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Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser: Die Strahlenschutzkommission an der Schnittstelle zwischen Politik und Wissenschaft im Wandel der Zeit

Datum: 26.09.2011
Ort: Berlin - Hotel Abion

- Es gilt das gesprochene Wort. -

Sehr geehrter Herr Professor Michel,
sehr geehrte Kommissionsmitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

als die Strahlenschutzkommission am 17. Oktober 1974 zur ihrer konstituierenden Sitzung zusammentrat, ahnte niemand, wie wichtig sie werden würde. Heute ist sie unverzichtbar. Ich danke allen, die heute und in den vergangenen 37 Jahren in der Kommission und den sieben Fachausschüssen ihre Kompetenz und ihr Engagement eingebracht haben und dies noch tun. Die Strahlenschutzkommission hat im In- und Ausland ein ausgezeichnetes Renommee. Das ist Ihr Verdienst.

 

Die SSK konnte bei ihrer Arbeit auf den Arbeiten früherer Beratungsgremien der Bundesregierung aufbauen. So beriet bereits von 1956 bis 1971 die Fachkommission "Strahlenschutz" der deutschen Atomkommission die Bundesregierung zu allen wesentlichen Fragen des Strahlenschutzes, wie z. B. Strahlenschutz bei kerntechnischen Anlagen und dem sonstigen Umgang mit radioaktiven Stoffen, Strahlenmesstechnik, Strahlenbiologie sowie Rechts- und Verwaltungsfragen des Strahlenschutzes. Die Fachkommission gilt als Vorgänger der SSK und die damals ihr zugeordneten Arbeitskreise ließen schon die heutige Struktur der Ausschüsse der SSK erkennen.

 

Wissenschaftliche Beratung auf höchstem Niveau ist notwendig, um im Strahlenschutz verantwortbare Entscheidungen treffen zu können. Die SSK muss sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen:

  • Wie groß die Risiken durch Strahlen werden können, ist vorab oft nur sehr schwer abzuschätzen. Beispiel: Aktuelle Ereignisse in Fukushima.
  •  

  • Ständig kommen neue Risiken hinzu. Beispiel: Mobilfunk und Mammographiefrüherkennungsprogramm.
  •  

  • Seit langem bestehende Gefahren werden erst heute auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in ihrer Breite erkannt. Beispiel: Radon in Innenräumen.

Aus der Rückschau auf 249 SSK-Sitzungen stelle ich fest: Die Strahlenschutzkommission hat Gehör gefunden und wird in Zukunft eher noch an Bedeutung gewinnen.

 

In einer Zeit plakativer, zuspitzender Medien ringen viele Fachgremien und Spezialisten vergeblich um Gehör. Bei der Strahlenschutzkommission ist das anders. Laut Satzung haben Sie nur eine Aufgabe: Sie sollen das Bundesumweltministerium beraten. Realität ist aber: Die gesamte Fachöffentlichkeit liest und diskutiert Ihre fundierten Stellungnahmen und Empfehlungen.

 

Die deutsche Strahlenschutzkommission berät seit einigen Jahren intensiv die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) bei der Fortentwicklung von Strahlenschutzkonzepten.

 

Mitglieder der deutschen Strahlenschutzkommission arbeiten sowohl in der Internationalen Strahlenschutzkommission für ionisierende (ICRP) als auch in der für nichtionisierende Strahlen (ICNIRP). Jährlich sind Mitglieder der Strahlenschutzkommission Mitglieder der deutschen Delegation bei UNSCEAR, dem wichtigen internationalen Committee zur Bewertung von Strahlenwirkungen bei den Vereinten Nationen. Sie leisten dort bedeutende Beiträge. Ich freue mich sehr über Ihr Engagement in diesen internationalen Gremien, denn wir brauchen international anerkannte Standards.

 

Früher war die Zuständigkeit für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz beim Bundesminister des Innern angesiedelt wurde. Auch die Strahlenschutzkommission wurde noch vom Innenminister gegründet.

