Stand: Oktober 2012

Organisation

An der Spitze des Ministeriums steht der Bundesumweltminister. Er leitet das Ministerium und vertritt es im Bundeskabinett. Ihm unmittelbar zur Seite stehen der Leitungsstab und die Arbeitsgruppe P. Zum Leitungsstab gehören neben dem Ministerbüro die Referate "Kabinett und Parlament", "Internationales, Protokoll" sowie "Politische Analysen und Konzepte, Reden". Die Arbeitsgruppe Presse, ist in enger inhaltlicher Abstimmung mit dem Minister für die kommunikative Ausrichtung des Ministeriums verantwortlich. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den Bereichen Presse, Öffentlichkeitsarbeit sowie Neue Medien zusammen.

Stellvertreter des Ministers ist der Staatssekretär. Er hat - wie der Minister - ein Weisungsrecht gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums. Schließlich gehören zur Leitung des Ministeriums zwei Parlamentarische Staatssekretärinnen. Sie sind Mitglieder des Parlaments - also Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Sie vertreten den Minister beispielsweise bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat sowie bei Sitzungen der Bundesregierung.

Fachlich und entlang der inhaltlichen Schwerpunkte gliedert sich das Bundesumweltministerium in sechs Abteilungen. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Abteilung schwankt zwischen etwa 80 und mehr als 200 Personen. An der Spitze stehen die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter. Sie haben die Aufgabe, ihre Abteilung zu steuern und die Arbeit der Facheinheiten zu koordinieren. Zugleich halten sie engen Kontakt zu Minister und Staatssekretär. Jede Abteilung besteht wiederum aus Unterabteilungen. Im Einzelnen sieht das Ganze wie folgt aus:

Abteilung ZG: Zentralabteilung, Grundsatzangelegenheiten des Umweltschutzes

Sie ist die Grundsatzabteilung im Bundesumweltministerium und besteht aus vier Unterabteilungen. Diese erkennt man daran, dass der Abkürzung ZG eine römische Ziffer nachgestellt wird. ZG I kümmert sich um die Verwaltung - etwa von Personal und Geld. ZG II befasst sich mit der Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Kommunen. Hinzu kommen Forschungsvorhaben, die Förderung von Umweltprojekten und die Umweltbildung. ZG III beschäftigt sich mit grundsätzlichen, umweltrechtlichen und wirtschaftlichen Fragen der Umweltpolitik. Zu den Aufgaben von ZG IV gehören die Themen gesellschaftspolitische Grundsatzfragen, Bürgerbeteiligung, Veranstaltungsmanagement und Bürgerkommunikation.

Abteilung E: Energiewende, Klimaschutz, Europäische und internationale Umweltpolitik

Sie gliedert sich ebenfalls in drei Unterabteilungen. E I kümmert sich um das Thema Energiewende. E II befasst sich mit dem Thema Klimaschutz und E III mit der europäischen und internationalen Umweltpolitik.

Abteilung RS: Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist das für die kerntechnische Sicherheit, den Strahlenschutz und die nukleare Ver- und Entsorgung zuständige Bundesministerium.

Es trägt die gesamtstaatliche Verantwortung für den wirksamen Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern vor nuklearen Gefahren und Risiken sowie vor der schädlichen Wirkung von Strahlung. Zu den Aufgaben der Abteilung RS gehören die Weiterentwicklung von Atom- und Strahlenschutzrecht, die zugehörige Normkonkretisierung, die Aufsicht über das atomrechtliche Handeln der Behörden der Länder im Rahmen der Bundesaufsichtsverwaltung sowie die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.

Auch die Abteilung RS besteht aus drei Unterabteilungen. RS I kümmert sich um die Sicherheit kerntechnischer Anlagen, insbesondere der Atomkraftwerke. RS II sorgt für Strahlenschutz. RS III beschäftigt sich vor allem mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie mit dem Stilllegen von Atomkraftwerken.

Abteilung WA: Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

Hier gibt es ebenso drei Unterabteilungen. WA I arbeitet speziell für den Schutz der Gewässer und der Meeresumwelt. WA II befasst sich vor allem mit dem Vermeiden, Verwerten und Entsorgen von Abfällen. Bodenschutz und ökologische Ressourceneffizienz sind Aufgabenbereiche der Unterabteilung WA III.

Abteilung IG: Umwelt und Gesundheit, Immissionsschutz, Anlagensicherheit und Verkehr, Chemikaliensicherheit

Sie gliedert sich in zwei Unterabteilungen. IG I kümmert sich um den Schutz vor Luftbelastungen und Lärm. IG II sorgt für die Sicherheit von Chemikalien.

Abteilung N: Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung

Auch hier gibt es zwei Unterabteilungen. N I beschäftigt sich mit dem Schutz der Natur. Bei N II geht es um eine nachhaltige Nutzung der Natur - beispielsweise bei Sport und Tourismus.