"Aufgabe der Umweltpolitik ist es, aus ökologischer Sicht Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine nachhaltige, zukunftsgerechte Entwicklung in Deutschland ermöglichen. Dazu müssen in den einzelnen Bereichen Zielvorgaben ausgearbeitet und Instrumente zur Erreichung der Ziele diskutiert werden. Das Bundesumweltministerium hat mit dem Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms aufgezeigt, welche Prioritäten und Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zu setzen sind. Das Umweltbundesamt hat durch seine wissenschaftliche Tätigkeit notwendige Entscheidungshilfen bei der Erarbeitung von Zielvorgaben und Instrumenten geliefert. Dies spiegelt auch der Jahresbericht 1997 wider." Dies erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel heute in Bonn auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Umweltbundesamtes, Professor Dr. Andreas Troge, anläßlich der Vorstellung des Jahresberichtes 1997 des Umweltbundesamtes.
Der Jahresbericht 1997 dokumentiert die Aktivitäten des Umweltbundesamtes in allen Bereichen des Umweltschutzes. Er wurde in Teilen auf den Stand Juni 1998 aktualisiert. Ausführliche Aussagen enthält der Bericht zu den prioritären Handlungsfeldern des Schwerpunktprogramms des Bundesumweltministeriums: Schutz der Erdatmosphäre, Schutz des Naturhaushalts, Schonung der Ressourcen, Schutz der menschlichen Gesundheit, umweltschonende Mobilität.
Schutz der Erdatmosphäre
Der Ausstoß des Klimagases CO2 ist im Zeitraum 1990/97 um 12,4 Prozent zurückgegangen (S. 181 ff.). Ende 1997 wurde das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, das mittlerweile rund 150 Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen umfaßt, durch Beschluß des Bundeskabinetts über den 4. Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe CO2-Reduktion ergänzt, um bis 2005 eine Minderung um 25 Prozent zu erreichen. Zu den in dieser Legislaturperiode verabschiedeten nationalen Klimaschutzmaßnahmen zählen etwa die Verankerung des Umweltschutzes im neuen Energiewirtschaftsgesetz, ein erweiterter Anwendungsbereich für das Stromeinspeisungsgesetz, die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung, die Ausweitung der Kreditprogramme für die energetische Sanierung von Wohnraum und die Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge. Im November 1997 wurde der erste Monitoring-Bericht vorgelegt. Obwohl die von der Wirtschaft zugesicherten besonderen Anstrengungen noch nicht bei allen Branchen erkennbar sind, zeigt der Bericht, daß die durch die Industrie erreichte Minderung des spezifischen Energieverbrauchs zum Teil höher ist, als dies in der Prognose von Prognose 1995 unter Einbeziehung einer Wärmenutzungsverordnung eingeschätzt wurde. Dies deutet auf weiterreichende Möglichkeiten von Selbstverpflichtungen hin (S. 192 f.).
Die Gestaltung der Klimaschutzstrategie ist ein schrittweiser Prozeß. Zu seiner Unterstützung hat das Umweltbundesamt zahlreiche Untersuchungen und 1995 die "Politikszenarien für den Klimaschutz" in Auftrag gegeben. Diese Szenarien waren eine wesentliche Grundlage für den 4. Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe (S. 185 f.)
Professor Dr. Andreas Troge: "Das Forschungsvorhaben "Politikszenarien für den Klimaschutz" kommt zu dem Ergebnis, daß das CO2-Minderungsziel der Bundesregierung erreichbar ist und Innovations- und Modernisierungschancen eröffnet. Die Schlüssel zur Erreichung des Klimaziels sind eine effizientere Umwandlung und Anwendung von Energie sowie der stärkere Einsatz erneuerbarer Energien. Das bringt eine dreifache Dividende: mehr Klimaschutz, weniger Kosten und zusätzliche Arbeitsplätze."
