- Es gilt das gesprochene Wort. -
Sehr geehrter Herr Dr. Schulte,
sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich gleich mit dem Thema beginnen, das Sie vermutlich in letzter Zeit besonders bewegt, das eine wichtige Rolle bei den Diskussionen am Abend des Luftverkehrs gespielt hat und das auch derzeit in den Medien im Kontext des Luftverkehrs meist behandelt wird: Die Einbeziehung des Flugverkehrs in das EU-Emissionshandelsystem.
Wie Sie alle wissen, stehen wir im Klimaschutz vor großen Herausforderungen.
Dies betrifft auch den Flugverkehr, der durch sein Wachstum in immer stärkerem Ausmaß zu den CO2-Emissionen und – wie inzwischen wissenschaftlich gesichert ist – vor allem durch die Veränderung der natürlichen Wolkenbildung zum Klimawandel beiträgt. Erfolgreicher Klimaschutz kann nur dann gelingen, wenn alle Sektoren hierzu einen Beitrag leisten. Die Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel ist deshalb ein folgerichtiger Baustein der Klimaschutzpolitik. Hierdurch wird der Luftverkehr angemessen in die umfassende Strategie zur Senkung der Treibhausgasemissionen der EU eingebunden. Dies ist auch der Grund dafür, dass sich die EU nach jahrelangen erfolglosen Bemühungen auf internationaler Ebene entschlossen hat, für den Flugverkehr zunächst eine europäische, sprich „regionale“ Maßnahme einzuführen.
Mit dem zuletzt deutlich verstärkten aktiven Widerstand vieler Nicht-EU-Staaten, mit der Delhi-Erklärung und den Diskussionen im ICAO-Rat haben wir inzwischen eine sehr intensive nationale und internationale Debatte.
Es ist bedauerlich, dass in der ICAO die europäischen Ratsmitglieder und die EU-Kommission trotz intensiver Bemühungen keine positivere Haltung der Nicht-EU-Staaten reichen konnten. Damit ist aber – und das möchte ich betonen - keine grundlegend neue Situation entstanden. Bereits bei den Vollversammlungen der ICAO in den Jahren 2007 und 2010 war die Situation ähnlich:
Es wurde kontrovers debattiert und es wurden Resolutionen gegen einen EU-Emissionshandel formuliert. Sowohl diese Resolutionen als auch die jetzt verabschiedete ICAO-Deklaration hatten und haben keinen rechtlich bindenden Charakter – sie sind politischer Natur.
Es gibt somit keinen Grund, die Position Deutschlands und der EU zu ändern. Es geht jetzt vielmehr darum, dass der Druck, der entstanden ist, in eine positive Richtung gelenkt wird. Australien hatte im ICAO-Rat vorgeschlagen, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die bis zur nächsten ICAO-Vollversammlung Vorschläge für ein entsprechendes internationales Instrument ausarbeitet. Dies ist ein Prozess, den wir nachdrücklich unterstützen sollten.
Dies wäre ein Weg auf dem nach fast fünfzehn Jahren erfolgloser Bemühungen in der ICAO endlich Resultate zu einem verbindlichen, wirksamen Klimaschutzinstrument erzielt werden können. Falls die ICAO in den nächsten Jahren tatsächlich ein Instrument verabschiedet, wäre das EU-Instrument nicht mehr nötig.
Bis dahin gilt allerdings: Wir werden an der Einbeziehung des Flugverkehrs in das EU Emissionshandelssystem festhalten. Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass es sich bei der Maßnahme um geltendes Recht handelt und dass der Vollzug zur Umsetzung der Richtlinie bereits reibungslos läuft.
Die Bescheide über die kostenlose Zuteilung an die Fluggesellschaften werden derzeit von den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten erstellt und bis Ende des Jahres zugestellt. Auch die Fluggesellschaften aus Drittstaaten haben sich an der laufenden Umsetzung beteiligt und Anträge auf kostenlose Zuteilung gestellt. Der erste „harte“ Test für die Beteiligung am System erfolgt im April 2013, wenn die Abgabepflicht für das Jahr 2012 ansteht. Somit möchte ich auch noch ein Mal deutlich machen, dass nicht der 1. Januar 2012 der entscheidende Tag ist, sondern die Entscheidungen sind bereits in der Vergangenheit gefallen und das System läuft bereits.
