
- Es gilt das gesprochene Wort. -
Anrede,
am 16. August hat Bundesumweltminister Altmaier sein 10-Punkte-Programm vorgestellt. Dieses Arbeitsprogramm umfasst die aus seiner Sicht vordringlichen Vorhaben und Projekte bis zum Ende der Legislaturperiode. Dass Programm beinhaltet Maßnahmen zur Energiewende, zum Klimaschutz und zum Umweltschutz.
Für die Entsorgungswirtschaft dürften einige Punkte im Programm interessant sein. Von ganz besonderem Interesse sind aber sicherlich die Vorhaben zu Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft und zum Ausbau ihres Beitrags zur Ressourceneffizienz.
Rohstoffproduktivität und Ressourceneffizienz werden in einer Welt stetig steigender Rohstoffpreise für ein führendes Industrieland wie Deutschland zunehmend zu einer Kernfrage wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit. Als rohstoffarmes Land braucht Deutschland eine Wirtschaft, die ihre Ressourcen nicht verschwendet, sondern die intelligenter produziert, konsumiert und verwertet.
Die Fortentwicklung der Abfallwirtschaft zu einer echten Kreislaufwirtschaft ist daher seit über zwei Jahrzehnten ein wesentliches Leitmotiv deutscher Umweltpolitik. Bereits heute trägt die Abfallwirtschaft entscheidend dazu bei, die Rohstoffversorgung der deutschen Wirtschaft zu sichern. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts zeigt, dass im Jahr 2007 allein durch die Verwertung von Stahl, Kupfer, Gold sowie bestimmter Kunststoffe rund 256 Millionen Tonnen an Primärrohstoffen eingespart werden konnten. Der BDE hat festgestellt, dass im Jahr 2010 bereits 14 Prozent des Rohstoffbedarfs der deutschen Industrie durch Sekundärrohstoffe gedeckt wurden.
Wir haben in den vergangenen zwanzig Jahren mit neuen Technologien - nicht zuletzt in der Abfallwirtschaft - viel erreicht. Seit Anfang der 90er Jahre ist die Rohstoffproduktivität um rund 47 Prozent gestiegen.
In den 90er Jahren haben wir rund 30 Prozent unserer Siedlungsabfälle verwertet. Heute werden rund 63 Prozent der Siedlungsabfälle recycelt und insgesamt 78 Prozent verwertet. Und wir wollen es in Zukunft noch besser machen und dauerhaft deutlich über 65 Prozent unserer Siedlungsabfälle recyceln. Nicht zuletzt dafür haben Bundestag und Bundesrat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen.
Insgesamt dokumentiert die Fortentwicklung der Abfallgesetzgebung den großen Fortschritt, den wir erreicht haben. Zwischen dem Abfallbeseitigungsgesetz von 1972 und dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz liegen nicht nur 40 Jahre, sondern buchstäblich Welten.
Während das erste Abfallgesetz noch von den Grundsätzen der Gefahrenabwehr und des Gesundheitsschutzes geprägt war, folgt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz einem ganzheitlichen Ansatz. Es schafft die Grundlage für eine echte Kreislaufwirtschaft, die bürgernah, verlässlich, ressourceneffizient und rechtssicher ist. Es setzt konsequent darauf, Abfälle zu vermeiden und zugleich höchste Maßstäbe an Recycling und Verwertung anzulegen.
Aus Sicht des Bundesumweltministeriums tragen die - leider erst im Vermittlungsausschuss finalisierten - Regelungen zur "gewerblichen Sammlung" den EU-rechtlichen Vorgaben umfassend Rechnung, bringen die gegenläufigen Interessen von kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft angemessenen zum Ausgleich und sichern ein hochwertiges Serviceniveau für die Bürgerinnen und Bürger.
Mir ist bewusst, dass Teile der privaten Entsorgungswirtschaft Kritik an den genannten Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat üben und eine Überprüfung der Regelungen durch die Europäische Kommission angestoßen haben. Ich möchte allerdings dafür werben, zunächst die Umsetzung der genannten Regelungen abzuwarten. Nur so können belastbare Erkenntnisse aus der Praxis gewonnen werden. Wie im Beschluss des Bundestages vorgesehen, wird die Bundesregierung die Regelungen im nächsten Jahr einer Prüfung unterziehen und dem Bundestag berichten.
