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Rede von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen in der 881. Plenarsitzung des Bundesrates

Datum: 18.03.2011
Ort: Berlin

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Man kann nicht über die Konsequenzen aus der Katastrophe in Japan sprechen, ohne gleich zu Beginn unserer Trauer und unserem Mitgefühl Ausdruck zu geben und dem japanischen Volk unseren großen Respekt und unsere Solidarität auszusprechen.

Die Situation in Japan ist anhaltend äußerst kritisch. Wir wissen nicht, wie sie sich weiter - möglicherweise dramatisch - zuspitzt. Es ist sicherlich ein Prozess, der uns noch längere Zeit, vielleicht lange Zeit begleiten wird, weil die Kettenreaktionen innerhalb des Reaktors sich selbst überlassen sind und weiter Hitze und Radioaktivität entstehen lassen werden.

Die Bundesregierung hat der japanischen Regierung von Anfang an jedes ihr mögliche Hilfsangebot gemacht - personell, medizinisch, technisch. Gleichzeitig haben wir sagen können, dass radiologische Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland wegen der großen Distanz von uns nach menschlichem Ermessen praktisch ausgeschlossen werden können.

Die Bundesregierung - insbesondere das Bundesumweltministerium und ich selbst - hat sich von Anbeginn an, von Freitagabend an, in ihrer öffentlichen Kommunikation daran orientiert, dass wir unsere Erkenntnisse, die wir auf der Basis der Informationen von japanischen Behörden und aus dem Kontakt mit internationalen Behörden haben, an die Bevölkerung weitergeben, sobald wir sie haben. Ich glaube, dass das die richtige Haltung ist: nicht zu verbergen, sondern über das zu informieren und Transparenz zu schaffen, was Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung zum jeweiligen Zeitpunkt ist.

Die Ereignisse in Japan sind wirklich eine Zäsur. Sie verändern das Verhältnis der Menschen - der Menschheit - zu einem bestimmten Risiko, zu einem bestimmten Sachverhalt. Das ist eine Parallele zu dem Terrorangriff vom 11. September: Theoretisch ist vorher über die Möglichkeit solcher terroristischen Attacken gesprochen worden. Aber die Erfahrung verändert. Das ist vergleichbar mit der jetzigen Situation. Bislang wurde über die theoretische Möglichkeit gesprochen, bislang wurde das statistische Risiko, die Eintrittswahrscheinlichkeit mit 10-6 als mathematische Größe ausgerechnet. Das ist minimal, praktisch ausgeschlossen. Ein klitzekleines Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit ist traurige Wirklichkeit geworden.

Es ist unser Erleben und die Erfahrung, dass ein Hochtechnologieland eine Gefahr kannte, sie gesehen hat - Japan ist Erdbebengebiet -, seine Kernkraftwerke nach strengen Anforderungen darauf ausgelegt hat - 8,2, enorm starke Erdbebenannahme! - und trotzdem von der Natur widerlegt wurde. Dieses "und trotzdem" macht die Zäsur aus: Man hat die Gefahr gesehen, sich auf hohem technologischen Niveau darauf eingestellt, ist mit hohem Verantwortungsbewusstsein damit umgegangen und trotzdem schrecklich widerlegt worden.

Darum hat sich nach unserem bisherigen Verständnis von Sicherheit nicht die Sicherheitslage unserer Kernkraftwerke verändert, sondern unser Sicherheitsverständnis selbst, unser Verständnis von Sicherheit ist herausgefordert und in Frage gestellt. Das ist der Punkt, an dem nichts mehr so ist, wie es war. Unser Verhältnis zum Risiko und zur Verantwortung, unsere gesellschaftliche Wertung der Risiken, die wir hinzunehmen bereit sind, haben sich auf der Basis der Erfahrung, dass die Natur es ganz anders gemacht hat, als angenommen worden ist, verändert.

Diese Erfahrung, dieses traurige Erleben wirft Grundfragen neu auf. Es sind in gewisser Weise die alten Fragen von Restrisikobeherrschbarkeit und vertretbarkeit. Sie stellen sich in einem neuen Licht, im Licht einer konkreten Erfahrung.