Sollte es zu einem Streitbeilegungsverfahren in der ICAO kommen, so würde auch dies die Umsetzung nicht aufhalten: Das Verfahren hätte keine aufschiebende Wirkung und sein genauer Ablauf und die Dauer sind unbestimmt. Sollten Drittstaaten zu Maßnahmen gegen EU-Fluglinien greifen, könnte die EU dies ihrerseits vor die ICAO tragen oder rechtlich dagegen vorgehen; etwa, weil die Maßnahmen diskriminierend sind, wenn die Maßnahmen der Drittstaaten deren eigenen Fluglinien bevorzugen bzw. verschonen sollten.
Dieses Szenario ist natürlich für die EU nicht wünschenswert und es ist nach Möglichkeit zu vermeiden – wir müssen aber deutlich machen, dass es uns mit dem Klimaschutz ernst ist.
Wir werden gemeinsam mit der Europäischen Kommission in der nächsten Zeit unsere Anstrengungen weiter verstärken, um Akzeptanz für das europäische Vorgehen zu erreichen. Die Gründe für die Ablehnung sind ja unter den Drittstaaten recht unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Entwicklungs- oder Industrieländer handelt. Zudem kursieren unzureichende oder sogar falsche Informationen über den EU-Emissionshandel, die z. T. bewusst für die Gegenargumentation genutzt werden. Und es zeigt sich auch, dass jegliches „Wackeln“ auf Seiten der EU von den Gegnern in Drittstaaten sehr genau registriert und als Beweis für die Unrichtigkeit des EU-Vorgehens ausgelegt wird.
In diesem Kontext ist es auch wichtig auf die Ergebnisse der Prüfung durch die Generalanwältin beim EuGH zu verweisen, die festgestellt hat, dass der die Einbeziehung des Flugverkehrs in der vorgesehen Form völkerrechtskonform ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wenn es um den Umweltschutz im Luftverkehr geht, kann das Thema Fluglärm natürlich nicht ausgeblendet werden. Lärm ist weit mehr als ein bloßes Ärgernis:
Bei andauernden hohen Belastungen besteht verschiedenen wissenschaftlichen Studien zufolge ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dies gilt vor allem für den Lärm von nächtlichen Starts und Landungen.
Für eine spürbare Verringerung der Lärmbelastungen stehen im Grundsatz wirksame Instrumente bereit: In Frage kommt vor allem die konsequente Umsetzung des "Balanced Approach" der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).
Als Minderungsmaßnahmen werden von der ICAO genannt: Der Einsatz leiserer Flugzeuge, eine lärmoptimierte Betriebsabwicklung, eine vorbeugende Siedlungsplanung im Flugplatzumland und lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an Flughäfen mit Lärmproblemen.
Mit der Novelle des Fluglärmgesetzes im Jahr 2007, bei der das Bundesumweltministerium federführend war, haben wir deutliche Fortschritte beim baulichen Schallschutz im Flugplatzumland und bei der Siedlungsplanung erreicht.
Aber auch nach der Novelle des Fluglärmgesetzes sind weitere Lärmminderungsmaßnahmen im Luftverkehrssektor erforderlich. Dazu wird uns in Kürze ein neues Vorhaben intensiv beschäftigen: Die Europäische Kommission hat noch für das Jahr 2011 die Vorlage von Vorschlägen zur Überarbeitung der sogenannten EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie in Aussicht gestellt.
Es geht darum, wie ältere Flugzeuge, die nicht mehr dem heutigen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen, beschleunigt aus dem Betrieb an den Flughäfen in Europa herausgezogen und durch modernere und spürbar leisere Flugzeuge ersetzt werden können.
Allerdings sollen Betriebsbeschränkungen für laute Flugzeuge nach den Planungen der EU weiterhin nur dann greifen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Lärmprobleme in den Griff zu bekommen.
Potenziell betroffen von der geplanten Neuregelung der EU sind neben Passagierfluggesellschaften voraussichtlich in besonderer Weise Fracht-Airlines mit ihren teilweise älteren und lauteren Flugzeugen. Hinzu kommt, dass Frachtflugzeuge häufig nachts starten und landen.