 

Die erste Strahlenschutzkommission wählte Prof. Dr. Jacobi zum Vorsitzenden. Einen Experten für Risiken durch ionisierende Strahlung. Er hat sich zeitlebens gegen die Gefahren durch Radon engagiert.

 

Zentrales Thema der Strahlenschutzkommission war schon damals die Bewertung des Strahlenrisikos.

 

Hier ist der Gesetzgeber auf eine wissenschaftlich fundierte Einschätzung von Gefahren und Risiken angewiesen, um Grenzwerte festlegen zu können. Die Strahlenschutzkommission plädierte damals – sehr mutig – für den Grenzwert von 30 Millirem für Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser aus kerntechnischen Anlagen. Europaweit waren damals 500 Millirem zulässig. Die Regierung Schmidt folgte 1979 dieser wegweisenden Empfehlung der Strahlenschutzkommission. 30 Millirem ist der noch heute gültige Grenzwert, nunmehr ausgedrückt in Millisievert (0,3 Millisievert = 30 Millirem).

 

Auch die EU hat den Grenzwert für die Gesamtbelastung inzwischen auf 100 Millirem (= 1 Millisievert) gesenkt.

Auch die Fachausschüsse wurden schon 1974 gebildet:

  • ein Ausschuss widmete sich grundlegenden Fragen der Strahlenbiologie und Medizin,
  •  

  • vier Ausschüsse hatten spezielle Themen:
  •  

  • Radioökologie,
  • Strahlenschutztechnik,
  • Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und
  • radioaktive Abfälle.
  • später kamen die Ausschüsse Strahlenrisiko und nichtionisierende Strahlen hinzu.

Die Ausschüsse schufen die wissenschaftliche Grundlage für viele gesetzliche Regelungen. Das in den 70er Jahren formulierte radioökologische Berechnungsverfahren hat in den Grundzügen bis heute Bestand.

Die Mitglieder der Strahlenschutzkommission haben ihren wissenschaftlichen Auftrag in hervorragender Weise ernst genommen. Viele haben oft auch unbequeme Positionen vertreten. Sie haben Ärger nicht gescheut. Beispielsweise bei der Begrenzung der Lebenszeitdosis für Mitarbeiter von Kernkraftwerken und in Krankenhäusern.

 

Die Strahlenschutzkommission hat oft auf aktuelle Forschungen mit konkreten Empfehlungen reagiert und damit der Umweltpolitik Impulse gegeben.

Hohe Kompetenz bewies die Strahlenschutzkommission 1986 nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl. Damals wurde die Kommission auch erstmals einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.

 

Zahlreiche technische Innovationen führen inzwischen dazu, dass für die Strahlenschutzkommission und die Politik ständig neue Arbeitsfelder entstehen. In den 70er und 80er Jahren stand der Schutz von Arbeitnehmern in Kernkraftwerken, in Krankenhäusern und in Forschung und Technik im Vordergrund.

 

Ein neues Aufgabengebiet kam auf die SSK zu, als im Juni 1986 die Zuständigkeit für den Bereich der nichtionisierenden Strahlen aus dem für Gesundheit verantwortlichen Ministerium auf das BMU übertragen wurde. Damit stand das BMU vor einer neuen Herausforderung.

Themen wie ultraviolette (UV) Strahlung, elektrische und magnetische Felder, Ultraschall usw. ergänzten die Tagesordnung und bedurften einer wissenschaftlichen Bewertung und Beratung. Am 28. September 1988 nahm der Ausschuss "Nichtionisierende Strahlen" seine Arbeit auf.

Die erste dort erarbeitete Empfehlung war die zum "Schutz des Menschen bei Sonnenbestrahlung und bei Anwendung von UV-Bestrahlungsgeräten". Dieses Thema hat die SSK seither begleitet.

Unterstützt durch die Arbeiten der SSK können wir heute sagen, dass sich der Umgang der Menschen mit UV deutlich verantwortungsbewusster gestaltet. Mit der erst vor zwei Monaten verabschiedeten UV-Schutz-Verordnung, deren fachliche Begründung in wesentlichen Teilen auf Empfehlungen der SSK zurück geht, ist ein wesentlicher Schritt für einen restriktiveren Umgang mit künstlicher Sonne gelungen. Von den ersten Beratungen der SSK bis hierher war es ein langer Weg.

Ein weiteres Thema gewann in der politischen Diskussion rasch an Bedeutung: Der Mobilfunk. Mit der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung nahm der Einsatz moderner Kommunikationsmittel zu Beginn der 90er Jahre sprunghaft zu. Die Frage, ob mit dem Mobilfunk negative gesundheitliche Folgen verbunden sind, ist bis heute in der Diskussion. Ein wesentlicher Meilenstein war hier der Erlass der Verordnung über elektromagnetische Felder – kurz:26. BImSchV – im Dezember 1996, an deren fachlicher Begründung die SSK ebenfalls maßgeblichen Anteil hatte.

Im Jahr 2001 hatte die SSK in ihrer Empfehlung "Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern" offene wissenschaftliche Fragestellungen identifiziert und als eine der Vorsorgemaßnahmen die Intensivierung der Forschungsaktivitäten zur Klärung dieser Fragen empfohlen. Die Bundesregierung hat diese Empfehlung in ihren Vorsorgemaßnahmen im Bereich Mobilfunk aufgegriffen und ein umfangreiches Forschungsprogramm aufgelegt.

Das sehr umfangreiche deutsche Mobilfunk Forschungs-Programm hat gezeigt, dass die ursprünglichen Befürchtungen über gesundheitliche Risiken und die immer wieder in der öffentlichen Diskussion erhobene Forderung, die für den Mobilfunk geltenden Grenzwerte zu senken, wissenschaftlich nicht begründet sind. Die Forschungsergebnisse haben keine Hinweise auf bisher noch nicht bedachte gesundheitliche Auswirkungen ergeben. Trotzdem ist das Thema bis heute aktuell. Neue Entwicklungen und Forschungsergebnisse, etwa zu Langzeitwirkungen, müssen bewertet werden.

Ein weiteres politisch aktuelles Thema ist derzeit der Ausbau des Hochspannungsnetzes, der als Folge des Ausstiegs aus der Atomkraft zusätzliche Dringlichkeit erhalten hat. Auch hier leistet die SSK wertvolle Unterstützung zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion bei der Frage der gesundheitlichen Auswirkungen der elektrischen und magnetischen Felder dieser Leitungen.

Das Anwendungsspektrum nichtionisierender Strahlen wächst nach wie vor. Insbesondere im medizinischen und kosmetischen Bereich hat hier eine rasante Entwicklung stattgefunden.

So ist in der Medizin die Magnetresonanz-Tomografie ein Standardverfahren geworden, mit immer größer werdenden Feldstärken. Sowohl in der Medizin als auch in der Kosmetik nehmen Ultraschallanwendungen und Laseranwendungen stetig zu. Daneben werden UV- und Infrarot-strahlung am Menschen eingesetzt. Wir sehen also, dass der wissenschaftliche Beratungsbedarf für Politik und Rechtsetzung im Bereich nichtionisierender Strahlen nicht abreißt.

Ein weiteres wichtiges Thema ist Radon, dessen weite Verbreitung früher nicht bekannt war. Die gravierende Gefahr für die Gesundheit wurde unterschätzt. Radon ist die zweite neben Rauchen nicht zu unterschätzende Lungenkrebsursache. Dazu muss die Bundesregierung einen Beitrag zum vorsorgenden Gesundheitsschutz leisten. Ich möchte feststellen, dass mir nicht darum geht, die Natur zu sanieren und nicht gerechtfertigte Maßnahmen in Deutschland einzuführen.