Ich meine, dass das Bemühen um Angemessenheit aller Verantwortungsträger, insbesondere der Verantwortungsträger auf allen Ebenen des Staates, darauf gerichtet sein muss, sowohl überlegt als auch zügig zu handeln und gleichzeitig den Raum zu öffnen, der notwendig ist, sich diesen neuen Fragen voraussetzungslos, tabufrei zuzuwenden.

Wir alle haben doch Grund - und ich bekenne es für mich -, neu nachzudenken. Die Bereitschaft zur Selbstkritik und zu neuer Offenheit ist Voraussetzung dafür, dass unser Bemühen um richtige Konsequenzen erfolgreich sein kann. Sofortiges zügiges, überlegtes Handeln und Raum-Öffnen für eine Grundsatzdebatte, für eine neue Diskussion in der Gesellschaft!

Darum war es richtig, Herr Beck, dass die Bundesregierung die Atomaufsicht des Bundes und die Atomaufsichten der Länder zu einem Gespräch auf derEbene der Ministerpräsidenten und der Regierungschefs eingeladen hat. Das war die konkrete Handlungsverantwortung, die wahrzunehmen war. Sie schließt niemanden aus, sondern spricht diejenigen an, die jetzt durch konkretes ordnungsbehördliches Einschreiten handeln müssen.

Gleichzeitig habe ich von Anfang an gesagt - und ich sage es hier im Bundesrat für die Bundesregierung -, dass die Bundesregierung selbstverständlich alle Länder und darüber hinaus die wichtigen gesellschaftlichen Einrichtungen und Gruppierungen - die Kirchen, die Gewerkschaften, die Unternehmen - einlädt; denn eine der Konsequenzen sollte sein, dass wir dieses Thema nach dieser Erfahrung nicht in der Attitüde parteipolitischen Kämpfertums, sondern unter dem Gesichtspunkt gemeinsamer gesamtgesellschaftlicher Verantwortung behandeln und dass sich alle bemühen, es auf eine gesellschaftlich breite Basis zu stellen. Darum wird es die Einladung an die Parteien, an die Kirchen, an die Gewerkschaften, an die Unternehmen und selbstverständlich an die Länder geben, in diesen gemeinsamen parteiübergreifenden Dialog einzutreten.

Neben der Öffnung dieses Raums von Innehalten, Nachdenken und Ziehen grundlegender Konsequenzen war es geboten, zügig und überlegt zu handeln. Wir haben gehandelt. "Wir", das sind die Länder, die in der atomaufsichtlichen Verantwortung stehen, in engster Abstimmung mit dem Bund, also Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und auch Schleswig-Holstein, wo kein exekutiver Handlungsbedarf wie in den vier anderen Ländern bestand.

Wir müssen jetzt handeln, richtig handeln. Gesetzgebung braucht Zeit. Ich bin davon überzeugt, dass am Ende des Nachdenkprozesses Änderungen der Gesetzeslage stehen. Das kann doch nicht bezweifelt werden. Aber Gesetzgebung braucht Zeit, und wir müssen jetzt richtig handeln.

Darum stand nie zur Debatte, Laufzeitverlängerungen, die im Gesetz begründet sind, auszusetzen, und zwar erstens, weil durch exekutives Handeln Gesetze nicht außer Kraft gesetzt werden können - ich nehme in Anspruch, dass sich die Bundesregierung zu jedem Zeitpunkt über diese verfassungsrechtliche Tatsache völlig im Klaren war -, zweitens, weil es nach unserer Einschätzung nicht ausreicht, jetzt nur die Laufzeitverlängerungen, wenn wir es könnten, auszusetzen. Laufzeitverlängerungen jetzt auszusetzen hätte geheißen, dass ein Kernkraftwerk, nämlich Neckarwestheim I, vom Netz gegangen wäre. Wir halten es für geboten, dass nicht nur eines, sondern die sieben älteren Kernkraftwerke für die Zeit der Überprüfung für drei Monate vom Netz gehen.

