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Rede von Staatssekretär Jürgen Becker: Perspektiven der Bioenergie in Deutschland

Datum: 12.04.2011
Ort: Brasilianische Botschaft, Berlin

- Es gilt das gesprochene Wort -

Einleitung

Sehr geehrter Herr Botschafter Vargas,
sehr geehrter Herr Baake,
sehr geehrte Damen und Herren,

Danke
für Ihre Einladung zum Bioenergietag.

Die Deutsche Umwelthilfe trägt als Dialogforum dazu bei, dass Vertreter der Umweltorganisationen, der Politik und Entscheidungsträger aus den verschiedenen Branchen kontinuierlich im Austausch stehen.

Dies ist ein Beitrag, Umweltpolitik praxisnah zu gestalten.

Und das gilt auch für das Netzwerk Bioenergie, an dessen Treffen Mitarbeiter meines Hauses oft beteiligt sind.

Sehr geehrter Herr Vargas,
sehr geehrter Herr do Lago,
Ich freue mich, dass der Bioenergietag 2011 hier bei Ihnen in der brasilianischen Botschaft statt findet.

Die Bioenergienutzung ist ein internationales Thema.

Brasilien ist einer der größten Biomasseproduzenten weltweit. Sie fahren in Brasilien schon ganz selbstverständlich mit Biokraftstoffen, die bei uns zum Gegenstand von Empörung gemacht werden.

Unsere bilaterale Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bioenergienutzung wollen wir mit Ihnen auch weiterhin fortführen, damit wir uns austauschen und lernen.

Am 20. Oktober letzten Jahres fand das erste Treffen der deutsch-brasilianischen Partnerschaft unter dem bilateralen Energieabkommen statt. "Nachhaltigkeit der Bioenergie", "Energieeffizienz" sind die Themen, die wir vertiefen wollen.

Im Rahmen der Global Bioenergy Partnership sind wir auf einem guten Weg zur Einigung auf eine Liste von Nachhaltigkeitsindikatoren für die Bioenergie, die dann auf globaler Ebene Anwendung finden können.

Dies wäre ein großer Erfolg, gerade in einer Zeit, in der die Bioenergie stärker in die kontroverse Diskussion kommt.

Meine Damen und Herren, gerade in einer Zeit, in der eine Beschleunigung des Aufbruchs hin zu den erneuerbaren Energien politisch diskutiert und gestaltet wird, in einer Zeit, in der die Anstrengungen - schon im Energiekonzept der Bundesregierung grundgelegt - nun noch einmal gesteigert werden sollen, in einer Zeit, in der endlich ein breit angelegter Energiekonsens über alle Gruppen und Parteien zum Greifen nah erscheint, in der die Formel vom "möglichst schnellen" Ausstieg aus der Kernenergie von fast allen mitgetragen wird und in der es nur noch darum geht, den unbestimmten Begriff "möglichst schnell" auszufüllen, konkret zu machen, gerade in einer solchen Zeit kommt es darauf an, die Möglichkeiten zu definieren, festzulegen, die die alternativen Energiequellen bieten.

Und ist es nun zufällig oder nicht, dass ausgerechnet in dieser Zeit die "Möglichkeiten" der Erneuerbaren in Frage gestellt werden?

Und nicht nur und in erster Linie von denen, die seit je darauf mit Skepsis und Hochmut herunter geblickt haben, sondern auch von denen, die diese Bewegung mit angestoßen haben. Es ist nicht nur der Weihbischof, der die Verdopplung des Weltmarktpreises für Mais dem Bioethanol in die Schuhe schiebt, es sind auch Bürgerinitiativen, die den Hunger in der Welt als Folge der Energienutzung von Pflanzen und Getreide ansehen.

Müssen wir nicht in einer solchen Zeit wie jetzt, in der die endgültige Entscheidung fällt über die Energiequellen der Zukunft, müssen wir nicht jetzt auch einen Konsens finden in dem konfligierende Werte priorisiert und posteriosiert werden. Müssen wir nicht das Allerwichtigste vom Zweitwichtigsten unterscheiden?

Wie soll die Beschleunigung des Aufbruchs hin zu den erneuerbaren Energien gelingen, wenn wir den Einsatz der Bioenergie stoppen wegen angeblicher oder tatsächlicher Nutzungskonkurrenzen auf dem heimischem Markt und auf dem Weltmarkt wegen angeblicher oder tatsächlicher Verteuerungen und Verknappung von Nahrungsmitteln.

Wenn wir Wind onshore stoppen wegen Landschaftsschutz, wenn wir Wind offshore stoppen wegen Artenschutz, wenn wir Netz und Speicherausbau stoppen, wegen Nachbarschaftsschutz, wenn wir Photovoltaik stoppen wegen sozial ungerechter Verteilungswirkungen zwischen denjenigen, die Subventionen erhalten, und den anderen, die sie finanzieren, dann kommen wir nicht weit mit dem Aufbruch.

