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Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser: Mehr Wettbewerb im Umweltschutz?

Datum: 08.11.2011
Ort: Berlin

- Es gilt das gesprochene Wort. -

Sehr geehrter Herr Dr. Barbier,
sehr geehrte Kollegen,
sehr geehrter Herr Dr. Seeler,
sehr geehrter Herr Dr. Franz,
sehr geehrte Damen und Herren,

auf die Frage unseres heutigen Kamingesprächs "Mehr Wettbewerb im Umweltschutz?" kann ich nur antworten: "Ja, so weit wie möglich".

"Ja" sage ich deshalb, weil Wettbewerb und Markt generell die besten und innovativsten Ideen hervorbringen. Eine erfolgreiche Umweltpolitik lässt sich letztlich nur mit und nicht gegen den Markt erreichen.

Aber: "So weit wie möglich" sage ich deshalb, weil die Marktwirtschaft um des gesellschaftlich-wirtschaftlichen Fortschritts und um ihrer eigenen Akzeptanz willen, fortentwickelt werden muss.

Es geht darum, sie in die neue Zeit zu setzen: Sie muss den Anforderungen der globalisierten Welt angepasst und insbesondere auf die ökologischen Herausforderungen eingestellt werden. Nach der sozialen Flankierung bedarf die Marktwirtschaft – national wie international – verstärkt ökologischer Leitplanken.

Für einen der Väter unserer Sozialen Marktwirtschaft, Alfred Müller-Armack, war die Soziale Marktwirtschaft auch keine endgültig abgeschlossene unveränderliche Wirtschaftsverfassung, sondern eine "offene evolutionäre Ordnung", die – bei Treue zu den Grundprinzipien – innovativ den Veränderungen von Wirtschaft und Gesellschaft folgen kann.

Die Modernisierung der Wirtschaft ist eine ökologische und ökonomische Notwendigkeit.

Denn heute wissen wir, dass die globalen Herausforderungen wie der Klimawandel oder der rasant steigende Ressourcenverbrauch kein "Weiter so" mehr dulden. Deshalb wird im Juni 2012 auf der Rio+20-Konferenz der Vereinten Nationen vor allem die Transformation der Volkswirtschaften hin zu einer "Green Economy" im Zentrum stehen.

Die soziale Marktwirtschaft muss sich innerhalb ökologischer Leitplanken bewegen, die sich aus der Belastungsfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen ergeben.

Die Welt ist nicht nur mit den aktuellen wirtschaftlichen Krisen konfrontiert, sondern ihr droht auch eine Umweltkrise, die den Klimawandel, die Ressourcenverknappung, die Umweltverschmutzung und den Verlust an Biodiversität umfasst.

Wenn wir nichts tun oder zu langsam reagieren, werden wir an die Grundlage unserer Lebensbedingungen gehen. Dies wäre gleichzeitig mit enormen wirtschaftlichen Schäden verbunden. Um die ökologischen Auswirkungen unserer Wirtschaftsweise einzudämmen, braucht es den politischen Willen, Märkte ökologisch zu gestalten. Gleichzeitig lassen sich durch umweltpolitische Zielvorgaben neue, rasch wachsende Märkte erschließen.

Dabei muss der Staat die richtigen Rahmenbedingungen für Selbstorganisationsprozesse in der Wirtschaft setzen. Die marktwirtschaftlichen Akteure und Mechanismen alleine sind der Geschwindigkeit und den Folgen globaler Umweltprobleme nicht immer gewachsen. Das liegt auch daran, dass die Preisbildung nicht immer funktioniert und Marktsignale ausbleiben oder ignoriert werden.

Viele Umweltgüter haben keinen oder keinen ausreichenden Preis. Wenn uns die Transformation von der ressourcenverschwendenden hin zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft gelingen soll, dann müssen Preise mehr als bisher die tatsächlichen ökologischen Kosten widerspiegeln.

Entscheidend ist ein intelligenter umweltpolitischer Ordnungsrahmen, der einerseits ambitionierte Ziele und Standards setzt und damit /strong>Investitions- und Planungssicherheit für die Marktakteure schafft. Andererseits soll dabei soviel Markt, Wettbewerb und Spielraum für individuelle Kreativität entstehen, wie möglich.

Marktbasierte Instrumente (z. B. Zertifikatehandel) nutzen den Wettbewerb für Innovationen, für die Kostensenkung und die Entdeckung neuer Technologien.

Natürlich müssen wir auch immer beachten, in welcher Wettbewerbssituation sich die deutsche Wirtschaft.

Wie zielführend umweltpolitische Instrumente sind, ist dabei auch eine Frage der Ausgestaltung internationaler Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen ("level-playing field").

Beispiel Emissionshandel: Durch stetig sinkende Zuteilungen werden Treibhausgas-Emissionen verringert, und zwar dort, wo es am wirtschaftlichsten ist. Auch hierbei war es wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu sichern. Emissionszertifikate für bestimmte Industriebranchen, die in einem besonders intensiven internationalen Wettbewerb stehen und hohe CO2-Kosten zu tragen hätten, unterliegen deshalb nicht der Versteigerung.