In einem weiteren Schritt soll der Erlass von speziellen untergesetzlichen Rechtsvorschriften dazu beitragen, passgenaue Lösungen zu finden. Die Bundesregierung wird die noch zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erlassenen stoffstrom-spezifischen Rechtsverordnungen vor dem Hintergrund der neuen 5-stufigen Abfallhierarchie sukzessive einer entsprechenden Überprüfung unterziehen. Ergänzend müssen wir - soweit dies aus Hierarchiegesichtspunkten geboten ist - auch über neue rechtliche Regelungen für bislang noch ungeregelte Stoffströme nachdenken.
Außerdem hat die Bundesregierung sich verpflichtet, bis Ende 2016 zu prüfen, ob die Heizwertklausel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dann - insbesondere mit Blick auf die geplanten stoffstrom-spezifischen Rechtsverordnungen - noch erforderlich ist.
Unser Bestreben muss es sein, vorhandene Ressourcenpotentiale noch effizienter zu erschließen. Einen weiteren wichtigen Kernpunkt des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellt daher die Erweiterung der Getrennthaltungspflichten dar. Bis 2015 soll deshalb beispielsweise die getrennte Sammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen flächendeckend eingeführt werden.
Natürlich stehen wir in Sachen Getrennthaltung keineswegs am Anfang. Im Rahmen des Konzepts Produktverantwortung haben wir Erfassungssysteme für mehrere Abfallströme eingeführt. Die Mitgliedsunternehmen des BDE haben dabei eine tragende Rolle gespielt - und ich bin sicher: sie werden auch in der Zukunft eine tragende Rolle spielen.
Eines der von Bundesumweltminister Altmaier benannten Kernprojekte für die kommenden Monate ist die Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung und die Einführung einer Wertstofftonne.
Gerade die haushaltsnahe Getrennterfassung von Verpackungsabfällen wird von den Bürgerinnen und Bürgern mit großem Engagement genutzt. Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2009 fast 85 Prozent aller Verpackungsabfälle in die Verwertung gegeben. Im Bundesdurchschnitt führt jeder Einwohner bereits heute pro Jahr mehr als 30 kg Abfälle der vom übrigen Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu.
Mit dem Ziel, noch mehr Wertstoffe einer hochwertigen Verwertung zuzuführen und die Akzeptanz der Getrennterfassung weiter zu verbessern, hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zur flächendeckenden Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung bekannt.
Wir gehen davon aus, dass die haushaltsnah getrennt erfasste Menge auf diesem Weg nochmals um rund 7 kg pro Einwohner und Jahr gesteigert werden kann. Dies entspricht einer Jahresmenge von ca. 570.000 t bzw. einer Zunahme um rund 26 Prozent im Vergleich zur bisherigen Verpackungserfassung.
Allein diese Zahl ist bereits ein starkes Argument für eine Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung über den Verpackungsbereich hinaus - insbesondere dann, wenn bereits bestehende Erfassungssysteme und Sortieranlagen 1:1 genutzt werden können.
Zur Vorbereitung einer Regelung haben wir Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in ein vom Umweltbundesamt organisiertes Planspiel eingeflossen sind. Auch der BDE hat sich engagiert und konstruktiv an diesem Planspiel beteiligt. Dafür bedanke ich mich ganz ausdrücklich.
Das Bundesumweltministerium hat auf der Grundlage von Erkenntnissen aus diesen Forschungsvorhaben sowie aus dem Planspiel Thesen formuliert, die den Rahmen für die Diskussion um eine zukünftige Regelung abstecken sollen:
Mit der Einführung der Wertstofftonne möchte die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern ein System der haushaltsnahen Wertstofferfassung mit bundesweit einheitlichem Zuweisungskatalog anbieten. Maßstab für diesen Zuweisungskatalog soll die Möglichkeit zur ökologisch und ökonomisch sinnvollen Sortierung und Verwertung der erfassten Wertstoffe in den zur Verfügung stehenden Anlagen sein.
Neben Leichtverpackungen sollen zukünftig auch andere Haushaltsabfälle, die überwiegend aus Kunststoffen und Metallen bestehen, in der Wertstofftonne erfasst werden. Nicht geeignet für die Erfassung in der einheitlichen Wertstofftonne sind hingegen Holz, Textilien, Gummi, Batterien und Elektrogeräte.
Für Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton und graphisches Altpapier sowie für Behälterglas bleibt es bei den bekannten Erfassungswegen wie Papiertonne oder Depotcontainer. Auch für Elektrogeräte und Batterien werden die bestehenden Rücknahmestrukturen beibehalten.
