Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel vorgelegte Neufassung der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm" nach Beteiligung des Bundesrats abschließend beschlossen. Die Novelle kann nun am 1. November 1998 in Kraft treten.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Mit der grundlegenden Modernisierung des zentralen staatlichen Regelwerks zur Lärmbeurteilung konnte eine jahrelange, schwierige Fachdebatte nunmehr zu ihrem erfolgreichen Abschluß gebracht werden. Dieser Erfolg fügt sich ein in eine Bilanz der Lärmbekämpfungspolitik der Bundesregierung, die sich sehen lassen kann. In allen Bereichen der Lärmbekämpfung konnten in dieser Legislaturperiode substantielle Fortschritte erreicht werden.
Die TA Lärm konkretisiert grundlegend die Anforderungen des Immissionsschutzrechts zum Gewerbelärm. Ihr Anwendungsbereich erfaßt mit nur wenigen Ausnahmen praktisch jede Form gewerblicher und industrieller Tätigkeit, von der Geräusche ausgehen. Die in ihr festgelegten Immissionsrichtwerte und Beurteilungsverfahren werden darüber hinaus auch auf die Lärmbewertung in anderen Bereichen, bis hin zur Beurteilung lärmbezogener Nachbarschaftsprobleme haben. Die Novelle ist daher für die Praxis der Lärmbekämpfung in Deutschland von zentraler Bedeutung.
Die neue TA Lärm orientiert sich inhaltlich am neuesten Stand der Rechts- und Verwaltungspraxis, wie er sich unter der Anwendung der Vorgängervorschrift aus dem Jahre 1968 und zahlreicher ergänzend herangezogener Regelwerke entwickelt hat. Die wichtigsten Fortentwicklungen gegenüber der bisherigen TA Lärm sind dabei
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Für den Lärmschutz waren die letzten Jahre in allen Bereichen der Lärmbekämpfung sehr erfolgreich. Als deutliche Verbesserung im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrslärms möchte ich den Erlaß der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV), die deutliche Verschärfung der Geräuschgrenzwerte für neue Pkw, Lkw und Busse und die erfolgreiche Verabschiedung der neuen Motorradrichtlinie auf EU-Ebene nennen.
Auch im Bereich der Fluglärmbekämpfung konnten mit der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung unter anderem die verbesserte Mindestflughöhenregelung bei Sichtflug und die stufenweise Ausmusterung lauter Verkehrsflugzeuge, die den derzeit strengsten Lärmschutzanforderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation nicht entsprechen, erreicht werden. Ferner stehen hier auf der Habenseite das im vergangenen Jahr verabschiedete Konzept Luftverkehr und Umwelt, das sich intensiv auch dem Lärmaspekt widmet sowie die erstmalige Festlegung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmgesetz für sieben Verkehrsflughäfen und zwei militärischen Flugplätzen.
Im Bereich des Gewerbelärms und der Maschinen und Geräte sind - neben der Novellierung der TA Lärm - etwa die Dritte Verordnung zur Änderung der Baumaschinenlärm-Verordnung (15. BImSchV) vom März 1996 sowie der Erlaß der Wassermotorräder-Verordnung zu nennen.
Die Lärmbekämpfung wird auch in der nächsten Legislaturperiode einen Schwerpunkt in der Umweltpolitik der Bundesregierung bilden. Dies haben nicht zuletzt die Erörterungen des von mir in dieser Legislaturperiode eingeleiteten Diskussionsprozesses "Schritte zu einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung" gezeigt, in der insbesondere auch der gesundheitliche Aspekt dauerhafter Lärmbelastung eine erhebliche Rolle gespielt hat. In dem von mir im Frühjahr vorgelegten Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms sind daher auch umfangreiche weitere Maßnahmenvorschläge zur Lärmbekämpfung enthalten."