Stand: August 2012

"Bestehende Güllelager sollen Bestandsschutz bekommen!"

Der neue Umweltminister Peter Altmaier (54, CDU) setzt auf praktikablen Umweltschutz und Kooperation mit der Landwirtschaft. Damit will er Blockaden vermeiden und die Energiewende zügig vorantreiben.

top agrar: Viele Landwirte hat die rückwirkende Absenkung der Vergütungssätze für Solarstrom kalt erwischt. Brauchen wir für eine erfolgreiche Energiewende nicht vor allem Vertrauensschutz und Planungssicherheit?

Altmaier: Die Landwirte leisten auf vielen Feldern einen wichtigen, ja sogar einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Beim Solarstrom war das Ausbautempo zuletzt allerdings viel zu hoch. Das hatte nachteilige Folgen für Stromkunden und für die Netzstabilität.

Deshalb ist es gut, dass wir uns zügig auf die Anpassung der Vergütung geeinigt haben und nun wieder Klarheit für Investoren besteht. Als Teil des Kompromisses haben wir für mittelgroße Solaranlagen zwischen 10 und 40 kW eine eigene Vergütungsklasse mit 18,5 Ct je Kilowattstunde vorgesehen. Das wird gerade Landwirten helfen.

Die Wirtschaftspolitiker der Koalition fordern immer wieder, die Einspeisevergütungen beim EEG in allen Bereichen abzusenken, um die Belastungen der Energiewende für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Sehen Sie auch Anpassungsbedarf?

Auch die Bundesregierung will die Förderkosten des EEG so gering wie möglich halten. Und zwar mit Blick auf die Wettbewerbsposition unserer Unternehmen, aber auch im Interesse aller Stromkunden. Strom muss bezahlbar bleiben. Wenn es die Kosten- und Marktsituation erfordert, werden die Fördersätze im EEG auch in Zukunft angepasst. Darüber hinaus haben wir mit der Markt- und Flexibilitätsprämie, die seit Anfang des Jahres gilt, die Markt- und Systemintegration des erneuerbar erzeugten Stroms verbessert.

Ich bin aber gegen ständige hektische Gesetzesänderungen. Deshalb werde ich auch nicht jeden Tag neue Vorschläge für eine Totalrevision des EEG vorlegen. Die jetzt beschlossenen Änderungen sollten auf absehbare Zeit Bestand haben.

Beim Netzausbau haben die Landwirte Sorge, durch Flächenentzug und nicht ausreichende Entschädigungen auf der Strecke zu bleiben. Ihr Kabinettskollege Philipp Rösler will beim Durchqueren von FFH- und Vogelschutzgebieten die "EU-Vorgaben auf Zeit außer Kraft setzen". Ist das auch Ihre Position und wäre das in Brüssel überhaupt verhandelbar?

Die Natura 2000-Richtlinien der EU sehen keine generellen Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte Vorhaben wie z. B. den Netzausbau oder zeitlich begrenzte Außerkraftsetzungen der Richtlinien vor. Auch für den Netzausbau muss obligatorisch eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wenn europäische Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt werden können. Eine Änderung oder Außerkraftsetzung der Richtlinien würde Jahre dauern, wenn sie überhaupt Erfolg hätte.

Das EU-Naturschutzrecht verfügt aber über geeignete Instrumente, um Naturschutz und Infrastrukturplanung miteinander zu verbinden. Eine gute Planung vorausgesetzt, weisen die europäischen Richtlinien dabei eine ausreichende Flexibilität auf, um die Interessen von Netzausbau und Naturschutz ausgleichen zu können.

Der Bauernverband fordert, den Naturschutz-Ausgleich nicht über die Fläche, sondern finanziell abzugelten und mit dem Geld an anderer Stelle bestehende Biotope und Schutzgebiete aufzuwerten. Ist das auch für Sie ein Lösungsansatz?

Ich stimme dem Bauernverband dahingehend zu, dass Kompensationsmaßnahmen nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung landwirtschaftliche Nutzflächen möglichst schonen sollten. Das gilt nicht nur für den Netzausbau, sondern für Eingriffe jedweder Art.

Schon im Herbst werde ich den Entwurf einer Kompensationsverordnung vorlegen. Ein wichtiges Ziel der Verordnung wird sein, dass auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht genommen wird und landwirtschaftliche Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen als Kompensation für Eingriffe verstärkt zur Anwendung kommen.

Die Kompensationsverordnung wird auch Regelungen zur Ersatzgeldzahlung enthalten. Ich halte es allerdings für kontraproduktiv, nur auf das Ersatzgeld zu setzen – gerade auch im Hinblick auf die Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Das Ersatzgeld müsste für Naturschutzmaßnahmen ausgegeben werden. Dies würde den Druck auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen wieder erhöhen.

Von Ihrem Vorgänger haben Sie den Verordnungsentwurf für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) geerbt. Wenn die Regelung so käme, müssten die deutschen Landwirte über 200 000 Gülle- und Silagelager mit hohem finanziellen Aufwand nachrüsten. Warum die Verschärfung? Hat es in den vergangenen Jahren einen Anstieg der Umwelteinträge durch undichte Güllebehälter und Silagelager gegeben?

Schadensfälle treten leicht immer wieder auf und führen dann zu hektischen Debatten. Nach langer intensiver Diskussion, auch mit Vertretern der Landwirtschaft, hat mein Vorgänger den Entwurf den anderen Ministerien zu Abstimmung vorgelegt.

Diesen Prozess will ich weiterführen. Die vorgetragenen Anregungen und Kritikpunkte werden geprüft und, soweit sie zielführend sind, berücksichtigt. Das gilt auch für bestehende Betriebseinrichtungen, wo ich einen Bestandsschutz verankern möchte. Dann kann auf eine Nachrüstung dieser Ställe mit einer Leckageerkennung verzichtet werden, wenn durch andere Maßnahmen eine vergleichbare Sicherheit gewährleistet wird.

Wann wollen Sie den Verordnungsentwurf dem Bundesrat zur Abstimmung vorlegen?

Ich hoffe, dass wir ihn noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen können.