Die SSK hat mit ihren Bewertungen deutlich gemacht, dass gerade in der großen Bevölkerungsgruppe, die in Gebäuden mit leicht erhöhten Radonwerten wohnt, durch Vermeidung ein erheblicher Beitrag zur Vorsorge geleistet werden kann. Das haben wir aufgegriffen und festgelegt, dass im Rahmen von Energiesparmaßnahmen auch Maßnahmen gegen erhöhte Radon-Werte einzuleiten sind.

Neben der natürlichen und zivilisatorischen Strahlenbelastung ist es insbesondere die Medizin, die im Wesentlichen zur Strahlenbelastung der Bevölkerung beiträgt – und dies mit steigender Tendenz.

So möchte ich an dieser Stelle die Erarbeitung der "Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen" hervorheben, die im letzten Jahr in 2. überarbeiteter Auflage veröffentlicht wurde. Sie stellt einen Katalog dar, der dem überweisenden Arzt für die unterschiedlichen diagnostischen Fragestellungen jeweils das beste bildgebende Verfahren empfiehlt. Dieser Katalog soll Ärzten eine Orientierungshilfe bieten, um den potenziellen Gewinn der unterschiedlichen Verfahren und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken besser abwägen zu können.

Der rasante medizinische Fortschritt erfordert eine ständige Weiterentwicklung des Strahlenschutzes der Patienten und des Personals. Die SSK nimmt hier eine wichtige Rolle ein, indem sie die Entwicklung der diagnostischen und therapeutischen Verfahren permanent begleitet und einen sinnvollen Strahlenschutz von Patienten und Personal einfordert. Dies ist eine große Herausforderung, denn medizinische Innovation führt, auch auf Grund der hohen ökonomischen Bedeutung, zu einem Wettbewerb der Methoden.

Beispiele sind die inzwischen weite verbreitete Computertomographie (CT) gegen die nicht mit ionisierenden Strahlen arbeitende Magnetresonanztomographie (MRT), Protonen gegen schwere Ionen und die Kombination von Positronenemissionstomographie (PET) mit MRT gegen PET mit CT. Argumentativ geht es dabei vielfach um Vergleiche, die die Verkaufschancen verbessern sollen. Es ist häufig nicht erkennbar, ob Gesichtspunkte eines optimalen Strahlenschutzes und einer Risikominimierung für den Patienten angemessen in den Auseinandersetzungen um die "bessere" Technik berücksichtigt werden.

Aus der Sicht des Strahlenschutzes sollte der Wettbewerb der Methoden und Verfahren wesentlich durch die Strahlenschutzgrundsätze der Rechtfertigung und der Optimierung geprägt werden.

Lassen Sie mich zum Abschluss auf ein Thema ansprechen, das wir auch in Deutschland nicht so schnell vergessen werden. Die Ereignisse in Fukushima haben zu einem bedeutenden Umdenken in Deutschland geführt. Waren wir bisher davon ausgegangen, dass Ereignisse nach einigen wenigen Tagen überschaut und gehandhabt werden können, so hat diese Lage uns neue Dimensionen vor Augen geführt.

Über viele Wochen wurde im BMU eine Organisation aufrechterhalten, um die Öffentlichkeit kompetent und sachbezogen über die Lage zu informieren. Die bestehenden Fragen waren zu beantworten. Und dazu waren Sie von der SSK eine unschätzbare Hilfe.

Ich möchte nur an einige Frage erinnern:

  • Welche Lebensmittel durften gefahrlos aus Japan importiert werden?
  • Wie ist mit Fracht umzugehen aus kontaminierten Gebieten?

Gerade Ihre Antworten auf diese Fragen haben dazu geführt, dass die EU auf der Basis ihrer Empfehlungen Handlungsvorschläge aussprechen konnte.

Ihre hervorragende Unterstützung hat erheblich zur Bewältigung der Lage beigetragen. Lassen Sie mich ihnen danken für Ihre spontane Bereitschaft, BMU unermüdlich zu beraten und zu unterstützen.

Deutschland nach dem KKW-Unfall von Fukushima den beschleunigten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie beschlossen, die bestehenden Kernkraftwerke werden noch ca. 10 Jahre laufen.

