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Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche auf dem Kasseler Abfall- und Bioenergieforum Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft - Stand und Perspektiven aus Sicht des Bundesumweltministeriums

Datum: 12.04.2011
Ort: Berlin

- Es gilt das gesprochene Wort -

I. Einleitung

Anrede,

ich freue mich auch in diesem Jahr hier beim 23. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum zu sein. Und es ist schön zu sehen, dass das Forum auch in diesem Jahr wieder großen Zuspruch erfährt.

Herr Prof. Wiemer vielen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass Sie auch in diesem Jahr wieder ein beeindruckendes Programm auf die Beine gestellt haben. Auch deshalb hat das Bundesumweltministerium gerne wieder die Schirmherrschaft übernommen.

In vielerlei Hinsicht haben wir hierzulande in der Abfallwirtschaft in den vergangenen zwei Jahrzehnten Beispielhaftes geleistet.

Auf der Grundlage des modernen und soliden abfallrechtlichen Fundaments des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994 wurde die Verwertung gegenüber der Beseitigung vorangetrieben.

Wir erreichen heute bei den Siedlungsabfällen insgesamt bereits eine Verwertungsquote von über 70 Prozent. Von den Haushaltsabfällen werden mehr als 60 Prozent dem Recycling zugeführt.

Mit dem Ausbau der Produktverantwortung haben wir bei mengen- und schadstoffbezogenen bedeutsamen Abfallströmen in so wichtigen Bereichen wie Elektro- und Elektronikaltgeräten, Altfahrzeugen, Verpackungen, Altöl und Batterien für hohe Verwertungsquoten und eine hochwertige und umweltverträgliche Verwertung gesorgt.

Gleichzeitig wurden die technischen Anforderungen an Deponien verschärft, was deren Anzahl deutlich schrumpfen und den Umweltschutzstandard erheblich verbessert hat.

Die einfache Beseitigung von Siedlungsabfällen auf Deponien wurde am 1. Juni 2005 beendet. Nunmehr ist eine vorhergehende Behandlung der Abfälle zwingend.

Nicht von ungefähr wird uns also weltweit nachgesagt, dass wir Deutschen Weltmeister in der Abfalltrennung sind.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle die Anmerkung, dass ich hoffe, es gelingt uns, diesen Weltmeistertitel durch einen weiteren bei der Frauen-Fußball-WM bei uns in Deutschland zu krönen. Aber ich bin da ganz zuversichtlich. Wir haben eine starke Mannschaft, die uns alle sicherlich begeistern wird.

Aber noch könnte mancher Abfall vermieden werden und es landet immer noch zuviel Verwertbares in der Hausmülltonne.

Deshalb wird der weitere Ausbau der Abfallwirtschaft in Richtung einer am Nachhaltigkeitsprinzip orientierten Ressourcenwirtschaft einer der Schwerpunkte der Abfallpolitik der nächsten Jahre sein.

II. Herausforderung „umweltverträgliche Rohstoffversorgung“

Weltweit werden heute jährlich annähernd 60 Mrd. Tonnen an abiotischen, nichtenergetischen Rohstoffen verbraucht. Fast 50 Prozent mehr als vor 30 Jahren, mit steigender Tendenz.

Für das Jahr 2020 wird eine Verdopplung auf 80 Milliarden Tonnen, bis 2050 sogar eine Verfünffachung prognostiziert, wenn das derzeitige Wohlstandsmodell der Industrieländer unverändert auf die Entwicklungsländer übertragen wird.

Die wesentlichen Treiber für den zunehmenden Rohstoffverbrauch sind die wachsende Weltbevölkerung und ein zunehmender Pro-Kopf-Verbrauch in Schwellenländern wie China, Brasilien oder Indien.

Die Nutzung von Rohstoffen und Ressourcen geht aber praktisch immer mit einer Umweltbelastung einher. Denn sie führt zu Emissionen von Schadstoffen in die Luft, den Boden und das Wasser sowie zum Ausstoß von Treibhausgasen.

Sie raubt uns wertvolle Fläche und droht, die Biodiversität zu reduzieren.

Darüber hinaus drohen bei einer ganzen Reihe von Rohstoffen akute Knappheiten.

Vor diesem Hintergrund müssen wir für eine langfristig umweltfreundliche Rohstoffversorgung auf eine Doppelstrategie setzen:

Erstens auf eine deutliche Steigerung der Ressourceneffizienz und zweitens auf eine stärkere Nutzung der Rohstoffe aus der Abfallwirtschaft. Damit tritt bei der Abfallwirtschaft die Bedeutung als Lieferant von Rohstoffen immer stärker in den Vordergrund.

