25 Jahre Bundesumweltministerium

Die umweltpolitischen Meilensteine

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1993

Januar 1993

Die EG-Richtlinie 91/441/EWG verschärft in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Abgasgrenzwerte für Pkw (Euro 1 und folgende). Damit wird für alle Pkw mit Otto-Motor der Einsatz des geregelten Katalysators erforderlich. Dieselmotoren unterliegen den gleichen Grenzwerten. Sie können diese jedoch ohne eine Nachbehandlung des Abgases einhalten.

6. August 1993

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird in Bonn als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums eingerichtet. Es geht aus der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie hervor und hat Außenstellen auf der Insel Vilm (biologische Vielfalt, Meeres- und Küstenschutz, internationale Naturschutzakademie) und in Leipzig (Landschaftsplanung und -gestaltung).

26. Oktober 1993

Die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) ergänzt die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie legt insbesondere fest, welche Luftqualitätsgrenzwerte, Zielwerte und Alarmschwellen eingehalten werden müssen. Die Verordnung regelt zudem, wie die Luftqualität zu überwachen ist, welche Schritte zu ihrer Verbesserung einzuleiten sind und wie die Öffentlichkeit zu informieren ist. Die Einhaltung der nach Novellen 2002 und 2004 teilweise sehr anspruchsvollen Grenzwerte - hier insbesondere für Feinstaub und Stickstoffdioxid - reduziert die Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Luftschadstoffe erheblich.

1. November 1993

Der Vertrag über die Europäische Union von Maastricht tritt in Kraft. Er enthält den zentralen umweltpolitischen Handlungsgrundsatz des Vorsorgeprinzips.

November 1993

Das Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London-Übereinkommen) wird unter maßgeblicher Beteiligung des Bundesumweltministeriums geändert: Ein unbefristetes Verbot, radioaktive Abfälle im Meer zu versenken, ersetzt das bislang geltende freiwillige Moratorium.

Dezember 1993

Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer nimmt das "Integrierte Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS)" mit 2.000 Messstationen des Bundes sowie 48 Messstellen der Länder in Betrieb. IMIS gewährleistet eine ständige lückenlose und flächendeckende Überwachung der Umweltradioaktivität. Es ermöglicht eine Frühwarnung bei besonderen Ereignissen.

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