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Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche für die 20. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas e.V.

Datum: 12.01.2011
Ort: Berlin

I. Einleitung

Anrede,

zunächst möchte ich mich für Ihre Einladung zur diesjährigen Tagung des Fachverbandes Biogas bedanken. Ich habe diese sehr gern angenommen, und freue mich zugleich darüber, dass diese Tagung nun bereits zum 20. Mal statt findet. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Jubiläum auch von Herrn Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der mich gebeten hat, Ihnen seine besten Grüße auszurichten.

Im Vergleich zur Ihrer ersten Tagung in der Rudolf Steiner Schule in Weckelweiler ist sowohl Ihre Jahrestagung als auch die Biogasbranche sehr erfolgreich gewachsen.

Es ist mir deshalb eine Ehre, Ihnen zu diesem besonderen Anlass einen Überblick über die konkreten Ziele, die aktuellen Herausforderungen sowie einen Einblick in die politischen Maßnahmen zu geben, welche die Bundesregierung verfolgt.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz entscheidend voranzubringen und unsere Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95 % zu mindern.

Gleichzeitig möchten wir Deutschland zu einer der effizientesten, innovativsten und umweltfreundlichsten Volkswirtschaften der Welt zu machen. Diese Ziele ergänzen sich – der Ausbau der erneuerbaren Energien verdeutlicht dies.

Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung erstmals eine solche visionäre, langfristig angelegte und alle Sektoren umfassende Strategie verabschiedet, die den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz beschreibt. Das ist in Europa und weltweit einmalig.

Das Energiekonzept enthält:

  • Konkrete und ambitionierte Ziele erstmals sogar bis 2050,
  • Ein konkretes Maßnahmenprogramm wie diese Ziele erreicht werden sollen und
  • Einen konkreten Finanzierungsplan für die Umsetzung.

Von besonderer Bedeutung sind dabei die Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Ziele für Energieeffizienz:

  • Bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch 18 % betragen, und danach kontinuierlich auf 30 % bis 2030 und auf 60 % bis 2050 steigen.
  • Im Stromsektor soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2050 sogar auf 80 % steigen.
  • Gleichzeitig soll der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 % und bis 2050 um 50 % gegenüber 2008 sinken.

Die Herausforderungen, vor denen wir stehen sind groß, aber mit dem Energiekonzept erstmals konzeptionell unterlegt.

Wir werden regelmäßig – alle 3 Jahre – überprüfen, ob wir auf diesem Entwicklungspfad liegen und welche Maßnahmen ergriffen oder verbessert werden müssen.

II. Was haben wir bisher erreicht?

Im Jahre 2009 betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in Deutschland bereits 10,3 %. Damit ist unser Land auf gutem Wege, das verbindliche Ziel von 18 % erneuerbare Energien in 2020 zu erreichen.

Die Bioenergie leistet schon jetzt einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung und wird ein wichtiger Bestandteil unseres zukünftigen Energieversorgungssystems bleiben. 2009 betrug der Anteil der Bioenergie an der Endenergie aus erneuerbaren Energien insgesamt rund 70 %.

Dabei trägt die Bioenergie im Kraftstoffsektor zu 100 % und im Wärmebereich zu 92 % der erneuerbaren Energien bei, aber auch im Stromsektor entfällt mittlerweile rund ein Drittel des erneuerbaren Stroms auf die Bioenergie.

Durch ihr breites Einsatzspektrum und ihre gute Speicherfähigkeit kommt der Bioenergie in der zukünftigen Energieversorgung zudem eine besonders wichtige Rolle zu. Der Ausbau der Bioenergie ist in allen drei Energiesektoren – Strom, Wärme und Kraftstoff – für die Erreichung unserer Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien unverzichtbar.

Die Bioenergie leistet einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Gleichzeitig leistet sie einen signifikanten Beitrag zur Wertschöpfung und Schaffung von Arbeitsplätzen in erheblichem Umfang, insbesondere im ländlichen Raum.

Rund 128.000 Arbeitsplätze und ein Gesamtumsatz von ca. 12 Milliarden Euro wurden 2009 der Bioenergie zugerechnet. Dies sind beeindruckende Zahlen, sie sprechen für die Leistungsfähigkeit dieser Branche.

Dahinter stecken Sie und viele hochmotivierte und -qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – zum großen Teil in Mittelständischen Unternehmen.

