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| Bonn, 21.01.1997

Bundesrepublik Deutschland tritt Übereinkommen über nukleare Sicherheit bei

Merkel: Übereinkommen bildet wichtigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit von Kernkraftwerken weltweit

Die Bundesrepublik Deutschland ist dem Übereinkommen vom 20. September 1994 über nukleare Sicherheit beigetreten. Die Ratifikationsurkunde wurde gestern in Wien hinterlegt. Das Abkommen wird am 20. April 1997 in Deutschland in Kraft treten.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Das Übereinkommen geht auf eine deutsche Initiative zurück und wurde auch ganz wesentlich von Deutschland geprägt. Es zielt darauf ab, weltweit die Sicherheit der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke auf ein gleichmäßiges, hohes Niveau zu heben. Es soll damit vor allem auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Kernkraftwerke sowjetischer Bauart in Mittel- und Osteuropa leisten. Für die Durchsetzung der Anforderungen des Abkommens kommt es jetzt darauf an, daß der internationale Überprüfungsprozeß schnell in Gang gesetzt wird und auch die anderen Zeichnerstaaten des Übereinkommens so rasch wie möglich beitreten."

Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit wird erstmals völkerrechtlich verbindliche Sicherheitsstandards für zivile Leistungsreaktoren festlegen. Bisher haben über 80 Staaten das Abkommen gezeichnet; ca. 30 Staaten haben es ratifiziert. Es enthält u.a. Pflichten zur Umsetzung von technischen Sicherheitsstandards in nationales Recht sowie zur Nachbesserung oder Stillegung von Anlagen, die den Konventionsanforderungen nicht entsprechen. Daneben werden für alle Vertragsparteien Grundsätze für die Gewährleistung nuklearer Sicherheit festgelegt, wie z. B. der Vorrang der kerntechnischen Sicherheit vor wirtschaftlichen Überlegungen beim Betrieb von Anlagen, die Bereitstellung von finanziellen Mitteln und qualifiziertem Personal zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, die Einführung von Qualiftätssicherhungsprogrammen oder die Erstellung von Notfallschutzvorsorgeplänen.

Die Umsetzung des Übereinkommens wird nach einem genau festgelegten Verfahren überprüft. Die Berichte der Vertragsstaaten über die Umsetzung im nationalen Bereich werden auf internationalen Konferenzen eingehend beraten, an denen alle Vertragsstaaten teilnehmen. Stattfinden werden diese Überprüfungskonferenzen mindestens alle drei Jahre. Die ausführliche Behandlung der nationalen Berichte und ein Abgleich der vorgelegten Berichte mit vorhandenen Erkenntnissen soll dazu führen, daß durch einen solchen Prozeß Druck auf diejenigen Staaten ausgeübt wird, die noch keinen ausreichenden Sicherheitszustand im Nuklearbereich erreicht haben.

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