Gleichwohl wird dieser nationale Ausstieg nichts daran ändern, dass auch in den nächsten Jahrzehnten in anderen Staaten Kernkraftwerke, Wiederaufbereitungsanlagen oder andere zivile und militärische kerntechnische Anlagen betrieben oder neu gebaut werden, deren Folgen bei einem schweren Unfall auch Auswirkungen auf Deutschland haben. Auch in diesen Staaten soll, wie in Deutschland, durch gestaffelte Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden, dass Gefahren und Risiken praktisch ausgeschlossen sind. Es gibt aber bekanntlich keine absolute Sicherheit bei derartigen hochkomplexen Industrieanlagen.

Deshalb ist die Bundesrepublik Deutschland, in deren Nachbarstaaten sich auch noch lange nach Beendigung der Kernenergienutzung in Deutschland zahlreiche kerntechnische Anlagen befinden werden, gut beraten, aus den Erfahrungen der vergangenen Nuklearkatastrophen zu lernen und national wie international den Bereich Notfallschutz zu stärken.

Erste Vorschläge zur Konkretisierung von Initiativen zur internationalen Verbesserung des Krisenmanagements sind derzeit in der Diskussion. So gibt es, ausgelöst durch die Ereignisse von Fukushima, zahlreiche Treffen auf politischer, regulatorischer und technischer Ebene im Zusammenhang mit der Überprüfung und Überarbeitung des Safety-Regimes (IAEA-Übereinkommen, Sicherheitsrichtlinien und –standards) und es existieren Planungen, sich mit dieser Thematik in den zuständigen Gremien der IAEA zu befassen.

Zur Unterstützung der nationalen Beiträge kann und soll die SSK mit ihrer Kompetenz in Fragen des Notfallschutzes, die insbesondere im Krisenstab der SSK und des Notfallfallschutz-Ausschusses versammelt ist, das BMU fachkundig beraten. Dies ist ja während der Fukushima-Krise in hervorragender Weise geschehen und ich gehe davon aus, dass das umfangreiche geplante Arbeitsprogramm der SSK-Arbeitsgruppen und -Unterarbeitsgruppen zum Überprüfungsbedarf im Bereich des Notfallschutzes und deren Umsetzung in Zukunft wichtige Impulse zur Optimierung von Regelungen und Maßnahmen im nuklearen und radiologischen Notfallschutz geben wird.

Das Innovationstempo im Strahlenschutz insgesamt ist enorm. Die Strahlenschutzkommission leistet zur Zeit großartige Arbeit. Sie prüft, welche Grenzwerte und Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor diesen neuen kumulierenden Gefahren notwendig sind.

Ich bin dankbar, dass Sie selbst den Dialog mit der Öffentlichkeit suchen. Vor allem die Debatte über Mobilfunk zeigt oft mehr Emotionalität als Sachkenntnis. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie auch künftig mit Journalisten die tatsächlichen Zusammenhänge klarstellen würden.

Die Bundesregierung hat möglichen Risiken und erst recht Gefahren vorzubeugen. Das erfordert umfassende wissenschaftliche Beratung, um mit der dynamischen Technologieentwicklung immer Schritt zu halten. Die Strahlenschutzkommission muss daher nicht nur aktuelle Einzelfragen klären, sondern komplexe Zusammenhänge analysieren, gewichten und Risiken einstufen. Weitblick, Detailkenntnis und interdisziplinäres Arbeiten sind gefordert. Ich bin dankbar, dass Sie dazu bereit sind und auf dieser Basis Ihre Empfehlungen und Stellungnahmen ausgewogen erarbeiten.

Diese ganze Arbeit wäre nicht möglich, davon bin ich fest überzeugt, wenn nicht ein Stab engagierter und kompetenter Mitarbeiter in der Geschäftsstelle Sie unermüdlich unterstützen würden.

Ihnen allen, meine Damen und Herren, gebühren die Anerkennung und der Dank des BMU für Ihre geleistete Arbeit.

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