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Die Energiewende - Auswirkungen auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft Rede von Ursula Heinen-Esser

Datum: 29.02.2012
Ort: Schloss Montabaur

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Seedler,
sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie mich vorausschicken, dass wir stolz auf unsere Landwirtschaft sein können

  • die deutsche Landwirtschaft ist gestärkt aus der Wirtschafts- und Finanzkrise hervorgegangen,
  • der Export boomt,
  • der Umsatz hat sich um 12 Prozent gesteigert hat und der Produktionswert nach ersten Schätzungen die beeindruckende Summe von 52 Milliarden Euro erreicht.

Landwirte waren von Anfang an bei den Erneuerbaren Energien vielfach Vorreiter und neue Technologien in die Praxis gebracht haben. Sie haben hier die wirtschaftlichen Chancen schnell erkannt. Tatsächlich ist es ja inzwischen so, dass Energieproduktion für viele Betriebe ein zweites Standbein geworden ist und mindestens zur Stabilisierung der Einkommen beiträgt.

Eine Stufe weiter noch gehen die Energiewirte, die sich vollständig auf einen neuen Betriebszweig einstellen und sich dann auch aus der klassischen Landwirtschaft herausentwickeln.

Dazwischen gibt es natürlich alle Übergangsformen und jeder Betrieb muss sich zudem auch mit steigenden Energiekosten auseinandersetzen. Denn leider lässt sich mit Energie nicht nur Geld verdienen, sie schlägt eben auch auf der Kostenseite zu Buche. Es ist auf jeden Fall geboten sich hier zu wappnen und die Einsparpotenziale konsequent zu nutzen.

Auf die Energiewende war die Landwirtschaft meines Erachtens bestens vorbereitet.

Natürlich entwickeln sich die Dinge zur Zeit rasant und die Dimensionen der Veränderung sind enorm gewachsen. Dazu kommt, dass negative Entwicklungen, wie zum Beispiel der Flächenverlust in Deutschland, der längst hätte gebremst werden müssen, nun noch verstärkt werden, in dem Stromnetze notwendigerweise ausgebaut werden und noch mehr Windkraftanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen aufgestellt werden. – ich komme darauf noch zu sprechen.

Ich kann verstehen, wenn da auch Ängste aufkommen. Insgesamt haben der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie und der Ausbau der erneuerbaren Energien eine hohe Akzeptanz. Es kommt jetzt darauf an, diese Akzeptanz zu erhalten, bzw. auszubauen und die Hoffnungen, die darauf gebaut werden nicht zu enttäuschen.

Daran arbeiten wir hart und es ist ausgesprochen enttäuschend, dass die Energiewende in der Presse häufig so negativ dargestellt wird. Gerne wird kommentiert, was vielleicht nicht so gut läuft. Tatsächlich stimmt dieses Bild überhaupt nicht und wir sind auf einem sehr guten Weg.

Schon am 31. März wird die Bundesregierung ihren Bericht zur Umsetzung des 10-Punkte-Sofortprogramms, das im letzten Jahr als wichtigste Schritte zur Einleitung der Energiewende beschlossen wurde, vorlegen. Von den 10 Punkten haben wir 6 bereits vollständig umgesetzt und die anderen sind weit fortgeschritten. Nur mit CCS haben wir ein größeres Problem, was aber an den sehr unterschiedlichen Länderinteressen liegt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Energiewende bedeutet nicht weniger als eine grundlegende Transformation hin zu einer neuen Energieversorgung und -nutzung. Die erneuerbaren Energien müssen nicht nur ausgebaut werden, sondern auch ihren Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung leisten. Komplementär dazu brauchen wir flexible Kraftwerke und einen zügigen Ausbau der Stromnetze und Speicherkapazitäten.

Vor allem aber ist die Energieeffizienz der Treiber für die neue Energieversorgung, hier liegt bei weitem das größte Potential, insbesondere im Bereich der Gebäudesanierung.

