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Rede von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: Gesetz zur Privilegierung von Kinderlärm

Datum: 25.05.2011
Ort: Berlin

Anrede,

eine Gesellschaft im demografischen Wandel ist besonders auf den Zusammenhalt der Generationen angewiesen.

Drei zentrale Trends sind in der Gesellschaft zu beobachten:

  • Wir werden weniger.
  • Wir werden älter.
  • Die Gesellschaft wird heterogener: Mehr Zuwanderer, aber auch allgemeiner Trend zu Individualisierung, Lösung sozialer Bindungen und Bindungen an gesellschaftliche Institutionen wie Kirchen, Vereine, Gewerkschaften.

Politik kann diese Entwicklungen nicht umkehren, aber: Sie muss ihren Beitrag leisten, um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und nicht zu schwächen.Kern dieses Zusammenhalts sind die Familien.
Sie leben Zukunftsverantwortung vor.
Eine Politik der Zukunftsverantwortung stärkt Familien und den familiären Zusammenhalt.
Darauf kommt es an!
Eine Gesellschaft, die es Kindern unmöglich macht, zu spielen, zu toben, Lärm zu machen, ist eine kinderfeindliche Gesellschaft.
Sie ist eine Gesellschaft, die es den Familien schwer macht.
Wir wollen keine kinderfeindliche Gesellschaft.
Wir wollen eine kinderfreundliche Gesellschaft.
Nur eine solche Gesellschaft hat Zukunft!

Anrede,

mit dem Gesetz zur Privilegierung des Kinderlärms setzen wir ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.

Eine kinderfreundliche Gesellschaft heißt:

  • Kinderlärm darf keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben! Das ist leider aber immer wieder vorgekommen, vor allem in Form von Klagen gegen Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze.
  • Kinderlärm muss dem Nachbarschaftsstreit so weit wie möglich entzogen werden.
  •  

  • Kinderlärm darf nicht wie Lärm von Sportanlagen oder gar Industrieanlagen bewertet werden.
  •  

  • Kinderlärm darf nicht länger als "schädliche Umwelteinwirkung" im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelten, jedenfalls nicht für den Regelfall.

Das Gesetz zur Privilegierung des Kinderlärms entspricht diesen Forderungen.

Es geht um eine Weiterentwicklung des geltenden Lärmschutzrechts.

Der für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze einschlägige § 22 BImSchG soll entsprechend geändert werden.

  • Das ist ein gemeinsames Vorhaben von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen, das wir parallel in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben.
  •  

  • Das entspricht dem Koalitionsvertrag, der vorsieht, dass die Gesetzeslage entsprechend geändert werden soll.
  • Das ist Ausdruck des Toleranzgebots, das in unserer Gesellschaft für Kinder gilt!

Konkret bedeutet das:

  • Im Regelfall darf nicht mehr darüber gestritten werden, wie viele Stunden am Tage sich die Kinder draußen höchstens zum Spielen aufhalten dürfen. Ausnahmen gibt es berechtigterweise nur in besonderen Situationen, zum Beispiel in der unmittelbaren Nachbarschaft von Krankenhäusern oder Altenheimen. In Sonderfällen bleibt grundsätzlich die Verwaltung gefordert. Dann ist eine Würdigung aller Umstände notwendig. Die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes wird somit nicht unterlaufen.

Entscheidend ist: Kinderlärm ist mit der Privilegierung
keine erhebliche Belästigung,
keine Gesundheitsgefährdung und auch
keine wesentliche Beeinträchtigung für benachbarte Grundstücke (im Sinne des § 906 BGB).

Anrede,und noch etwas ist wichtig: Auch in reinen Wohngebie-ten sollen Kindertageseinrichtungen generell zugelassen werden. Dies war bislang nur ausnahmsweise möglich und hat immer wieder Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben. Mit der anstehenden Bauplanungsrechtsnovelle wird die Baunutzungsverordnung entsprechend geändert.

  • Der Ausbau der Kinderbetreuung wird durch die beiden Gesetzesvorhaben erleichtert. Das ist zu Recht ein dringendes Anliegen der Familien- und Kinderpolitik.

Und ich füge ausdrücklich hinzu:Eine Ausweitung auf das Lärmschutzrecht für Jugendspieleinrichtungen und Sportanlagen ist in dem Gesetzentwurf nicht angelegt.
Und das ist auch richtig so: Kinderspielplätze sind keine Bolzplätze oder andere Sportanlagen!
Wer beides vermengt, erweist dem Ziel des Gesetzes keinen Dienst!
Es geht darum, den Lärm spielender Kinder nicht zum Klagegrund werden zu lassen.

Im Übrigen haben die Länder für Jugendspieleinrichtungen eigene Regelwerke entwickelt. Sollte es in den Ländern einen Bedarf für mehr Rechtssicherheit geben, steht es den Landesregierungen frei, auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen, die ihren jeweiligen Bedürfnissen Rechnung tragen.

Anrede,es geht nicht darum, Privilegien für alle Formen von Lärm durch junge Menschen festzuschreiben.
Das würde den Zusammenhalt zwischen den Generationen eher gefährden als stärken.
Das wäre schädlich für das Miteinander von Alt und Jung, gerade in einer alternden Gesellschaft.

Wenn diese Gesellschaft älter wird, wenn sie heterogener wird, wenn sie vielfältiger wird und auch bindungsloser, dann ist Toleranz eine immer wichtigere Tugend. Jeder ist aufgerufen, seinen Teil zu einer toleranten Gesellschaft beizutragen.
Mit der Privilegierung des Kinderlärms appellieren wir an die Toleranz gegenüber Kindern, gerade weil das in einer alternden Gesellschaft nicht einfacher, sondern schwieriger wird.Aber umgekehrt gilt das auch: Auch junge Menschen müssen lernen, Älteren gegenüber tolerant zu sein, Respekt zu zeigen, Achtung zu bezeugen.Arbeiten wir an einer toleranten Gesellschaft, die diesen Namen verdient!

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