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25 Jahre Bundesumweltministerium

Die umweltpolitischen Meilensteine

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2010

1. März 2010

Das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz treten in Kraft. Damit bestehen bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das neue Bundesnaturschutzgesetz stellt die Sicherung der biologischen Vielfalt an die Spitze der Ziele des Naturschutzrechts. Durch das neue Wasserhaushaltsgesetz gelten auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.

27. April 2010

Der erste Offshore-Windpark Deutschlands wird unter dem Namen „Alpha Ventus“ offiziell eröffnet. Der Hochsee-Windpark mit zwölf Anlagen der 5-Megawatt-Klasse befindet sich in der Nordsee 45 Kilometer von Borkum entfernt. Als erster Offshore-Windpark hat er eine bedeutende Signalwirkung für den weiteren Ausbau der Offshore-Energie und läutet eine neue Ära der umweltfreundlichen Stromgewinnung ein.

4. August 2010

Das Bundeskabinett hat den von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen vorgelegten Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie beschlossen. Darin wird davon ausgegangen, dass das verbindliche nationale Ziel von 18 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 erreicht wird und mit einem erwarteten Anteil von 19,6 Prozent sogar übertroffen werden kann. Damit erwartet die Bundesregierung fast eine Verdopplung des Anteils erneuerbarer Energien.

28. September 2010

Die Bundesregierung beschließt das Energiekonzept 2050. Damit formuliert sie Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und beschreibt erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Es geht um die Entwicklung und Umsetzung einer bis 2050 reichenden Gesamtstrategie. Damit wird eine langfristige Orientierung gegeben, die zugleich die notwendige Flexibilität für neue technische Entwicklungen wahrt.

27. Oktober 2010

Die Verordnung zur Einführung des Biokraftstoffs E10 wird vom Bundeskabinett beschlossen. Damit setzt Deutschland die europäische Richtlinie über die Kraftstoffqualität um, die zum Ziel hat, den Anteil an Biokraftstoffen im Verkehrsbereich zu erhöhen. E10 hat 10 Prozent Bioethanol beigemischt. Bisher betrug der Anteil 5 Prozent. Biokraftstoffe spielen eine wichtige Rolle beim Klimaschutz und bei der Energieversorgung, da sie im Verglich zu den herkömmlichen Kraftstoffen weniger Treibhausgase verursachen und geringere Mengen vom immer knapper werdenden Erdöl verbrauchen. Gleichzeitig sinkt die Abhängigkeit vom Erdöl, das oftmals aus politisch instabilen Ländern importiert wird. Ein Großteil der benötigten Rohstoffe für Bioethanol wächst in Deutschland oder Europa.

18. bis 29. Oktober 2010

Auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) wurde insbesondere das ABS-Protokoll beschlossen. Dieses globale Abkommen gegen Biopiraterie schafft Rechtssicherheit für die Nutzer und Bereitsteller genetischer Ressourcen. Es sieht vor, dass Staaten den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen, wie zum Beispiel Pflanzen grundsätzlich zulassen, aber nationale Regeln dafür aufstellen sollen.

29. November bis 10. Dezember 2010

Auf der UN-Klimakonferenz in Cancún (Mexiko) wird ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Damit ist erstmals offiziell die Begrenzung des Klimawandels auf zwei Grad gegenüber vorindustrieller Zeit als Messlatte für weltweiten Klimaschutz anerkannt. Zudem umfassen die Beschlüsse Minderungsschritte von Industrie- und Entwicklungsländern sowie die Errichtung eines globalen Klimafonds. Weitere Verabredungen gab es zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, beim Waldschutz und für die Stärkung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern. Diese Maßnahmen legen das Fundament für einen Nachfolger des Kyoto-Protokolls.

2. Dezember 2010

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen stellt in Gorleben einen umfassenden Dialog- und Beteiligungsprozess zur Weitererkundung des Standortes als Endlager für radioaktive Abfälle vor. Damit können die Bürgerinnen und Bürger erstmals an der Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen bei der Erkundung des Salzstocks mitwirken. In Dialogphasen sollen die Meinungen und Anregungen der Öffentlichkeit in die Entscheidungsfindung einbezogen und aktive Beteiligung in ausgewählten Gremien möglich gemacht werden.

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