Zugegeben: ich habe die Interessengegensätze die miteinander streitenden Werte sehr schroff gegenüber gestellt.

Zugegeben: Das lässt sich - zum Teil - harmonisieren. Da gibt es nicht nur: "entweder - oder", sondern auch: "sowohl - als auch".

Doch ich bin fest davon überzeugt: es bleiben Konfliktbestandteile übrig, die entschieden werden müssen. Und die im Konsens entschieden werden sollten. Und das gilt auch im Bereich Bioenergie -ihren Potenzialen, aber auch ihren Grenzen.

Betrachten wir die Fakten:

72 % der genutzten erneuerbaren Energien in Deutschland entfallen 2010 auf Biomasse. Bei weitem der größte erneuerbare Energieträger, flexibel einsetzbar, in allen drei Energiesektoren

- Strom, Wärme, Kraftstoff - somit eine tragende Säule des künftigen Energieversorgungssystems, entfällt mit 57 % alleine auf Holz und feste Stoffe.

Von den rund 17 Mio ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in Deutschland wurden für die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen für die stoffliche und energetische Nutzung ca. zwei Mio ha (13 % der Landwirtschaftsfläche) genutzt. 1,8 Mio ha, also der ganz überwiegende Teil (11 % der Landwirtschaftsfläche) davon für Energiepflanzen (die restlichen 0,3 Mio ha für stofflich genutzte Rohstoffe). Die Flächeninanspruchnahme für nachwachsende Rohstoffe insgesamt hat sich seit 2004 verdoppelt und im Verhältnis zum Jahr 2000 etwa verdreifacht.

Angesichts dieser Flächenkonkurrenz mit dem Sektor, der Ernährungs- und Futtermittel sowie stofflich genutzte nachwachsende Rohstoffe betrifft, stellt sich die Frage nach dem für die energetische Nutzung überhaupt zur Verfügung stehenden Flächenpotenzial.

Nun ist es zweifellos so, dass diese Nutzungskonkurrenz, diese Nachfrage nach Energiepflanzen für die energetische Nutzung nur einer von vielen Faktoren ist, der die Entwicklung der Agrarpreise beeinflussen kann. Hierzu gehören außerdem:

  • die Energiepreise allgemein,
  • Ernteausfälle durch extreme klimatische Bedingungen oder Naturkatastrophen,
  • global vorhandene Lagerbestände an Lebensmitteln,
  • Spekulationen an der Börse und
  • die Erhöhung der Nachfrage nach Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Flächen aufgrund der steigenden Weltbevölkerung und zunehmendem Wohlstand, der zu einem flächenintensiven Ernährungsstil mit hohem Fleischanteil führt.

 

Die Ursachen für die Bildung der Agrarpreise sind also vielseitig und nicht ausschließlich von der Bioenergie abhängig. Und auch die Auswirkungen von Agrarpreisschwankungen auf die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern sind unterschiedlicher Art

  • Stark schwankende Agrarpreise erschweren die Nutzung der Potenziale aus dem Agrarhandel für viele Entwicklungsländer.
  • Hohe Agrarpreise können zu Versorgungsnöten führen.
  • Andererseits können hohe Agrarpreise die Wertschöpfung gerade in den ländlichen Regionen verbessern, in denen drei Viertel der armen Weltbevölkerung leben.
  •  

    Die Ursachen und Wirkungen der Agrarpreise auf die Ernährungssicherheit sind also komplex und regional unterschiedlich. Doch nach aller Abwägung gilt: Wir wollen beim Ausbau der Bioenergienutzung Flächennutzungskonkurrenzen vermeiden.

    Seit dem 1. Januar 2011 sind die Nachhaltigkeitsverordnungen für Biokraftstoffe und für Biomassestrom wirksam. Deutschland ist europaweit Vorreiter bei der nationalen Umsetzung der europäischen Anforderungen. Die Erfüllung der Nachhaltigkeitsstandards ist Voraussetzung für

    1. Steuererleichterungen oder eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote
    2. für eine Vergütung von Strom aus Pflanzenölen nach dem EEG
    3. [und bei Wärme aus Pflanzenölen zur Anrechnung auf die Nutzungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.]

    Biokraftstoffe und Pflanzenöle gelten als nachhaltig hergestellt, wenn sie mindestens 35 % an Treibhausgasen einsparen. Diese Mindestanforderung erhöht sich ab dem Jahr 2017 auf 50 % und für Neuanlagen ab dem Jahr 2018 auf 60 %.

    Des Weiteren dürfen zum Anbau der Pflanzen für die Biokraftstoffherstellung keine Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt oder mit hoher biologischer Vielfalt genutzt werden.

