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Die Bundesregierung will die CO2-Emissionen Deutschlands von 1990 bis 2005 um 25 Prozent reduzieren. Erreicht werden soll dieses Ziel durch effizientere Energienutzung, Energieeinsparung und den Ersatz kohlenstoffreicher durch kohlenstoffärmere und kohlenstofffreie Energiequellen.
Das erste deutsche Gentechnikgesetz tritt in Kraft. Es soll unter Berücksichtigung ethischer Werte, des Lebens und der Gesundheit von Menschen die Umwelt sowie Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte schützen. Das Gesetz soll darüber hinaus Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren treffen.
Nach dem neuen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) müssen umweltrelevante Vorhaben frühzeitig und umfassend auf ihre Verträglichkeit hin untersucht werden. Dazu gehören Kraftwerke, größere Chemieanlagen, Abfallentsorgungsanlagen, Flugplätze, Bundesbahnstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen sowie Anlagen der Massentierhaltung.
Durch das Nationalparkprogramm der DDR werden zwischen Ostseeküste und Thüringer Wald fünf Nationalparke, sechs Biosphärenreservate und drei Naturparke ausgewiesen.
Mit Inkrafttreten des Vertrags zur deutschen Einheit gelten das bundesdeutsche Umweltrecht und das Umweltrecht der europäischen Gemeinschaften grundsätzlich in ganz Deutschland. Durch Anpassungsvorschriften wird der besonderen Situation in den neuen Ländern Rechnung getragen.
Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen legt weltweit erstmals strenge Emissionsgrenzwerte für Dioxine und Furane fest. Obwohl neue Techniken zur Emissionsminderung entwickelt werden müssen, sind innerhalb von fünf Jahren alle deutschen Müllverbrennungsanlagen entsprechend ausgerüstet. Der Ausstoß an Dioxinen und Furanen konnte um 99 Prozent verringert werden.
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