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Editorial aus der Zeitschrift UMWELT 05/2013

Liebe Leserin, lieber Leser,

Foto von Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

den 9. April 2013 wird man sich als historisches Datum in der Geschichte der Umweltpolitik unseres Landes merken müssen: Bund und Ländern ist es gelungen, sich erstmals auf ein geordnetes, gesetzlich geregeltes Verfahren für die Suche nach einem Atommüllendlager zu einigen. Damit werden wir den seit Jahrzehnten bestehenden Konflikt um ein atomares Endlager beenden.

Mir persönlich war diese Einigung besonders wichtig, weil ich mich dem Prinzip der Nachhaltigkeit in besonderer Weise verpflichtet fühle. Es ist die große Herausforderung unserer Generation, die dieses Prinzip erstmals in seiner ganzen Tragweite erkannt hat und nun schrittweise umsetzt. Die sichere Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle gehört zu den ganz zentralen generationsübergreifenden Aufgaben einer Politik der Nachhaltigkeit. Es geht um die Beseitigung von Fehlern der Vergangenheit und gleichzeitig um Aufgaben, deren Erledigung Jahre oder Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird und die wir nicht allein den kommenden Generationen aufbürden dürfen.

Die Verständigung über die Parteigrenzen und Länder hinweg ist möglich geworden, weil alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst waren und Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Diese Einigung zeigt auch, dass die Politik handlungsfähig ist und schwierige Fragen lösen kann, wenn Vertrauen hergestellt ist.

Wir haben uns im Wesentlichen auf folgende Punkte zu einem Gesetz geeinigt: Noch in dieser Legislaturperiode soll ein Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in den Bundestag eingebracht und noch vor der parlamentarischen Sommerpause – bis Ende Juni – verabschiedet werden. In einem mehrstufigen Verfahren soll – ausgehend von einer „weißen Landkarte“ und ohne Vorfestlegung – bis zum Jahr 2031 derjenige Standort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahre gewährleistet.

Als erste Phase der Endlagersuche ist eine pluralistisch besetzte Bund-Länder-Kommission mit 24 Mitgliedern vorgesehen. Sie soll bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten, unter anderem zu den Sicherheitsanforderungen oder zu Auswahl- und Ausschlusskriterien bei einer dauerhaften Lagerung von hochradioaktiven Stoffen. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft der Bundestag per Gesetz. Dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen. Bei der Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte wird gerichtlicher Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände gewährleistet sein.

Die Kommission soll zudem sicherstellen, dass die Zivilgesellschaft umfassend beteiligt wird und das Verfahren durchgängig transparent ist. Wir sind uns darüber hinaus partei- und länderübergreifend einig, dass Transparenz und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Gesetz so geregelt werden sollen, dass sie bei allen Verfahrensschritten eine notwendige Voraussetzung der Entscheidungen sind.

Insgesamt muss das Verfahren dafür sorgen, dass keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit der späteren Auswahlentscheidung entstehen können. Vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen Diskussion über den Standort Gorleben ist dies eine Herausforderung an die Politik, aber auch an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

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