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Das Bundesumweltministerium legt ein eigenes Gesetz vor, mit dem die Funktionen des Bodens nachhaltig gesichert und wiederhergestellt werden sollen. Das Bundesbodenschutzgesetz gibt dem Bodenschutz, der bislang indirekt über Bestimmungen zur Luftreinhaltung oder zur Abfallbeseitigung geregelt wurde, einen höheren Stellenwert. Insbesondere sollen schädliche Bodenveränderungen abgewehrt, der Boden und Altlasten saniert werden.
Die Verordnung über die Entsorgung von Altautos wird erlassen. Damit verbessern sich die notwendigen rechtliche Rahmenbedingungen für die Altautoentsorgung erheblich.
Unter Schirmherrschaft der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) war 1997 das Übereinkommen über nukleare Entsorgung zustande gekommen, Deutschland war daran maßgeblich beteiligt. Es soll weltweit einen hohen Sicherheitsstand für die Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle gewährleisten. Das Gesetz zum Übereinkommen über nukleare Entsorgung setzt dies nun in deutsches Recht um. Das Übereinkommen tritt im Juni 2001 in Kraft, nachdem 25 Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben.
Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) wird Bundesumweltminister.
Die Neufassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) tritt in Kraft. Sie erfasst im Sinne eines "Gesamtkonzeptes Gewerbelärm" mit wenigen Ausnahmen praktisch jede Form gewerblicher und industrieller Tätigkeit, von der Geräusche ausgehen. Die bislang divergierenden Anforderungen an den anlagenbezogenen Lärmschutz werden durch die neue TA Lärm vereinheitlicht; Rechts- und Planungssicherheit werden dadurch deutlich erhöht.
Bleihaltiges Benzin wird durch die Änderung der Kraftstoffqualitäts-Verordnung (10. BImSchV) verboten. 2000 wird dieses Verbot in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführt.
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