Für das Umland der Flughäfen mit Nachtflugbetrieb stellt der Lärm dieser nächtlichen Starts und Landungen ein bedeutendes Umweltproblem dar. Belegt werden die Bedeutung des Themas und die Tragweite des Problems durch die intensiven Diskussionen nach dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum neuen Berliner Flughafen BBI. Mit diesem Urteil wurde der Flugbetrieb in den Randzeiten der Nacht von 22 Uhr bis 24 Uhr sowie von 5 Uhr bis 6 Uhr zugelassen; in der Kernnacht von 0 bis 5 Uhr findet in BBI generell kein Flugbetrieb statt.
Auch der vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel kurzfristig verhängte Stopp von Starts und Landungen in der sogenannten Mediationsnacht (von 23 Uhr bis 5 Uhr) für den Flughafen Frankfurt hat ein breites Echo hervorgerufen. Klarheit beim Thema Nachtflug am Flughafen Frankfurt wird die anstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig schaffen. Wie Sie sicherlich wissen, wurde die mündliche Verhandlung für Mitte März 2012 terminiert.
Das Thema Nachtflug ist für die Politik und für die Lärmbetroffenen höchst sensibel. Regelungen zum Nachtflug dürfen nicht nur die Belange der Luftverkehrswirtschaft berücksichtigen, sondern müssen im Sinne eines ausgewogenen Ansatzes auch die berechtigten Interessen der Flughafenanwohner respektieren. Als letztes Beispiel nenne ich die intensiven Diskussionen über die aktuellen Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen, in der Kernnacht von 0 Uhr bis 5 Uhr die Passagierflüge am Flughafen Köln-Bonn zu untersagen.
Das Bundesumweltministerium wird beim Thema Nachtflug auf dauerhaft tragfähige Lösung dringen. Wichtige argumentative Grundlagen dafür lieferten die beiden "Greiser-Studien" zu Nachfluglärm und Gesundheitsrisiken am Flughafen Köln-Bonn.
Letztlich ist auch die Luftverkehrsbranche auf Akzeptanz auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger im Flughafenumland angewiesen. Nur so lässt sich Luftverkehr auch in Zukunft weiter entwickeln.
Lassen Sie mich abschließend zu dem dritten Punkt kommen, den Sie mit mir heute besprechen möchten: Der Einsatz von Biokraftstoffen im Flugverkehr. Falls ich richtig informiert bin, möchten Sie an dieser Stelle über Ihre Aktivitäten berichten. Deswegen möchte ich zu dieser Thematik nur wenige Punkte ansprechen.
Wir verfolgen mit Interesse die Ziele der Luftverkehrwirtschaft, die vor allem mit Biokraftstoffen im Flugverkehr erreicht werden sollen. Das BMU hat sich in der Vergangenheit mit vielen, z. T. sehr komplexen Fragestellungen zum Einsatz von Biokraftstoffen befasst. Hierzu zählen u.a. die Verfügbarkeit der Biomasse, die Erzeugung der Biomasse in einer Weise, dass keine nachteiligen Wirkungen für Klima- und Umweltschutz entstehen und die Treibhausgasbilanz bei der Produktion der Biokraftstoffe mit allen dafür notwendigen Teilschritten. In diesem Kontext ist die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der entsprechenden Biokraftstoffe ein zentraler Punkt.
Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, die Frage der Biokraftstoffe im Flugverkehr zu beantworten. Effizienzverbesserungen reichen nicht aus, um den Emissionsanstieg zu kompensieren, der für den Flugverkehr vorhergesagt wird. Es gibt international inzwischen verschiedene Prozesse, die alternative Kraftstoffe für den Flugverkehr untersuchen. Hier gilt es insbesondere darauf zu achten, dass der richtige Weg eingeschlagen wird. Es darf nicht dazu kommen, dass einzelne Länder beispielsweise Coal-to-liquid als alternative Kraftstoffe unterstützen. Es dürfen ausschließlich Varianten verfolgt werden, die zu einer deutlichen Verbesserung bei der Treibhausgasbilanz im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen führen.
Das BMU befasst sich intensiv mit diesen Fragen. Wir werden deswegen voraussichtlich im Februar einen Workshop zu der Thematik durchführen, um mit allen relevanten Akteursgruppen über die Thematik zu sprechen. Weiterhin werden wir Studien beauftragen, um die Fragen zu untersuchen. Mit all diesen Prozessen werden wir hoffentlich bald erste belastbare Antworten haben, die den Pfad für den zunehmenden Einsatz nachhaltiger Alternativen zu Kerosin beschreiben. In diesem Sinne bin ich auf Ihre Überlegungen gespannt.