Die in Abstimmung mit dem Bund handelnden Atomaufsichten der Länder handeln in Anknüpfung an eine gesetzliche Differenzierung im Atomgesetz, das zwischen den Kernkraftwerken, die bis Ende 1980 errichtet worden sind, und denen, die später errichtet worden sind, unterscheidet. Das ist eine gesetzgeberische Differenzierung, an die die Exekutive anknüpft und die sachlich Sinn hat.

Es geht also nicht darum, Laufzeitverlängerungen auszusetzen, es geht um mehr: Durch einseitiges staatliches Handeln unter dem Gesichtspunkt äußerster Gefahrenvorsorge auf der klaren gesetzlichen Grundlage von § 19 Absatz 3 Atomgesetz geht die Gesamtheit der sieben älteren Kernkraftwerke vom Netz.

Ich möchte hier ausdrücklich über die Rechtslage informieren. § 19 Absatz 3 setzt nicht eine konkrete Gefahr voraus, sondern ist für den Fall konzipiert, dass es um einen früheren Bereich geht, nämlich den der abstrakten Gefahrenvorsorge, des reinen Gefahrenverdachts. Das Gesetz, das wir abgekürzt "Atomgesetz" nennen, ist das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren. Es ist nicht ein einfaches Polizeigesetz, das eine konkrete gegenwärtige Gefahr voraussetzt, sondern bei den Dimensionen von Gefahrenabwehr, um die es dort geht, reicht es aus, dass nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass in einer bestimmten Situation Gefahren bestehen. Dieser sogenannte Gefahrenverdacht, die äußerste Vorsorge, dass auch ausgeschlossen sein muss, dass es zu Gefahren kommt, reicht nach dieser Bestimmung aus. Danach haben die atomaufsichtlich zuständigen Verantwortungsträger in den Ländern mit voller Unterstützung und Rückendeckung des Bundes gehandelt. Ich glaube, dass es richtig ist, dass sie auf gesetzlicher Grundlage zum Zwecke äußerster Gefahrenvorsorge gehandelt haben.

Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass diese Art des Handelns, gesetzlich klar rückführbar aus dem Gesichtpunkt äußerster Gefahrenvorsorge, das richtige Handeln ist. Ich bin dezidiert der Auffassung, dass jetzt nicht die Stunde für juristische Seminare ist. Man kann darüber lange, lange diskutieren, aber man muss dann auch entscheiden, sich zu seiner exekutiven Verantwortung bekennen und handeln. Diese Rechtsgrundlage ist in dem Sinne äußerster Gefahrenvorsorge eindeutig vorhanden. Dafür ist sie konzipiert. Das genau meint diese Regelung.

Nun zum Schadensersatzrisiko! Ich finde es bemerkenswert, dass Sie, Herr Beck, sich im Schwerpunkt mit der Frage des Schadensersatzrisikos und des Schadens von Unternehmen beschäftigt haben.

Das jedenfalls hat das Präsidium des Bundesverbandes der Deutschen Industrie nicht getan. Der BDI hat beschlossen, diese Aussetzung zu begrüßen. Der BDI hält das für richtig. Das finde ich bemerkenswert. Ich finde bemerkenswert, dass, anders als Sie, gestern Abend in einer Fernsehsendung der Chef von Eon gesagt hat, er habe jetzt keine Zeit, Rechtsgutachten zu lesen.

Er habe keine Zeit, sich mit Schadensersatzklagen seines Unternehmens zu beschäftigen, sondern er sehe jetzt die Verantwortung darin zu handeln, er sehe jetzt eine Zeit der Verantwortung. Ich finde, dass das genau die Anforderung der Zeit ist. Es ist eine Zeit der Verantwortung, und Verantwortung heißt, konkrete Entscheidungen zu treffen. Konkrete Verantwortung ist von den genannten Ländern und, wie ich glaube, auch vom Bund wahrgenommen worden. Das ist es, was kurzfristig gefragt ist.

