- Es gilt das gesprochene Wort. -
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Entwurf der TEHG-Novelle bringen wir heute den europäischen Emissionshandel für die Zeit ab 2013 hier in Deutschland auf den Weg. Dieser Emissionshandel wird sich deutlich von dem Emissionshandel unterscheiden, den wir in den ersten beiden Handelsperioden von 2005 bis 2012 kennengelernt haben.
Diese beiden ersten Handelsperioden waren gekennzeichnet durch einen großen Handlungsspielraum, den die ursprüngliche Emissionshandels-Richtlinie den Mitgliedstaaten eröffnete.
Bei der Novelle der EU-Emissionshandels-Richtlinie 2008 zeigte sich jedoch ein breiter Konsens für eine deutlich stärkere Harmonisierung der Regeln innerhalb des EU-Emissionshandelssystems. Dies betraf insbesondere die Festlegung einer EU-weit einheitlichen Gesamtemissionsmenge und einheitlicher Zuteilungsregeln, um den "Wettlauf" der Mitgliedstaaten um die jeweils besten Wettbewerbsbedingungen zu beenden. Was wir brauchen ist ein wirklicher Europäischer Emissionshandel und nicht 27 verschieden aufgestellte Nationale Emissionshandelssysteme!
Vor diesem Hintergrund lassen sich die drei Hauptanliegen der TEHG-Novelle folgendermaßen zusammenfassen:
Angesichts der laufenden Diskussionen rund um die TEHG-Novelle möchte ich Ihnen anhand von drei Themenbereichen erläutern, warum die Bundesregierung den eingebrachten Entwurf der TEHG-Novelle so - und nicht anders - beschlossen hat:
Zum Abschluss gestatten Sie mir noch ein Wort zu den in der TEHG-Novelle nicht enthaltenen Regelungen. Dies betrifft die viel diskutierten Regeln für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten. Diese Regeln für die kostenlose Zuteilung sind ab 2013 EU-weit vereinheitlicht und die Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung dieser Regeln keinen nennenswerten Gestaltungsspielrum mehr. Daher sieht der Entwurf der TEHG-Novelle die Umsetzung dieser EU-Zuteilungsregeln im Wege einer Rechtsverordnung vor. Wegen der besonderen politischen Aufmerksamkeit, die diesen Zuteilungsregeln zukommt, wird allerdings die Zustimmung dieses Hohen Hauses für diese Zuteilungsverordnung vorgeschrieben.
Der Emissionshandel ist für die von ihm erfassten Bereiche das zentrale Instrument zur Erreichung von angestrebten Klimaschutzzielen und das insgesamt umfassendste klimaschutzpolitische Instrument.
Die Bundesregierung sieht die deutsche Industrie auch für den Emissi-onshandel nach 2012 gut aufgestellt. Gerade wegen der frühzeitigen Bemühungen der deutschen Industrie, die spezifischen Treibhausgas-emissionen ihrer Produkte zu verringern, sind deutsche Anlagen in vielen Fällen Technologieführer bei den CO2-effizientesten Anlagen in Europa. Insofern besteht hier die Chance, aber auch die Herausforderung für die deutsche Wirtschaft, sich im Wettlauf um die effizientesten Technologien an der Spitze zu behaupten und ihre Kostenvorteile auch auf diesem Gebiet konsequent auszuspielen.