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Rede der Parlamentarischen Staatsekretärin Katherina Reiche anlässlich der Eröffnung der Jahrestagung des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse)

Datum: 30.09.2010
Ort: Hamburg

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

I. Einleitung

Auch von mir zunächst ein herzliches Willkommen zur bvse-Jahrestagung 2010.

Ich danke Ihnen für die Einladung und freue mich, heute hier sein zu können.

Denn auch wenn momentan die Energiepolitik die öffentliche Berichterstattung dominiert, ist hier mit den Mitgliedsbetrieben der mittelständischen deutschen Entsorgungswirtschaft ein Wirtschaftszweig vertreten, der ebenfalls von besonderer Bedeutung für die Sicherung unserer Wirtschaftsleistung ist.

II. Entwicklung des weltweiten Ressourcenbedarfs als strategische Herausforderung

Angesichts der Endlichkeit der Reichweite einer ganzen Reihe von Rohstoffen tritt neben der Entsorgungsfunktion die Bedeutung der Abfallwirtschaft als Lieferant von Rohstoffen immer stärker in den Vordergrund, wenn es um die Versorgung der Volkswirtschaft mit knapper werdenden Ressourcen geht.

Grund hierfür ist die weltweit kontinuierlich ansteigende Nachfrage nach Rohstoffen.

Der Weg zu Konkurrenzen um Rohstoffe und Ressourcen wird maßgeblich von folgender Entwicklung bestimmt:

  • Im Jahr 2050 werden UN-Prognosen zufolge rund 9 Milliarden Menschen ihre Bedürfnisse auf unserem Planeten erfüllen wollen.
  • Mit dem Aufstieg vieler Entwicklungs- und Schwellenländer wird sich die Zahl der in Industriegesellschaften lebenden Menschen verdreifachen, werden Wohlstandswünsche und der Bedarf an Konsumgütern zunehmen.
  • Aber: Unser Wohlstand gründet sich bislang auf einem nicht nachhaltigen, verschwenderischen Verbrauch biotischer und abiotischer Ressourcen. Lag der Zuwachs in der Zeit von 1980 bis 2005 noch bei knapp 50 Prozent, werden für das Jahr 2020 bereits eine Verdopplung des Verbrauchs an Materialien prognostiziert. Wenn wir das Wohlstandsmodell der Industrieländer auf die Entwicklungsländer unverändert übertragen, werden wir im Jahr 2050 einen Ressourcenverbrauch haben, der bis zu fünf Mal höher ist als 2005.

Dieses Szenario würde die Belastbarkeit unseres Planeten deutlich überschreiten:

Aktuelle Studien gehen davon aus, dass die Rohstoffextraktion von weltweit jährlich rund 40 Milliarden Tonnen in 2005 sich bis 2050 verfünffachen wird.

Gleichzeitig wird die zukünftige Verfügbarkeit von industriell wichtigen nicht-energetischen Rohstoffen wie Eisen- und Nichteisenmetallen sowie technologisch relevanten seltenen Metallen ebenso kritisch entwickeln, wie die von fossilen Rohstoffen.

Insbesondere bei der Gewinnung schwer zugänglicher Rohstoffe geht deren Exploration mit starken Beeinträchtigungen der natürlichen Umwelt einher, u.a. durch hohe Emissionen treibhausrelevanter Gase, irreversible Boden- und Grundwasserbeeinträchtigungen sowie mit sozialen und vielleicht sogar außenpolitischen Konflikten.

Für Länder wie Deutschland, die stark abhängig von Rohstoffimporten sind, ist eine Doppelstrategie erforderlich: Zum Einen müssen primäre Ressourcen effizienter eingesetzt werden, zum Zweiten aber auch primäre Rohstoffe bestmöglich durch sekundäre Rohstoffe im Rahmen einer effizienten Kreislaufwirtschaft substituiert werden.

Die Steigerung der Ressourceneffizienz ist in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung festgeschrieben. Unser Ziel ist es, die Ressourceneffizienz bis zum Jahr 2020, bezogen auf das Jahr 1994, zu verdoppeln.

Das ist ein ehrgeiziges, aber ein machbares Ziel. Wir werden deshalb ein Nationales Ressourceneffizienzprogramm entwickeln, das im Herbst 2011 vom Kabinett beschlossen werden soll. Der Einbindung der Abfallwirtschaft in eine Ressourcen schonende Materialbewirtschaftung kommt in diesem Kontext eine zentrale Bedeutung zu.