Die Herausforderung liegt in der Verknüpfung der verschiedenen Handlungsebenen. Wir arbeiten zusammen mit allen relevanten Branchen an einem Masterplan, der zeigt, wie die verschiedenen Elemente zeitlich und inhaltlich ineinandergreifen und der dafür sorgt, dass das Gesamtsystem funktioniert und die Energiepreise im Rahmen bleiben.

Die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume

Im Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume vom Januar 2012 heißt es: "Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trägt zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur in ländlichen Räumen bei.

Ein Gutteil der erneuerbaren Energien, insbesondere der Bioenergie, wird dezentral im ländlichen Raum erzeugt. Insbesondere bei der Bioenergie entstehen dabei neue regionale Wertschöpfungsketten, es werden Arbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag auch zum Klimaschutz geleistet."

Ich setze darauf, dass in den Ländern Kommunen, Regionen und Landkreise das ihre dazu tun, dass die Energiewende ein Erfolg wird.

Mit großem Interesse verfolgen wir dabei, dass gerade Genossenschaften für die Umsetzung der Energiewende vor Ort stetig an Bedeutung gewinnen.

Ein Forschungsvorhaben des Bundesumweltministeriums, das in Kürze veröffentlicht werden soll, hat zum Beispiel gerade ermittelt, dass es Ende letzten Jahres schon deutlich mehr als 500 spezielle Energiegenossenschaften gab. Diese treiben demnach gerade in ländlichen Gebieten den Ausbau der Erneuerbaren Energien voran, nicht selten auch in Verbindung mit dem Ausbau von Nahwärmenetzen. Der allergrößte Teil dieser Genossenschaften ist dabei in den letzten Jahren gegründet worden; gerade im Jahr 2011 hat sich diese Entwicklung offenbar noch einmal deutlich verstärkt.

Die teilweise schon sehr lange tätigen Genossenschaften und ihre Dachverbände, das heißt die "Familie" der Genossenschafts-Banken und Raiffeisenwarengenossenschaften, spielen für diese Entwicklung offenbar eine wesentlich Rolle und treten verstärkt als Initiatoren neuer Energiegenossenschaften auf. Dies kann ich nur ausdrücklich begrüßen. (2012 ist das internationale Jahr der Genossenschaften)

Sehr geehrte Damen und Herren

im Rahmen der Energiewende haben wir im Sommer 2011 auch eine umfassende EEG-Novelle beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Wir haben damit auch auf Fehlentwicklungen reagiert, die z. B. durch teilweise Überförderung bei Biogas entstanden ist. Aber lassen Sie mich etwas weiter ausholen:

Das EEG ist eine Erfolgsgeschichte für die Erneuerbaren Energien. Innerhalb der letzten Dekade hat sich aus einem Nischenmarkt eine ganze Branche entwickelt.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll spätestens im Jahr 2020 schon mindestens 35 Prozent betragen und danach kontinuierlich weiter steigen. Damit stehen wir vor der Herausforderung, die Erneuerbaren Energien nicht nur quantitativ, sondern vor allem auch qualitativ weiter zu entwickeln. Das bedeutet, der Ausbau muss nachhaltig und effizient erfolgen.

Dies spielt gerade mit Blick auf die Kosten des EEG eine ganz zentrale Rolle. Zwischen 2009 und 2011 sind sie insbesondere wegen des Booms bei der Photovoltaik, aber auch durch verbesserte Förderbedingungen bei der Bioenergie sehr deutlich gestiegen. In diesem Jahr hat sich die EEG-Umlage jetzt aber stabilisiert.

2012 beträgt sie knapp 3,6 Cent pro Kilowattstunde. Gegenüber 2011 ist das ein Anstieg um lediglich 0,06 Cent – weniger als die allgemeine Preissteigerung. Und das trotz des nach wie vor hohen Ausbautempos bei den Erneuerbaren.

Ich weiß, dass auch Landwirtschaft und Agribusiness höchstes Interesse an bezahlbaren Energiepreisen haben. Seien Sie versichert: Auch für uns hat die Kosteneffizienz der EEG-Förderung höchste Priorität.

Zudem wurde das EEG um eine Reihe neuer Instrumente (z. B. Marktprämie und Flexibilisierungsprämie) ergänzt, die erneuerbaren Strom zunehmend an den Markt heranführen.