Denn mit steigenden Rohstoffknappheiten wird Recycling und die Verwendung von Sekundärrohstoffen immer lohnender.

Beispielsweise erbringt die Nutzung von recyceltem Kupfer statt neu abgebautem Kupfer Einspareffekte von 50 Prozent Energie, 100 Prozent Schwefelsäure und 50 Prozent Schlacke.

Gleichzeitig müssen wir die Wertstoffe in alten Elektrogeräten stärker ins Visier nehmen. Hier liegt ebenfalls ein großes Rohstoffpotential.

Auch hier ein Beispiel: Eine Tonne Handyschrott enthält 60 mal mehr Gold als eine Tonne Golderz, außerdem weitere knappe Rohstoffe wie Tantal.

III. Stichwort "Ressourceneffizienz"

Gerade wegen der Aktualität der Rohstofffrage müssen wir die vorhandenen Ressourcen effizienter nutzen.

Bereits im Juli 2009 haben das Bundesumweltministerium und der Verein Deutscher Ingenieure e.V. das Zentrum für Ressourceneffizienz und Klimaschutz eingerichtet.

Dieses soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen über die Möglichkeiten des Einsatzes von innovativen Technologien für den Klima- und Ressourcenschutz informieren und dazu beitragen, dass diese Technologien verstärkt genutzt werden.

Darüber hinaus hat das Bundesumweltministerium in der Bundesregierung initiiert, dass ein Nationales Ressourceneffizienzprogramm erarbeitet wird.

Wir sind bereits an die Ressorts und Verbände herantreten, damit diese ihre Vorschläge frühzeitig einfließen lassen können.

Auch haben wir von Seiten des Bundesumweltministeriums am 16. März 2011 Vertreter von Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucher- und Umweltschutzverbänden zu einem "Forum Ressourceneffizienz" unter meiner Leitung eingeladen. Dieses wollen wir in regelmäßigen Abständen fortsetzen.

Das Nationale Ressourceneffizienzprogramm wird noch in diesem Jahr im Bundeskabinett verabschiedet und anschließend in den Vorbereitungsprozess von Rio plus 20 eingespeist.

IV. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz

Der Einbindung der Abfallwirtschaft in eine die Ressourcen schonende Materialbewirtschaftung kommt in diesem Kontext eine zentrale Bedeutung zu.

Es gilt in dieser Legislaturperiode das nunmehr fast 16 Jahre alte Leitgesetz der Abfallwirtschaft neu zu fassen und so das deutsche Abfallrecht auf die Zukunft auszurichten.

Der erste Schritt ist getan: Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ist am 30. März 2011 vom Bundeskabinett beschlossen und das parlamentarische Verfahren eingeleitet worden.

Ziel der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, die bewährten Strukturen und Elemente des bestehenden Gesetzes zu erhalten und die neuen Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie möglichst "eins zu eins" in das bestehende Recht zu integrieren, ohne dabei in Deutschland bereits erreichte Umweltstandards abzuschwächen.

Herzstück des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird die von der Abfallrahmenrichtlinie vorgegebene fünfstufige Abfallhierarchie sein, welche die bisherige dreistufige Hierarchie - Vermeiden, Verwerten, Beseitigen - ersetzen wird.

Zukünftig soll der Schwerpunkt des Abfallrechts stärker auf dem Recycling liegen, daher wird die Verwertungsstufe weiter aufgegliedert in die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige - insbesondere energetische – Verwertung.

Ziel ist es, die jeweils beste ökologische Option zu erreichen. Bei der Entscheidung, welche Stufe im Einzelfall vorrangig ist, sind neben ökologischen Faktoren aber auch wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen vor, um die stoffliche Verwertung zu stärken.

In diesem Zusammenhang ist zunächst die Pflicht zur getrennten Sammlung von Papier, Metall, Kunststoff und Glas ab 2015 zu nennen.

Hierdurch sollen noch vorhandene Recyclingpotenziale besser ausgeschöpft werden.

Ab 2020 sind dann die Recyclingquote für Siedlungsabfälle von 65 Prozent und die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle von 70 Prozent einzuhalten.