Als Beispiel nannte Troge die energetische Sanierung von Gebäuden. Ein Drittel des deutschen Endenergiebedarfs wird zum Heizen benutzt. Durch Wärmedämmung und den Einbau moderner Heizungsanlagen kann erheblich Energie gespart werden. Das wirkt sich positiv auf die Heizkosten aus. Zugleich werden durch die nötigen Sanierungsarbeiten in der Bauwirtschaft Tausende neuer Arbeitsplätze geschaffen (s. 194 f.).
Professor Dr. Andreas Troge: "Der Flaschenhals zu einer nachhaltigen Energienutzung ist der Umgang mit Strom. Es wird immer noch zu sorglos mit Strom umgegangen. So machen allein Leerlaufverluste von Elektrogeräten - Stichwort: Stand-by-Schaltungen - rund 11 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschlands Haushalten aus. Bis 2020 soll der Stromverbrauch im Trendfall, so schätzt PROGNOS, in Deutschland im Vergleich zu 1992 um rund ein Viertel ansteigen. Dieser Trend muß gestoppt werden. Dies ist möglich, wenn die Verbraucher bewußter mit Elektrizität umgehen und wenn effizientere Geräte verwendet werden."
Nach Auffassung des Umweltbundesamtes sollte Strom nicht für Zwecke eingesetzt werden, für die es bessere Alternativen gibt. So ist das Heizen mit Strom Energievergeudung und mit besonders hohen CO2-Emissionen verbunden. Ausbaufähig ist auch die Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energien wie Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft. Der Einsatz erneuerbarer Energien ist unverzichtbar für den Klimaschutz und wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Energienutzung. 1996 leisteten die erneuerbaren Energien einen Beitrag von 4,5 Prozent an der gesamten Stromerzeugung für das öffentliche Netz. Hinzu kommen noch Eigenversorger. Ziel des Bundesumweltministeriums ist es, diesen Anteil bis 2010 zu verdoppeln.
Die größten Zuwächse bei den erneuerbaren Energien hat zur Zeit die Windenergie. Sie trägt derzeit in Deutschland mit rund einem Prozent zur Stromerzeugung bei, in Schleswig-Holstein sind es rund 11 Prozent. Deutschland ist mit über 5.000 Windanlagen und einer Leistung von 2.500 Megawatt inzwischen Weltspitze vor den bislang führenden USA. Der deutsche "Windkraft-Boom" hat auch auf dem Arbeitsmarkt seinen Niederschlag gefunden: in der Planung, Produktion und Wartung von Windanlagen sind rund 10.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Hingegen ist das Potential der Wasserkraft mit einem Anteil von 4,2 Prozent an der Stromerzeugung (1996) in Deutschland weitgehend ausgeschöpft. Künftige Zuwächse werden vor allem durch die Reaktivierung und Modernisierung bestehender Anlagen erzielt werden können. Dabei muß der Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen im Einzelfall gegen mögliche Nachteile für den Natur- und Gewässerschutz abgewogen werden (S. 187 ff.).
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Neue Aktualität gewinnt die Nutzung von Biomasse und Sonnenenergie zur direkten Wärmeerzeugung. Mit solarthermischen Anlagen steht eine ausgereifte Technik zur Verfügung, deren Einsatz bei einem angenommenen 25prozentigen Wachstum bis zum Jahr 2010 rund 7 Millionen Tonnen CO2einsparen kann. Ebenso wäre zu begrüßen, wenn mehr Restholz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zur Energieerzeugung genutzt würde. Dies wäre ein spürbarer Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen und gleichzeitig eine wichtige Einnahmequelle für die Forstwirtschaft. Die Anlagen müssen allerdings die anspruchsvollen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte für den Ausstoß von Luftschadstoffen erfüllen. Neben dem Restholz aus den Wäldern fallen jährlich auch rund 19 Millionen Tonnen Altholz und industrielles Restholz an. Sie sind häufig mit Holzschutzmitteln belastet und werden deshalb oft noch auf Deponien gelagert. Dieses Abfallholz könnte zukünftig besser genutzt werden, wenn es mehr moderne Anlagen zur energetischen Verwertung gäbe."
