- Es gilt das gesprochene Wort. -
Sehr geehrter Herr Kollege Hirte,
II. Konsequenzen aus der Katastrophe von Fukushima
Erlauben Sie mir aber zunächst ein paar Worte zur aktuellen energiepolitischen Situation: Vor über 5 Wochen wurde Japan von einer verheerenden Naturkatastrophe und als Folge dieser Naturgewalten von der verheerenden Zerstörung des Kernkraftwerks Fukushima heimgesucht.
Als Reaktion darauf hat die Bundesregierung vor 4 Wochen ein 3-monatiges Moratorium für den Betrieb der sieben ältesten Kernkraftwerke ausgesprochen und eine Sicherheitsüberprüfung für alle Kernkraftwerke in Deutschland veranlasst. Denn es geht um die Frage: Was lernen wir in Deutschland aus den Ereignissen in Japan?
Die Ereignisse in Japan stellen für Deutschland einen Einschnitt dar. Es hat sich das Verhältnis der Menschen zu Risiken, die sie zu akzeptieren bereit sind, stark verändert.
Was bedeutet aber das Moratorium zunächst für Deutschland und den Mittelstand in Thüringen? Ich glaube, von zentraler Bedeutung sind hier die Aspekte
- Versorgungssicherheit, die weiterhin gewährleistet werden muss,
- Klimaschutzziele, die weiterhin realisiert werden müssen,
und
- Energie, die weiterhin für den privaten wie industriellen Verbraucher erschwinglich bleiben muss.
Bislang haben wir keine signifikanten Strompreisveränderungen als Folge des Kernkraftmoratoriums beobachtet. Folgt man den Szenarien, die PROGNOS und das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln im letzten Jahr für die Bundesregierung vorgelegt haben, so werden exorbitante Preissprünge - wie sie uns heute von manchen Zeitgenossen prophezeit werden - wohl auch künftig nicht zu erwarten sein.
Lassen Sie mich hier die Gründe hierfür etwas detaillierter erläutern.
Die Abschaltung der acht alten Kernkraftwerke in Deutschland hat bislang keine erkennbaren Auswirkungen auf die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland gehabt. Dies gilt sowohl für eine 3-monatige als auch für eine dauerhafte Abschaltung. Dafür gibt es mehrere Gründe:
Das bedeutet, dass in der Praxis keine Stromversorgungsengpässe aufgrund der Abschaltung der alten Kernkraftwerke zu erwarten sind. Zwar wird das Management etwas schwieriger werden - aber die Energieversorgungssicherheit ist nicht gefährdet.
Kurzfristig betrachtet werden die CO2-Emissionen in Deutschland wahrscheinlich etwas ansteigen. Allerdings - und das ist wichtig - haben wir seit 2005 den EU-weiten Emissionshandel: Dies führt zu der - auf den ersten Blick - erstaunlichen Erkenntnis: Die Treibhausgasemissionen können trotz der Abschaltung der Kernkraftwerke insgesamt nicht steigen!
Der Grund ist einfach: Der Emissionshandel hat die CO2-Emissionen aus Kraftwerken rechtlich verbindlich und effektiv "gedeckelt". Bis zum Jahr 2020 wird die emissionshandelspflichtigen Anlagen in Europa 21 Prozent weniger CO2 ausstoßen. Dafür sorgt der Emissionshandel. Denn jede zusätzliche CO2-Emission wird nun an anderer Stelle im Gesamtsystem eingespart werden.
Diejenigen Gas- und Kohlekraftwerke, die jetzt den Strom statt der abgeschalteten Kernkraftwerke produzieren, werden CO2-Emissionshandelszertifikate zukaufen und so ihre Anlagen betreiben. Folge: Die "merit order"- d. h. der Einsatzplan für Kraftwerke wird sich zu Gunsten der CO2-effizienten Stromerzeugung verschieben. Damit ist die Erreichung der Klimaschutzziele EU-weit gesichert.
Und auch in Deutschland wird sich möglicherweise nach einem kurzfristigen Anstieg der CO2-Emissionen mittelfristig eine umso deutlichere Absenkung ergeben, nämlich dann, wenn infolge der Abschaltung forciert neue Anlagen zur Produktion von Strom aus Wind, Sonne und Wasser ans Netz gehen bzw. alte CO2-intensive Kraftwerke durch neue klimaschonende Kraftwerke ersetzt werden. Diesen Schluss legen jedenfalls die Szenarienrechnungen nahe, die die Bundesregierung bei der Erstellung des Energiekonzepts hat rechnen lassen. Hier hat insbesondere die Mittelstandsindustrie eine besondere Chance.
