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Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels

Datum: 07.04.2011
Ort: Deutscher Bundestag

- Es gilt das gesprochene Wort. -

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Entwurf der TEHG-Novelle bringen wir heute den europäischen Emissionshandel für die Zeit ab 2013 hier in Deutschland auf den Weg. Dieser Emissionshandel wird sich deutlich von dem Emissionshandel unterscheiden, den wir in den ersten beiden Handelsperioden von 2005 bis 2012 kennengelernt haben.

Diese beiden ersten Handelsperioden waren gekennzeichnet durch einen großen Handlungsspielraum, den die ursprüngliche Emissionshandels-Richtlinie den Mitgliedstaaten eröffnete.

Bei der Novelle der EU-Emissionshandels-Richtlinie 2008 zeigte sich jedoch ein breiter Konsens für eine deutlich stärkere Harmonisierung der Regeln innerhalb des EU-Emissionshandelssystems. Dies betraf insbesondere die Festlegung einer EU-weit einheitlichen Gesamtemissionsmenge und einheitlicher Zuteilungsregeln, um den "Wettlauf" der Mitgliedstaaten um die jeweils besten Wettbewerbsbedingungen zu beenden. Was wir brauchen ist ein wirklicher Europäischer Emissionshandel und nicht 27 verschieden aufgestellte Nationale Emissionshandelssysteme!

Vor diesem Hintergrund lassen sich die drei Hauptanliegen der TEHG-Novelle folgendermaßen zusammenfassen:

  • Erstens: Keine nationalen Alleingänge, sondern eine konsequente "1:1-Umsetzung" der Richtlinie
  • Zweitens: Die Nutzung von Gestaltungsspielräumen, die die Richtlinie eröffnet, insbesondere für Kleinanlagen, und
  • Drittens: Eine sinnvolle Fortentwicklung der nationalen Vollzugsregelungen, insbesondere die Neuaufteilung der Vollzugsaufgaben von Bund und Ländern.

Angesichts der laufenden Diskussionen rund um die TEHG-Novelle möchte ich Ihnen anhand von drei Themenbereichen erläutern, warum die Bundesregierung den eingebrachten Entwurf der TEHG-Novelle so - und nicht anders - beschlossen hat:

  • [Anwendungsbereich TEHG]
    Der erste Punkt betrifft den Anwendungsbereich des TEHG und damit die Frage, welche Anlagen ab 2013 am Emissionshandel teilnehmen werden. Die Anzahl der betroffenen Anlagen in Deutschland wird ab 2013 um mehr als 20 Prozent auf etwa 2.000 Anlagen anwachsen. Die TEHG-Novelle setzt die geänderten EU-Vorgaben 1:1 in nationales Recht um. Damit können sich die betroffenen Unternehmen rechtzeitig auf die veränderte Situation einstellen, ohne dass ihnen bei der kostenlosen Zuteilung langwierige Streitigkeiten mit der Kommission drohen.
  • [Kleinanlagen]
    Der zweite Bereich betrifft die von der Emissionshandels-Richtlinie eröffnete Möglichkeit zur Privilegierung von Kleinanlagen. Der Entwurf der TEHG-Novelle enthält eine solche Option für Kleinanlagen, die von der Pflicht zur Abgabe von Zertifikaten befreit werden, wenn sie an Stelle der Teilnahme am Emissionshandel gleichwertige Maßnahmen zur Emissionsreduzierung erbringen. Die Regelung soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die im Verhältnis zu ihrer Emissionsmenge überproportional von den Transaktionskosten des Emissionshandels belastet sind.
  • [Vollzugsregelungen]
    Als drittes und letztes Beispiel möchte ich hier die in der TEHG-Novelle vorgesehene Neuaufteilung der Vollzugszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufgreifen, mit der die bei Bund und Ländern vorhandenen Vollzugskompetenzen gebündelt werden. Die Zuständigkeit des Umweltbundesamts für die gesamte Emissions-Überwachung sichert insoweit einen bundeseinheitlichen Vollzug und trägt damit zur Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den in Deutschland am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen bei. Die Genehmigung der emissionshandelspflichtigen Anlagen soll - wie bisher - unverändert bei den Ländern bleiben.

Zum Abschluss gestatten Sie mir noch ein Wort zu den in der TEHG-Novelle nicht enthaltenen Regelungen. Dies betrifft die viel diskutierten Regeln für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten. Diese Regeln für die kostenlose Zuteilung sind ab 2013 EU-weit vereinheitlicht und die Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung dieser Regeln keinen nennenswerten Gestaltungsspielrum mehr. Daher sieht der Entwurf der TEHG-Novelle die Umsetzung dieser EU-Zuteilungsregeln im Wege einer Rechtsverordnung vor. Wegen der besonderen politischen Aufmerksamkeit, die diesen Zuteilungsregeln zukommt, wird allerdings die Zustimmung dieses Hohen Hauses für diese Zuteilungsverordnung vorgeschrieben.

Der Emissionshandel ist für die von ihm erfassten Bereiche das zentrale Instrument zur Erreichung von angestrebten Klimaschutzzielen und das insgesamt umfassendste klimaschutzpolitische Instrument.

Die Bundesregierung sieht die deutsche Industrie auch für den Emissi-onshandel nach 2012 gut aufgestellt. Gerade wegen der frühzeitigen Bemühungen der deutschen Industrie, die spezifischen Treibhausgas-emissionen ihrer Produkte zu verringern, sind deutsche Anlagen in vielen Fällen Technologieführer bei den CO2-effizientesten Anlagen in Europa. Insofern besteht hier die Chance, aber auch die Herausforderung für die deutsche Wirtschaft, sich im Wettlauf um die effizientesten Technologien an der Spitze zu behaupten und ihre Kostenvorteile auch auf diesem Gebiet konsequent auszuspielen.

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