Eine grundlegende Neuausrichtung des in Deutschland bewährten und mittlerweise weltweit kopierten Modells zur Förderung der erneuerbaren Energien, die immer wieder gefordert wird, halte ich vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich.

Lassen Sie mich kurz auf die aktuelle Entwicklung bei der Photovoltaik eingehen: An einer weiteren Begrenzung des Zubaus, führte kein Weg vorbei. Der Vorschlag, auf den sich Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium letzte Woche geeinigt haben, ist also ein vernünftiger Kompromiss, der den Ausbau bremsen, aber nicht abwürgen soll. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  1. Um den künftigen Zubau zurückzuführen, wird eine deutliche Einmalabsenkung der Vergütungshöhe für neue Anlagen vorgenommen. Zum 9. März 2012 (Zeitpunkt 1 Lesung BT) sollen durch eine Einmalabsenkung die Vergütungssätze wie folgt abgesenkt werden:
    • bei den Anlagen bis 10 kW: auf 19,5 ct/kWh
    • bei den Anlagen bis 1.000 kW: auf 16,5 ct/kWh
    • bei den Anlagen bis 10 MW: auf 13,5 ct/kWh.
    Anlagen ab 10 MW erhalten keine Vergütung mehr.
  2. Zusätzlich sorgen wir mit einer kontinuierlichen Vergütungsdegression dafür, dass bisherige Jahresendrallyes vor einem weiteren Absenkungsschritt vermieden werden. Die Vergütungsdegression erfolgt nun monatlich und beträgt 0,15 ct/kWh pro Monat. Diese Regelung soll ab 1. Mai 2012 eingeführt werden.
  3. Um PV-Anlagen stärker an den Markt heranzuführen, soll ab dem Jahr 2013 nur noch ein bestimmter Prozentsatz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein. Kleine Dachanlagen bis 10 kW Leistung erhalten die EEG-Vergütung nur für 85 Prozent der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge, bei allen anderen Anlagen soll die vergütungsfähige Strommenge auf 90 Prozent festgelegt werden. Das Marktintegrationsmodell soll für alle Anlagen gelten, die ab dem 9. März 2012 in Betrieb gehen. Mit dieser Regelung soll ein Anreiz geschaffen werden, den darüber hinausgehenden Stromanteil selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Gleichzeitig fällt der Eigenverbrauchsbonus nach dem EEG 2012 weg. Die EEG-Umlage wird somit entlastet.
  4. Um künftig schneller auf die Marktentwicklung reagieren zu können, soll das Bundesumweltministerium ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium mit einer Verordnung kurzfristig nachzusteuern. Mit der neuen Verordnungsregelung werden im Falle der Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors Änderungen an der monatlichen Absenkung und an der Höhe der Vergütung ermöglicht. Darüber hinaus soll der Zubaukorridor wie folgt angepasst werden:
  5. Für 2012 und 2013 soll der bisherige Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 MW beibehalten werden; danach sinkt der Zielkorridor jährlich um 400 MW ab und wird von 2017 an 900 bis 1.900 MW betragen.
  6. Dachanlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden im Außenbereich sollen künftig die Vergütung nach dem Tarif für Freiflächen erhalten. Damit soll Mitnahmeeffekten entgegen gewirkt werden.

Auf dieser Basis bereiten wir jetzt einen Gesetzentwurf vor.

Lassen Sie mich aber jetzt zum Wärmemarkt kommen. Im Sektor Wärme haben wir als Hauptinstrumente zur Markteinführung Erneuerbarer Energien das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kombination mit dem Marktanreizprogramm. Die wissenschaftlichen Vorarbeiten zum Erfahrungsbericht zeigen, dass das EEWärmeG im Neubau eine positive Wirkung entfaltet und das Marktanreizprogramm weiterhin die wichtigste Säule des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich ist. So ist im Neubau - anders als im gesamten Heizungsmarkt - der Marktanteil der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren stetig gestiegen.

