- Es gilt das gesprochene Wort. -
Anrede,
"Smart Renewables". Der Titel der heutigen Konferenz bringt einen komplexen Zusammenhang unserer Stromversorgung auf den Punkt:
Es geht darum, wie wir den Umbau unserer Stromversorgung hin zu den erneuerbaren Energien gestalten. Es geht um Fragen der Markt- und Netzintegration, um den Transport von Strom von den Erzeugungszentren zu Verbrauchern und Unternehmen und es geht um Kosteneffizienz.
Diese Fragen sind Kernelemente des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Und sie sind elementarer Bestandteil einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion, die inzwischen auch in einer Vielzahl von Bürgerinitiativen und lokalen Bündnissen ihren Ausdruck findet, denken wir nur an den zwingend notwendigen Netzausbau.
Die heutige Veranstaltung des BDEW kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt, denn wir befinden ins inmitten der Phase zur Umsetzung des Energiekonzeptes und wir stellen in diesem Jahr die Weichen beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz neu.
Ich freue mich deshalb, heute hier bei der ersten Smart Renewables Konferenz sprechen zu können und möchte Ihnen auch die Grüße von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen ausrichten, der heute die Interessen Deutschlands beim Umweltprogramm der Vereinten Nationen in Nairobi vertritt.
Die Ziele des Energiekonzeptes sind klar: bis zum Jahr 2050 wollen wir 60 Prozent unseres Gesamtenergiebedarfs und 80 Prozent unseres Strombedarfs durch erneuerbare Energien decken.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten stand beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem im Vordergrund, ihren Anteil am Energiemix zu steigern.
Es ging darum, eine Markteinführung in einem nicht besonders offenen Markt überhaupt zu beginnen. Darum, Lernkurveneffekte und Technologiesprünge voranzutreiben.
Entsprechend wurden im Erneuerbare-Energien-Gesetz garantierte Einspeisevergütungen festgelegt. Das war und ist ein effektiver Anreiz, auf erneuerbare Energien zu setzen. Und es gewährt jenen, die das tun, Investitions- und Planungssicherheit. Wie wir wissen, gerade im Energiesektor, wo wir über Investitionszyklen von mehreren Jahrzehnten sprechen ein besonders wichtiges Gut.
Das Marktanreizprogramm und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz setzen im Wärmesektor ähnliche Impulse.
Heute hat sich die Situation komplett gewandelt. Die erneuerbaren Energien haben eine positive Entwicklung genommen, wie sie viele nicht für möglich gehalten haben.
Einige erneuerbare Energien Techniken sind nah an der Marktreife. Bei anderen hat die technische Entwicklung Quantensprünge gemacht, die kaum absehbar waren.
Bei wieder anderen hat sich die erwartete Entwicklung auch verzögert.
Diese unterschiedliche und dynamische Entwicklung führt dazu, dass wir bei den erneuerbaren Energien immer wieder nachsteuern müssen und werden. Entsprechend ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz alles andere als ein statisches Instrument, dessen Hebel und Stellschrauben auf ewig in Stein gemeißelt sind.
Wir wollen die Systematik des Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten. Wir sind vom Erfolg und der ökonomischen Effizienz dieses Instruments überzeugt. Sind aber auch bereit zur Nachsteuerung und Korrektur, wenn dies erforderlich ist, wie wir dies gegenwärtig zum Beispiel bei der Photovoltaik tun.
In diesem Sinne ist es ein Erfolg des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und natürlich auch der Branche, dass wir überhaupt über Markt- und Systemintegration reden.
Vor 20 Jahren gingen viele Energieexperten davon aus, dass die Windenergie in Deutschland schon den dänischen Anteil am Strommix von 0,9 Prozent niemals würde erreichen können. 2009 lag dieser Anteil bei rund 6,6 Prozent. Die ersten Tage, an denen wegen unvorhergesehenen Windaufkommens mehr Strom im Netz war, als gebraucht wurde, liegen hinter uns. Und auch bei der Photovoltaik sind die Zuwachsraten deutlich größer als erwartet.
Die erneuerbaren Energien sind also längst aus den Kinderschuhen gewachsen. Sie sind erwachsen geworden. Und wie das eben so ist, kommt mit dem Erwachsenwerden auch die Verantwortung. Und deshalb werden die erneuerbaren Energien selbst künftig mehr Verantwortung im Strommix tragen müssen.
Denn wir haben es mit einem Wandel, einer Transformation zu tun. Ein - noch - kleineres Volumen an Stromerzeugungskapazitäten wird perspektivisch das - noch - größere Volumen ablösen.
