1988 | Zur Übersicht | 1990
Mit dem Basler Übereinkommen werden weltweit ein umweltgerechtes Management und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte von gefährlichen Abfällen angestrebt. Es wurde im März 1989 in Basel angenommen und trat im Mai 1992 in Kraft.
Die 7. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens beschließt in Lausanne ein Handelsverbot für Elfenbein. Deutschland hatte bereits zuvor einen Importstopp erlassen.
In Kondensatoren enthaltene Polychlorierte Biphenylen (PCB) dürfen nicht mehr hergestellt oder verwendet werden. Sie waren eine der Hauptquellen für hochgiftige Dioxine, die in die Umwelt gelangten.
Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter als selbstständige wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Aufgabe des neuen Bundesamtes ist es, Vollzugsaufgaben zu konzentrieren. Darüber hinaus soll das Amt die Bundesaufsicht bei Strahlenschutz, nuklearer Entsorgung und Reaktorsicherheit verstärken.
Die Herstellung und Verwendung von Pentachlorphenol (PCP) wird verboten. Das Antipilzmittel, das in Holzschutzmitteln vorkommt oder zum Schutz von Leder- und Textilwaren eingesetzt wird, war eine weitere Quelle für hochgiftige Dioxine, die die Umwelt belasteten.
Die Verklappung von Dünnsäure aus der Titandioxid-Produktion wird durch eine EG-Richtlinie verboten. Die Richtlinie fordert die Einsetzung des Chloridverfahrens als weniger umweltschädliche Technologie für die Titandioxid-Produktion. Bereits im Laufe des Jahres erreicht der Bundesumweltminister, dass die Dünnsäure aus deutschen Produktionsanlagen vollständig aufgearbeitet und die Verklappung im Meer vorzeitig eingestellt wird.
1988 | Zur Übersicht | 1990