III. Kreislaufwirtschaft weiter ausbauen

Ein wesentlicher Schwerpunkt in der nächsten Zeit wird der weitere Ausbau der Kreislaufwirtschaft sein.

Hierbei spielen Sie eine zentrale Rolle, denn die im bvse organisierten Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Kreislaufwirtschaft.

Gerade die mittelständischen Unternehmen müssen sich derzeit im täglichen Wettbewerb besonders bewähren, in einer Zeit, wo sich der Recyclingmarkt nach einer dramatischen Abwärtsentwicklung in Folge der weltweiten Rezession gerade wieder erholt.

Der Beitrag der mittelständischen Entsorgungsunternehmen zum Ressourcen- und Klimaschutz ist dabei von besonderer Bedeutung. Glücklicherweise können wir in Deutschland auf Bewährtem und einem hohen Niveau aufbauen.

In vieler Hinsicht wurde in der Abfallwirtschaft in den vergangenen 2 Jahrzehnten hierzulande Beispielhaftes geleistet. Auch vom europäischen Ausland schaut man mit großer Aufmerksamkeit auf ein "fast" ausgefeiltes System.

Das Potenzial der Abfallwirtschaft ist damit aber längst noch nicht erschöpft.

Die Richtung hierfür hat auch die unter wesentlicher deutscher Beteiligung entstandene Europäische Abfallrahmenrichtlinie von 2008 vorgegeben.

Dazu entwickeln wir aktuell das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu einem Kreislaufwirtschaftsgesetz weiter. Auf einem soliden abfallrechtlichen Konzept wollen wir neben einer verstärkten Vermeidung unsere Bemühungen noch weiter steigern, Abfälle wieder zu verwenden, in hochwertigen Anwendungsbereichen zu recyceln und die energetische Verwertung noch effizienter zu gestalten.

Darüber hinaus müssen wir die noch im Siedlungsabfall enthaltenen Wertstoffe besser erfassen. Zu große Mengen davon landen nach wie vor in Müllverbrennungsanlagen und in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung.

Das ist zwar besser als die Beseitigung auf der Deponie, aber eben auch schlechter als das Recycling. Dazu wollen wir unter anderem die Einführung einer Wertstofftonne zur getrennten Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen festschreiben und die Bioabfallerfassung ausweiten und optimieren.

Auch die Rückgewinnung und Nutzung von Rohstoffen aus dem Gebäudebestand bietet ein großes Potenzial.

Unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenproduktivität müssen wir uns aber auch damit beschäftigen, wie wir - außerhalb des Bereichs der klassischen Wertstoffe - knapper werdende Rohstoffe, wie etwa Phosphat aus Klärschlämmen und tierischen Abfällen zurückgewinnen können. Oder wie wir das Recycling elektronischer Geräte unter Ressourceneffizienzaspekten weiter verbessern können, um deren wertvolle Inhaltsstoffe, die für die elektronische Industrie, aber z.B. auch für Solarkollektoren wichtig sind, erneut nutzen zu können.

Die weltweite Verknappung natürlicher Ressourcen stellt somit die Abfallwirtschaft vor neue Herausforderungen - sie bietet aber zugleich auch neue Chancen bei der Entwicklung und Fortentwicklung innovativer und leistungsfähiger Recyclingverfahren.

IV. Perspektiven der Abfallwirtschaft

Die Abfallpolitik in Deutschland war in ihren Anfängen zunächst durch die vorrangige Gefahrenabwehr in Bezug auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken gekennzeichnet.

Schrittweise wurde dafür seit den siebziger Jahren ein umfängliches Regelungssystem auf- und ausgebaut. Die technischen Standards der Abfallbehandlung und Beseitigung sind im Wesentlichen gesetzt, die schädlichen Emissionen weitestgehend im Griff.

Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994 wurde die Verwertung gegenüber der Beseitigung vorangetrieben und erreicht heute bei den Siedlungsabfällen insgesamt bereits über 70 Prozent. Von den Haushaltsabfällen werden mehr als 60 Prozent dem Recycling zugeführt. Bei den klassischen Wertstoffen, wie Altpapier, Glas, Eisen und Stahl werden zum Teil deutlich darüber hinausgehende Verwertungsquoten erzielt.

Das ist ein großer Erfolg, nicht nur für den Umweltschutz, sondern gerade auch mit Blick auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise.Hieran haben insbesondere auch die Mitgliedsunternehmen des bvse einen beachtlichen Anteil.

