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Stand: 01.12.2001

Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 05.12.2001

"Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze" (im Bundeskanzleramt eingegangen am 06.12.2001)

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