Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung neben dem Altfahrzeuggesetz (vgl. Pressemitteilung 123/02) eine Reihe weiterer Umweltvorschriften gebilligt. Die Beschlüsse im Überblick:
LUFTREINHALTUNG:
Mit den beschlossenen Änderungen von Luftreinhaltevorschriften ( 7. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Novelle der 22. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) werden abdiesem Sommer anspruchsvolle Immissionsgrenzwerte eingeführt, deren Einhaltung die Luftqualität in Deutschland deutlich verbessern wird. Dabei handelt es sich um die LuftschadstoffeSchwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Feinstaub, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid. Die Grenzwerte dürfen spätestens ab 2005 bzw. 2010 nicht mehr überschritten werden. Dazu sind -insbesondere bei Feinstaub und Stickstoffdioxid - Anstrengungen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes sowohl in Anlagen als auch im Verkehr notwendig. Ferner wird die Information derÖffentlichkeit über die aktuelle Situation der Luftqualität weiter verbessert.
Darüber hinaus wurden neue Schwefelgrenzwerte für Heizöl beschlossen. Ab Januar 2003 wird der Schwefelgehalt bei schwerem Heizöl auf 1,0 Prozent begrenzt, bei leichtemHeizöl soll der Wert ab 2008 auf 0,1 Prozent halbiert werden. Dies wird die SO2-Belastung in Deutschland deutlich vermindern. Die Novelle der 3. Bundes-Immissionsschutzverordnung enthältaußerdem eine Kennzeichnungsregelung für schwefelarmes Heizöl (50ppm -- parts per million). Diese Heizölqualität erlaubt den Einsatz moderner und umweltfreundlicherBrennwert-Ölheizungsanlagen. Sie verbrauchen bis zu einem Drittel weniger im Vergleich zu Altanlagen.
ABFALLWIRTSCHAFT:
Mit der Altholzverordnung werden erstmals bundesweit einheitliche Anforderungen an die Entsorgung von Altholz gestellt und ökologische Standards vorgegeben. Stoffliche und energetischeVerwertung werden gefördert, Schadstoffe aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust. Die Beseitigung von kontaminiertem Altholz muss künftig thermisch erfolgen. Den vorwiegendmittelständischen Entsorgungsunternehmen wird Planungs- und Investitionssicherheit gegeben. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und soll Anfang 2003 in Kraft treten.
Die vom Bundesrat mit Maßgaben beschlossene Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß abzusenken. Zugleich wird sichergestellt, dass Deponien künftig keine Altlasten für nachfolgende Generationen mehr darstellen, die teuer saniert werden müssen. Ökologisch unzulänglicheDeponien dürfen ab 2009 nicht mehr betrieben werden. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
ÖKO-AUDIT:
Mit der Teilnahme am europäischen Umweltmanagementsystem EMAS (Öko-Audit) verbessern Unternehmen freiwillig ihren betrieblichen Umweltschutz und legen der Öffentlichkeitgeprüfte Umwelterklärungen vor. Dieses Umweltengagement soll mit der Privilegierungsverordnung honoriert werden, der der Bundesrat heute zugestimmt hat. Mit der Verordnung werdenbundeseinheitliche Erleichterungen bei der Überwachung der Unternehmen durch die Behörden geschaffen. Auch im immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sollen die BehördenUnterlagen aus der Teilnahme am EG-Öko-Audit berücksichtigen. Die Verordnung ist Baustein eines Gesamtpaketes, das die Beteiligung am EG-Öko-Audit attraktiver machen soll. Ebenfallszugestimmt hat der Bundesrat der Änderung des Umweltauditgesetzes, das an die neue EG-Öko-Audit-Verordnung angepasst wird. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass zukünftig mehrere Standorteeines Unternehmens oder einer Behörde eine gemeinsame Registrierung erhalten können.