Die 10. Vertragsstaatenkonferenz der "Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten" ging heute in Bergen/Norwegen erfolgreich zu Ende. Neue Arten wie der Manta oder Teufelsrochen und das Argali-Wildschaf wurden in das Abkommen aufgenommen und der Saker- und Rotfußfalke in die höchste Schutzkategorie überführt. Daneben zeichneten Deutschland und andere Staaten sowie die EU Vereinbarungen zum Schutz von Haien und Greifvögeln. Auf einer von Deutschland mit organisierten Spenden-Gala wurden 6 Millionen Euro zusätzlich für den Schutz gefährdeter Arten bereitgestellt. Außerdem nahm die Konferenz einen von deutscher Seite eingebrachten Resolutionsvorschlag zum Schutz von Walen und Delfinen vor Unterwasserlärm an.
Eingeladen hatte die unter dem Dach der Vereinten Nationen tätige "Bonner Konvention" mit Sekretariats-Sitz im Bonner UN-Gebäude. Dieses Artenschutz-Übereinkommen schützt Tiere, die regelmäßig zwischen Fortpflanzungs – und Nahrungsgebieten bedeutende Strecken zurücklegen und dabei Staatsgrenzen überqueren z. B. wandernde Wale und Haie, Störche und Kraniche, Meeresschildkröten oder Störe.
Die Zeichnung der Vereinbarungen zum Schutz der Haie ist Teil der Strategie der Bundesregierung, sich bei allen relevanten internationalen Foren für den Schutz gefährdeter Haiarten einzusetzen. Beim Schutz von Walen, Zugvögeln und Haien sind auch deutsche Arten betroffen. So dient das Hai-Memorandum auch dem Schutz des bis über zehn Meter großen Riesenhais, der bisweilen an Helgoland vorbeizieht, sowie den in der Nordsee ebenfalls vorkommenden, fast ausgestorbenen Dorn- und Heringshaien.
Von deutscher Seite wurde in Bergen ein Resolutionsvorschlag zum Schutz von Walen und Delfinen vor Unterwasserlärm über die Europäische Union in die Konferenz eingebracht und von der Konferenz angenommen. In der Nordsee aber auch in anderen Meeren entsteht Lärm u.a. durch das Rammen von Fundamenten für Windkraftanlagen in den Meeresboden sowie durch Schiffsverkehr. Das Hörvermögen der Wale und Delfine wird hierbei gefährdet. Der deutsche EU-Vorschlag, der der Weltgemeinschaft den Einsatz lärmmindernder Techniken empfiehlt, erhielt von allen Seiten Zustimmung.
Die Konferenz würdigte ferner, dass Deutschland weltweit Vorreiter ist, Vögel vor Stromschlag zu bewahren. Stromleitungsmasten und Leitungen werden in enger und guter Zusammenarbeit von Energieversorgungsunternehmen und Naturschutzorganisationen vogelsicher ausgerüstet. Der Naturschutzbund Deutschland hat die neu erarbeitete deutsche VDE-Anwendungsregel auf der Basis der naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Nachrüstung gefährlicher Mittelspannungsleitungen präsentiert. RWE Rhein-Ruhr präsentierte seine Vogelschutzmarkierungen, die an Hochspannungsleitungen angebracht werden, damit Vögel die Leitungen auch bei schlechtem Wetter erkennen und diesen ausweichen können.
Auch das 20-jährige Bestehen des europäischen Fledermausschutzabkommens "EUROBATS" wurde in Bergen gewürdigt. Der Sitz des zugehörigen Sekretariats ist ebenfalls in Bonn.
Daneben war ein großes weltweites Engagement für wandernde Arten zu erkennen: