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25 Jahre Bundesumweltministerium

Die umweltpolitischen Meilensteine

1999 | Zur Übersicht | 2001

2000

1. April 2000

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in Kraft und setzt die Vorrang- und Vergütungs-Regelung des Stromeinspeisungsgesetzes von 1990 fort. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung ist von 3,4 Prozent im Jahr 1990 auf 6,7 Prozent im Jahr 2000 gestiegen. Strom aus Windanlagen, Fotovoltaik, Biomasse, Geothermie oder Wasserkraft erhält nun eine fixe Einspeisevergütung für 20 Jahre, damit Betreiber und Kreditinstitute einen klaren Rahmen für Investitionsentscheidungen haben. Die Vergütung ist degressiv angelegt: Für neue Anlagen sinkt sie jährlich.

14. Juni 2000

Die Bundesregierung und die Energieversorgungsunternehmen vereinbaren, die Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung zu beenden. Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgt am 11. Juni 2001. Für die verbleibende Nutzungsdauer soll der geordnete Betrieb der Atomkraftwerke auf einem hohen Sicherheitsniveau sichergestellt bleiben. Die Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen soll ebenfalls beendet werden. Sie sollen nun an den Standorten der Atomkraftwerke bis zu ihrer Endlagerung zwischengelagert werden.

8. September 2000

Zum Abschluss des Millenium-Gipfels verabschieden die Vereinten Nationen (UN) eine Reihe zentraler Entwicklungsziele zur Bekämpfung der Armut und der globalen Umweltprobleme. So soll bis zum Jahr 2015 die Zahl der Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, um die Hälfte gesenkt werden. Außerdem sollen sich alle Nationen dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichten.

1. Oktober 2000

Für den im Landkreis Lüchow-Dannenberg gelegenen Salzstock Gorleben wurde im Juli 1977 ein Planfeststellungsverfahren für die Nutzung als nukleares Endlager. Im Zuge des Atomausstiegs wird nun die Erkundung für mindestens drei, längstens jedoch zehn Jahre unterbrochen. Während dieser Phase sollen konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen geklärt werden.

18. Oktober 2000

Das Bundeskabinett beschließt das Nationale Klimaschutzprogramm, mit dem sichergestellt werden soll, dass Deutschland seine Klimaschutzziele nach dem Kyoto-Protokoll erreicht: 21 Prozent weniger Klimagase gegenüber 1990 im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012.

22. Dezember 2000

Bei der wirtschaftlichen Nutzung von Gewässern sollen Belange des Umwelt- und Naturschutzes stärker gewichtet werden. Die EG-Wasserrahmenrichtlinie macht deshalb die Vorgabe, dass innerhalb von 15 Jahren Flüsse und Seen in einen guten ökologischen und chemischen Zustand gebracht werden sollen. Grundwasser darf nicht durch Chemikalien verunreinigt werden. Und Wasserversorger dürfen nur so viel Trinkwasser entnehmen, wie auf natürlichem Wege neu gebildet wird.

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