Und ebenso relevant für den Mittelstand ist die Frage:
Ein signifikanter Strompreiseffekt war den Tagen, als die acht Kernkraftwerke vom Netz genommen wurden, nicht zu beobachten. Und unsere Analysen zeigen: Auch zukünftig werden die Preiseffekte - aller Voraussicht nach - eher gering bleiben. Dafür gibt es mehrere Gründe:
Die Bundesregierung hat am 28. September letzten Jahres ein langfristig angelegtes, alle Sektoren umfassendes Energiekonzept beschlossen. Mit diesem Konzept haben wir bereits die Grundlagen einer Strategie verabschiedet, die den Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energie konkret beschreibt. Dieses werden wir nun konkretisieren und im Lichte der aktuellen Entwicklung die Umsetzung beschleunigen. Zentral sind dabei drei wesentliche Elemente: Wir wollen
Auch das senkt den Bedarf für den Neubau von Netzen und konventionellen Kraftwerken. Hierfür haben wir schon einige wegweisende Beschlüsse getroffen und werden - darauf aufbauend - jetzt beraten, wie wir dieses Ziel noch schneller erreichen.
Sicher ist: Die Energieversorgung - und die Energiesysteme - werden sich in zwanzig Jahren in Deutschland und Europa fundamental von denjenigen unterscheiden, die wir heute kennen.
Die Bundeskanzlerin hat deshalb alle Ministerpräsidenten für den 15. April eingeladen, um über die Themen beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energie, beschleunigter Ausbau der Stromnetze und Verbesserung der Energieeffizienz zu diskutieren.
Energieeffizienz und erneuerbare Energien bilden die Basis für eine sichere, umweltfreundliche und kosteneffiziente Energieversorgung. Dem Energiekonzept liegt darum eine Doppelstrategie zugrunde.Wir wollen die Energieproduktivität um durchschnittlich gut 2 Prozent pro Jahr steigern und auf diesem Wege unseren Energiebedarf bis 2050 halbieren. Der verbleibende Rest wird in Zukunft weitestgehend durch die erneuerbaren Energien gedeckt.
Ökonomische Anreize sowie verbesserte Information und Beratung sollen dazu beitragen, dass Wirtschaft und Bürger die großen Effizienzpotentiale aus eigenem Antrieb ausschöpfen und dadurch zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Energiekosten sparen und die Umwelt entlasten.
Kurzfristig: Die Bundesregierung wird deshalb aus dem im Dezember 2010 eingerichteten Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" einen Energieeffizienzfonds auflegen. Damit fördern wir zum Beispiel:
Wir werden die in 2008 sehr erfolgreich gestartete Nationale Klimaschutzinitiative um immerhin 40 Mio. € aufstocken. Die Nationale Klimaschutzinitiative stößt Klimaschutzmaßnahmen bei Kommunen, in der Industrie sowie im Mittelstand und den Verbrauchern an.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden wir Energieeffizienz zu einem zentralen Vergabekriterium machen. Das steigert die Nachfrage nach energiesparenden Produkten und sendet als wichtiges Signal an die Hersteller: "Wir wollen mehr Effizienz!"
Für eine Stromversorgung, die weitgehend auf erneuerbare Energien basiert, ist ein modernes und leistungsfähiges Stromnetz eine entscheidende Voraussetzung.
Wir brauchen bereits jetzt - so die dena-Netzstudie - zwischen 1.500 und 3.600 km neue Leitungen. Wenn wir schneller in das Zeitalter der erneuerbaren Energien kommen wollen, müssen wir diese Leitungen schnellstmöglich bauen.
Besonders wichtig sind der Ausbau und die Verbesserung der Nord-Süd-Trassen und die Planung eines deutschen Overlay-Netzes, das zukünftig Strom aus Offshore-Windparks im Norden und Osten in die Verbrauchszentren in der Mitte und im Süden Deutschlands transportiert. Ebenso wichtig ist ein Fortschritt bei der Realisierung einer verbesserten Anbindung Thüringens an den innerdeutschen und europäischen Stromnetzverbund.
Die geht nicht ohne die Bevölkerung vor Ort. Hier gilt es Überzeugungsarbeit zu leisten. Ich möchte ausdrücklich an Sie appellieren, hier mit den zuständigen Behörden und allen Beteiligten einen gangbaren Weg für einen zügigen Ausbau der Leitungen zu suchen und zu vereinbaren.
Wir werden zusätzlich ein umfassendes "Zielnetz 2050" entwickeln und im Rahmen einer Bundesfachplanung umsetzen.
Dieses Zielnetz wird sich an der langfristigen Perspektive ausrichten und die Integration des deutschen Strommarktes in den europäischen Verbund im Blick haben.
Es wird alle zentralen Weichenstellungen beinhalten, insbesondere den Ausbau des Bestandsnetzes, die Planung von "Nord-Süd-Stromautobahnen", die gemeinsame Anbindung von Offshore-Windparks, so genannte "Cluster-Anbindung" und den Ausbau von Grenzkuppelstellen zu den europäischen Nachbarländern.
Um Verständnis und Akzeptanz für den notwendigen Leitungsausbau zu stärken, wird die Bundesregierung eine breite Informationsoffensive starten.