Hier sind wir auf einem guten Weg. Die Recyclingquote bei Siedlungsabfällen liegt heute bei rund 64 Prozent und die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle bei 93 Prozent.

Vor dem Hintergrund der bauwirtschaftlichen Entwicklung und der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen wird die Bundesregierung bis Ende 2016 prüfen, ob diese Verwertungsquote weiter erhöht werden kann.

Der Gesetzentwurf bereitet zudem die flächendeckende Getrenntsammlung von Bioabfällen ab dem Jahr 2015 vor.

Angesichts des erheblichen stofflichen und energetischen Potentials dieser Abfälle ist unbedingt eine bessere Getrennterfassung der Bioabfälle aus Haushalten anzustreben.

Bislang werden bereits rund 8,6 Mio. t Bio- und Grünabfälle getrennt erfasst. Das sind rund 20 Prozent des Siedlungsabfallaufkommens in Deutschland.

Gleichwohl ist aber immer noch mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger nicht an eine Biotonne angeschlossen.

Experten schätzen das bislang noch ungenutzte Potential an Bioabfällen auf mindestens 2 Mio. t jährlich.

Bei der Einführung der Getrenntsammlungspflicht wird den verantwortlichen Kommunen vor Ort ein breiter Entscheidungsspielraum belassen.

Die Verpflichtung steht deshalb unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Ich betone dies ausdrücklich, weil es uns wichtig ist, dass Kommunen, hier nicht überfordert werden.

In diesem Zusammenhang ist auch die Aufgabenverteilung zwischen öffentlicher und privater Entsorgungswirtschaft ein wichtiges Thema, das zu vielen Diskussionen führt.

Einerseits sind die gewerblichen Erzeuger und Besitzer von Abfällen nach dem Verursacherprinzip grundsätzlich selbst für die Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich. Andererseits tragen die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen.

Dieses System hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt.

Wenn wir von einer Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zu einer Ressourcenwirtschaft sprechen, dann kann diese Weiterentwicklung nur gelingen, wenn sie auf einem auch rechtlich belastbaren Fundament steht.

Um das gesamte System der Aufgabenteilung zwischen öffentlicher Hand und privater Entsorgungswirtschaft rechtlich abzusichern, präzisiert der Gesetzentwurf unter strikter Einhaltung des EU-Rechts sowohl die kommunalen Überlassungspflichten als auch die Regelungen zur gewerblichen Sammlung von Abfällen.

V. Von der Verpackungs- zur Wertstoffverordnung

Vor allem ein Punkt steht im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit:

Die Fortentwicklung der Verpackungsverordnung zu einer Wertstoffverordnung und die Einführung einer Wertstofftonne.

Sie gehören zu den zentralen abfallwirtschaftlichen Projekten der Bundesregierung.

Wertstoffe, die gegenwärtig noch über den Restmüll entsorgt werden, sollen so einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt werden.

Dabei wollen wir weitgehend an dem mit der Verpackungsverordnung etablierten und von der Bevölkerung akzeptierten System festhalten.

Die Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungsabfälle in der so genannten "Gelben Tonne" wurde bereits mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung grundsätzlich ermöglicht.

Diesen Weg gehen wir mit der Erweiterung der entsprechenden Verordnungsermächtigungen im Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz konsequent weiter.

Dies ist in der Perspektive nicht nur ein wichtiger Schritt, die verborgenen "Rohstoffpotenziale" in deutschen Haushalten – ich denke hier an kleine Elektroaltgeräte – besser zu erschließen, sondern führt auch zu einer Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger.

Im Zuge der Novelle dürfen die Rolle der Kommunen und die Bedeutung der Daseinsvorsorge im Kontext einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft nicht aus den Augen verloren werden.

Bevor an konkrete Regelungen zur Einführung einer einheitlichen Wertstofferfassung gedacht werden kann, sind aber noch verschiedene Fragen zu klären:

  • Welche Nichtverpackungsabfälle sollen in die gemeinsame Wertstofferfassung einbezogen werden?
  • Wie wird die Erfassung organisiert und finanziert?
  • Wer erhält Zugriff auf die erfassten Wertstoffe?

Hierzu hat das Umweltbundesamt zwei Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben.

Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere die in der öffentlichen Diskussion immer wieder angesprochenen Varianten einer Wertstofftonne in vorrangig privater bzw. vorrangig kommunaler Trägerschaft. Darüber hinaus wurde die Erweiterung der Produktverantwortung auf stoffgleiche Nichtverpackungen geprüft.

