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898. BR-Sitzung: Rede von Bundesumweltminister Peter Altmaier zu TOP 3 Solarstromförderung

Datum: 29.06.2012
Ort: Berlin

Altmaier am Rednerpult.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Hauptmatadore der Verhandlung am vergangenen Montag - Herr Haseloff, Herr Machnig und Herr Christoffers - haben das Wort schon ergriffen. Ich denke, wir sollten neben vielen anderen noch Herrn Untersteller aus Baden-Württemberg, Herrn Kauch und Herrn Kelber nennen.

Ich sage das deshalb, weil ich meine, dass die informelle Arbeitsgemeinschaft gezeigt hat, dass wir im föderalen System mit seinen Checks and Balances nicht automatisch nur Ergebnisse erzielen müssen, die am Ende einer gewissen Kohärenz und Logik entbehren, sondern dass es möglich ist, in einer sachlichen Debatte auch zu ordnungspolitisch sinnvollen Festlegungen zu kommen.

Ich will ausdrücklich wiederholen, was gesagt worden ist: Es war richtig, dass wir das Ausbauziel von 52 Gigawatt festgeschrieben haben. Denn wir haben uns in der Energiewende dazu bekannt, dass wir die Energieversorgung in Deutschland bis zum Jahre 2020 zu 35 Prozent aus erneuerbaren Energien gestalten wollen, bis zum Jahre 2050 zu 80 bis 100 Prozent. Diese Entscheidung war im Prinzip richtig. Sie ist nach wie vor richtig. Wenn es in einem Jahr oder in zwei Jahren Ausbauzahlen gibt, die uns alle beunruhigen, ist das kein Grund, von der Richtigkeit der Entscheidung insgesamt abzugehen. Es kann dazu beitragen, dass wir nicht nur Planungssicherheit, sondern auch Ruhe in den Ausbauprozess hineinbringen, wenn die Menschen wissen, dass es keinen Anlass gibt zu Torschlusspanik oder zu überstürzten Entscheidungen.

Richtig ist aber auch, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien für die Stromkunden, deren Konten durch die EEG-Umlage belastet werden, heute und in Zukunft bezahlbar bleiben muss. Das heißt, wir müssen sehr darauf achten, dass wir das Ausbautempo nicht so gestalten, dass es zu sprunghaften Anstiegen der EEG-Umlage kommt. Das wäre zwangsläufig die Folge, wenn wir das Ausbautempo der vergangenen anderthalb Jahre beibehielten. Wir haben einen Ausbaukorridor von 2 500 bis 3 500 Megawatt pro Jahr. Er ist in den vergangenen beiden Jahren jeweils um das Doppelte übertroffen worden; auch in diesem Jahr werden wir diese Größenordnung erreichen. Deshalb gab es Anlass für die Novelle. Sie ist keine "Ausgeburt" von Menschen, die die Energiewende nicht wollen, sondern entspringt der bitteren Notwendigkeit zu verhindern, dass sich das Ausbautempo in einem Maße beschleunigt, das Probleme nicht nur für die Strompreise, sondern auch für die Netzstabilität mit sich bringt.

Die Strompreise müssen auch in Zukunft bezahlbar sein. Die Energiewende beinhaltet den Anspruch, dass ein Industrieland von der Größe der Bundesrepublik Deutschland auch in zehn, 20 und 30 Jahren ökologisch sauberen Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen bereitstellen kann. Das wird nur möglich sein, wenn sich die erneuerbaren Energien im nationalen und internationalen Konkurrenzdruck gegenüber anderen Energieformen behaupten, indem sie wettbewerbsfähig werden.

Wenn man eine neue Technologie in den Markt einführt, ist es gerechtfertigt und manchmal auch geboten, sie zu fördern, damit sie eine Chance hat. Deshalb war es richtig, dass wir den Solarstrom anfangs mit über 40 Cent pro Kilowattstunde gefördert haben. Aber jedermann weiß: Wenn man eine solche Förderung nicht kontinuierlich degressiv, nach unten, anpasst, gibt es in der Produktion der entsprechenden Wirtschaftszweige keinen Innovationsdruck; denn dann kann man auch mit der alten Technologie noch hervorragend arbeiten und Gewinne machen. Deshalb war es notwendig, eine Verstetigung der Degression zu erreichen. An diesem Punkt haben wir im Vergleich zur ursprünglichen Novelle im Übrigen nichts geändert. Denn das war Kernpunkt des Entwurfs; er war richtig und ist richtig.