Es geht also nicht allein um eine Integration in das vorhandene System, sondern um einen gelungenen Übergang, bei dem die Stärken beider Systeme möglichst vereint werden. Wenn Sie so wollen, reden wir also über die Stromversorgung 2.0 - die nächste Generation unseres Energiesystems.
In diesem Energiesystem werden die erneuerbaren Energien die Hauptrolle übernehmen. Dementsprechend geht es darum, durch Speichertechnologien ihre Stetigkeit zu verbessern und durch Management der Nachfrage besser mit Schwankungen in der Produktion zurechtzukommen.
Unser Energiesystem wird dadurch kleinteiliger werden, es wird nicht mehr auf alle Fragen die gleiche Antwort geben. Vielmehr wird es je nach Situation unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten geben, wie eine bedarfsgerechte Stromversorgung erneuerbar zu realisieren ist.
Die Förderung der erneuerbaren Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird im Rahmen dieser Transformation regelmäßig überprüft und angepasst – damit es sich eben weiterhin um eine Förderung der Markteinführung handelt und nicht um eine Dauersubvention.
Derzeit erarbeitet das Bundesumweltministerium den EEG-Erfahrungsbericht, der im 2. Quartal 2011 vorliegen wird.
Anfang 2012 wird dann die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit neuen - das heißt in vielen Fällen eben: effizienteren und reduzierten - Einspeisevergütungen in Kraft treten.
Und wenn zwischen den Erfahrungsberichten ersichtlich wird, dass der technische Fortschritt und damit die Kostenentwicklung in einzelnen Technologiebereichen schneller als erwartet sind, dann passen wir die Vergütung natürlich auch zwischendurch an.
Diese Einschnitte sind ohne Frage für einige Akteure schmerzlich. Sie sind aber unausweichlich, wenn wir das Funktionieren des Marktes und vor allem auch die Akzeptanz der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher nicht gefährden wollen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist untrennbar mit dieser Akzeptanzfrage verbunden. Ebenso der Erfolg des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wenn diese Akzeptanz durch ein nicht mehr akzeptables und angemessenes Fördervolumen gefährdet wird, schadet dies den erneuerbaren Energien insgesamt.
Die erfreuliche Nachricht ist: Die Akzeptanz der erneuerbaren Energien ist in Deutschland seit Jahren gleichbleibend hoch.
So befürwortet in den meisten Umfragen über 90 Prozent der Befragten die erneuerbare Stromerzeugung. Das ist eine gute Nachricht.
Wahr ist aber auch, dass wir es mit einem zunehmenden Ausbau der Erneuerbaren auch zunehmend mit Widerspruch und Widerstand zu tun bekommen werden.
Das liegt in der Natur der Dinge, wenn Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen ins Spiel kommen. Hier hilft nur, in ergebnisoffenen Diskussionsprozessen den besten Kompromiss für alle Beteiligten zu finden.
Das ist mühsam, aber dennoch der einzig gangbare Weg. Was wir dabei in jedem Fall aus den Erfahrungen aus anderen Infrastrukturprojekten lernen können, ist, dass eine Nicht-Beteiligung oder mangelnde Transparenz das ganze Verfahren nur noch erschwert.
Die Akzeptanz der erneuerbaren Energien ist auch berührt bei der Frage der EEG-Umlage. Ich hatte es zu Beginn bereits angesprochen.
Hier halte ich für eine offene und transparente Diskussion für zwingend notwendig. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien müssen klar benannt werden.
Dies tun wir als Bundesumweltministerium. Denn wir wissen, dass es den Umbau der Stromversorgung nicht zum Nulltarif gibt.
Genau so klar muss aber auch festgehalten werden, dass die erneuerbaren Energien nicht als alleiniger Sündenbock für Strompreiserhöhungen herhalten müssen. Wenn nur die Erneuerbaren als Verantwortliche für Strompreiserhöhungen herhalten müssen, greift dies zu kurz und geht an der Realität vorbei.
In diesem Zusammenhang ein Satz noch zum Grünstromprivileg, dass ja in letzter Zeit immer mehr Stromversorger für sich entdeckt haben: Im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetzes, das wir diese Woche abschließend im Deutschen Bundestag beraten, werden wir die Befreiung für Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, von der EEG-Umlage ab 2012 auf 2 Cent pro kWh begrenzen. Dies ist im Interesse der Stromverbarucher.
Eine Begrenzung bereits zur Jahresmitte 2011 hätte zu Verunsicherungen geführt, da Ökostromanbieter und Stadtwerke bereits 2010 die Strommengen für 2011 eingekauft haben.
Sie dürfen sicher sein, dass wir die Erfahrungen sowie den Umgang mit dieser Regelung 2011 sehr genau beobachten und unsere Erkenntnisse in die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einfließen werden.
Im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetzes werden wir auch die Einspeisevergütung Photovoltaik noch einmal senken, um ein weiteres Ansteigen der EEG-Umlage 2012 zu verhindern.
Aktuelle Untersuchungen für das Bundesumweltministerium deuten übrigens darauf hin, dass die tatsächliche Umlage 2011 bei nur 2,7 Cent pro Kilowattstunde liegen könnte, also deutlich unter den aktuell geltenden 3,5 Cent.
Wenn wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz beibehalten und den EEG-pflichtigen Letztabsatz stabilisieren, wird die Umlage bis 2020 nur geringfügig über 3 Cent steigen und bis 2030 auf 0,7 Cent pro Kilowattstunde sinken.
Abschließend möchte ich einen Punkt ansprechen, der von besonders großer Bedeutung ist: Der Ausbau der Stromnetze und die Entwicklung von Speichertechnologien. Ich hatte diesen Punkt bereits angesprochen.
Für den Netzausbau haben wir im Energiekonzept einige wichtige Grundlagen gelegt.
Wir werden den Dialogprozess - der ja mit dem vom Bundesumweltministerium geförderten Forum Netzintegration der Deutschen Umwelthilfe schon begonnen wurde - intensiv fortführen.
Erst vor wenigen Wochen gab es hierzu im Bundesumweltministerium einen Runden Tisch mit Bürgerinitiativen. Diesen Prozess wollen wir fortsetzen.
Die Bundesregierung wird die beim Bundeswirtschaftsministerium zum Thema Netze eingerichtete Plattform als ein permanentes Forum weiterentwickeln, auf dem sich die wichtigsten Interessenträger austauschen und Konzepte zur Bewältigung der Herausforderungen im Netzausbau entwickelt werden.
bezahlbar und für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Die Entwicklung und Einführung von Speichertechnologien unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin mit Fördermitteln. Das Sondervermögen wird hier die notwendigen Quantensprünge hoffentlich befördern – jetzt sind innovative Köpfe in Forschung und Wirtschaft gefragt.
Bei der Akzeptanz kommt es aber auch auf Sie alle an: Stellen Sie sich mit uns der Herausforderung, den notwendigen Transformationsprozess voranzutreiben und dabei die Bevölkerung nicht nur mitzunehmen, sondern aktiv einzubinden.
Und das auch dann noch, wenn Ihr ursprünglicher und auch Ihr alternativer Plan auf Widerspruch oder sogar Widerstand stoßen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland sind eine Erfolgsstory.
Die Umsatzzahlen aus Investitionen in neue und dem Betrieb bestehender Anlagen wachsen von Jahr zu Jahr - 2009 auf rund 37 Mrd. Euro.
Schon jetzt gibt es im Bereich der erneuerbaren Energien in Deutschland 340.000 Arbeitsplätze.
Die Exportchancen für Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien wachsen mit der Bedeutung, die die Bekämpfung des Klimawandels und der Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung auch in anderen Ländern und Regionen der Erde bekommen. Die Bedeutung der erneuerbaren Energien für die gesamte Wirtschaft ist entsprechend gestiegen – und wird weiter steigen.
In diesem Jahr steht mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eine zentrale Weichenstellung bei der weiteren Förderung der erneuerbaren Energien an.
Es geht darum, mehr Effizienz, mehr Qualität und voranzutreiben und zu entwickeln.
Wir stellen uns dem Thema Kosteneffizienz offensiv, insbesondere auch mit Blick auf die Photovoltaik.
Die Novellierung ist ein wichtiges Instrument, um das EEG stetig zu überprüfen und an technologische Fortschritte und neue Entwicklungen anzupassen.
Aus Sicht des Bundesumweltministeriums wollen wir im Rahmen der EEG-Novelle insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigen:
Erstens, Stärkung der Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien. Geprüft werden hier:
Zweitens, ich hatte es bereits angesprochen, werden wir die Kosteneffizienz des EEG weiter verbessern. Hierzu gehört:
Ich glaube, dass es wichtig ist, bei der anstehenden Novelle des EEG die Weiterentwicklung der Förderung in einem Gesamtpaket zu sehen.
Es geht um intelligente Lösungen, es geht um intelligente erneuerbare Energien. Ich freue mich, dass Sie hieran mitarbeiten möchten
Vielen Dank.