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| Luxemburg / Bonn, 07.10.1998

Umweltrat in Luxemburg beschließt Verhandlungsposition für die Klimakonferenz

Der europäische Umweltministerrat hat bis gestern Abend in Luxemburg getagt. Dabei wurde abschließend die Verhandlungsposition der Europäischen Union zur Vorbereitung der Klima-Vertragsstaatenkonferenz in Buenos Aires (02.-13. November 1998) festgelegt. Verabschiedet wurde auch das Ergebnis der zwischen der Kommission und der europäischen Automobilindustrie (ACEA) geführten Verhandlungen über die Reduktion von CO2-Emissionen aus Personenkraftfahrzeugen. Außerdem hat der Rat Schlußfolgerungen zur Mitteilung der Kommission zum Thema "Umwelt und Beschäftigung" verabschiedet und zur geplanten Lkw-Richtlinie einen Fortschrittsbericht vorgelegt.

In Orientierungsdebatten haben sich die Ministerinnen und Minister mit dem Vorschlag über ein Monitoring von Pkw-bedingten CO2-Emissionen, mit dem Vorschlag zur Information der Verbraucher über die Energieeffizienz von Pkw’s, mit dem Vorschlag für eine Altauto-Richtlinie und mit dem Vorschlag für eine neue Verordnung über die Begrenzung ozonschichtgefährdender Stoffe befaßt.

Schlußfolgerungen des Rates zu einer Gemeinschaftsstrategie im Bereich der Klimaänderungen

Mit der Verabschiedung der Schlußfolgerungen hat der Rat die EU-Verhandlungslinie zur weiteren Ausgestaltung des Kioto-Protokolls im Rahmen der 4. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Buenos Aires festlegt und Impulse für die Weiterentwicklung und Umsetzung der EU-internen Klimaschutzpolitik gegeben. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage der Festlegung einer konkreten Obergrenze, bis zu der sog. flexible Instrumente bei der Umsetzung der in Kioto festgelegten Reduktions- bzw. Begrenzungsverpflichtungen für Treibhausgasemissionen genutzt werden können. Mit flexiblen Instrumenten ist der Handel mit durch das Kioto-Protokoll zugeteilten Emissionsmengen zwischen Industriestaaten und die Anrechnung von Emissionsreduktionen, die aus im Ausland durchgeführten Projekten im Rahmen von "Joint Implementation" und "Clean Development Mechanism" resultieren, gemeint.

Deutschland ging es unterstützt von einer Reihe von Mitgliedstaaten darum, daß die Erfüllung der Verpflichtungen der Industrieländer primär durch Handeln im eigenen Land erfolgen sollte, d.h. mindestens 50 Prozent der Emissionsreduktionen sollen durch nationale Maßnahmen erbracht werden. Die Minister bestätigten nachdrücklich ihre bereits im März 1998 festgelegte Position, daß nationale Maßnahmen Hauptmittel zur Umsetzung der Verpflichtungen sein sollen. Um dies sicherzustellen, soll beim nächsten EU-Rat eine Obergrenze zur Anwendung der flexiblen Mechanismen quantitativ und qualitativ festgelegt werden.

Umweltvereinbarung mit der europäischen Automobilindustrie (ACEA)

In zähen Verhandlungen ist es der Kommission gelungen, sich mit dem Verband der europäischen Automobilhersteller (ACEA) auf den Abschluß einer Umweltvereinbarung (freiwillige Selbstverpflichtung) zu einigen. Darin ist die Reduktion der CO2-Emissionen im Mittel der in einem Jahr neu zugelassenen Personen-Kfz auf 140g CO2/km bis zum Jahr 2008 festgeschrieben. Diese Zusage entspricht einer Reduktion von 25 Prozent gegenüber dem heutigen Mittelwert (186g CO2/km). ACEA hat aber zugesagt, bis zum Jahr 2003 eine Überprüfung im Hinblick auf eine Umsetzung des 120g/km-Zielwertes bis zum Jahr 2012 vorzunehmen. Der Rat fordert allerdings die Kommission auf, im Rahmen der für 2003 vorgesehenen Überprüfung die Möglichkeit einer Erreichung des Zielwertes schon bis 2010 zu bewerten.

Strategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von Pkw

In der öffentlichen Orientierungsdebatte wurde über zwei Kommissionsvorschläge zur Reduktion der CO2-Emissionen von Pkw’s gesprochen. Es handelte sich zum einen um die Einrichtung eines EU-weiten, staatlichen Überwachungssystems für die CO2-Emissionen neuer Pkw’s, zum anderen um ein System der Verbraucherinformation über den Kraftstoffverbrauch neuer Pkw’s. So schlägt die Kommission vor, daß die Kfz-Zulassungsbehörden die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller neu zugelassenen Pkw's in der EU erfassen. Dieser auch zur Überwachung der Vereinbarung mit ACEA wichtige Vorschlag wird von Deutschland unterstützt.