Damit der Sektor Wärme seinen Beitrag zur Transformation des Energiesystems leisten kann, ist es wichtig den Ausbau der erneuerbaren Wärme im Gebäudebestand verstärkt vorantreiben. Dazu müssen die Rahmenbedingungen langfristig definiert und eine ausreichende Förderung bereitgestellt werden. Der Ausbau der Bioenergie muss auch hier besonders nachhaltig und effizient erfolgen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Lassen Sie mich an dieser Stelle auch ein Wort zu dem von Landwirten gefürchteten Flächenverbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche sagen. Dieser ist ohne Frage absolut zu hoch und die bisherigen Maßnahmen zur Begrenzung des jährlichen Flächenverlustes sind nicht ausreichend. Da stimmen Sie mir sicher zu.

Wir streben daher an, dass bei der Eingriffsbewältigung von Netzausbau und der Errichtung von Windenergienanlagen auf die Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen verstärkt Rücksicht genommen wird.

Dazu enthält bereits das am 1. März 2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz wichtige neue Regeln zur Kompensation:

  • auf agrarstrukturelle Belange ist Rücksicht zu nehmen, und
  • es ist vorrangig zu prüfen, ob die Kompensation durch Maßnahmen der Entsiegelung, durch Maßnahmen der Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen (Produktionsintegrierte Maßnahmen) erbracht werden kann.

Darüber hinaus wird das BMU zügig einen Entwurf einer Kompensationsverordnung vorlegen. Ziel der Kompensationsverordnung sind einheitliche Standards, die die naturschutzfachliche Qualität der Kompensationsmaßnahmen wahren und gleichzeitig den Planungserfordernissen für eine moderne Infrastruktur und den erneuerbaren Energien gerecht werden.

  • Damit soll der Vollzug der Eingriffsregelung in einem Bereich, der sehr stark von den Regelungen von 16 Bundesländern geprägt ist, - gerade auch mit Blick auf die Vorhaben der Energiewende - effektiver und einheitlicher gestaltet werden.
  • Die Kompensationsverordnung kann damit einen weiteren wichtigen Beitrag zur Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen leisten.

Viele Landkreise sind bereits mit dem notwendigen Netzausbau befasst. Hier wird die Bundesnetzplanung dafür sorgen, dass die unterschiedlichen Interessen noch besser gehört und berücksichtigt werden. Ziel dieses neu eingeführten Verfahrens ist es, mehr Transparenz und Übersicht über den Netzausbau zu gewinnen und durch die Mitwirkung der Öffentlichkeit auch mehr Akzeptanz für den Ausbau des Übertragungsnetzes zu erreichen.

Zurzeit erarbeiten die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB = Amprion, 50Hertz, TenneT, EnBW Transportnetze) einen Netzentwicklungsplan, der im Frühsommer 2012 von der Öffentlichkeit über das Internet, per Email und postalisch kommentiert werden kann - das ist auch eine Chance für die ländliche Bevölkerung. Nach der Prüfung durch die Bundesnetzagentur und der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung hat die Öffentlichkeit weitere acht Wochen Zeit, zu Netzentwicklungsplan und Umweltbericht Stellung zu beziehen. Im Rahmen der vom BMWi organisierten Netzplattform erarbeiten zudem Netzbetreiber, Bundes- und Länderinstitutionen sowie Verbände gemeinsam Lösungsvorschläge zum Netzausbau und zur Modernisierung der Stromnetze.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bislang habe ich nur über den Ausbau der erneuerbaren Energien gesprochen. Auch bei der zweiten Säule der Energiewende, der Steigerung der Energieeffizienz wollen wir weiter kommen.

Deshalb setzen wir von diesem Jahr an z. B. bestimmte Mindestanforderungen an die Effizienz von Biogasanlagen voraus.