Mit Ihrem Engagement, meine Damen und Herren, schaffen Sie Arbeitsplätze, sichern Wohlstand und leisten einen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

III. Biomasseaktionsplan

Die Bundesregierung im April 2009 den Biomasseaktionsplan veröffentlicht, um den Ausbau der Bioenergie effizient und nachhaltig zu gestalten. Dieser zeigt auf, dass die heimische Land- Forst und Abfallwirtschaft noch erhebliche Potenziale zur Steigerung der Bioenergieproduktion nutzen kann.

Mit der Veröffentlichung des nationalen Biomasseaktionsplans und des Energiekonzeptes hat die Bundesregierung sich nicht nur anspruchsvolle Ziele gesetzt, sondern auch konkrete Maßnahmenvorschläge formuliert.

Für die weitere Entwicklung des Ausbaus der energetischen Nutzung von Biomasse stehen wir gleich mehreren großen Herausforderungen gegenüber:

  1. Unsere Biomassepotenziale sind nicht unbegrenzt. Es existieren unbestreitbar Nutzungskonkurrenzen um Anbauflächen und Konkurrenz hinsichtlich der Anforderungen des Naturschutzes. Deshalb ist ein nachhaltiger und effizienter Ausbau der Bioenergie unabdingbar.
  2. Die Bioenergie soll künftig einen wichtigen Beitrag sowohl zur Marktintegration, als auch zur Netzintegration der erneuerbaren Energien leisten, indem sie die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind und Sonne teilweise ausgleicht.

Lassen Sie mich diese zwei Punkte etwas näher erläutern.

IV. Der Ausbau der Bioenergie muss nachhaltig erfolgen

Beim Ausbau der Bioenergie müssen wir berücksichtigen, dass die hierfür verfügbaren heimischen, europäischen und weltweiten Biomassepotenziale vor allem durch Nutzungskonkurrenzen mit dem Ernährungssektor sowie durch die Notwendigkeit des Schutzes von Natur und biologischer Vielfalt begrenzt sind.

Deshalb spricht sich die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept für eine verstärkte Verwendung von organischen Rest- und Abfallstoffen, landwirtschaftlichen Koppelprodukten, Landschaftspflegematerial und Holz aus Kurzumtriebsplantagen aus.

Solche ökologisch wünschenswerten Einsatzstoffe benötigen keine zusätzlichen Ackerflächen und können somit zur Verringerung der Nutzungskonkurrenz um Agrarflächen beitragen.

Im Rahmen des EEG-Erfahrungsberichtes wird derzeit evaluiert, wie solche bisher ungenutzten Einsatzstoffe mobilisiert werden können.

In Deutschland werden insbesondere die Flächennutzungskonkurrenzen durch die Zunahme des Anbaus von Energiemais zunehmend kritisch diskutiert. Insgesamt werden in unserem Land derzeit rd. 1,83 Mio. Hektar für den Energiepflanzenbau genutzt, zwei Drittel davon für Biokraftstoffe (Stand 2010). Die Maisanbaufläche für Biogasanlagen beträgt bundesweit derzeit rund 403.000 Hektar, das entspricht rund 2,3 % der landwirtschaftlichen Ackerfläche.

Mit dem EEG 2009 wurden zunehmend Biogasanlagen in den sogenannten Veredelungsregionen mit intensiver Viehhaltung errichtet. Diese Anlagen setzen neben der dort regional anfallenden Gülle auch Maissilage ein.

Dies kann regional konzentriert zu einer starken Ausweitung der Maisanbauflächen führen und somit Nutzungskonkurrenzen in der Region verschärfen. Gleichzeitig wird diskutiert, ob und wie stark ein Verlust der Biodiversität droht und ob negative Auswirkungen auf die Ökologie damit verbunden sein können.

Neben den Belangen von Natur und Umwelt sind es deshalb auch Akzeptanzfragen, die beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien einzubeziehen sind.

Wir nehmen diese Entwicklungen sehr ernst. Denn öffentliche Zustimmung und Akzeptanz sind für die erneuerbaren Energien und das EEG sehr wichtig.

Sie sind Bestandteil unserer Evaluierungen im EEG-Erfahrungsbericht. Wir werden die Ergebnisse und Empfehlungen des Erfahrungsberichtes auch in diesem Punkt sorgfältig prüfen und im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle berücksichtigen.

Die Nutzung von Bioenergie in Deutschland kann auch auf globaler Ebene Nutzungskonkurrenzen um Flächen verursachen, welche beispielsweise der Produktion von Nahrungsmitteln dienen.

Um unsere nationalen Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien bis 2020 erreichen zu können, müssen unsere heimischen Potenziale voraussichtlich auch durch Importe von Biomasse ergänzt werden. Daher ist es besonders wichtig, die Nachhaltigkeit der importierten Biomasse sicherzustellen.