Der zweite Vorschlag zur Information der Verbraucher will erreichen, daß die Käufer bei Auswahl und Erwerb eines neuen PKW umfassend über dessen Kraftstoffverbrauch und dessen CO2-Emissionen informiert werden, damit die Autokäufer diese Faktoren in ihre Kaufentscheidung mit einbeziehen können. Auch diese Initiative wird im Grundsatz von Deutschland begrüßt, im Detail wären aber einige Änderungen sinnvoll, um die Handhabbarkeit und die Aussagefähigkeit der Informationen für den Verbraucher zu verbessern. Beide Vorschläge flankieren die Vereinbarung mit ACEA.

Richtlinienvorschlag zu neuen Abgasgrenzwerten für Lkw’s

Die Präsidentschaft hat einen Fortschrittsbericht über die bisherigen Verhandlungen zu den neuen Abgasgrenzwerten für LKW vorlegt. Der Richtlinienvorschlag ist Teil des Auto-Öl-Programms, in dessen Rahmen bereits Maßnahmen zur Begrenzung der Abgase von Pkw’s und zur Reduktion von Schadstoffen in Kraftstoffen verabschiedet wurden. Mit der LKW-Richtlinie soll nun eine wichtige Regelungslücke geschlossen werden. Deutschland ist daran interessiert, die im Richtlinienvorschlag angegebenen Grenzwerte (Euro III) für gasbetriebene Lkw’s zu verschärfen: Der Kommissionsvorschlag sieht für sie dieselben Grenzwerte wie für Dieselfahrzeuge vor, obwohl Gasfahrzeuge heute bereits deutlich bessere Abgaswerte erreichen können. Deutschland will außerdem die neue Technologie der "besonders schadstoffarmen Fahrzeuge" (Extra Low Emission Vehicles) in die Richtlinie mit einbeziehen. Dabei handelt es sich um eine neue Generation von Dieselmotoren, die ähnlich niedrigere Abgaswerte (Stickoxide und Partikel) erreichen wie die Gasfahrzeuge. Bisher werden diese Motoren wegen ihres hohen Preises in der Praxis aber noch nicht eingesetzt. Werden sie aber in der neuen Lkw-Richtlinie definiert und entsprechende Regelungen für sie getroffen, so können die Mitgliedstaaten den Einsatz dieser Motoren steuerlich begünstigen. Schließlich will Deutschland die Festlegung eines klaren Zielrahmens für eine weitere Grenzwertverschärfung ab dem Jahre 2005, um der Industrie möglichst konkrete Entwicklungsziele vorzugeben.

Schlußfolgerung zu Umwelt und Beschäftigung

Mit seinen Schlußfolgerungen, mit denen der Rat auf eine Mitteilung der Kommission reagiert, betont der Rat die möglichen Synergieeffekte von Umweltschutz und Beschäftigung. Der Rat befürwortet, daß in den nationalen Beschäftigungspolitiken verstärkt Umweltaspekte zu berücksichtigen sind. So können z.B. der Umweltschutz im Bereich der Aus- und Weiterbildung stärker berücksichtigt, sowie Beschäftigungsmöglichkeiten in Umwelt- und Naturschutz, bei der Energieeinsparung und im Bereich der Umwelttechnik mobilisiert werden.

Vorschlag für eine Altauto-Richtlinie

Zum Vorschlag einer Altauto-Richtlinie hat der Rat eine Orientierungsdebatte geführt. Der Richtlinienvorschlag entspricht in weiten Teilen der Konzeption der Bundesregierung zur ökologischen Neuordnung der Altautoentsorgung, die durch die Freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft vom 21. Februar 1996 und die Altauto-Verordnung vom 04. Juli 1997 umgesetzt wurde. Allerdings sieht der Vorschlag nicht vor, daß die Richtlinie in den Mitgliedstaaten ganz oder teilweise durch freiwillige Vereinbarungen umgesetzt werden kann. Auch sollen nach dem Richtlinienvorschlag die Fahrzeughersteller ab dem Jahr 2003 die gesamten Kosten der Entsorgung tragen, während die deutsche Konzeption dies nur für nach dem 01. April 1998 zugelassene Fahrzeuge vorsieht, die nicht älter als 12 Jahre sind. Ansonsten gilt in Deutschland eine freie Preisbildung zwischen Letztbesitzer und Altautoverwertungsbetrieb.

Vorschlag für eine neue Verordnung zum Schutz der Ozonschicht

In einer Orientierungsdebatte erfolgte ein erster Meinungsaustausch über eine neue Verordnung zum Schutz der Ozonschicht. Die neue Verordnung soll die Verordnung (EG) Nr. 3039/94 ersetzen, die die Einstellung der Verwendung von FCKW zum Inhalt hatte. Da - wie die jüngsten Nachrichten über das Ausmaß des Ozonlochs unterstreichen - eine weitere Rückführung der Verwendung ozonschichtgefährdender Stoffe in den nächsten Jahren zwingend erforderlich ist, sollen jetzt strengere Kontrollen der Verwendung von teilhalogenierten FCKW (H-FCKW) und Methylbromid eingeführt werden. Für diese Stoffe stehen Ersatzstoffe zur Verfügung. In mancher Hinsicht gehen dabei die in dem Verordnungsentwurf der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen über die von den industrialisierten Ländern im Rahmen des Montrealer Protokolls eingegangenen Verpflichtungen hinaus.

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