  • Hierzu gehört die Einführung einer Mindestwärmenutzung oder alternativ einer Mindestgüllenutzung sowie Anforderungen zur Emissionsminderung an der Anlage.
  • Bei der Wärmenutzung gehen die Betreiber der Festbrennstoffanlagen im Bioenergiebereich mit gutem Beispiel voran.
  • Auch im Biogassektor sollten nur noch Standorte mit hohem Wärmebedarf, an denen Kraft-Wärme-Kopplung möglich ist, erschlossen werden.
  • Seit Anfang des Jahres ist deshalb bei Neuanlagen eine Mindestwärmenutzung Voraussetzung für den Anspruch auf eine feste Einspeisevergütung nach dem EEG.
  • Aufgrund des positiven Klimaschutzbeitrags bei der Verwertung von Gülle in Biogasanlagen kann anstelle der Mindestwärmenutzung auch eine Mindestnutzung von Gülle in Höhe von 60 Massenprozent nachgewiesen werden.
  • Von dieser neuen Wärmenutzungspflicht sind EEG-Anlagen, die ihren Strom direkt vermarkten, befreit.
  • Gleichwohl ist auch für direkt vermarktende Biogasanlagen Kraft-Wärme-Kopplung ökologisch und ökonomisch sinnvoll.
  • Ich halte es deshalb für bedenklich, dass gegenwärtig für die Direktvermarktung mit der Marktprämie mit dem Argument geworben wird, dann von der Wärmenutzungspflicht befreit zu sein. Anlagenbetreiber sollten immer bedenken, dass eine hochwertige Wärmenutzung auch Einnahmen generiert, die die Wirtschaftlichkeit der Biogasanlage deutlich verbessern kann.

Ich möchte nun kurz auf noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der für die Zukunft wichtig ist: Die Bundesregierung bekennt sich auch weiterhin zur Förderung von Anlagen zur Biogasaufbereitung und -Einspeisung in das Erdgasnetz.

Ende 2011 waren in Deutschland bereits 66 Biogaseinspeiseanlagen in Betrieb.

Wir möchten, dass diese Branche auch weiterhin kontinuierlich wächst. Die Herausforderung ist, die Wettbewerbsfähigkeit von Biomethan weiter zu stärken und das erhebliche Absatzpotenzial im Kraft-Wärme-Sektor in Industrie und Gewerbe kurzfristig zu erschließen.

Die Biomethanaufbereitung ist die einzige Technologie, für die im EEG weiterhin ein Bonus vorgesehen ist. Er ist sinnvoll angepasst und leicht erhöht worden, um die ökonomischen Gegebenheiten von Biogasaufbereitungsanlagen nachzuvollziehen.

Hierzu gehören insbesondere die Kosten für die Aufbereitungsanlage. Durch die Aufbereitung wird das Biogas im Gasnetz speicherbar und kann flexibel zu jedem beliebigen Zeitpunkt und Ort verwendet werden. So können Wärmesenken erschlossen werden, die mit einer Biogasanlage nicht erschlossen werden könnten.

Im EU-Kontext wird auch derzeit verhandelte Energieeffizienz-Richtlinie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir die für die EU festgelegten Ziele für die Verbesserung der Energieeffizienz erreichen werden, ohne dass es dabei - das ist mir sehr wichtig - zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU kommt. Beim Emissionshandel haben wir diese Entwicklung hin zu einem EU-einheitlichen Handelssystem ebenfalls geschafft. Dort sind jetzt die Rahmenbedingungen bis 2020 festgelegt. In den kommenden Jahren werden wir sicher darüber diskutieren, ob es weitere Sektoren gibt, bei denen es sinnvoll ist, dass sie nach 2020 EU-weit in den Emissionshandel einbezogen werden sollen. Hierzu gibt es jedoch noch keine konkreten Vorschläge.

Sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie mich zum Schluss kommen.

Ich hoffe, ich habe die für Sie wichtigen Punkte getroffen und hoffe natürlich, dass Sie meine Einschätzungen teilen.

Die Energiewende ist das größte Innovations- und Wachstumsprojekt der letzten Jahrzehnte. Der Anfang ist gemacht und ob etwas Gutes daraus wird, hängt von uns allen ab. Für die Landwirtschaft und den Landhandel sehe ich gute Perspektiven, die weitere Entwicklung mit zu gestalten und auch davon zu profitieren.

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns unterstützen und wir Sie als Partner an unserer Seite hätten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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