Die Ergebnisse aus diesen Vorhaben sowie aus der laufenden Evaluierung der Verpackungsverordnung hat das Umweltbundesamt am 28. Februar 2011 einem breiten Fachpublikum präsentiert.

Sie bilden die Grundlage für das derzeit laufende Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, in dem alle relevanten Akteursgruppen vertreten sind.

Ziel des Planspiels ist es, die Basiselemente für den anschließend vom Bundesumweltministerium zu entwickelnden Regelungsentwurf herauszuarbeiten und zu möglichst vielen Detailfragen einen Konsens zu erreichen.

Ausgangspunkt des Planspiels sind zwei alternative Grundkonzepte, welche die stärker privatwirtschaftlich strukturierten Ansätze ebenso abbilden wie die stärker kommunal orientierten Modelle.

Wir sind bestrebt, die Dialogphase des Planspiels noch vor der Sommerpause abzuschließen, um im 2. Halbjahr 2011 mit der Konzeption eines Regelungsentwurfs beginnen zu können.

Angesichts des derzeitigen Erkenntnisstands hat die Bundesregierung deshalb zunächst nur die für eine Fortentwicklung der Verpackungsverordnung notwendigen Verordnungsermächtigungen in den Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgenommen.

Die Regelung von Detailfragen soll einem eigenständigen Rechtssetzungsverfahren vorbehalten bleiben. Hier gilt Sorgfalt geht vor Schnelligkeit.

VI. Verwertung von Bioabfällen forcieren

Um auch künftig eine hochwertige Verwertung von Bioabfällen und Klärschlämmen sicherzustellen, werden – neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz – derzeit auch die Bioabfallverordnung und die Klärschlammverordnung novelliert.

Bei der Novellierung der Bioabfallverordnung wird das Hauptaugenmerk auf eine Anpassung an die zunehmende Verbreitung von Biogasanlagen und deren technische Gegebenheiten gelegt.

Gleichzeitig wollen wir die Transparenz und die Rückverfolgbarkeit der Abfallströme verbessern. Hierfür passen wir das Nachweisverfahren an.

Schließlich muss die Verordnung an die geänderten Rechtsvorschriften angepasst und im Hinblick auf die Praxiserfahrungen und technischen Neuerungen der letzten Jahre überarbeitet werden.

Neben der Kompostierung hat sich in den vergangenen Jahren insbesondere die Vergärung von Bioabfällen in Biogasanlagen etabliert. Diese lassen neben dem erzeugten Biogas und der entstehenden Abwärme, eine weitergehende stoffliche Verwertung des Gärrückstandes als Düngemittel zu.

In Deutschland wird seit Langem ein breites Spektrum an Technologien in der Bioabfallbehandlung angewandt.

Es liegen hinreichend Erfahrungen zur Optimierung von Behandlungsverfahren vor, um geeignete Strategien für die unterschiedlichsten Rahmenbedingungen zu entwickeln, die auch in anderen europäischen Ländern anwendbar sind.

Neben einer hohen Erfassungsquote biogener Abfälle ist die Auswahl einer optimalen Bioabfallbehandlung bzw. des besten Verwertungsweges von entscheidender Bedeutung.

Berücksichtigt werden muss dabei insbesondere die Heterogenität der einzelnen Materialien, der technischen Möglichkeiten und der regionalen Gegebenheiten.

Auch die Klärschlammverordnung wird derzeit novelliert. Die Nutzung von Klärschlämmen als Düngemittel in der Landwirtschaft trägt zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und zur Ressourcenschonung bei.

Das gilt insbesondere für den Pflanzennährstoff Phosphor, der bereits in einigen Dekaden erschöpft sein könnte.

Gleichzeitig müssen aber auch mögliche Risiken bei der Düngung mit Klärschlämmen erkannt und hinreichend ausgeschlossen werden. Es darf durch die Nutzung von Klärschlamm und Kompost nicht zu einer Schadstoffanreicherung in Böden kommen.

Mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen an den Boden-, Gewässer- und Ressourcenschutz sowie die Sicherung der Erzeugung gesunder Nahrungsmittel sollen als Schwerpunkte der Novelle folgende Punkte umgesetzt werden:

  • die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Maßnahmen des Landschaftsbaus,
  • die stärkere Berücksichtigung organischer Schadstoffe und
  • die Verschärfung der Grenzwerte für Schwermetalle.