Ein Blick in die Nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energien der anderen EU-Länder zeigt jedoch, dass auch in anderen Mitgliedstaaten zur Erreichung der europäischen Ausbauziele vielfach auf Bioenergie gesetzt wird und somit auch dort die Biomasse größtenteils für die eigene Energiegewinnung benötigt wird.

Weltweit steigt mit zunehmender Weltbevölkerung die Nachfrage nach Agrarflächen für den Anbau von Nahrungsmitteln.

Die Bundesregierung setzt sich deshalb auf nationaler, europäischer und globaler Ebene für Nachhaltigkeitsanforderungen an die Bioenergie ein.

Für Biokraftstoffe und flüssige Biomasse wurden bereits im Jahre 2009 die Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2011 sind die Nachhaltigkeitsverordnungen für Biomassestrom und Biokraftstoffe wirksam.

Die Nachhaltigkeitsanforderungen gelten auch für Biomethan, das im Kraftstoffsektor eingesetzt wird und entweder eine Steuererleichterung erhält oder auf die Biokraftstoffquote angerechnet wird.

Darüber hinaus setzt sich Deutschland auf europäischer Ebene dafür ein, dass Nachhaltigkeitskriterien für alle Bioenergieträger eingeführt werden. Dabei sind auch die Effekte indirekter Landnutzungsänderungen zu berücksichtigen.

Deutschland beteiligt sich aktiv an der Prüfung und Abstimmung von Nachhaltigkeitsindikatoren im Rahmen der Global Bioenergy Partnership.

Bei dieser G8 Initiative sind alle wichtigen Biomasseexport- und -importländer vertreten. Sie sind auf einem guten Weg, eine Liste von etwa 20 sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeitsindikatoren abzustimmen, die dann auf globaler Ebene Anwendung finden können.

V. Ausbau der Bioenergie muss effizient erfolgen

Aufgrund unserer national wie global begrenzten Biomassepotenziale ist die Bioenergie und insbesondere Biogas ein besonders hochwertiger Energieträger und eine effiziente Nutzung in Kraft-Wärme-Kopplung ist unabdingbar.

Auch im EEG soll die Nutzung von Biomasse in effizienter Kraft-Wärme-Kopplung ein zentraler Bestandteil bleiben.

Biogas eröffnet vielfältige und flexible Einsatzmöglichkeiten. Durch die Aufbereitung zu Biomethan und die Einspeisung in das Erdgasnetz wird es speicherbar. Es kann grundsätzlich in allen Bereichen, in denen auch Erdgas genutzt wird, eingesetzt werden.

Derzeit ist die staatliche Förderung des Einsatzes von Biogas im Wärmemarkt über das Erneuerbare Energien Wärmegesetz an Mindestanforderungen hinsichtlich seiner effizienten Nutzung geknüpft, wozu insbesondere die Verwendung in einer KWK-Anlage zählt.

Das Bundesumweltministerium setzt sich dafür ein, dass diese Mindestanforderungen an eine effiziente Verwendung des aufbereiteten Biomethans bestehen bleiben.

Zahlreiche Argumente sprechen gegen den Einsatz von Biomethan in der Brennwerttherme, in der ausschließlich Wärme erzeugt werden kann:

  1. Die Treibhausgasbilanz würde sich im Vergleich zur Biogas-KWK um mehr als 70 % verschlechtern.
  2. Wettbewerb und Innovation und damit die stetige Fortentwicklung der erneuerbaren Energien-Technologien im Wärmesektor sowie im KWK-Bereich würden verhindert, da die einfache Biogasbeimischung für viele Hausbesitzer die "billigste" Option im Vergleich zu anderen klimafreundlichen Technologien wie Pelletkessel, Wärmepumpen oder Solarthemie ist. In Bestandsgebäuden mit vorhandener Brennwerttherme würden keine zusätzlichen Investitionen getätigt.
  3. Für den Energiepflanzenanbau würde ein Mehrbedarf an Ackerflächen von einem Drittel verursacht. Somit würden die ohnehin schon bestehenden Nutzungskonkurrenzen zur Nahrungs- und Futtermittelindustrie weiter verschärft und;
  4. das aufbereitete Biomethan würde nicht die Kohle im Stromsektor ersetzen, sondern nur den im Vergleich bereits klimafreundlichsten Energieträger - das Erdgas.