Mit dem Ausbau der Produktverantwortung in so wichtigen Bereichen wie Elektro- und Elektronikgeräten, Altautos, Verpackungen, Altöl und Batterien haben wir darüber hinaus einen Weg eingeschlagen, der bei diesen mengen- und schadstoffbezogen bedeutsamen Abfallströmen für hohe Verwertungsquoten und eine hochwertige und schadlose umweltverträgliche Verwertung sorgt.

Daneben wurde in vielen Landkreisen und Städten die Getrenntsammlung von Bio- und Grünabfällen eingeführt und für deren umweltverträgliche Verwertung mit der Bioabfallverordnung ein anspruchsvoller Rahmen gesetzt.

Gleichzeitig wurden die technischen Anforderungen an Deponien verschärft, was deren Anzahl deutlich schrumpfen und den Umweltschutzstandard deutlich wachsen ließ.

Die einfache Beseitigung von Siedlungsabfällen auf Deponien wurde am 1. Juni 2005 beendet - eine vorhergehende Behandlung wurde zwingend. Dieser tief greifende Einschnitt in der Siedlungsabfallwirtschaft war ein bedeutsamer Meilenstein in der Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft.

Die erreichten abfallwirtschaftlichen Erfolge sind dabei auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Der Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz ist beachtlich und trägt erheblich zur Erfüllung der deutschen Zielstellungen des Kyoto-Klimaschutzabkommens bei.

Bis 2006 konnten gegenüber 1990 rund 56 Mio. t CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden. Dadurch hat der Abfallsektor einen Anteil von rund 20 Prozent an der bislang in Deutschland erreichten CO2-Reduktion von 280 Millionen Tonnen erbracht.

Bis zum Jahr 2020 sind durch die Abfallwirtschaft die Erschließung weiterer Reduzierungspotenziale von mehr als 10 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, insbesondere durch eine Verbesserung der Energieeffizienz der energetischen Verwertung, eine weiter verstärkte stoffliche Verwertung und eine optimierte Nutzung von Bioabfällen, möglich. Dies zeigt eine im Auftrag des Bundesumweltministeriums gemeinsam mit dem BDE beauftragte Studie, deren Ergebnisse im Januar 2010 vorgestellt wurden.

Um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, müssen wir die Kreislaufwirtschaft weiter entwickeln.

Das bedeutet zunächst, die Abfallvermeidung zu forcieren.

Bislang gibt es weder in Europa noch in Deutschland eine systematische und umfassende Herangehensweise an den Themenkomplex "Abfallvermeidung".

Mit der von der EG- Abfallrahmenrichtlinie geforderten Aufstellung eines nationalen Abfallvermeidungsprogramms ist dies nun anzugehen.

Wir werden dies in mehreren Schritten tun. Derzeit sind wir dabei, alle schon existierenden und möglichen staatlichen Maßnahmen in diesem Bereich zusammenstellen zu lassen. In Auswertung der Ergebnisse soll dann in weiteren Schritten bis 2013 ein nationales Abfallvermeidungsprogramm erstellt werden, gemeinsam von Bund und Ländern unter Beteiligung der interessierten und betroffenen Kreise - also Wirtschaft, Kommunen, Umweltverbände und Wissenschaft. Auch den bvse möchte ich bitten, hier mitzuwirken.

V. Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Zentrales Element der Abfallpolitik in dieser Legislaturperiode wird die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes von 1994 sein.

Es gilt, das nunmehr fast 16 Jahre alte Leitgesetz der Abfallwirtschaft neu zu fassen und so im deutschen Abfallrecht ein neues Kapitel aufzuschlagen.

Das Bundesumweltministerium hat hierzu gerade erst in der vergangenen Woche die Anhörungen zum Referentenentwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes durchgeführt.

Die Stellungnahmen zum Referentenentwurf zeigen die erwartete Bandbreite der Positionen. So wird je nach wirtschaftlichem Interesse entweder eine stärkere Betonung des Recyclings oder aber eine weniger strenge Ausgestaltung der Hierarchiefolge gefordert.

Der bvse hat die Novelle kritisch, aber stets konstruktiv begleitet und sich für seine Verbandsinteressen eingesetzt. Wichtige Anregungen des bvse haben wir daher auch in den Referentenentwurf übernommen.

Lassen Sie mich aber auch die Punkte aufzeigen, wo der Referentenentwurf den Vorstellungen des bvse nicht entspricht.

Der Referentenentwurf kann nicht allein auf die Recyclingkarte setzen, sondern muss eine Vielzahl von widerstreitenden Interessen der Wirtschaft und Umwelt sowie der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft zu einem fairen Ausgleich bringen.

