Durch zeitweise unbenutzte, im Leerlauf betriebene Elektrogeräte werden in Europas Haushalten und Büros große Mengen Energie verschwendet: In der Europäischen Union verbrauchen zeitweise unbenutzte und trotzdem eingeschaltete Elektrogeräte schätzungsweise rund 100 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom. Das entspricht pro Jahr einem Ausstoß von 40 Millionen Tonnen des wichtigsten Klimagases Kohlendioxid (CO2) - soviel, wie die gesamte Schweiz jährlich ausstößt. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes, die heute auf einer Veranstaltung der IEA (Internationale Energieagentur der OECD) in Paris vorgestellt wurde. Allein in Deutschland werden in Haushalten und Büros mindestens 11 Prozent des Stroms durch Leerlaufverluste von Elektrogeräten verbraucht. Zur Erzeugung dieser 20 Milliarden kWh sind zwei Großkraftwerke notwendig. Der CO2-Ausstoß durch diese Verluste ließe sich in den nächsten zehn Jahren durch geeignete Technik und bewußtes Käuferverhalten um 43 Prozent verringern. Dadurch könnten jährlich rund zwei Milliarden DM Stromkosten gespart werden.
Auf den Energieverbrauch zu achten, rechnet sich: Bei einem durchschnittlich ausgestatteten Haushalt (Fernseh- und Videogerät, HiFi-Komplett-Anlage, Elektroherd mit Uhr und Wasser-Kleinspeicher) ergibt sich eine Leerlaufleistung pro Jahr von insgesamt rund 50 Watt. Bei einem Strompreis von 30 Pfennig pro kWh führt dies zu einem Verlust von rund 130 DM pro Jahr: mehr als 1/10 der Strom-Gesamtkosten eines Durchschnittshaushaltes. Ein reichlich mit entsprechenden Geräten bestückter Haushalt (d.h. zusätzlich Satellitenempfänger, Antennenverstärker, Schnurlosfernsprecher, Fernkopierer, PC, Laserdrucker und Mikrowellenherd mit Uhr) mit einer Leerlaufleistung von insgesamt 100 Watt vergeudet sogar rund 260 DM pro Jahr. Allein Videogeräte mit 15 Watt im Leerlauf verursachen während einer Lebenszeit von 12 Jahren Stromkosten in Höhe von rund 450 DM - annähernd soviel, wie sie in der Anschaffung gekostet haben.
In den deutschen Haushalten gibt es die größten Leerlaufverluste durch Fernseher und Videorekorder (einschließlich Satellitenempfänger und Antennenverstärker), gefolgt von Audiogeräten und elektrischer Wasserwarmhaltung. In den Büros sind die Leerlaufverluste bei Geräten der Telekommunikation, wie Telefonanlagen, Faxgeräten oder Anrufbeantwortern am höchsten, gefolgt von Geräten der Informationstechnik wie Kopierer, PC und Drucker.
Die immensen Leerlaufverluste lassen sich verringern, wenn Verbraucher und die Beschaffer in Firmen und Behörden beim Kauf auf energiesparende Geräte achten, Händler und Hersteller besser über ihre Produkte informieren und die beste verfügbare Technik anbieten. Auch im Alltag kann jeder Einzelne die Leerlaufverluste verringern, indem er zum Beispiel Geräte nach der Nutzung immer vollständig vom Netz trennt.
Bezogen auf 1995 führen die Leerlaufverluste zu einem CO2-Ausstoß von rund 14 Millionen Tonnen. Das entspricht 1,5 Prozent des CO2-Gesamt-Ausstoßes in Deutschland. Würden heutige Geräte durch die derzeit am Markt erhältlichen energieeffizientesten Neugeräte ersetzt, würde dies bei heutiger Zahl der Geräte den Leerlaufstrom und den CO2-Ausstoß um 60 Prozent gegenüber dem gegenwärtigen Stand senken.
Der Blick in die Zukunft zeigt den dringenden Handlungsbedarf: Beim Kauf derzeit üblicher Geräte würden Leerlaufverluste und CO2-Ausstoß bis 2010 um rund 11 Prozent gegenüber 1995 steigen. Würden nur noch die energieeffizientesten Geräte angeschafft, wäre trotz der prognostizierten höheren Geräteausstattung eine Minderung der Leerlaufverluste um rund 43 Prozent bis zum Jahr 2010 zu erwarten. Diese Werte wurden vom Ingenieurbüro für Energieberatung, Haustechnik und ökologische Konzepte (ebök), Tübingen, in der ersten von zwei Studien ermittelt, die es im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes durchführte. In der zweiten Untersuchung, zusammen mit der Energiestiftung Schleswig-Holstein, Kiel, ergaben erste Hochrechnungen für die Leerlaufverluste in der EU gleiche Minderungswerte.
Für Deutschland ergibt sich als Differenz beider Szenarien bzgl. der Leerlaufverluste allein in den Haushalten im Jahr 2010 eine mögliche Stromverbrauchsminderung von rund 7,7 Milliarden kWh, d.h. rund 0,5 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes des Jahres 1990 in Deutschland - trotz höherer Geräteausstattung.
Am 02. September 1998 faßte der deutsche Bundestag einen Beschluß zum Thema Leerlaufverluste. Danach sind die Rahmenbedingungen zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die wegen der betroffenen Gerätegruppen vor allem auch im internationalen Kontext betrachtet werden müssen. Die Bundesregierung setzt sich während ihrer EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 1999 für entsprechende Aktivitäten in der Europäischen Union ein. Besonders interessant ist der zur Zeit international diskutierte, sogenannte "1-Watt-Plan". Er sieht vor, daß Neugeräte im Leerlauf nicht mehr als ein Watt an Leistung aufnehmen sollen, einzuhalten von allen Neugeräten ab 2010. Würden die heute eingesetzten Geräte durch solche mit nicht mehr als ein Watt Leerlaufverlustleistung ersetzt werden, würden nach einer Schätzung des Umweltbundesamtes die Leerlaufverluste der Haushalte und Büros in Deutschland um fast 90 Prozent gemindert werden.
Die Ergebnisse der beiden Studien werden in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes voraussichtlich im März 1999 erscheinen (UBA-TEXTE 5/99, etwa 300 Seiten). Die TEXTE können bestellt werden bei der Firma Werbung + Vertrieb, Ahornstr. 1-2, 10787 Berlin (Konto-Nummer 43 27 65-104 bei der Postbank Berlin, BLZ 100 100 10). Ferner zeigt die Broschüre "Lehrbuch gegen Leerlauf", wo im Haushalt Leerlaufverluste auftreten und was dagegen getan werden kann. Das Heft wurde von der Stadtwerkevereinigung ASEW mit Unterstützung des Umweltbundesamtes erstellt und kann kostenlos bestellt werden beim Umweltbundesamt - ZAD, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin. Regelmäßig zum Thema Leerlaufverluste berichtet ein vom Umweltbundesamt herausgegebenes Informationsblatt, das kostenlos bezogen werden kann. Bestellungen sind zu richten an das Umweltbundesamt - Fachgebiet III 2.4, Postfach 33 00 22, 14191 Berlin.