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262/02 | Berlin, 18.10.2002

Staatssekretär Rainer Baake: Endlagerstandort wird in einem transparenten Verfahren gesucht

Die Bundesregierung wird die Suche nach einem geeigneten Standort für ein Atom-Endlager mit einem Höchstmass an Transparenz und unter angemessener Beteiligung der Öffentlichkeitbetreiben. "Um für die Auswahl eines Standortes eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen, führen wir den Dialog mit allen Beteiligten", erklärte der Staatssekretär imBundesumweltministerium, Rainer Baake, zur Eröffnung eines Workshops "Wege zur Endlagerung" in Berlin.

Die Bundesregierung strebt für die Endlagerung aller Arten radioaktiven Abfalls ein Endlager in tiefen geologischen Formationen an. Dieses Endlager soll um das Jahr 2030 betriebsbereit sein. Staatssekretär Baake wies darauf hin, dass Rot-Grün die Entsorgungspolitik auf eine neue Grundlage gestellt habe, da alle Entsorgungskonzepte früherer Bundesregierungen gescheitertseien.

Anfang 1999 hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AKEnd) eingerichtet. Dieses interdisziplinär und pluralistisch besetzteWissenschaftler-Gremium hat die Aufgabe, geo- und sozialwissenschaftliche Kriterien für die Suche nach einem Endlager zu entwickeln. Der Arbeitskreis präsentiert heute und morgen auf einemWorkshop in Berlin seine bisherigen Arbeitsergebnisse. Es ist die dritte Veranstaltung dieser Art, auf der der AKEnd seine Ergebnisse zur Diskussion stellt.

Der AKEnd soll Ende dieses Jahres seine Arbeit abschließen und dem Bundesumweltminister Empfehlungen vorlegen. Staatssekretär Baake: "Die Auswahl eines Endlagerstandortes muss in einemnachvollziehbaren Verfahren erfolgen. Der Arbeitskreis schafft hierfür eine wichtige Grundlage. Im nächsten Jahr werden wir eine breite öffentliche Diskussion über seineEmpfehlungen führen, bevor das Auswahlverfahren verbindlich gemacht und danach eingeleitet wird."

Die Koalitionsparteien haben vereinbart, dass die Bundesregierung nach Abschluss der Arbeiten des AKEnd dem Bundestag einen Beschlussvorschlag zu den Auswahlkriterien und dem Auswahlverfahrenfür den Standort eines Endlagers unterbreiten wird. Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, einschließlich der Standortentscheidung für ein Endlager, werden gesetzlich geregelt,heißt es in der Koalitionsvereinbarung.

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