Der Anteil des aus Sonnenlicht - photovoltaisch - erzeugten Stroms hat sich von 1990-1996 verzehnfacht. Dennoch spielt die Photovoltaik zur Zeit mit einem Anteil von deutlich unter einem Prozent bei der Stromerzeugung noch eine untergeordnete Rolle. Sie ist aber als längerfristige Option kaum zu unterschätzen. Die gleiche Bedeutung wie die Stromerzeugung hat die Nutzung erneuerbarer Energien zur direkten Wärmeerzeugung. Biomasse, Biogas und solarthermische Anlagen sind hier besonders im Kommen.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Seit 1990 stieg die Zahl der in Deutschland installierten Photovoltaik-Anlagen von 138 auf 11.260. In Gelsenkirchen entsteht derzeit die weltgrößte Produktionsanlage für Solarzellen. Es zeichnet sich heute ab, daß Deutschland beim Anbruch des Solarzeitalters keineswegs, wie noch vor wenigen Jahren befürchtet, hinter Japan und den USA zurückliegt, sondern mit an der Spitze der Bewegung steht. Das große Ziel des Schwerpunktprogrammes lautet, bis Mitte des nächsten Jahrhunderts den Anteil erneuerbarer Energien auf 50 Prozent zu steigern."
Täglich werden in Deutschland rund 120 Hektar unbebauten Bodens in Anspruch genommen. So siedeln sich auf der "grünen Wiese" außerhalb der Städte vermehrt Industriebetriebe, Einkaufs- und Freizeitzentren an. Auf der anderen Seite gibt es in den Innenstädten mehrere zehntausend Hektar ungenutzter Freifläche, die zum Beispiel wegen Bodenbelastungen brachliegen. Das Ansiedeln von Geschäften und Betrieben auf der "grünen Wiese" erzeugt neuen Einkaufs- und Berufsverkehr und wertvolle, bislang unbebaute Fläche geht durch Neuansiedlungen sowie zusätzliche Verkehrswege verloren.
Um dieser Aufwärtsspirale zwischen Siedlung und Verkehr entgegenzuwirken, hat das Umweltbundesamt eine Studie zu den Wechselwirkungen zwischen Siedlungsentwicklung und Verkehr in Auftrag gegeben, die auf der Grundlage einer Analyse von Fallbeispielen Elemente und Potentiale einer verkehrssparenden Siedlungspolitik aufgezeigt. Unter anderem empfiehlt die Studie ein städtebauliches Dichtemaß von 60 Wohnungen pro Hektar Bruttobauland. Dies ermöglicht unterschiedliche Wohnformen mit einem hohen Anteil von Eigenheimen in flächensparender Bauweise mit Garten (S.53).
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ökologisch und ökonomisch sinnvoller als der Verbrauch freier Flächen ist die Sanierung und erneute Nutzung von Brachflächen in den Ortschaften. Schätzungsweise 70.000 Hektar an innerstädtischen Industriebrachen könnten wieder genutzt werden (S. 147). Dauerhaft muß auch der Zerschneidung von verkehrsarmen Lebensräumen mit über 100 km2Fläche Einhalt geboten werden. Dies ist durch eine stärkere Berücksichtigung der Belange einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung in der Verkehrswegeplanung möglich. Ich habe das Umweltbundesamt gebeten, dafür Kriterien zu entwickeln."
Wirtschaftliche Entwicklung muß künftig noch stärker vom Ressourcenverbrauch entkoppelt werden. So soll die Energieproduktivität (Bruttoinlandsprodukt bezogen auf den Primärenergieverbrauch) bis 2020 verdoppelt, die Rohstoffproduktivität (Bruttoinlandsprodukt bezogen auf den Rohstoffverbrauch) auf das Zweieinhalbfache gesteigert werden.