    Die Einführung der Nachhaltigkeitszertifizierung ist wichtig und notwendig um den positiven Klimaschutzbeitrag der Biokraftstoffe zu überprüfen und transparent zu kommunizieren, sowie die Biokraftstoffherstellung nachhaltig zu gestalten.

    Die bisherigen Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie decken jedoch nicht die möglichen Auswirkungen indirekter Landnutzungsänderungen ab, also wenn der Anbau von Energiepflanzen dazu führt, dass in einer anderen Region dieser Welt eine erhöhte Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen entsteht.

    Wir setzen uns auf europäischer Ebene dafür ein, dass konkrete Maßnahmen zur Berücksichtigung und zur Vermeidung solcher indirekten Landnutzungsänderungen getroffen werden.

    Indirekte Landnutzungsänderungen könnten beispielsweise vermieden werden, wenn Biokraftstoffe auf bisher ungenutzten und degradierten Flächen angebaut werden, oder für welche aufgrund von Effizienzsteigerungen im Anbau keine zusätzlichen Agrarflächen benötigt werden.

    Unsere Biomassepotenziale müssen wir stärker erschließen - insbesondere dort, wo die Konkurrenzen und die Auswirkungen auf Umwelt und Natur möglichst gering sind.

    Mit der Novellierung des EEG wollen wir eine verstärkte Verwendung von organischen Rest- und Abfallstoffen, landwirtschaftlichen Koppelprodukten und Landschaftspflegematerial erreichen.Solche ökologisch wünschenswerten Einsatzstoffe verringern die Konkurrenz um Agrarflächen, aber auch die Konkurrenz mit der stofflichen Nutzung.

    Auch Biomasse aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) kann positive Auswirkungen auf Klima, Ökologie und die Energiebilanz haben, wenn der KUP-Anbau umwelt- und naturverträglich gestaltet wird. Allerdings ist die Vorstellung falsch, dass z. B. biogene Rest- und Abfallstoffe quasi zum Nulltarif einsetzbar sind. Im Gegenteil, sie sind oftmals nur zu höheren volkswirtschaftlichen Kosten mobilisierbar.

    Wir werden Lösungen vorschlagen, die ökonomisch und ökologisch ausgewogen sind.

    Und wenn wir denn nun die Anbauflächen angesichts der Nutzungskonkurrenzen nur begrenzt steigern können, wenn wir denn wissen, dass die verfügbaren Biomasseressourcen begrenzt sind und deshalb Biomasse eine besonders wertvolle Energieressource ist, dann müssen wir daraus Konsequenzen ziehen - wir müssen die Nutzung der begrenzt verfügbaren Biomassepotenziale im Rahmen der Förderinstrumente gezielt und mit anspruchsvollen Effizienzkriterien steuern.

    Wo ist Bioenergie am effizientesten einsetzbar? Wo hingegen sind andere Energieträger ähnlich gut einsetzbar?

    Einige Hinweise:

    1. Aufgrund ihrer guten Speicherfähigkeit kommt der Bioenergie im Stromsektor eine besonders wichtige Rolle zu. Um den Herausforderungen der Markt- und Systemintegration gerecht zu werden, müssen wir politische Anreize zur verstärkten bedarfsgerechten Einspeisung von Strom aus Bioenergie schaffen. Im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichtes erarbeiten wir hierfür derzeit konkrete Umsetzungsvorschläge.
    2. Biogas hat einen besonderen Vorteil; es kann zu Biomethan aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist werden. So kann das Erdgasnetz als bereits vorhandener Speicher genutzt werden, und das Biomethan kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt zur Energieerzeugung verwendet werden. Hierzu prüfen wir eine weitere Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
    3. Die höchste Effizienz und den größten Klimaschutzbeitrag erzielen wir bei der Nutzung der Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplung.
    4. Auch im Wärmesektor brauchen wir eine Steigerung der Energieeffizienz und die vermehrte Nutzung von Erneuerbaren Energien. Das ehrgeizige Ziel lautet, den Primärenergiebedarf des Gebäudebestandes bis 2050 um 80 % zu verringern und damit ein nahezu klimaneutrales Niveau zu erreichen. Dafür müssen wir unsere Aktivitäten im Gebäudebestand verstärken, unter anderem muss spätestens ab 2020 ein langfristiger Sanierungsfahrplan wirken. Das setzt auch voraus, dass wir die EnEV in diese Richtung weiterentwickeln und verstärkt erneuerbare Energien in Gebäuden einsetzen. Derzeit ist die EnEV zusammen mit dem Gebäudesanierungsprogramm das zentrale Instrument zur Effizienzsteigerung bei Gebäuden.
      • In der nächsten Novelle der EnEV wollen wir den Standard "klimaneutrales Gebäude" für Neubauten ab 2020 verankern.
      • Wir prüfen die Einführung eines haushaltsunabhängigen Anreizinstruments für erneuerbare Wärme; hierzu werden wir im Rahmen des Erfahrungsberichtes zum Wärmegesetz Ergebnisse vorlegen.
      Mit Beschluss des Europarechtsanpassungsgesetzes am 24. Februar 2011 wurde neben dem EEG auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geändert. Damit wurde erstmals eine Vorbildfunktion für die Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Bestandsbauten eingeführt. Sie gilt für öffentliche Gebäude, die grundlegend renoviert werden. Darunter fallen Gebäude bei welchen ein Heizungsaustausch stattfindet und mindestens 20% der Gebäudehülle renoviert wird. Die ersatzweise Erfüllung durch eine verbesserte Wärmedämmung wird an höhere Anforderungen geknüpft. Zur Erfüllung der Nutzungspflicht kann die erforderliche Wärme auch aus Bioenergie erzeugt werden. Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten - ob in privater oder öffentlicher Hand - bleibt natürlich weiterhin bestehen. Soll Biogas eingesetzt werden, kann die Pflicht im Neubau weiterhin nur durch den Einsatz von 30% Biogas in KWK erfüllt werden. Bei öffentlichen Bestandsbauten ist im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen auch der Einsatz von 25% Biogas ohne KWK-Erfordernis möglich.
    5. Bis zu 500 Millionen Euro sollen für das Marktanreizprogramm jährlich zur Verfügung gestellt werden. Am 15. März dieses Jahres ist die neue Förderrichtlinie des Marktanreizprogramms in Kraft getreten. In diesem Jahr stehen 352 Millionen Euro zur Förderung erneuerbarer Heizungsanlagen zur Verfügung. Dies dient auch der Mobilisierung von Bioenergiepotentialen. Mit der neuen Richtlinie wird die Förderung von Solarkollektoren von 90 €/qm auf 120 €/qm erhöht. Auch der Bonus für die Kombination von Solarthermie mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage wurde von 500 auf 600 Euro erhöht. Neu in die Förderung mit aufgenommen wurden besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher, die nun eine Förderung in Höhe von 1.000 € pro Anlage erhalten. Auch hier setzen wir hohe Effizienzanforderungen: gefördert werden nur Scheitholzvergaserkessel, die schon jetzt die ab 2017 nach der 1. BImSchV erforderlichen Emissionswerte von maximal 15 mg/m3 erfüllen. Das ist echte Innovation. Die bisherigen Fördersätze für Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert. Auch die Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen nach dem KfW-Programm bleibt bestehen. Durch das Sondervermögen eröffnet sich auch mittelfristig eine stabile finanzielle Basis für das Marktanreizprogramm.
    6. Nicht nur bei der Emissionsminderung von Holzfeuerungsanlagen besteht noch erheblicher Innovationsbedarf. Im gesamten Bereich der Bioenergie muss das Innovationstempo deutlich erhöht werden. Dies ist Vorraussetzung dafür, dass die Bioenergie auf den Zukunftsmärkten der Erneuerbaren Energien bestehen kann. Maßstab ist hier das Innovationstempo der anderen erneuerbaren Energien. Weitere Effizienzsteigerungen, Emissionsminderungen und Kostensenkungen bei gleichzeitiger Umwelt- und Naturverträglichkeit sind erforderlich. Für die Forschung und Entwicklung im Bereich Bioenergie ist das BMELV zuständig. Im Bundesumweltministerium läuft das Förderprogramm "Klimaeffiziente Optimierung der energetischen Biomassenutzung" als Teil der nationalen Klimaschutzinitiative weiter. Für die nächsten Jahre stehen wie bisher je sechs Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundesumweltministerium fördert darüber hinaus zahlreiche Projekte des Deutschen BiomasseForschungsZentrums (DBFZ). Das DBFZ wurde 2008 gegründet und ist auf gutem Wege, sich als Kompetenzzentrum von internationalem Rang zu etablieren. Für das Bundesumweltministerium arbeitet das DBFZ unter anderem am EEG-Monitoring für den Bioenergiebereich. Die detaillierte Evaluierung der Wirkungen des EEG dient als eine wissenschaftliche Grundlage zur Erarbeitung des EEG-Erfahrungsberichts.

    Meine Damen und Herren,
    die Bioenergie ist und bleibt ein Energieträger der Zukunft.

    Konzentration und Effizienz, Potentialoptimierung und Nutzungskonkordanz sind die Ziele, die der Bioenergie die Zukunft sichern.

    Konflikte und Konfliktlösungen müssen offen diskutiert werden.

    Dazu dient diese Tagung - ich wünsche ihr viel Erfolg!

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