Sprungnavigation

Von hier aus koennen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:

Servicemenü

zur Sprungnavigation

Inhaltsbereich

zur Sprungnavigation

25 Jahre Bundesumweltministerium

Die umweltpolitischen Meilensteine

1986| Zur Übersicht | 1988

1987

5. März 1987

Die Novelle des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes regelt den biologischen Abbau von Tensiden neu und gibt die Kennzeichnung und Meldung von Angaben zur Umweltverträglichkeit vor. Diese tragen dazu bei, dass die Industrie bei Haushaltswaschmitteln komplett auf phosphatfreie und biologisch abbaubare Waschmittel umstellt. Schaumberge auf Flüssen und übermäßiges Algenwachstum durch Überdüngung mit Waschmittel-Phosphaten gehören seitdem der Vergangenheit an.

20. März 1987

Die von den Vereinten Nationen einberufene Brundtland-Kommission für Umwelt und Entwicklung legt ihren Abschlussbericht vor. Darin wird erstmals das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung formuliert. Danach ist Entwicklung so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.

7. Mai 1987

Prof. Dr. Klaus Töpfer (CDU) wird zum Bundesumweltminister ernannt. Sein Vorgänger Walter Wallmann (CDU) übernimmt das Amt des hessischen Ministerpräsidenten.

Juli 1987

Einheitliche europäische Akte: Ein eigenständiges Kapitel zum Umweltschutz wird in den Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) eingefügt. Die Vertragsgrundlagen für den Umweltschutz werden durch den Maastricht-Vertrag 1992 verbessert.

16. September 1987

In Montreal unterzeichnen 24 Staaten und die EWG ein Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten, ihre Produktion von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) bis Ende 1999 schrittweise auf die Hälfte zu verringern. Seither wurde das Protokoll mehrfach verschärft. Bis heute sind ihm 195 Staaten beigetreten.

27. Oktober 1987

Die Altölverordnung legt die Bedingungen für die Aufarbeitung fest und regelt die Überwachung und die Anforderungen an die Abgabe für gebrauchte Motoren- und Getriebeöle. Zum ersten Mal wird für eine Produktgruppe festgelegt, dass Hersteller die Verantwortung für ihr Erzeugnis auch dann noch tragen, wenn dieses zu Abfall geworden ist.

1986| Zur Übersicht | 1988

{$website.social_icons.twitter.alttext}Schau dir Videos des BMU auf dem BMU-YouTube-Portal anAbonniere RSS-Feed des BMU

Navigation

zur Sprungnavigation

Themenportale