- Es gilt das gesprochene Wort. -
Der Bundesrat befasst sich heute erstmals mit demEntwurf der TEHG-Novelle, die den europäischenEmissionshandel für die Zeit ab 2013 in Deutschlandauf den Weg bringt. Dieser Emissionshandel wirdsich deutlich von dem Emissionshandel unterscheiden,den wir in den ersten beiden Handelsperiodenvon 2005 bis 2012 kennengelernt haben.Die ersten beiden Handelsperioden waren gekennzeichnetdurch einen großen Handlungsspielraum,den die ursprüngliche Emissionshandels-Richtlinieden Mitgliedstaaten eröffnete. Wir hatten zwareine europäische Richtlinie, aber 27 unterschiedlichenationale Emissionshandelssysteme. Dass dies nichtgut ist für einen europäischen Markt, brauche ichwohl nicht auszuführen.
Die Ausschüsse des Bundesrates haben eine Reihevon Änderungen des Gesetzentwurfs empfohlen,über die Sie heute abstimmen werden. Neben vielenDetailänderungen stellen die Empfehlungen zweiGrundsatzentscheidungen der TEHG-Novelle inFrage: erstens die Zusatzerlöse aus der Versteigerungder Emissionszertifikate vollständig für den Klimaschutzund zukunftsweisende Maßnahmen zurUmsetzung des Energiekonzepts zu verwenden,zweitens die Vollzugsaufgaben zwischen Bund undLändern neu aufzuteilen. Ich möchte die Gelegenheitnutzen, zu diesen beiden Grundsatzentscheidungender TEHG-Novelle Stellung zu nehmen:
Mit dem Energiekonzept haben wir im vergangenenJahr sehr anspruchsvolle Ziele festgelegt. Umdie damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen,haben wir – das betone ich – mit Zustimmungdes Bundesrates beschlossen, die steigendenEinnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikatevollständig und ausschließlich für Maßnahmenzur Erreichung dieser Klimaschutz- undEnergieeffizienzziele und für den internationalenKlima- und Umweltschutz zu verwenden. Daher seheich bereits wegen der bestehenden "Beschlusslage"keinen Raum für die Ausschussempfehlungen, diesezusätzlichen Mittel jetzt anders zu verwenden.Darüber hinaus ist es mir sehr wichtig, darauf hinzuweisen,dass die aus dem neuen "Energie- und Klimafonds"finanzierten Maßnahmen nicht irgendwoim Orbit hängen, sondern in Kommunen und Unternehmenzwischen Flensburg und Schaffhausen, zwischenGreifswald und Aachen realisiert werden.
Wenn Sie sehen wollen, dass die Kommunen in IhrenLändern tatsächlich sehr innovativ sind, dann müssenSie sich nur die enorme Nachfrage nach unseremFörderprogramm für kommunale Straßenbeleuchtungin der nationalen Klimaschutzinitiative anschauen.Diese bundesweit einheitlichen Programmebieten eine einmalige Chance, in einem fairen Wettbewerbdie jeweils größten Effizienzpotenziale zuentdecken und durch finanzielle Unterstützung auchumzusetzen. Lassen Sie uns diesen bereits eingeschlagenenWeg auch zukünftig gemeinsam weitergehen, indem wir besonders effiziente Maßnahmenin Ihren Bundesländern realisieren und aus Bundesmittelnfördern!
Als zweiten Bereich möchte ich die Ausschussempfehlungenzu Änderungen bei der vorgesehenenNeuaufteilung der Vollzugszuständigkeiten aufgreifen.Ich habe natürlich Verständnis für die grundsätzlicheZurückhaltung der Länder, bislang bestehendeeigene Entscheidungskompetenzen an eine Bundesbehördeabzugeben. Aber selbst die EU-Kommissionhat in einer aktuellen Untersuchung zum Vollzug desEmissionshandels an der Situation in Deutschlandkritisiert, dass beim Vollzug der Emissionsüberwachungdie Fachkompetenz und die Entscheidungskompetenzzwischen Bund und Ländern auseinanderfallen.Dies ist aus der Sicht der EU-Kommissionnicht nur Verwaltungs-Overkill, sondern auch zuteuer. Die in der TEHG-Novelle vorgesehene Integrationder Zuständigkeit des Umweltbundesamtesfür die gesamte Emissionsüberwachung trägt dahernicht nur zu einer Verwaltungsvereinfachung und zueiner Kostenentlastung der Betreiber bei, sondern siesichert vor allem einheitliche Wettbewerbsbedingungenfür alle in Deutschland am Emissionshandel teilnehmendenUnternehmen.
Die TEHG-Novelle verdient ihren Namen nichtdeswegen, weil sie das bestehende Emissionshandelsrechtändert, sondern weil sie das mit der geändertenEmissionshandels-Richtlinie für die Zeit ab2013 vollständig neu aufgestellte und harmonisierteEU-Emissionshandelssystem in das deutsche Rechtüberführt. Ich bitte Sie, die Vertreterinnen und Vertreterder Bundesländer, bei Ihrem Abstimmungsverhaltenauf diese wichtige Unterscheidung zu achten.Denn nichts schadet der Lösung der richtigen Fragenvon morgen mehr als die Antworten von gestern –auch und gerade beim Emissionshandel.