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| Berlin, 15.09.2000

Neues Wasserrecht für Europa verabschiedet

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Verabschiedung der neuen EU-Wasserrahmenrichtlinie als einen großen Erfolg für den europäischen Gewässerschutz bezeichnet. "Damit geht die europäische Wasserpolitik einen großen Schritt nach vorn. Für die Nutzung der Oberflächengewässer und des Grundwassers gibt es nunmehr einen einheitlichen Rahmen. Wie an Rhein, Elbe, Oder und Donau seit Jahren gute Praxis sind alle europäischen Flüsse grenzüberschreitend von der Quelle bis zur Mündung vor Verschmutzung zu schützen. Die Kleinstaaterei hat ein Ende. Positiv auch, dass die Gewässerökologie einen höheren Stellenwert bekommt," sagte er.

Die Einigung auf das neue EU-Wasserrecht kam am gestrigen Donnerstagabend zustande. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben dem im Juni dieses Jahres erzielten Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen EU-Rat und Europäischem Parlament zugestimmt. Das Europäische Parlament hatte dies bereits am 7. September mit breiter Mehrheit gebilligt. Damit kann die EU-Wasserrahmenrichtlinie noch im Herbst dieses Jahres in Kraft treten.

Das Vermittlungsverfahren hatte zu weiteren Verbesserungen der Richtlinie geführt. Auf Vorschlag des Parlaments sind beispielsweise die anspruchsvollen Ziele der Meeresschutzabkommen zur Fernhaltung von besonders gefährlichen Stoffen aus Nord- und Ostsee zusätzlich in die Richtlinie aufgenommen worden. Die EU-Kommission wird Vorschläge unterbreiten, wie dies binnen 20 Jahren umgesetzt werden kann. In den nächsten 15 Jahren sollen Flüsse, Seen und küstennahe Gewässer eine gute Qualität erreichen. Auch der Grundwasserschutz wird verbessert. Schon vor Erreichen der entsprechenden Grenzwerte sollen Maßnahmen zur Sicherung der Grundwasserqualität ergriffen werden. Darüber hinaus sind die Wasserpreise transparenter zu gestalten. Bis 2004 müssen die Mitgliedsstaaten über ihre Wasserpreise getrennt nach den Sektoren Industrie, Landwirtschaft und private Haushalte berichten. Ziel ist es, dass zumindest die betriebswirtschaftlichen Kosten - wie in Deutschland üblich - von den Verbrauchern getragen werden, um einen effizienten Umgang mit dieser Ressource sicherzustellen.

Bundesumweltminister Trittin appellierte an die Länder, die schon während der Verhandlungen in Brüssel bewährte Zusammenarbeit nun auch bei der Umsetzung der Richtlinie fortzusetzen, um die hohen Standards im Gewässerschutz umzusetzen, die Bürger dabei nicht übermäßig zu belasten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft sicherzustellen.

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