Als Gegenstück zur Festschreibung des Ausbauziels auf 52 Gigawatt haben wir geregelt, dass bei Erreichen der 52 Gigawatt die Förderung ausläuft. Beim Einspeisevorrang und bei einigen anderen Regelungen wird es natürlich bleiben. Aber das Ziel wird klar benannt. Wir gehen davon aus, dass Solarstrom in Deutschland in den nächsten Jahren zu wettbewerbsfähigen Preisen produziert werden kann. Das streben wir an, das wollen wir erreichen.

Herr Christoffers, was die Konversionsflächen angeht, so habe ich Ihnen gesagt, dass sich die Bundesregierung der Aufgabe unterziehen wird zu untersuchen, ob man über die Größenordnung von 10 Megawatt hinaus, die heute schon möglich ist - sie entspricht immerhin 60 Fußballfeldern pro Anlage -, Kriterien definieren kann. Dazu wird sicherlich gehören, dass man den Ausbau der Erneuerbaren insgesamt stärker auf den Ausbau der Netze und auf den Bedarf abstimmen muss. Wir können es uns nicht erlauben, die Energiestruktur in Deutschland nebeneinanderher zu entwickeln. Die Anschlüsse müssen zusammenpassen; sie müssen aufeinander abgestimmt werden.

In diesem Zusammenhang spreche ich einen letzten Punkt an. Selbstverständlich steht der Lackmustest auf die Güte der von uns heute gefundenen Regelung insofern aus, als wir darauf achten müssen, dass wir tatsächlich zu dem Ausbaupfad von 2 500 bis 3 500 Megawatt im Jahr zurückfinden. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Ich denke, dass wir sie gemeinsam meistern können.

Mir lag in den Gesprächen sehr daran, deutlich zu machen, dass die Frage nach der konkreten Ausgestaltung der Förderung die eine Seite ist. Die andere Seite ist, ob das Industrieland Deutschland in dem sich weltweit abzeichnenden Boom der Photovoltaik eine Rolle spielen will oder nicht. Es ist doch kein Zufall, dass es auf dem Weltmarkt erheblichen Wettbewerbsdruck gibt, weil einige - darunter sehr große - Länder erkannt haben, dass es sich um einen Zukunftsmarkt handelt. Sie wollen sich gern Marktanteile für ihre Industrien sichern.

Herr Machnig und Herr Ministerpräsident Haseloff, ich füge ausdrücklich hinzu - das habe ich schon in der vergangenen Woche in einem Namensbeitrag zum Ausdruck gebracht -: Die Frage, ob in Deutschland eine wettbewerbsfähige, auf den internationalen Märkten gut aufgestellte Solarwirtschaft überlebt, ist nicht nur eine ostdeutsche Regionalfrage, sondern eine Frage von gesamtstaatlichem Interesse. Ich kann Ihnen sagen, dass die Bundesregierung die Situation nicht nur genau beobachten, sondern das ihre tun wird, der deutschen Solarindustrie bei diesem Prozess zu helfen, indem sie weltweit für faire Wettbewerbsbedingungen, für Wettbewerbspraktiken eintritt, die mit EU-Recht und WTO-Recht in Übereinstimmung stehen. Sie wird die Forschungsförderung sowie die Entwicklung und Installation von Systemlösungen unterstützen.

Ich denke, wir Politiker können einen Beitrag dazu leisten, indem wir nach außen deutlich zum Ausdruck bringen, dass die Solarwirtschaft in Deutschland in den vergangenen Jahren sehr viel geleistet hat, dass wir auf diese junge Wirtschaftsbranche stolz sind und auf ihr Wachstum setzen. Das wollen wir nicht nur durch Subventionen, sondern auch dadurch erreichen, dass wir wettbewerbsfähiger, das heißt besser als andere sind. Mit dem Kompromiss sind wir der Lösung heute einen kleinen Schritt näher gekommen. - Vielen Dank.

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