- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Dr. Menzel, (E-Plus)
sehr geehrter Herr Dr. Schüller, (Vodafone)
sehr geehrter Herr Dr. Lauer, (Telekom Deutschland)
sehr geehrter Herr Raffel, (Telekom Deutschland)
zehn Jahre (Dezember 2001) Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gegenüber Bundesregierung. Sie war eine maßgebliche Ergänzung zu den Beschlüssen der Bundesregierung Vorsorgemaßnahmen im Bereich Mobilfunk zu ergreifen.
Inhalte sind:
Selbstverpflichtung kann als erfolgreiches Instrument angesehen werden: Die im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung ergriffenen Maßnahmen zur Kommunikation und Partizipation sind als ein geeignetes Instrument zu bewerten, so dass mehr Transparenz beim Netzausbau erreicht und das Konfliktpotential deutlich gesenkt werden konnte.
Die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen wird seit 2002 von der Bundesregierung auf der Basis eines unabhängigen Jahresgutachtens überprüft Die wesentlichen Ziele der Selbstverpflichtung insbesondere die Intensivierung der Forschung, die Verbesserung der Transparenz beim Netzaufbau und die Verbesserung des EMF-Monitorings wurden umgesetzt.
Fortschreibung der Selbstverpflichtung Juni 2008 insbesondere durch Ausweitung der bestehenden Maßnahmen zur Verbraucherinformation und Fortführung der Forschungsförderung zum Thema Mobilfunk und Gesundheit mit weiteren 2 Mio. Euro.
Mit den bis 2010 durchgeführten Forschungsprojekten im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms konnte eine umfassende Basis zur Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken geschaffen werden, die wiederum auch zur Absicherung der Grenzwerte in der 26. BImSchV herangezogen wurde.
Obwohl immer noch Fragen möglicher Langzeitrisiken für Handynutzungszeiten von mehr als 10 Jahren sowie die Frage, ob Kinder stärker durch hochfrequente elektromagnetische Felder exponiert sind oder empfindlicher reagieren als Erwachsene nicht abschließend geklärt sind, haben wir heute ein umfassenden Wissen über die Wirkung des Mobilfunks. Diese Informationen sind aber bei Weitem noch nicht beim Verbraucher angekommen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf über die Ergebnisse der Forschungen besser zu informieren und die Risikokommunikation zu verbessern.
Dank an Netzbetreiber für die Bereitschaft sich auch weiterhin zu engagieren und sich im Rahmen der Weiterführung der Selbstverpflichtung mit einem Finanzvolumen von 300.000 Euro jährlich an Vorhaben zum Wissensmanagement und Risikokommunikation zu beteiligen. (Zusage bezieht sich auf 2 Jahre mit der Option einer einjährigen Verlängerung nach Prüfung der Ergebnisse)
Hinweis darauf, dass BMU die Ergänzung der Selbstverpflichtung im Namen der Bundesregierung entgegen nimmt. Erwähnung der Unterstützung durch BMWi.
Auch das BMI ist aufgrund des Behördenfunks in diese Thematik involviert. Seitens BMU besteht Bereitschaft zur Mitarbeit an einem Kommunikationskonzept besteht (Information und Kommunikation erfolgt separat in Eigenverantwortung über die BDBOS).
Mit der Annahme der Selbstverpflichtung würde sich die Bundesregierung verpflichten, ebenso wie beim Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm, einen gleichen Betrag wie die Mobilfunkbetreiber für diese Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Maßnahmen 2012 ff sollen u.a. die Arbeiten der o.g. Institutionen basierend auf entsprechenden Projektvorschlägen und weitere durch das BfS zu bestimmende Vorhaben besser miteinander vernetzt werden:
Die Ergänzung der Selbstverpflichtung zeigt, dass der gesamte Mobilfunk kein statischer Prozess ist. Es bedarf immer weiter der Befassung mit diesem Thema, denn die Entwicklung schreitet weiter voran. So startet nun nach den Anfängen des Ausbaus der GMS und UMTS-Netzte der Ausbau der LTE-Netze. So werden diese Netze den steigenden Anforderungen an Datenübertragungsmengen folgen. Eine weitere Entwicklung ist nicht abzusehen.
Weitere Begleitung dieses Themas notwendig. Die Verantwortung, die die Betreiber bisher übernommen haben, darf nicht nachlassen.