Für das Bundesumweltministerium ist es aus den genannten Gründen deshalb ein sehr wichtiges Anliegen, dass der Einsatz von Biomethan im Erneuerbare Energien Wärmegesetz auch weiterhin an die Mindestanforderung einer Verwendung in einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage geknüpft wird und wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung in diesem Punkt.

Nicht zuletzt muss Biogas zukünftig einen wichtigen Beitrag zur Integration der fluktuierenden erneuerbaren Energien wie Windenergie und Solarenergie in die Energieversorgung Deutschlands leisten. Wird die begrenzte Ressource Biogas zur reinen Wärmebereitstellung genutzt, steht sie hierfür nicht mehr zur Verfügung.

Lassen Sie mich diesen Punkt noch etwas ausführlicher erläutern.

VI. Ausbau der Bioenergie: Beitrag zur Systemintegration

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wird bereits in wenigen Jahren die Energieversorgung Deutschlands wesentlich prägen. Bis 2050 sollen die erneuerbaren Energien die Stromversorgung Deutschlands weitgehend zu übernehmen.

Für das Gelingen dieses Transformationsprozesses ist eine Markt- und die Systemintegration der erneuerbaren Energien und die dafür notwendige Weiterentwicklung des energiepolitischen Ordnungsrahmens entscheidend.

Biogas und feste Biomasse sind gut speicherbar und in Kombination mit anderen Maßnahmen geeignet, die fluktuierende Stromerzeugung aus Wind und Sonne mit ausgleichen zu helfen.

Biomasse kann deshalb einen wichtigen Beitrag sowohl zur Marktintegration, als auch zur Netzintegration der erneuerbaren Energien leisten. Hierzu muss die bedarfsgerechte Einspeisung ermöglicht werden.

Wir werden im Rahmen der EEG­Novelle sicherzustellen versuchen, dass ausreichende Anreize für Biogasanlagen bestehen, Biogas in Starkwindzeiten zwischenzuspeichern oder als aufbereitetes Biomethan ins Erdgasnetz einzuspeisen und so die Stromerzeugung auf diesem Wege in schwache Windphasen zu verschieben.

Im Rahmen der Novelle der Gasnetzzugangsverordnung sind bereits eine Reihe von Erleichterungen auf der Angebotsseite, beim Anschluss von Biogasanlagen an das Erdgasnetz, geschaffen worden. Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz setzt Anreize für die Biomethaneinspeisung.

VII. Zusammenfassung und Ausblick auf EEG Novelle

Wir werden die Handlungsfelder „Nachhaltigkeit“, „Effizienz“ und „Systemintegration“ beim Ausbau der Bioenergie im Rahmen der Novellen des EEG und des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes in konkrete Maßnahmen umsetzen.

Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium auf Grundlage von wissenschaftlichen Vorarbeiten am Erfahrungsbericht zum EEG. Dieser wird voraussichtlich im Frühjahr 2011 dem Kabinett vorgelegt.

Das Bundesumweltministerium wird – darauf aufbauend – den Entwurf der EEG-Novelle so rechtzeitig vorlegen, dass das parlamentarische Verfahren bis Ende 2011 abgeschlossen werden kann.

Die Novellierung ist ein wichtiges Instrument, um das EEG stetig zu überprüfen und an technologische Fortschritte und neue Entwicklungen anzupassen.

Neben den bereits dargelegten Handlungsfeldern wird auch die Kostenentwicklung der erneuerbaren Energien im Mittelpunkt des Erfahrungsberichts zum EEG stehen.

Wie bereits im Energiekonzept angekündigt werden wir im Zuge der EEG Novelle 2012 Möglichkeiten zur Verringerung der zahlreichen Boni im Bioenergiebereich prüfen, um die Komplexität der derzeitigen Vergütungsstruktur zu verringern und Überförderungen zu vermeiden.

Im Jahre 2011 wird die Bundesregierung zudem intensiv am Erfahrungsbericht zum Erneuerbare Energien Wärmegesetzes arbeiten. Der Bericht wird voraussichtlich im Herbst 2011 vorliegen. Die Novellierung des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes ist zum 1.1.2013 geplant.

VIII. Abschluss

Mit der 20. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas blickt die Biogasbranche auf eine erfolgreiche Entwicklung zurück.

Insbesondere die letzten Jahre waren für die Branche ein großer Erfolg, und dies trotz Wirtschaftskrise.

Der 20. Jahrestagung des Fachverbandes Biogas wünsche ich einen intensiven Erfahrungsaustausch. Mögen daraus interessante neue Ideen entstehen, die die erneuerbaren Energien in Deutschland als Ganzes voranbringen.

Vielen Dank.

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