Dies gilt zum einen für die Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie. Der Referentenentwurf hat - wie auch der bvse anerkennt - die Abfallhierarchie als Grundsatznorm 1:1 aus dem EG-Recht in nationales Recht übernommen.

Der Entwurf stellt entscheidend darauf ab, dass diejenige Entsorgungsoption Vorrang haben soll, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten verwirklicht. Diese komplexe Abwägung soll primär durch Rechtsverordnung geschehen. Hier hat der bvse sicher einige bedenkenswerte Vorschläge gemacht, die allerdings im Einzelfall genau geprüft werden müssen.

Um bereits in der Zwischenzeit zu einer effektiven, aber auch rechtssicheren Umsetzung der Hierarchie zu gelangen, haben wir den Heizwert von 11.000 kJ/kg aus dem bisherigen Recht übernommen, aber flexibilisiert.

Wie bisher kann sich ein Abfallbesitzer zunächst darauf berufen, dass eine energetische Verwertung von hochkalorischen Abfällen eine den stofflichen Verfahren gleichwertige Verwertungsoption ist.

Erstmals aber kann die Behörde diese Wahl kritisch hinterfragen. Werden etwa Kunststoffe oberhalb von 11.000 kJ/kg der energetischen Verwertung zugeführt, kann die Behörde im Einzelfall den Nachweis verlangen, dass diese Wahl tatsächlich die beste Verwertungsart ist.

Es gibt daher keinen "Freibrief" für die energetische Verwertung mehr. Die Hierarchie wird damit dynamisiert.

Natürlich kann es auch den umgekehrten Fall geben, dass ein Abfallbesitzer Abfälle unterhalb des genannten Heizwertes energetisch verwerten möchte.

Dies war bisher kategorisch ausgeschlossen. Der Referentenentwurf sieht hier eine Öffnung vor; allerdings nur, wenn der Abfallbesitzer konkret - etwa über Lebenszyklusanalysen - nachweist, dass in diesem Fall die energetische Verwertung mindestens genauso gut ist wie das Recycling.

Der Heizwert wird damit stärker in ein ökologisches Konzept eingebettet und bietet die Grundlage, dass sich auch ohne Rechtsverordnungen im Vollzug das Recyclingdenken stärker durchsetzt.

Neben der Einführung der fünfstufigen Hierarchie sieht der Arbeitsentwurf weitere Maßnahmen vor, um das Recycling zu stärken:

  • Die Pflicht zur getrennten Sammlung von Papier, Metall, Kunststoff und Glas ab 2015.
  • Die Getrenntsammlung von Bioabfällen ebenfalls ab dem Jahr 2015.
  • Ab 2020 sind dann die Recyclingquote für Siedlungsabfälle und die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle einzuhalten. Dabei gehen wir über die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie hinaus, um nicht hinter den in Deutschland bereits erreichten Stand zurückzufallen. Während die Richtlinie eine Quote von 50 Prozent zumindest für die Stoffe Papier, Metall, Kunststoff und Glas vorsieht, soll die Quote in Deutschland auf alle Siedlungsabfälle ausgeweitet und auf 65 Prozent erhöht werden. Die Zielvorgabe für die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen wird gegenüber der Vorgabe der Abfallrahmenrichtlinie von 70 auf 80 Prozent angehoben. Eine weitere Anhebung der Quoten, wie sie zuweilen aus den unterschiedlichsten Gründen gefordert wird, halten wir nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht für opportun.
  • Die Verordnungsermächtigung zur Einführung einer "Wertstofftonne“, in welcher Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam erfasst werden sollen, legt einen ersten Grundstein für dieses umweltpolitisch ambitionierte und im Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehene Vorhaben. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass mit deren Einführung zusätzlich rund 7 Kilogramm Wertstoffe pro Einwohner und Jahr erfasst und dem Materialkreislauf wieder zugeführt werden können. Die spannenden und zugleich komplexen Fragen der zu erfassenden Stoffe, der Zuständigkeitsaufteilung zwischen Kommune und Privatwirtschaft und der Finanzierung möchten wir bewusst zunächst ausklammern. Eine angemessene Behandlung dieser Themen innerhalb der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wäre nicht möglich. Seien Sie aber versichert, dass diese Fragen im Dialog mit den relevanten Ansprechpartnern geklärt werden.

Ein Thema, welches spätestens seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur gewerblichen Sammlung von Altpapier vom 18. Juni 2009 wieder für Diskussionen sorgt, ist die Aufgabenteilung zwischen öffentlicher und privater Entsorgung.

