Projekt werden Langzeitarbeitslose zu "Serviceberatern für Energie- und Wasserspartechnik" geschult. Sie beraten Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen über sparsamen Energie- und Wasserverbrauch und installieren ihnen kostenlos Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten und andere Spargeräte. Die Evaluation des Frankfurter Pilotprojektes zeigte: Im Durchschnitt können die Energie- und Wasserkosten pro Beratung um rund 174 € im Jahr gesenkt werden. Die eingesparten Kosten für Strom von durchschnittlich 90 € im Jahr kommen den einzelnen Haushalten direkt zu Gute. Von den Einsparungen bei den Heiz- und Wasserkosten profitiert die Stadt Frankfurt, die diese Kosten der Transferleistungsempfänger trägt.

Im Rahmen des vom BMU geförderten Projekts "Stromspar-Check" konnten inzwischen 60 weitere Standorte in Deutschland gewonnen werden, ein ähnliches Projekt auch in ihrer Kommune aufzulegen. 12000 Haushalte wurden mittlerweile beraten. Selbst wenn Ihre Kommune sich nicht an dem geförderten Projekt beteiligt hat, kann es allein unter haushälterischen Aspekten für Sie sinnvoll sein, in Ihrer Kommune ein vergleichbares Projekt zu initiieren.

Die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Bereich des Klimaschutzes ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums fruchtbar und erfolgreich. Sie hat Effekte für den Klimaschutz gebracht, die sich in Daten und Fakten beziffern lassen. Sie hat aber auch eine Vielfalt an Aktivitäten hervorgebracht, mit denen die Klimaschutzpolitik zu einem bunten Leben erweckt wird.

Für Ihr Engagement möchte ich mich ganz herzlich bedanken! Denn wir können unsere Klimaschutzziele nur in Kooperation mit Ihnen erreichen. Wir brauchen enge Abstimmung und Zusammenarbeit. Nur so können wir die Akzeptanz bei der Bevölkerung vor Ort sicherstellen und damit dauerhaft unsere Ziele erreichen.Das Bundesumweltministerium wird auch zukünftig Ihr Engagement für den Klimaschutz unterstützen.

Für die Fachtagung wünsche ich Ihnen gutes Gelingen.

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