Aber auch Stromnetzbetreiber, Hersteller und Betreiber von erneuerbaren Energien und ihre Verbände, kurz alle Befürworter erneuerbarer Energien sind gefordert. Wir brauchen Ihre Unterstützung. Wir brauchen ein breites Bündnis für den Netzausbau.
In der vergangenen Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium Eckpunkte eines Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ("NABEG") vorgestellt.
Sie sind eine gute Grundlage für die weiteren Diskussionen. Dabei gibt es insbesondere drei Herausforderungen: Die Länge der Genehmigungsverfahren, Akzeptanzprobleme vor Ort und die richtigen Investitionsbedingungen. All das wollen wir jetzt entschlossen angehen.
Ein weiterer Punkt, der mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien immer wichtiger wird, ist die Entwicklung und Einführung von Speichertechnologien.
Wir werden verstärkt Stromspitzen und Fluktuationen ausgleichen müssen.
Deshalb ist die stärkere Nutzung von Pumpspeicher-Kraftwerken in Deutschland sowie im Ausland, etwa in Norwegen oder auch in Österreich, für Deutschland von großer Bedeutung.
Wir werden die Forschung zu neuen Speichertechnologien intensivieren. Ziel ist die Marktreife unter anderem von Druckluftspeichern, Wasserstoffspeichern und aus Wasserstoff hergestelltem Methan sowie von leistungsfähigen Batterien für Elektrofahrzeuge zu erreichen.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung im Begriff das Energiewirtschaftsgesetz zu novellieren.
Neue Speicherkraftwerke, insbesondere Pumpspeicherkraftwerke und andere Stromspeicher, werden für einen längeren Zeitraum als bisher von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt.
Im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in diesem Jahr werden wir auch sicherstellen, dass ausreichende Anreize für Biogasanlagen bestehen, Biogas in Starkwindzeiten zwischenzuspeichern oder ins Erdgasnetz einzuspeisen.
Derzeit existieren in Deutschland Windenergieanlagen mit einer Leistung von über 27.000 Megawatt. Davon sind in Thüringen etwas mehr als 700 MW installiert - das entspricht rd. 3 Prozent. Rein statistisch stehen in Thüringen 0,036 Windenergieanlagen pro Quadratkilometer. Damit ist Thüringen das Schlusslicht in den neuen Bundesländern und rangiert bundesweit eher im unteren Mittelfeld. Hier könnte Thüringen deutlich mehr tun.
In Europa werden etwa ab dem Jahr 2015 jährlich mehr als 3.000 Megawatt Offshore-Windenergieleistung installiert werden. Das sind zwischen 600 und 800 Anlagen pro Jahr. Deutschland wird dabei einer der Hauptinvestoren sein. Um auch der Offshore-Technologie den Durchbruch zu erreichen, legen wir darüber hinaus zur Finanzierung der ersten 10 Windparks ein Sonderprogramm "Offshore-Windenergie" mit einem Kreditvolumen von 5 Mrd. Euro auf. Dies ist erforderlich, um die Zurückhaltung der Banken bei der Bereitstellung von Risikokapital zur überbrücken. Insbesondere "kleinere" Projektträger, wie beispielsweise Stadtwerke, werden hiervon profitieren.
Der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wurde maßgeblich durch das Stromeinspeisegesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz ermöglicht.
Wir halten am Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Energien fest.
Gleichwohl ist es wichtig, die erneuerbaren Energien zukünftig nicht nur quantitativ weiter ausbauen.
In den nächsten Jahren geht es auch darum die Einspeisung qualitativ zu verbessern und die Erneuerbaren kontinuierlich in das Stromsystem und den Markt zu integrieren.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin stellt die EEG-Novelle dar. Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium intensiv am EEG-Erfahrungsbericht, der die Grundlage für die EEG-Novelle ist, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll.
Die Novellierung ist somit ein wichtiges Instrument, um das EEG stetig zu überprüfen und an technologische Fortschritte und neue Entwicklungen anzupassen.
Aus Sicht des Bundesumweltministeriums wollen wir im Rahmen der EEG-Novelle insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigen:
Die Transformation unserer Energieversorgung stellt uns vor erhebliche Herausforderungen und Aufgaben, die es zu lösen gilt.
Sie bietet aber auch viele Chancen für mittelständische Unternehmen in vielen Branchen: Handwerk, Planungs- und Bausektor, Bildungssektor, Wissenschaft und Forschung, Landwirte, Energiedienstleister, Stromversorger, Abfallwirtschaft, Kommunen und vor allem auch die Hersteller in den Bereichen der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, wo insbesondere die ostdeutschen mittelständischen Unternehmen mit zu den Führenden zählen und sich perspektivisch weiterhin gute Wachstumschancen eröffnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen vermitteln, dass Thüringen und die Wind- und Biomassereichen ostdeutschen Länder insgesamt mit ihrem innovativen Mittelstand außerordentlich gute Aussichten auf Teilhabe an diesem zentralen Markt der Zukunft haben.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.