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Das Helsinki-Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets von 1974 wird neu gefasst. Die Ostsee soll ökologisch wiederhergestellt werden – unter anderem mit regelmäßigen Zustandsberichten, die auch überprüfen, ob die vorgegebenen Zielsetzungen erreicht wurden.
Deutschland unterzeichnet das Abkommen ASCOBANS zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee. Die etwa eineinhalb Meter langen Schweinswale sind unter anderem durch Stellnetze gefährdet.
Auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro wird ein Aktionsplan für das 21. Jahrhundert verabschiedet: die Agenda 21. Sie definiert Handlungsfelder und Maßnahmen, um die Bewältigung der großen Herausforderungen von Umweltschutz und Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung weltweit voranzutreiben. Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen für eine wachsende Erdbevölkerung dauerhaft zu sichern. Weitere Ergebnisse der Konferenz waren:
Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in München wird ein Abkommen zum Sicherheitszustand von Atomkraftwerken sowjetischer Bauart in Mittel- und Osteuropa verabschiedet. Ziele des vom Bundesumweltministerium vorbereiteten Abkommens sind eine sicherere Betriebsführung und bessere staatliche Kontrolle. Alle Anlagen, die technisch verbessert werden können, sollen längerfristig nachgerüstet werden. Bei Anlagen mit höchstem Sicherheitsrisiko soll dies kurzfristig erfolgen.
Klärschlamm wird als Dünger in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt. Die neue Klärschlammverordnung beschränkt nun den Gehalt an organischen Schadstoffen und Schwermetallen, der bei dieser Düngung in den Boden eingebracht werden darf.
Das "OSPAR-Übereinkommen" zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ersetzt die Übereinkommen von Oslo (1972) und Paris (1974). Es verpflichtet die Vertragsparteien unter anderem, alle nur möglichen Schritte zu unternehmen, um Verschmutzungen zu vermeiden oder sie zu beseitigen.
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