Forschungsschwerpunkte des Umweltbundesamtes sind deshalb der produktintegrierte Umweltschutz und das Stoffstrommanagement. Bei der Entwicklung umweltgerechter Produkte ist in erster Linie eine ressourcenschonende Produktgestaltung erforderlich, die sowohl einen umweltfreundlichen Ge- und Verbrauch ermöglicht als auch möglichst wenig Restabfall erzeugt. Die Verwertung von Abfällen in den verschiedenen Bereichen (z. B. Bauabfälle, Elektronikgeräte, Batterien, Möbel und Textilien) soll weiter vorangetrieben werden (S. 235 und 242). "Unser Ziel ist es, im Jahre 2010 40 Prozent aller Abfälle zu verwerten. Die aus Siedlungsabfällen stammenden Deponierungsmengen sollen bis 2005 auf 10 Prozent vermindert werden. In dieser Legislaturperiode haben wir in diesen Bereichen der Abfallpolitik große Fortschritte erzielt. Erwähnen möchte ich nur die Novelle der Verpackungsverordnung, die Verabschiedung der Batterieverordnung und Altautoverordnung oder die Annahme der sogenannten IT-Altgeräteverordnung. Darüber hinaus haben wir eine Reihe von Selbstverpflichtungen der Wirtschaft initiiert, wie z. B. im Bereich Bauabfälle und Verwertung von Druck- und Papierwaren. Diesen Weg müssen wir fortsetzen," erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die umweltpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahrzehnte haben zu einem hohen Schutzniveau für die menschliche Gesundheit geführt, das weit über die Gefahrenabwehr hinausgeht und sich strikt am Vorsorgeprinzip orientiert. Das Vorsorgeprinzip setzt voraus, daß die Umweltpolitik neue Erkenntnisse genau analysiert und gegebenenfalls hierauf reagiert. So wollen wir z. B. die Emissionen von kanzerogenen Stoffen und Ultrafeinstäuben weiter senken."
Wegen der Notwendigkeit, die Feinstaubbelastung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren, hat eine internationale Expertengruppe unter Beteiligung von Mitarbeitern des Umweltbundesamtes die fachlichen Grundlagen für eine EG-Luftqualitätsricht-linie erarbeitet, die Grenzwerte für den Feinstaub kleiner/gleich 10 µm Partikeldurchmesser (PM25) sowie sogenannte "Aktionsschwellenwerte" für den Feinstaub kleiner/gleich 2,5 µm Partikeldurchmesser (PM25) vorsieht. Vorgeschlagen werden Grenzwerte für das Jahresmittel und das Mittel über 24 Stunden. Für den Dieselruß sind in der 23. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-gesetz Prüfwerte für das Jahresmittel niedergelegt (S. 155).
Die Entwicklung einer Resistenz gegen Antibiotika ist eine natürliche Eigenschaft von Bakterien, hat aber infolge des vermehrten Einsatzes von Antibiotika in Medizin und Tierhaltung in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Folge ist, daß immer mehr Krankheitskeime nicht mehr mit Antibiotika bekämpft werden können. Die Übertragung antibiotikaresistenter Keime über die Umwelt wurde in der Vergangenheit kaum beachtet, so z. B. über das Abwasser aus Kläranlagen in Badegewässer, wo diese Keime von Menschen aufgenommen werden können (S. 100 f.).
Professor Dr. Andreas Troge: "Im Ablauf von Kläranlagen wurden in Untersuchungen des Umweltbundesamtes Bakterien gefunden, die teilweise nicht nur gegen ein, sondern sogar gegen bis zu acht Antibiotika resistent waren. Mit der herkömmlichen mechanisch-biologischen Abwasserbehandlung kann dieses Problem nicht gelöst werden. Möglich wird dies mit einer neuen Technik, der sogenannten Mikrofiltration. An extrem feinen Membranfiltern werden praktisch alle Krankheitskeime zurückgehalten. Die Mikrofiltration könnte, wenn sie technologisch vorangetrieben wird und der vermehrte Einsatz unter Wettbewerbsbedingungen zu einer Verbilligung und Verbesserung der Membranen führt, eine neue Dimension in der Abwassertechnik bedeuten mit entsprechenden Auswirkungen auf den Export deutscher Technologie. Momentan wird hieran noch geforscht."
