Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 05.12.2001
"Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" (im Bundeskanzleramt eingegangen am 06.12.2001)