Ergänzend prüft die Bundesregierung für Elektro-Kleingeräte erweiterte Rückgabemöglichkeiten im Handel sowie die Bereitstellung geeigneter haushaltsnaher Strukturen für die Monoerfassung.
Das Bundesumweltministerium strebt ein bürgerfreundliches und komfortables Wertstofferfassungssystem unmittelbar am Haushalt an, wozu nach unserem Verständnis auch die Elemente Einheitlichkeit und Flächendeckung gehören.
Bürgerfreundlichkeit bedeutet immer auch Kosteneffizienz. Nachdem die voraussichtlich erzielbaren Erlöse die zu erwartenden Kosten für Erfassung, Sortierung und Verwertung gegenwärtig noch nicht decken, sind die angestrebten ökologischen Ziele im Interesse der Bürgerinnen und Bürger mit dem geringst möglichen ökonomischen Aufwand anzusteuern.
Ein wesentliches Element hierbei ist ein funktionierender Wettbewerb. Dies schließt unter anderem auch die Einheitlichkeit der Erfassung ein. Nur bei einem möglichst homogenen Wertstoffstrom können die Sortieranlagen miteinander in Konkurrenz treten.
Dies führt zur umstrittenen Frage der Trägerschaft des Erfassungssystems. In einer einheitlichen Wertstofftonne sollen Abfälle, die seit über 20 Jahren privatwirtschaftlich entsorgt werden und Abfälle, die der kommunalen Überlassungspflicht unterliegen, gemeinsam erfasst werden.
Vor diesem Hintergrund reklamieren sowohl öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wie auch duale Systeme die Trägerschaft der neu aufgestellten Wertstofferfassung für sich. Mit dem geplanten Wertstoffgesetz strebt das Bundesumweltministerium eine fair austarierte Balance zwischen den berechtigten Interessen von privater Entsorgungswirtschaft und Kommunen an. Die Suche nach einer entsprechenden Lösung steht im Mittelpunkt der nun anstehenden Gespräche mit betroffenen Wirtschaftskreisen, kommunalen Spitzenverbänden, Umwelt- und Verbraucherbänden sowie mit den Ländern.
Ein weiteres maßgebliches Element der geplanten Neuregelung ist die Einrichtung einer von den Produktverantwortlichen getragenen und mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten "Zentralen Stelle". Sie soll als Register der wesentlichen Marktteilnehmer fungieren, die Information der Öffentlichkeit sicherstellen, vom Gesetzgeber vorgegebene Rahmenbedingungen konkretisieren und Verstöße bei der zuständigen Behörde zur Anzeige bringen.
Neben einem fairen und verursachergerechten Wettbewerb sind insbesondere anspruchsvolle ökologische Anforderungen an die Erfassung und Verwertung der wertstoffhaltigen Abfälle unverzichtbar.
Mit den bestehenden Verwertungsvorgaben hat die Verpackungsverordnung in den zurückliegenden 20 Jahren wesentliche Anreize für den Aufbau fortschrittlicher Recyclingstrukturen in Deutschland gesetzt. Die Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung haben zwischenzeitlich jedoch an Lenkungswirkung verloren.
Ein Nachjustieren der ökologischen Anforderungen im Sinne einer auf die Menge der erfassten Wertstoffe bezogenen Verwertungsquote sowie in Gestalt von Anforderungen an den Erfolg der Wertstoffsammlung ist dringend erforderlich. Die konkrete Höhe der Anforderungen sollte sich dabei am Stand der besten derzeit verfügbaren Technik orientieren.
Auf Basis der Thesen hat das Bundesumweltministerium in der Zeit vom 30. Juli bis zum 31. August 2012 einen Online-Bürgerdialog durchgeführt. Die Beiträge und Kommentare haben gezeigt, dass das vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene Konzept einer einheitlichen Wertstofferfassung unmittelbar am Haushalt breite Unterstützung findet. Die Erkenntnisse aus dem Online-Dialog werden - neben den Ergebnissen der abgeschlossenen Forschungsvorhaben und des Planspiels - in die Gespräche einfließen, die der Bundesumweltminister in diesen Wochen führt.
Unser erklärtes Ziel ist, nicht erst im Vermittlungsausschuss zu einer tragfähigen Verständigung zu gelangen. Wir werden Erfolg haben, wenn alle Beteiligten die Ausweitung der haushaltsnahen Wertstofferfassung als gemeinsame Aufgabe erkennen und annehmen. Ich bin zuversichtlich, dass wir das gemeinsam schaffen werden.
Vielen Dank.