Der Zeitraum von drei Monaten wird jetzt wiederum als zu kurz angesehen. Einerseits fordern Sie in Ihrem Antrag sofortige Maßnahmen, und Sie wissen schon, was geschehen muss, andererseits ist der Zeitraum von drei Monaten hier mehrfach als zu kurz bezeichnet worden. Ich glaube, dass wir die Bereitschaft brauchen, uns wechselseitig auf diese neuen Fragen einzulassen, und nicht schon alles wissen können, nachdem ein die Welt veränderndes Ereignis auf uns zugekommen ist. Andererseits können wir die Dinge nicht auf die lange Bank schieben. Ein Zeitraum von drei Monaten ist notwendig, aber auch ausreichend, um zu den Konsequenzen zu kommen, die jetzt fällig sind. Wir können und wollen die Dinge nicht auf die lange Bank schieben, sondern wir glauben, in drei Monaten auf der Basis eines strukturierten Dialogs, auf der Basis von klaren Zeitplänen, klaren Kriterien und klaren neuen Fragestellungen zu klaren Antworten zu kommen. Das ist möglich. Das sollte nicht ein Jahr oder eineinhalb Jahre hinausgeschoben werden.

Zu der Konsequenz, schneller aus der Kernenergie herauszukommen, Sicherheitsfragen neu zu stellen, neu zu bewerten und zu beantworten, zählt als Pendant selbstverständlich der Einstieg in erneuerbare Energien. Dabei können wir auf das Energiekonzept der Koalition, der Bundesregierung, zurückgreifen. Dies ist das erste Konzept in Deutschland überhaupt, das mit Maßnahmen und Finanzierungen einen konkreten Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien beschreibt.

Nun lautet unsere Frage: Wie können wir das noch konsequenter machen? Können wir - ich nehme den Aspekt auf - insbesondere bei der Energieeffizienz die Potenziale, die brachliegen, zügiger nutzen? Dies macht deutlich, dass es bei diesem Transformationsprozess darum geht, ihn wirtschaftlich vernünftig zu gestalten. Das Setzen auf neue Technologien der Energieversorgung, seien es Energieeffizienztechnologien, seien es die Technologien erneuerbarer Energien, ist ein Prozess der wirtschaftlichen Chancen, und zwar in besonderer Weise für Deutschland; denn es wird in Zukunft eine globale ökonomische Notwendigkeit sein, auf solche Technologien zu setzen. Das ist ein Chancenprozess. Dies ist der globale wirtschaftliche Modernisierungs- und Technologiewettbewerb unseres Jahrhunderts, und wir sollten die Chance, die darin liegt, deutlich sehen.

Drittens ist dies, so klar unsere nationale Verantwortung ist, nicht nur eine nationale Frage, es hat eine europäische und eine internationale Dimension.

Auch diesbezüglich gibt es erfreuliche Entwicklungen. Wir haben es sehr begrüßt, dass Energiekommissar Oettinger am Dienstag dieser Woche ein Gespräch mit rund 200 Teilnehmern aus allen 27 EU-Staaten organisiert hat, an dem selbstverständlich auch wir aktiv mitgewirkt haben. Das hat dazu geführt, dass es EU-weit einen Sicherheitscheck der Kernkraftwerke gibt und dass man weiter darauf abzielt, zu einer Angleichung der Sicherheitsvorstellungen und Sicherheitsanforderungen zu kommen. Es wird eine deutsch-französische Initiative im Rahmen von G 20 geben.

Um auch die internationale Dimension dieses Themas aufzugreifen: Ich finde es bemerkenswert, dass die chinesische Staats- und Parteiführung wenige Tage, nachdem im Fünfjahresplan der massive Ausbau von Kernkraftwerken beschlossen worden war, dieses Programm ausgesetzt hat. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir durch eine vernünftige Strategie neuer Energieversorgung auch international etwas erreichen können. Es liegt einiges an uns.

Dies ist eine Zeit der gemeinsamen Verantwortung. Ich möchte dazu einladen und an Sie appellieren, dieser Verantwortung in Angemessenheit gegenüber der Dimension der Katastrophe, die wir gegenwärtig erleben und die noch nicht zum Abschluss gekommen ist, gerecht zu werden, sich jedenfalls darum zu bemühen. - Danke sehr.

Weitere Informationen:
  • Videomitschnitt der Rede
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