Neben marktbasierten Instrumenten hat auch das klassische Ordnungsrecht seinen Platz, z. B. beim Strahlenschutz oder der Chemikalien- und Anlagensicherheit. So haben wir z. B. mit der UV-Schutz-Verordnung erstmals Vorschriften für den Betrieb von Solarien geschaffen, um das Krebsrisiko von Kunden zu verringern.

Ein wichtiges Instrument der Umweltpolitik ist auch die gezielte Förderung neuer Technologien durch Forschungsförderung (wenn möglich technologieoffen), die Förderung der Markteinführung und auch des Exports.

Mit mehr Markttransparenz und Produktkennzeichnung stärken wir den Wettbewerb um die effizientesten Produkte.

Ich möchte gerne exemplarisch erläutern, wie wir in den letzten zwei Jahren mehr Wettbewerb im Umweltschutz, in der Umweltpolitik verankert haben.

Zentrales Thema war und ist die Energiepolitik. Die Konzentration im Energiesektor, die großtechnisch bedingte Marktmacht weniger Anbieter, entsprach nicht dem Prinzip eines freien Wettbewerbs, in dem der Staat faire und naturverträgliche Spielregeln vorgibt.

Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und dem dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien schaffen wir mehr Wettbewerb.

Biomasse, Fotovoltaik und Windenergie an Land bedeuten dezentrale Energieversorgung und neue Chancen für dezentrale Betreiberstrukturen: z. B. Energiegenossenschaften, die sich kommunal gründen und örtliche Kleinkraftwerke und Wärmenetze aufbauen. Wir werden als großes Industrieland weiterhin das Engagement großer EVUs brauchen, aber es werden sich auch viel mehr Mittelständler in der Energieversorgung engagieren.

Landwirte erschließen sich eine weitere Einkommensquelle "Häuslebesitzer" werden vom passiven Konsumenten zum Energieerzeuger. Und: Durch mehr Wertschöpfung in den ländlichen Räumen stärken wir auch diese.

Im Sinne der sozialen Marktwirtschaft ordnungspolitisch die richtigen Weichen zu stellen, heißt, die Kosteneffizienz der Erneuerbaren Energien zu belohnen und sie vor allem stärker auf die Integration in den Markt einzustellen. Der Erfolg des EEG wäre gegeben, wenn es sich in Zukunft selbst abschafft – durch eine volle Integration der Erneuerbaren in den Markt.

Bereits vor der großen EEG-Novelle haben wir aus Kostengründen zweimal die Vergütungssätze für Photovoltaik deutlich gekürzt. Die EEG-Novelle setzt auf den weiteren dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich und betont die Steigerung der Kosteneffizienz. Boni im Biomassebereich sind gestrichen und zu hohe Fördersätze gekürzt worden.

Mit der neuen Flexibilitäts- und der Marktprämie soll erreicht werden, dass sich die Produktion erneuerbarer Energien und ihrer Technologien künftig stärker an der tatsächlichen Nachfrage orientiert.

In Deutschland ansässige Unternehmen sollen durch den Ausbau erneuerbarer Energien nicht unangemessen in ihrer internationalen Wettbewerbssituation beeinträchtigt werden. Daher haben wir die Ausgleichsregelung für stromintensive Industrien ausgedehnt. Jetzt sind nicht nur einige Hundert große, sondern vor allem auch mehr mittelständische Unternehmen weitgehend von der EEG-Umlage befreit.

Oder schauen wir uns einmal die aktuellste Änderung im Umweltrecht an: Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz mussten wir zwei durchaus konkurrierende Aspekte in Einklang bringen:

Die Daseinsvorsorge und Sicherheit einerseits und den privaten wirtschaftlichen Wettbewerbs andererseits.

Uns ist ein fairer Ausgleich zwischen der privaten und der kommunalen Entsorgungswirtschaft gelungen. Das Gesetz sorgt für mehr Wettbewerb, für Gebührenstabilität, für faire Chancen, aber auch für den Schutz der bestehenden bewährten Strukturen. Mit der Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen, von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen ab 2015 schafft es eine entscheidende Voraussetzung für weiter steigende Recycling-Quoten.

Auf der einen Seite steht die Gewährleistung der Erfüllung dieser Aufgabe durch die Kommunen zu stabilen Preisen; und auf der anderen Seite steht die Öffnung hin zu mehr Wettbewerb, als wir jemals auf diesem Gebiet hatten.

Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gehen wir einen weiteren entscheidenden Schritt hin zu einer Wirtschaft, die ihre Ressourcen nicht verschwendet, sondern Abfall noch viel stärker als Wertstoff nutzt.

Denn die Wettbewerbsfrage unseres Jahrhunderts ist: Wer schafft es am intelligentesten, mit immer weniger Einsatz von knappen, teuren Ressourcen, von knapper, teurer Energie zu produzieren.

Wer den umweltpolitischen Rahmen klug setzt und es damit schafft, seine Unternehmen im Wettbewerb auf Knappheit einzustellen, ist der Wettbewerbsgewinner des 21. Jahrhunderts. Nicht von ungefähr ist Deutschland weiterhin weltweit Marktführer bei den Umwelttechnologien.

Man könnte den Titel dieser Veranstaltung also auch zuspitzen: Mehr Wettbewerb nur mit Umweltschutz.

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