Zudem werden Anforderungen an freiwillige, prozessorientierte Qualitätssicherungssysteme festgelegt.

Ziel ist die kontinuierliche Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung in der stofflichen Verwertung von Klärschlämmen ohne Erhöhung des bürokratischen Aufwands.

Durch die Etablierung privatrechtlicher Qualitätssicherungssysteme kann das umfassende Wissen der an der Klärschlammerzeugung und -verwertung Beteiligten zur Gestaltung effektiver und praxisnaher Qualitätssicherungsmaßnahmen genutzt werden.

VII. Abfallvermeidung stärken

Ein wichtiger Aspekt der "Ressourcenwirtschaft" ist nach wie vor die Abfallvermeidung.

Diese hat auch nach der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie Priorität.

Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft bedeutet auch, die Abfallvermeidung - wo sinnvoll - zu forcieren.

Wir wissen, dass durch viele Maßnahmen der Wirtschaft, in den privaten Haushalten und durch die öffentliche Hand bereits viele Abfälle nicht mehr entstehen.

Seit dem Jahr 2000 ist trotz eines Wirtschaftswachstums von etwa 10 Prozent bis 2008 die Abfallmenge in Deutschland kontinuierlich auf etwa 85 Prozent gesunken. Wir haben also die von der EU-Abfallrahmenrichtlinie geforderte Entkopplung bereits erreicht.

Aber Abfallvermeidung ist kein Selbstzweck. Sie muss den Zielen des Umweltschutzes, der wirtschaftlichen Entwicklung und sozialen Sicherheit genügen.

Bislang gibt es aber weder in Europa noch in Deutschland eine systematische und umfassende Herangehensweise an den Themenkomplex "Abfallvermeidung".

Mit der von der Abfallrahmenrichtlinie geforderten Aufstellung von nationalen Abfallvermeidungsprogrammen ist dies nun unsere Aufgabe.

Wir werden dies in mehreren Schritten tun:

Zunächst haben wir vom Öko-Institut und vom Wuppertal-Institut schon existierende und mögliche Arten staatlicher Maßnahmen - insgesamt 296 - in diesem Bereich zusammenstellen lassen.

In Auswertung der Ergebnisse werden nun in einem weiteren Forschungsvorhaben die Auswirkungen und die Zweckmäßigkeit dieser Maßnahmen bewertet.

Danach werden wir bis 2013 ein nationales Abfallvermeidungsprogramm gemeinsam mit den Bundesländern und unter Beteiligung der interessierten und betroffenen Kreise - also Umweltverbänden, Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Wissenschaft - erstellen.

Aus meiner Sicht kommt es bei einem so wichtigen Thema wie der Abfallvermeidung darauf an, die Fachöffentlichkeit umfassend einzubinden.

VIII. Abschluss

Nachhaltige Entwicklung, Wachstum und Wohlstand werden sich nur sichern lassen, wenn die Industrieländer ihren aktuellen Ressourcenbedarf senken und Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer ihre Ressourcen und Rohstoffe effizienter verwenden als bisher.

Der globalen Verknappung verfügbarer Ressourcen können wir nur durch Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von den Rohstoffkreisläufen über die Produkte selbst bis zum Recyclingbereich entgegenwirken.

Deutschland sollte das Ziel verfolgen, die ressourceneffizienteste Volkswirtschaft zu werden und internationale Kooperationen zur Effizienzsteigerung zu intensivieren.

Eine konsistente Ressourceneffizienzstrategie ist unverzichtbar, um auch in Zukunft im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Je ressourceneffizienter produziert und je mehr Spitzentechnologie hierfür für die nationalen und internationalen Märkte entwickelt wird, desto mehr werden hierdurch nachhaltiges Wachstum und Wohlstand gesichert.

Schätzungen von Roland Berger Consulting prognostizieren eine Verdreifachung des Umsatzes im Leitmarkt Rohstoffeffizienz von 95 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf 335 Milliarden Euro im Jahr 2020.

Ressourceneffizienz ist somit eine "Win-Win-Strategie".

Der effiziente Umgang mit Ressourcen spielt eine entscheidende Rolle für Fortschritte in drei zentralen Politikbereichen: Klima- und Umweltschutz, Rohstoffversorgung und damit in der Wettbewerbsfähigkeit sowie Entwicklung und internationale Sicherheit.

Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches 23. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum, interessante Gespräche und Diskussionen. Und noch einmal herzlichen Dank an Prof. Wiemer.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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