Auch dieser Thematik widmet sich die Novelle. Das deutsche Abfallrecht baut auf dem Verursacher- und dem Vorsorgeprinzip auf.

Einerseits sind gewerbliche Erzeuger und Besitzer von Abfällen nach dem Verursacherprinzip grundsätzlich selbst für die Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich; andererseits liegt die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen in der Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Diese Aufgabenteilung hat sich im Grundsatz bewährt.

Nun sind die Positionen in diesem Bereich naturgemäß sehr unterschiedlich. Während die Privatwirtschaft teilweise die Abschaffung der kommunalen Überlassungspflichten für getrennt gesammelte Abfallfraktionen aus Haushalten und eine Ausweitung der gewerblichen Sammlungen fordert, möchten die kommunalen Spitzenverbände ein Zurückdrängen der gewerblichen Sammlung.

Der Referentenentwurf geht wie das bisherige Recht davon aus, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger grundsätzlich für alle Abfälle aus privaten Haushalten zuständig sind. Dies gilt also auch für getrennt gehaltene Abfälle zur Verwertung, wie etwa Papier.

Allerdings muss die Überlassungspflicht vor dem Hintergrund der EU-rechtlichen Vorgaben von vornherein begrenzt werden.

Wir lassen daher ganz bewusst die gewerbliche Sammlung von wertstoffhaltigen Abfällen zu, und zwar in einem wesentlich weiteren Umfang als das Bundesverwaltungsgericht.

Dies ist nicht nur rechtlich geboten, sondern macht auch ökologisch Sinn: Durch die gewerbliche Sammlung wird es einen Qualitätswettbewerb über die beste Verwertung von Haushaltsabfällen geben.

Der bvse hält die Überlassungspflichten für verwertbare Abfälle für EU-rechtswidrig.

Diese Meinung steht allerdings in klarem Dissens zur Auffassung des Bundesumweltministeriums.

Den Wettbewerb in der Entsorgung will der bvse dadurch herstellen, dass die Kommunen allzuständig bleiben, allerdings zur Ausschreibung der Entsorgungsleistungen verpflichtet sind.

Ich bin mir schon nicht sicher, ob die Kommune als Organisator wirklich geeignet ist, weil sie auch eigene Interessen hat. Andererseits halte ich es aus verfassungsrechtlichen Gründen für zweifelhaft, den Kommunen jede Möglichkeit von so genannten inhouse-Geschäften zu untersagen. Hiermit hätte man deutsche Kommunen im EU-Kontext klar benachteiligt.

Die im Referentenentwurf getroffene Bestätigung der Daseinsvorsorge mit der Öffnungsklausel für gewerbliche Sammlungen stellt nach unserer Auffassung unter Wahrung des EU-Rechts einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen der Kommunen und den Interessen der privaten Entsorgungsunternehmen sicher.

VI. Abschluss

Die Abfallwirtschaft wird auch in den nächsten Jahren dynamisch in Bewegung bleiben.

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Thema Wertstofftonne, Regelungen zu Bioabfällen und Klärschlamm, auch die künftige Ersatzbaustoffverordnung sind Ihnen allen bekannte Stichworte.

Wir alle wissen auch, welche Bedeutung der richtige Rahmen des Abfallrechts für die Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft hat.

Ohne Pflichtenzuordnung und wettbewerbliche Rahmenbedingungen ist moderne Kreislaufwirtschaft - und damit umfassender Ressourcenschutz - nicht erreichbar.

Wir brauchen sie für die notwendige Nachfrage nach Innovation und Effizienzsteigerung. Ökologische Zielsetzung, Sicherstellen fairen Wettbewerbs, Innovationen und Investitionen bedürfen des Miteinanders von politischen und unternehmerischen Entscheidungen.

Das Miteinander von Staat und Wirtschaft hat sich in der deutschen Kreislaufwirtschaft bewährt - auch Dank des bvse und seiner Mitgliedsunternehmen.

Ich bin mir sicher, dass sich diese erprobte Zusammenarbeit auch in Zukunft fortsetzen wird.

Die IFAT/Entsorga in München hat gerade wieder gezeigt, dass wir in Deutschland das attraktive Angebot für den steigenden weltweiten Bedarf nach moderner Umwelttechnik und ökologischen Dienstleistungen haben, gerade auch im Mittelstand.

Kreislaufwirtschaft ist bereits heute eine Wachstumsbranche.

Auf diesem Weg wünsche ich viel Erfolg und biete die Zusammenarbeit des Bundesumweltministeriums weiterhin gerne an.

Vielen Dank.

Katherina Reiche steht am Rednerpult.

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