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Das Rotterdamer Übereinkommen vom 10. September 1998 tritt in Deutschland in Kraft. Die so genannte PIC-Konvention regelt den Im- und Export gefährlicher Chemikalien.
Die Osterweiterung der Europäischen Union (EU) bietet eine Chance für umfassenderen Umweltschutz in ganz Europa: Seit dem Beitritt gilt das Umweltrecht der EU in seiner Gesamtheit auch in den neuen Mitgliedstaaten. Das Bundesumweltministerium hat sich aktiv an der Vorbereitung der neuen Mitgliedstaaten bei der Übernahme des Umweltrechts der EU beteiligt. Es gibt nur wenige Übergangsfristen.
Das Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen, die so genannte POPs-Konvention, tritt in Deutschland in Kraft. POPs – Persistent Organic Pollutants – sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung lange in der Umwelt bleiben und sich über die Nahrungskette im Fettgewebe anreichern. Dort können sie Konzentrationen erreichen, die schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Die POPs-Konvention regelt das Verbot dieser Stoffe.
Mit der Konferenz "renewables2004" wird Deutschland eine führende Kraft der internationalen Anstrengungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Die in Bonn vereinbarten internationalen, multilateralen und bilateralen Aktivitäten werden vom Bundesumweltministerium aktiv vorangetrieben.
Eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) legt Obergrenzen für die Freisetzung der so genannten Massenschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen und Ammoniak fest, die ab dem Jahre 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Diese Richtlinie wurde durch die Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen (33. BlmSchV) in deutsches Recht umgesetzt.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) tritt in Kraft. Die Einspeiseregelung nach dem Muster des EEG wurde in Europa und international zum effizientesten Förderinstrument der erneuerbaren Energien. Durch das EEG konnten sich die Anlagenhersteller in Deutschland eine technologisch führende Rolle erarbeiten. Der Anteil der erneuerbaren Energien im Strombereich ist in Deutschland durch das EEG von 6,7 Prozent im Jahr 2000 auf 10,2 Prozent im Jahr 2005 gestiegen.
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