Auf der V. Alpenkonferenz in Bled/Slowenien, an der die Umweltminister der acht Alpenstaaten und der Vertreter der Europäischen Gemeinschaft teilgenommen haben, hat Staatssekretär Jauck vom Bundesumweltministerium heute für die Bundesrepublik Deutschland zwei weitere Protokolle zur Umsetzung der Alpenkonvention in den Bereichen Bodenschutz und Energie zusammen mit dem bereits früher angenommenen Protokoll Tourismus gezeichnet.
Die Alpenkonvention ist am 6. März 1995 in Kraft getreten. In der Konvention haben die Alpenlän-der festgelegt, den Schutz und die Erhaltung der Alpen als einer der größten zusammenhängen-den Naturräume Europas auf eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage zu stellen. Die politische Umsetzung der Konvention erfolgt über die sogenannten "Durchführungsprotokolle" zu den einzel-nen Politikbereichen. Diese werden wie Einzelverträge gezeichnet und ratifiziert und erlangen da-mit völkerrechtliche Geltung. Bisher wurden sieben Protokolle in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Bergwald so-wie Tourismus verabschiedet.
Staatssekretär Erhard Jauck: "Deutschland befürwortet eine zügige Umsetzung der verein-barten Maßnahmen. Ich finde es sinnvoll nun Arbeitsgruppen mit der Koordinierung der internationalen Zusammenarbeit zu beauftragen. In den Arbeitsgruppen Naturschutz und Landschaftspflege sowie Bodenschutz ist Deutschland bereit, die Federführung zu über-nehmen. Ich freue mich sehr, daß die anderen Delegationen dieser Zielsetzung zugestimmt haben."
Bodenschutzprotokoll
Das jetzt verabschiedete Protokoll zum Bodenschutz wurde von einer internationalen Arbeitsgrup-pe unter Federführung Deutschlands erarbeitet. Es hat das Ziel, die natürlichen und kulturellen Funktionen des Bodens zu erhalten sowie die nachhaltige Nutzungsfähigkeit und die Vielfalt der Böden im Alpenraum zu sichern. Insbesondere soll für einen sparsamen und schonenden Um-gang mit Grund und Boden Sorge getragen werden, zum Beispiel durch Begrenzung des Sied-lungswachstums. Im Protokoll wird der Schutzwirkung der Bergwälder vor Lawinen und Erosion Vorrang eingeräumt. Die durch intensive touristische Aktivitäten entstandenen Schäden sind künf-tig so weit wie möglich zu beseitigen. In schwierigen Verhandlungen konnte erreicht werden, daß Genehmigungen für den Bau und die Planierung von Skipisten begrenzt werden und chemische sowie andere Zusätze für die Pistenpräparierung nur zugelassen werden dürfen, wenn sie nach-weislich der Umwelt keinen Schaden zufügen.
Energieprotokoll
Mit dem Energieprotokoll werden Verpflichtungen und Maßnahmen für den Alpenraum von der Energieerzeugung bis hin zum rationellen Energieverbrauch vereinbart. Dabei werden insbeson-dere dem sparsamen Einsatz von Energie und dem Ausbau der Nutzung lokal verfügbarer erneu-erbarer Energien ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Energieprotokolls werden nicht nur die Umwelt- und Lebensbedingungen im Alpenraum nachhaltig gesichert, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen geleistet.
Tourismusprotokoll
Das nun gezeichnete Protokoll zu Tourismus verpflichtet die Vertragsparteien zu einer nachhalti-gen und ökologisch verträglichen Tourismusentwicklung. Es hat als erstes Beispiel für ein interna-tionales Rechtsinstrument zum Komplex "Umwelt und Tourismus" Modellcharakter. Das Protokoll enthält u.a. Bestimmungen zur Ausweisung von Ruhezonen, in denen auf touristische Erschlie-ßung verzichtet wird, zum landschaftsschonenden Bau und Betrieb von Skipisten, zur Einschrän-kung der künstlichen Beschneidung sowie zur umweltverträglichen Lenkung der Sportausübung . Auch das Thema Verkehr war Gegenstand intensiver Beratungen. Zur Neuverhandlung des Ver-kehrsprotokolls wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Es bestehen nun gute Aussichten, die bis-lang unterschiedlichen Positionen zusammenzuführen und insbesondere tragfähige materielle und verfahrensmäßige Regelungen für die Einschränkung des Baus hochrangiger Straßen im Alpen-raum zu entwickeln.