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Rede von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen im Deutschen Bundestag zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Datum: 26.05.2011
Ort: Berlin

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr – ich hoffe und glaube, dass das für sehr viele hier im Hohen Hause gilt –, dass wir heute die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Privilegierung von Kinderlärm beraten und dann im Bundestag auch beschließen werden. Ich glaube, dass dieses Gesetzesvorhaben eine grundsätzliche gesellschaftspolitische Bedeutung, aber auch ganz praktische Folgen hat.

Zur grundsätzlichen Bedeutung möchte ich erstens Folgendes hervorheben: Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass sich im einfachen Recht, in den einfachen Gesetzen, die Wertordnung des Grundgesetzes verwirklicht. Gesetze müssen sich orientieren an den Werten einer Gesellschaft und insbesondere an der Wertordnung, wie sie in unserer Verfassung, im Grundgesetz, festgelegt ist. Darum möchte ich hier ganz ausdrücklich aussprechen, dass die bisherige Rechtslage, nach der das Toben, Spielen, ja natürlich auch das Lärmen von Kindern als schädliche Umwelteinwirkung aufgefasst werden kann, inakzeptabel ist, gerade auch aus der Perspektive der Wertordnung des Grundgesetzes.

Kinder haben das Recht, in ihrem Kindsein akzeptiert und toleriert zu werden.

Es gibt keine geräuschfreien Kinder. Wir wollen auch keine geräuschfreien Kinder, sondern wir wollen Kinder so, wie sie sind: spielend, Lust am Leben und Freude habend, auch tobend und lärmend. Das mag manchmal für Erwachsene anstrengend sein – das will ich als Vater von drei Kindern gern einräumen; diese Erfahrung machen wir alle –, aber es geht darum, Kinder in ihrem Kindsein zu tolerieren, zu respektieren, ja zu mögen, zu lieben, zu wollen. Das muss sich in Gesetz und Recht ausdrücken; sonst sind wir nicht ehrlich.

Darum ist diese Änderung auch im rechtspolitischen Sinne eine wirklich überfällige Korrektur.

Ich glaube zweitens, dass dieses Gesetz ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal ist, ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Was sind die Trends in unserer Gesellschaft, über die Konsens besteht? Wir sind eine Gesellschaft, in der wir weniger werden. Wir sind eine Gesellschaft, die älter wird. Ich glaube, wir sind eine Gesellschaft, in der viele Menschen einsamer werden, nicht nur individueller; der Trend zur Vereinsamung hat inzwischen eingesetzt. In unserer Gesellschaft werden wir weniger, älter und einsamer. Das sind drei große Trends in unserer Gesellschaft, die wir nicht einfach tatenlos hinnehmen dürfen. Mit einer gezielten und entschlossenen Familienpolitik müssen wir Akzente dagegen setzen; denn die Familie ist immer noch die wichtigste Lebensform, die sozialen Zusammenhalt bietet, ihn erzeugt. Darum wollen wir alles tun, was Kinder und Familien stärkt. Es ist ein Signal für eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft, das wir heute in Gesetzesform an die Gesellschaft aussenden, ein Signal für den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Drittens regeln wir ganz praktische Sachverhalte; denn mit der Neuregelung im Bundes-Immissionsschutzgesetz wie auch im Baurecht, im Bauplanungsrecht sorgen wir dafür, dass der gerichtliche Streit um die Zulässigkeit von Kinderlärm weniger wird, weil der Gesetzgeber die Normentscheidung trifft, dass Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt. Indem der Gesetzgeber Klarheit schafft, sorgen wir dafür, dass im Einzelfall weniger Streit vor den Gerichten ausgetragen wird und auch weniger Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen.

– Das Baurecht fehlt nicht – aber es ist richtig, dass Sie es anmerken –, da wir im Bauplanungsrecht eine Änderung vornehmen, die vorsieht, dass nun auch in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen generell zulässig sind. Das ist eine ganz wichtige Flankierung dieser Gesetzesinitiative im Planungsrecht. Wir wollen Kindertageseinrichtungen dort, wo auch andere Menschen sind, in reinen Wohngebieten, und sie nicht zu Exklaven unserer Städte und Gesellschaften machen. Auch das ist ein wichtiges Signal, eine wichtige Entscheidung.

Ich betone ausdrücklich, dass dies ein gesellschaftspolitisch wichtiges Anliegen ist. So klein es zu sein scheint, so wichtig ist es mit Blick auf die Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit, aber auch das Bemühen von Politik und Gesetzgeber, Maßnahmen zu ergreifen, die unsere Gesellschaft freundlich machen, Zusammenhalt stiften, Kindern ganz real in Kindertageseinrichtungen, aber auch zur Entfaltung ihres Kindseins Lebensraum geben. Obwohl es um wenige Veränderungen geht, hat dies eine beachtliche Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung.

Es geht auch darum, eine tolerante Gesellschaft zu befördern. Toleranz wird ganz sicherlich – das ist auch wichtig bei einem Gesetz zugunsten von Kindern und ihrer Entfaltung – wechselseitig geschuldet. Es geht hier um die Toleranz älterer Erwachsener gegenüber Kindern, weil wir sie so haben möchten, wie sie sind. In gleicher Weise ist dies dann auch eine gute Grundlage, dass Kinder, junge Menschen Toleranz und Respekt gegenüber älteren Menschen, gegenüber der älteren Generation zeigen. Insofern versucht dieses Gesetz einen kleinen Beitrag dazu zu leisten, dass der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, die Toleranz und die Freude am Zusammenleben zunehmen. Unsere Gesellschaft braucht dies, und darum bitte ich Sie sehr um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.

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