Erst vor wenigen Wochen wurde in der Europäischen Union der Weg für die anspruchsvollen Abgasgrenzwerte EURO 3 (ab 2000) und 4 (ab 2005) für Pkw geebnet. Bereits die Fahrzeuge, die der ab dem Jahr 2000 verbindlichen Norm Euro 3 entsprechen, verursachen nur noch rund ein Dreißigstel der Emissionen eines Pkws vom Anfang der 80er Jahre. Die neuen Werte werden in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts zu einem weiteren drastischen Rückgang sowohl der Ozonvorläufersubstanzen sowie von Stickstoffoxidemissionen führen, die an den neuartigen Waldschäden beteiligt sind (S. 209 f.) .
Während die Schadstoffminderung bei den Pkw weit vorangeschritten ist, bleibt bei Lkw und Bussen noch viel zu tun. Das ist um so dringlicher, als der Güterverkehr auf der Straße bis 2010 um rund 30 Prozent zunehmen dürfte. Eine größere Schadstoffminderung ist insbesondere bei den Stickoxiden (NOX) wichtig, die größtenteils aus dem Straßenverkehr und hier wiederum rund zur Hälfte aus den Auspuffrohren von Lkw und Bussen stammen. Mit der sogenannten SCR-Technik (selektive katalytische Reduktion) steht ein bei ortsfesten Motoren erprobter Katalysator zur Minderung der Stickoxid-Emissionen zur Verfügung. Unter Einsatz unterschiedlicher Reduktionsmittel, wie beispielsweise Harnstoff, können die Stickoxide um bis zu 90 Prozent reduziert werden (S. 215). Darüber hinaus steht mit den Erdgasfahrzeugen, deren Einsatz vom Bundesumweltministerium besonders gefördert wird, eine besonders saubere und lärmarme Technologie für Nutzfahrzeuge zur Verfügung, die mehr genutzt werden sollte (S. 217).
Auf europäischer Ebene bleibt die Abgasgesetzgebung für schwere Nutzfahrzeuge derzeit hinter den Notwendigkeiten und Möglichkeiten zurück. Die Lkw in Deutschland emittieren heute im Jahr mehr Stickoxide als der gesamte Pkw-Verkehr. Bei den Partikelemissionen liegt der Beitrag der Nutzfahrzeuge sogar doppelt so hoch wie der aller Pkw. Die EU-Kommission hat im April 1998 einen Vorschlag zur Verschärfung der Abgasgrenzwerte für Lkw und Busse vorgelegt. Voraussichtlich wird der EU-Umweltministerrat noch im Dezember dieses Jahres darüber befinden. Deutschland wird sich in diesem Rahmen für eine ehrgeizige Regelung einsetzen (S. 210).
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Verkehr resultiert aus dem Mobilitätsbedürfnis des Menschen ebenso wie aus dem Wirtschaftsprozeß. Er leistet einen wichtigen Beitrag zu dem hohen Lebensstandard in Deutschland. Die mit dem Verkehr aber auch verbundenen Umweltauswirkungen müssen weiter verringert werden. Verkehrsentwicklung muß von der wirtschaftlichen Entwicklung entkoppelt werden. Weiter reduziert werden sollen die Schadstoffemissionen des Verkehrs, so zum Beispiel die Emissionen von Benzol und Rußpartikeln bis 2010 um 75 Prozent, die von Ozonvorläufersubstanzen um 70 - 80 Prozent. Wir setzen auf verbrauchsarme Fahrzeuge, um die CO2-Emissionen bis 2005 um 5 Prozent zu reduzieren."
Der Jahresbericht des Umweltbundesamtes ist entweder in Papierform oder in Kürze auch als CD-ROM kostenlos erhältlich beim
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